Der Kl. nimmt die Bekl. als Kfz-Kaskoversicherer auf Versicherungsleistungen aufgrund eines Kaskoversicherungsvertrages in Anspruch.

Der Kl. befuhr am Morgen des 17.1.2015 gegen 5:00 Uhr mit seinem Pkw die T-Straße in Fahrtrichtung Z. Das Fahrzeug war mit Sommerreifen ausgestattet. Der Kl. kam von der Fahrbahn ab, geriet in den Seitenraum neben der Straße und prallte mit seinem Fahrzeug gegen einen Baum. Er meldete den Unfall gegen 9:30 Uhr telefonisch bei der Bekl. Die Polizei verständigte er nicht.

Die Bekl. zahlte auf den unstreitigen Schaden i.H.v. 5.388,16 EUR einen Betrag von 2.694,08 EUR und teilte dem Bekl. im Regulierungsschreiben vom 5.3.2015 mit, sie habe einen Abzug i.H.v. 50 % vorgenommen, weil der Kl. zum Schadenszeitpunkt mit Sommerreifen gefahren sei.

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