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Eine Überschwemmung liegt dann vor, wenn Wasser sich in erheblichen Mengen ansammelt und nicht mehr auf normalem Weg abfließt. Eine Überschwemmung liegt auch dann vor, wenn so starker Regen auf einen Berghang niedergeht, dass er sturzbachartig den Hang hinunterfließt.[11] Die Überschwemmung muss den Schaden unmittelbar herbeiführen. Es liegt daher kein versicherter Überschwemmungsschaden vor, wenn das Kraftfahrzeug in die überschwemmte Straße hineingefahren und hierdurch beschädigt wird.[12] Eine große Wasserlache auf der Autobahn ist eine "Überschwemmung".[13]

[12] OLG Karlsruhe SP 1996, 94; LG Bochum, 9 S 2014/14, r+s 2015, 346.
[13] LG Bochum, 9 S 204/14, SP 2015, 338.

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