Fachbeiträge & Kommentare zu KG

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§ 9 Rechtsmittel / 4. Erledigung der Hauptsache in der Beschwerdeinstanz (§ 62 FamFG)

Rz. 54 Kommt es zu einer Erledigung der Hauptsache in der Beschwerdeinstanz[144] oder nach Erlass der erstinstanzlichen Entscheidung und Beschwerdeeinlegung,[145] so führt dies grundsätzlich zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels, weil eine Rechtsmittelbeschwer bzw. ein Rechtsschutzbedürfnis des Beschwerdeführers nach Erledigung des Verfahrensgegenstandes nicht mehr gegeben is...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / b) Erfordernis eines Verfahrenspflegers im Genehmigungsverfahren bei Unbekanntsein der Erben

Rz. 410 Gemäß § 41 Abs. 3 FamFG ist ein Beschluss, der die Genehmigung eines Rechtsgeschäfts zum Gegenstand hat, auch demjenigen, für den das Rechtsgeschäft genehmigt wird, bekanntzugeben. Dieses sind im Falle des Handelns durch einen Nachlassverwalter die Erben bzw., wenn diese unbekannt sind, die unbekannten Erben. Deshalb muss das Nachlassgericht für Letztere gemäß §§ 340...mehr

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zfs 1/2017, Bereicherungsan... / 3 Anmerkung:

Die grundlegende Entscheidung des BGH gibt Anlass, die mit der Vorsteuerabzugsberechtigung der erstattungsberechtigten Partei zusammenhängenden Probleme darzustellen. I. Umsatzsteuer im Kostenfestsetzungsverfahren Im Kostenfestsetzungsverfahren muss zunächst zwischen Anfall der Umsatzsteuer und der Möglichkeit zum Vorsteuerabzug unterschieden werden, woran sich jedoch die Geri...mehr

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zfs 1/2017, Keine doppelte ... / 3 Anmerkung:

Die zutreffende Entscheidung des OLG hat über die Vergütung in Eilverfahren hinaus grundsätzliche praktische Bedeutung für alle die Sachverhalte, in denen demselben Rechtsanwalt hinsichtlich desselben Sachverhalts eine Geschäftsgebühr und nacheinander mehrere Verfahrensgebühren entstehen. Das kann nach außergerichtlicher Vertretung beispielsweise für den Verfahrens-/Prozessb...mehr

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§ 8 Aktiv- und Passivprozes... / IV. Vorliegen eines Entlassungsgrundes

Rz. 117 Voraussetzung, dass ein Testamentsvollstrecker durch das Nachlassgericht nach § 2227 BGB entlassen werden kann, ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere eine Grundvoraussetzung ist selbstverständlich, dass zunächst der Testamentsvollstrecker o...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / I. Vorbemerkungen

Rz. 53 Bedarf es einer familiengerichtlichen Regelung zum Umgangsrecht, da sich die Eltern hierüber außergerichtlich nicht verständigen konnten, so hat das Gericht in seine Entscheidung sowohl die beiderseitigen Grundrechtspositionen der Eltern als auch das Kindeswohl und die Individualität des Kindes als Grundrechtsträger einzubeziehen; wobei oberster Maßstab jeder zu treff...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / aa) Rechtsnatur der Sorgeerklärung

Rz. 48 Bei der Sorgeerklärung handelt es sich um eine höchstpersönliche, formbedürftige, bedingungsfeindliche und nicht empfangsbedürftige Willenserklärung. Sie bedarf zu ihrer Wirksamkeit keiner Entscheidung des Familiengerichts, sondern lediglich der Einhaltung des Formerfordernisses des § 1626d BGB, d.h. der öffentlichen Beurkundung. Beurkundende Stelle ist regelmäßig das...mehr

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zfs 1/2017, Kausalität eine... / 2 Aus den Gründen:

[10] "… I. Das BG hat – nach ergänzender Beweisaufnahme durch ein weiteres Gutachten des schon in erster Instanz tätigen SV und dessen mündliche Anhörung – das Vorliegen eines Unfallereignisses bejaht, sich aber davon überzeugt gezeigt, dass eine bei der Kl. ggf. bestehende dauerhafte Beeinträchtigung nicht auf dieses Ereignis, sondern auf vorbestehende degenerative Veränder...mehr

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§ 12 Erbscheinsverfahren / 3. Teilerbschein, § 2353 Alt. 2 BGB

Rz. 85 Ein Miterbe kann neben einem gemeinschaftlichen Erbschein auch einen Teilerbschein [181] erlangen. Dieser bezeugt als Einzelerbschein eines Miterben dessen Erbrecht.[182] Er ist vor allem bedeutsam, wenn z.B. die anderen Miterben nicht feststellbar sind oder deren Erbschaftsannahme nicht nachgewiesen werden kann.[183] In Verbindung mit der Anordnung einer Teilnachlassp...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / III. Ausschluss oder Einschränkung

Rz. 16 Weitere Voraussetzung für die Anwendung des § 309 Nr. 2 BGB ist, dass die Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Leistungsverweigerungsrecht des Vertragspartners ausschließt oder einschränkt. Ein Ausschluss bedeutet, dass der Vertragspartner das Leistungsverweigerungsrecht gar nicht mehr geltend machen kann; eine Beschränkung des Leistungsverweigerungsre...mehr

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§ 4 Herausgabe des Kindes n... / III. Die Umgangsbestimmung gemäß § 1632 Abs. 2 BGB

Rz. 16 In Erfüllung ihres Erziehungsauftrages haben die Sorgeberechtigten das Recht und die Pflicht zur Bestimmung des Umgangs des Kindes (§ 1632 Abs. 2 BGB). Die Befugnis zur Umgangsbestimmung ist unabhängig vom Aufenthaltsbestimmungsrecht. Die Eltern können also insbesondere auch bestimmen, mit wem das Kind zu Hause oder in einer von ihm besuchten Schule oder sonstigen Ein...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / 6. Modalitäten des Abholens/Zurückbringens

Rz. 90 Die konkrete Ausgestaltung des Umgangs, vor allem Fragen zum Holen und Bringen des Kindes, ist wesentlicher Teil des Regelungsbedarfs.[335] Ist der Umgang indessen nach Art, Ort und Zeit ­hinreichend konkretisiert worden, so ist es nicht erforderlich, dass der Umgangstitel detailliert bezeichnete Verpflichtungen des betreuenden Elternteils, insbesondere zum Bereithalt...mehr

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zfs 1/2017, Das strafrechtl... / F. "Fahrverbotsfeindliche Verfahrensdauer"

Ein Fahrverbot kann sich aufgrund der fehlenden Möglichkeit der Entfaltung seiner Denkzettelfunktion erübrigen, wenn die Tat lange Zeit vor der Aburteilung liegt und der Täter seitdem im Straßenverkehr nicht mehr aufgefallen ist.[28] Hier hat sich bei den m.E. gleich zu behandelnden Bußgeldfahrverboten eine 2-Jahres-Linie in der Rechtsprechung herauskristallisiert.[29] Also:...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / 12. Vollstreckung

Rz. 143 Gemäß Art. 12 Abs. 1 HKÜ ist die sofortige Rückgabe des Kindes anzuordnen. Die deutsche Fassung des HKÜ spricht von "Rückgabe", nach der – vom EGMR gebilligten – Rechtsprechung des BVerfG ist aber eine Auslegung des HKÜ, aufgrund derer ein Gericht dem entführenden Elternteil die persönliche Rückführung des Kindes aufgibt, verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.[45...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / 2. Nach Annahme der Erbschaft

Rz. 59 Wenn der Erbe seine Möglichkeit der Beschränkung der Haftung auf den Nachlass wahrnehmen will, muss er ebenfalls die Aufnahme eines Vorbehalts in das Urteil nach § 780 ZPO beantragen.[59] Kosten des Rechtsstreits: Es entspricht allgemeiner Meinung, dass Kosten eines Rechtsstreits, den der Erbe im Hinblick auf den Nachlass führt, Nachlasserbenschulden (= Verbindlichkeit...mehr

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§ 10 Kostenrecht / 2. Gerichtskosten

Rz. 30 Die Gebühren in Hauptsacheverfahren in Ehe- und Folgesachen ergeben sich aus dem Kostenverzeichnis zum FamGKG (KV).[99] Es wird eine pauschale Verfahrensgebühr erhoben, deren Höhe vom Verfahrensgegenstand abhängt. Für Ehe- und Folgesachen entsteht erstinstanzlich eine 2,0 Verfahrensgebühr (3,0 für die Rechtsmittelinstanz) nach Nr. 1110 ff. KV, bei Kindschaftssachen im...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / 2. Internationale Zuständigkeit aufgrund Normen außerhalb des KSÜ, Art. 16–22 KSÜ

Rz. 63 Beruht die internationale Zuständigkeit des Gerichts nicht auf den Vorschriften des KSÜ, so ist zu unterscheiden. Folgt die Zuständigkeit aus der Brüssel IIa-VO, so richtet sich das anwendbare Recht trotzdem nach Art. 15 Abs. 1KSÜ (sog. Gleichlauf);[147] denn das KSÜ ist erkennbar weitgehend auf die Brüssel IIa-VO abgestimmt. Anders, wenn die Zuständigkeit etwa auf da...mehr

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§ 8 Materielle Fragen / 13. Einzelfälle zur Inhalts- und Ausübungskontrolle

Rz. 154 Ein Globalverzicht ist nicht als solcher unwirksam, es entscheidet immer der Einzelfall.[114] Merke! Es ist daher immer darauf zu achten, die für die Mandantschaft streitenden Einzelfallumstände Rz. 155 Der Ausschluss des Kindesbetreuungsunterhalts ab dem 6. Lebensjahr des Kindes i...mehr

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§ 6 Vollstreckungsrecht / I. Einleitung

Rz. 1 Maßgebliche Vorschrift zur zwangsweisen Durchsetzung von Verfügungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit war bis zum 31.8.2009 § 33 FGG.[1] Diese Regelung war allerdings mit zahlreichen Lücken behaftet, so dass der Gesetzgeber mit dem zum 1.9.2009 in Kraft getretenen FamFG die Vollstreckungsvorschriften grundlegend neu geordnet hat. Nunmehr wird umfassend geregelt, aus we...mehr

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§ 8 Wertausgleich bei der S... / II. Ehe von ausreichender Dauer (§ 3 Abs. 3 VersAusglG)

Rz. 13 Der Gesetzgeber hat in seinem Bestreben, den Versorgungsausgleich in Bagatellfällen auszuschließen, die Entscheidung, ob ein Versorgungsausgleich stattfinden soll, in den Fällen kurzer Ehen den Ehegatten selbst überlassen. Damit ist die, Gesetz gewordene Fassung des VersAusglG ggü. den ursprünglichen Entwürfen deutlich abgemildert worden; denn ursprünglich hatte der G...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 3. Verrechnungsvereinbarungen insbesondere bei Beamten

Rz. 413 Die neue Regelung im Versorgungsausgleichsgesetz geht davon aus, dass nicht die externe, sondern die interne Teilung die bestmögliche Teilhabe der Eheleute an den, gemeinsam in der Ehe, erwirtschafteten Anrechten gewährleistet.[225] Die Versorgungsträger der Landesbeamten lehnen eine interne Teilung ab. Hier kommt es zur Begründung von Anwartschaften bei der gesetzli...mehr

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§ 11 Das Verfahren in Verso... / III. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 52 Die örtliche Zuständigkeit für Versorgungsausgleichssachen folgt heute aus § 218 FamFG . Sie ergab sich früher aus § 621 Abs. 2 Satz 1 ZPO a.F. und für die FGG-Verfahren aus § 45 FGG a.F. An den dort genannten Grundsätzen hält das neue Recht im Wesentlichen fest: § 218 Nr. 1 FamFG gleicht § 621 Abs. 2 Satz 1 ZPO a.F., § 218 Nr. 2 FamFG entspricht § 45 Abs. 1 FGG a.F. §...mehr

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§ 6 Vollstreckungsrecht / B. Schuldhafter Verstoß

Rz. 27 Die Verhängung von Ordnungsmitteln erfordert – wie bereits nach bislang geltendem Recht – einen schuldhaften Verstoß gegen die gerichtliche Entscheidung bzw. den gerichtlich gebilligten Vergleich.[76] Die mithin – objektiv – erforderliche Zuwiderhandlung muss dem Verpflichteten nachgewiesen werden. Insoweit ist auch dann der Vollbeweis zu führen, wenn der Titel im ein...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / 2. Tatsächliche Ausübung des Sorgerechts

Rz. 102 Wer Inhaber des Sorgerechts ist, beurteilt sich nach dem Recht am gewöhnlichen Aufenthalt unmittelbar vor der Verbringung. Hierbei handelt es sich um eine Gesamtverweisung.[273] Es kommt allein auf das Recht des ersuchenden Staates an, nicht auf das des ersuchten Staates.[274] Deshalb steht es der Rückgabe der Kinder nicht entgegen, wenn dem entführenden Elternteil i...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / III. Internationale Zuständigkeit nach dem MSA

Rz. 38 Das Haager Minderjährigenschutzabkommen (MSA)[87] bestimmt für Deutschland nur noch im Verhältnis zur Türkei (siehe Rdn 3) die internationale Zuständigkeit und das von den hiernach bestimmten Gerichten anzuwendende Recht in Sorge- und Umgangsrechtsangelegenheiten. Da gerade in Deutschland Fälle mit Bezug zur Türkei häufig sind, darf eine Darstellung des MSA auch nach I...mehr

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zfs 1/2017, Auswirkungen de... / 2 Aus den Gründen:

"Da eine Geldbuße von 100 EUR verhängt wurde, kann die Rechtsbeschwerde nur zugelassen werden, wenn es geboten ist, die Nachprüfung des angefochtenen Urt. zur Fortbildung des nicht zum Verfahrensrecht gehörenden Rechts zu ermöglichen (§ 80 Abs. 2 Nr. 1 OWiG) oder das Urt. wegen Versagung des rechtlichen Gehörs aufzuheben (§ 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG)." 1. Eine Gehörsverletzung wir...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / I. Die Entwicklung in Gesetz und Rechtsprechung

Rz. 125 Das Umgangsrecht des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters konnte nach früherer Gesetzeslage allein auf § 1685 Abs. 2 BGB gestützt werden. Durch zwei Entscheidungen des EuGHMR in den Jahren 2010 und 2011 wurde die rechtliche Position leiblicher Väter jedoch gestärkt.[461] Beide Entscheidungen betonten, dass von dem Begriff des "Familienlebens" im Sinn des Art. 8 EMRK ...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / a) Obhut (§ 1629 BGB)

Rz. 141 Die Alleinvertretung nach § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB richtet sich danach, welcher Elternteil das Kind in seiner Obhut hat. Soweit sich beide Elternteile erst um diese Obhut bemühen, findet § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB keine Anwendung.[512] Befindet sich das Kind bei gemeinsamer elterlicher Sorge in der Obhut eines Dritten, so ist ein Ergänzungspfleger zu bestellen.[513] Rz. 14...mehr

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AGS 1/2017, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist auch begründet. 1. Das FamG ist bei seiner Festsetzung des Verfahrenswertes einer in der obergerichtlichen Rspr. verbreiteten Auffassung gefolgt, wonach bei der Festsetzung des Verfahrenswertes auf die konkrete Leistungsfähigkeit der Beteiligten abzustellen und deshalb vom nach §§ 43 Abs. 2, 44 Abs. 2 S. 2, 50 Abs. 1 S. 1 FamGKG maßgeblichen Netto...mehr

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§ 6 Geltendmachung von Verm... / 2. Bestimmungsvermächtnis

Rz. 22 Die Möglichkeit der Drittbestimmung des Vermächtnisnehmers wird in der Praxis wegen der engen Auslegung des § 2065 Abs. 2 BGB bei der Erbeinsetzung durch den BGH vor allem dort angewandt, wo es darauf ankommt, wirtschaftliche oder ideelle Werte von Todes wegen unmittelbar in die "richtige" Hand zu bringen – insbesondere beim sog. vorzeitigen Unternehmertestament.[44] ...mehr

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§ 8 Wertausgleich bei der S... / aa) Im Zusammenhang mit den Lebensumständen der Eheleute stehende Gründe

Rz. 196 In die Interessenabwägung gehen zunächst die beiderseitigen Verhältnisse der Ehegatten ein. Eine Rolle spielen können daher die Länge der Ehe, die Art der bereits aufgebauten Versorgung und die Möglichkeiten, in der Zukunft die Versorgung zu erweitern oder sich eine andere aufzubauen. Gesetzliche Veränderungen reichen da nur ausnahmsweise.V.a. greift die Härteklausel...mehr

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§ 5 Der Verfahrensbeistand / C. Die Auswahl des Verfahrensbeistandes

Rz. 26 § 158 Abs. 1 FamFG gibt dem Richter auf, einen geeigneten Verfahrensbeistand zu bestellen. Es muss sich daher um eine Person handeln, die fachlich und persönlich geeignet ist, die Interessen des Kindes festzustellen und sie sachgerecht in das Verfahren einzubringen.[63] Die Auswahl steht letztlich im Ermessen des Gerichts (zur Frage der Anfechtbarkeit und der Rüge der...mehr

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§ 14 Internationales Erbrecht / cc) Vorfragen

Rz. 27 Auch im Erbrecht kommen eine Vielzahl von Vorfragen in Betracht, die nach h.M. selbstständig anzuknüpfen sind:[42]mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / 2. Grundregel: Gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes, Art. 1 MSA

Rz. 45 Der gewöhnliche Aufenthalt des Minderjährigen ist dort, wo sein tatsächlicher Lebensmittelpunkt ist.[104] Die Begründung des gewöhnlichen Aufenthalts erfordert keinen rechtsgeschäftlichen Willen, sondern verlangt in der Regel eine gewisse Dauer – etwa sechs Monate[105] – und darüber hinaus Bindungen insbesondere in familiärer Hinsicht, also eine Eingliederung in die s...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / b) Erbscheinserteilung auf Antrag des Gläubigers

Rz. 13 Ist ein Erbschein noch nicht erteilt, so kann der Gläubiger – wenn er bereits im Besitz eines Titels ist – sogar das Erbscheinsverfahren betreiben; er hat ein eigenes Antragsrecht nach §§ 792, 896 ZPO und kann sogar die nach § 2356 Abs. 2 BGB erforderliche eidesstattliche Versicherung abgeben.[13] Dies gilt auch für das Finanzamt als Gläubiger einer Steuerschuld.[14] H...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / cc) Bindungen des Kindes an seine Eltern und Geschwister

Rz. 301 Den Bindungen des Kindes, insbesondere an seine Eltern, kann bei der Sorgerechtsentscheidung ausschlaggebende Bedeutung zukommen,[1131] insbesondere wenn zu einem Elternteil, der das Kind bereits längere Zeit in Obhut hatte, eine stärkere emotionale Bindung entstanden ist,[1132] während der andere Elternteil aus Gründen, die eigenverantwortlich sind, in die bisherige...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / III. Wohlverhaltensklausel (§ 1684 Abs. 2 BGB)

Rz. 33 Im Idealzustand können die Eltern die regelmäßig im Zusammenhang mit der Trennung eintretenden Belastungen für eine gesunde Entwicklung des Kindes mildern. Sie sind verpflichtet, das Kind nicht mit ihren Konflikten zu belasten,[96] also gehalten, eine den Kindesinteressen ­entsprechende Lösung für dessen weitere Entwicklung zu finden. Hierzu gehört, dass sie alles unt...mehr

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AGS 1/2017, Tätigkeit im Ad... / 1 Aus den Gründen

Zu entscheiden war nach Vorlage an die zuständige Strafkammer über die von Rechtsanwalt G. mit Schriftsatz eingelegte "Beschwerde" gegen den Beschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle. Die Eingabe ist zwar als "Beschwerde" bezeichnet worden. Tatsächlich ist jedoch die Erinnerung statthaft. Denn gem. § 55 Abs. 1 S. 1 RVG wird die aus der Staatskasse zu gewährende Vergütu...mehr

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§ 2 Durchsetzung der erbrec... / 6. Erbenfeststellungsklage und Klage auf Herausgabe des unrichtigen Erbscheins

Rz. 194 Das Erbrecht nach dem Erblasser begründet ein Rechtsverhältnis, das in streitigen Fällen durch die Erbenfeststellungsklage, § 256 Abs. 1 ZPO, einer gerichtlichen Entscheidung zugängig gemacht werden kann. Das Feststellungsinteresse und Rechtsschutzbedürfnis liegen auch dann vor, wenn ein Erbscheinsverfahren parallel betrieben werden könnte, betrieben wird oder schon ...mehr

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§ 3 Der Miterbe / b) Vorläufiger Rechtsschutz für das Feststellungsbegehren

Rz. 93 Ob eine einstweilige Verfügung mit dem Inhalt einer Feststellung ergehen kann, ist streitig, und wenn ja, ob es sich dann um eine Leistungs-, Sicherungs- oder Regelungsverfügung handelt. In erster Linie wird gegen die Zulässigkeit eingewandt, eine Verfügung mit feststellendem Inhalt nehme die Hauptsache vorweg, was im vorläufigen Rechtsschutz grundsätzlich ausgeschloss...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / C. Zumutbarkeit

Rz. 14 Ein Änderungsvorbehalt ist nur wirksam, wenn die vorgesehene Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Verwenders für seinen Vertragspartner zumutbar ist. Daraus folgt, dass für die Beurteilung der Zumutbarkeit das Interesse des Vertragspartners an der ursprünglich versprochenen Leistung mit dem Änderungsinteresse des Verwenders abgewogen werden muss. Rz. 15 D...mehr

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§ 3 Der Miterbe / e) Gesetzliche Rechtsfolge: Anwachsung

Rz. 384 Nach der in allen drei Entscheidungen des BGH vorgenommenen rechtsdogmatischen Einordnung vollzieht sich die Anwachsung nicht rechtsgeschäftlich, sondern als gesetzliche Rechtsfolge analog § 738 BGB (und nicht nach dem erbrechtlichen Anwachsungsrecht der §§ 1935, 2094 BGB). BGH im Urt. v. 27.10.2004: Zitat "Anteile von Miterben, die aus einer fortbestehenden Erbengemein...mehr

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§ 3 Einteilung der Fahrerla... / K. Klasse E (i.V.m. Klasse B, C, C1, D oder D1)

Rz. 14 Kraftfahrzeuge der Klassen B, C, C1, D oder D1 mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen); bei den Klassen C1E und D1E dürfen die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12.000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen; bei der Klas...mehr

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§ 3 Einteilung der Fahrerla... / S. Schlüsselzahl 96 zur Fahrerlaubnis der Klasse B

Rz. 22 Ab dem 19.1.2013 gibt es durch die Einführung des § 6a FeV die Schlüsselzahl 96 zur FE der Klasse B. Sie erlaubt das Führen von Kraftfahrzeuggespannen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer Gesamtmasse zwischen 3.500 kg bis 4.250 kg. Diese Erweiterung der Klasse B hat wohl in erster Linie für Wohnwagengespanne Bedeutung. Daher läss...mehr

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§ 3 Einteilung der Fahrerla... / M. Klasse CE

Rz. 16 Kombination aus Kfz der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse (Sattelschlepper).mehr

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§ 3 Einteilung der Fahrerla... / O. Klasse DE

Rz. 18 Kombination aus Kfz der Klasse D und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.mehr

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§ 3 Einteilung der Fahrerla... / J. Klasse D1

Rz. 13 Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A – zur Personenbeförderung mit mehr als acht und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).mehr

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§ 3 Einteilung der Fahrerla... / L. Klasse BE

Rz. 15 Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, die als Kombination nicht über 3.500 kg Gesamtgewicht hat.mehr

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§ 3 Einteilung der Fahrerla... / P. Klasse D1E

Rz. 19 Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.mehr

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§ 3 Einteilung der Fahrerla... / I. Klasse D

Rz. 12 Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A – zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).mehr