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Das gesamte Versicherungsrecht beruht auf dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG); für die Kfz-Haftpflichtversicherung enthält das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) ebenso wie die Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung (KfzPflVV) Sondervorschriften. Da Versicherungsverträge privatrechtlicher Natur sind, finden BGB und HGB ebenso Anwendung. Die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) sind die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" der Fahrzeugversicherer; sie müssen gesetzeskonform sein und werden durch die gesetzlichen Regelungen ergänzt oder ersetzt, soweit die AKB keine oder unwirksame Bestimmungen enthalten.

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