Rz. 185
Fahrzeugschlüssel müssen sorgfältig verwahrt werden und vor dem Zugriff unbefugter sicher sein.[217] Es wird daher in der Rechtsprechung als grob fahrlässig mit der Folge der Leistungsfreiheit angesehen,
▪ | wenn ein Fahrzeugschlüssel im oder am Fahrzeug zurückgelassen wird, da hierdurch die Betätigung des Lenkradschlosses erleichtert wird;[218] |
▪ | wenn der Schlüssel im Zündschloss steckt;[219] |
▪ | wenn der Versicherungsnehmer einen werksseitig unter der Motorhaube deponierten Schlüssel in diesem Versteck belässt;[220] |
▪ | wenn eine Jacke mit dem Fahrzeugschlüssel in einem für viele Gäste zugänglichen Raum (Grillfest) unbeaufsichtigt abgelegt wird;[221] |
▪ | wenn eine Jacke mit Fahrzeugschlüsseln im Sattelraum eines Reiterhofes[222] oder im Umkleideraum einer Sportanlage[223] oder im Nebenraum eines Bordells[224] unbeaufsichtigt zurückgelassen wird; |
▪ | wenn Fahrzeugschlüssel auf der Theke einer "randvollen Gaststätte" abgelegt werden;[225] |
▪ | wenn Fahrzeugschlüssel in einer Jacke auf einem Barhocker zurückgelassen werden[226] oder in der Jacke, die in der Garderobe einer Gaststätte aufgehängt wird;[227] |
▪ | wenn nach Diebstahl der Autoschlüssel das Fahrzeug in der Nähe der Diskothek ungesichert zurückgelassen wird, in welcher der Schlüsseldiebstahl erfolgte;[228] |
▪ | wenn die Ehefrau des Versicherungsnehmers den Zweitschlüssel in einer Handtasche aufbewahrt und diese unter dem Beifahrersitz liegen lässt;[229] |
▪ | wenn der Fahrzeugschlüssel im Kofferraumschloss zwei Stunden auf einem öffentlichen Parkplatz in Ungarn steckt;[230] |
▪ | wenn der Zweitschlüssel sich in einem zuvor gestohlenen Pkw befindet;[231] |
▪ | wenn Fahrzeugschlüssel und Fahrzeugschein durch einen Briefschlitz in der Glastür einen Kfz-Händlers eingeworfen werden.[232] |
Rz. 186
Demgegenüber wird es in der Rechtsprechung nicht als grob fahrlässig angesehen, wenn der Zweitschlüssel unter dem Fahrzeug am Querträger angebracht wird[233] oder nicht sichtbar im Kofferraum hinter dem Reserverad[234] oder in der Verkleidung unter dem Radkasten.[235]
Rz. 187
Lässt der Versicherungsnehmer den Fahrzeugschlüssel versehentlich im Kofferraumschloss, weil er noch den Pkw seiner Begleiterin entlädt, liegt keine subjektiv vorwerfbare grobe Fahrlässigkeit vor.[236]
Rz. 188
Der Zweitschlüssel muss jedoch bewusst und nicht durch ein Versehen im Fahrzeug zurückgelassen werden.[237] Wird der Schlüssel im Fahrzeug verloren oder vom Ehegatten versehentlich im Fahrzeug belassen, ohne dass der Versicherungsnehmer hiervon weiß, liegt keine – subjektiv vorwerfbare – grobe Fahrlässigkeit vor.[238]
Rz. 189
Ausnahmsweise ist es nicht grob fahrlässig, während des Bezahlens der Tankrechnung den Schlüssel stecken zu lassen, wenn das Fahrzeug zwischen anderen Fahrzeugen "eingekeilt" ist, so dass ein schnelles Wegfahren nicht ohne weiteres möglich ist.[239]
Rz. 190
Es liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor, wenn die Fahrzeugschlüssel in den Briefkasten eines Autohauses geworfen werden.[240]
Rz. 191
Partielle Leistungsfreiheit wegen grober Fahrlässigkeit tritt auch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer den Zündschlüssel stecken lässt, weil er bei einer vorgetäuschten Panne Starthilfe geben will.[241]
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