Fachbeiträge & Kommentare zu KG

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Einteilung der Fahrerla... / T. "Feuerwehr-Führerschein"

Rz. 23 Durch Einführung der Klasse C1 und E berechtigt eine FE der Klasse B, die zum Führen von Personenkraftwagen bis 3,5 t berechtigt, nicht zum Führen von kleinen Lkw wie auch Anhängern mit einer Gesamtmasse von über 750 kg. Gerade die kleinen Lkw wie auch Anhänger – die mit einer Fahrberechtigung der alten Klasse 3 gefahren werden durften, mit der neuen Klasse B jedoch n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Krankheiten / A. Grundlagen

Rz. 1 Ohne Weiteres ist davon auszugehen, dass das Führen eines Kfz im öffentlichen Straßenverkehr unter die Fahrtauglichkeit einschränkenden Gesundheitsbeeinträchtigungen erhebliche Gefahren für hochrangige Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer in sich birgt:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Alter und Eignungszweifel / C. Untersuchungen im Rahmen der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Rz. 14 Die früheren Regelungen werden unter weitgehender Übernahme des Inhalts der §§ 15d ff. StVZO aufgrund der Ermächtigung in §§ 2 Abs. 3, 6 Abs. 1 Nr. 1 lit. b und g StVG durch § 48 FeV ersetzt.[14] Wer ein Taxi, einen Mietwagen oder einen Pkw im Linienverkehr (§§ 42 f. PBefG) oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen (§ 48 PBefG) führt, bedarf dabei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 59 Streitwert und Streitw... / II. Speziell zum Verkehrsverwaltungsrecht

Rz. 5 Dem Umstand, dass ein FE-Inhaber auch aus beruflichen Gründen auf seine FE angewiesen ist, kommt nach OVG RP[6] und HambOVG[7] auf der Grundlage des Streitwertkatalogs (damals: 7/2004) im Verfahren zur Entziehung der FE keine den Streitwert erhöhende Bedeutung mehr zu.[8] "Höhere" Fahrerlaubnisklassen schließen "niedrigere" Fahrerlaubnisklassen ein, vgl. § 6 Abs. 3 FeV....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 53 Gemeingebrauch und str... / 5. Anbieten von Kutschfahrten auf dem Parkstreifen einer öffentlichen Straße; "Partybike"

Rz. 43 Das Anbieten von Kutschfahrten auf dem Parkstreifen einer öffentlichen Straße stellt eine straßenrechtliche Sondernutzung dar.[77] Rz. 44 Die Nutzung eines als Mehrpersonenfahrrad konzipierten "Partybikes"[78] im öffentlichen Straßenraum stellt eine Sondernutzung i.S.d. Straßenrechts (im Fall: § 18 StrWG NRW) dar. Die öffentliche Straße wird hier über den Gemeingebrauc...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Ergänzungsbilanz: Abschreibung von Mehrwerten für bewegliche Wirtschaftsgüter

Kommentar Das BMF stellt mit Schreiben vom 19.12.2016 dar, wie Mehrwerte für bewegliche Wirtschaftsgüter in der Ergänzungsbilanz eines Mitunternehmers abgebildet bzw. abgeschrieben werden müssen. Mit Schreiben vom 19.12.2016 hat sich das BMF zur Abschreibung von Mehrwerten für bewegliche Wirtschaftsgüter in der Ergänzungsbilanz eines Mitunternehmers geäußert. Anlass ist das z...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Anpassung des UStAE zum Jahresende 2016

Überblick Mittlerweile ist es gute Übung, dass die Finanzverwaltung den UStAE zum Jahreswechsel überarbeitet und Anpassungen vornimmt. Neben redaktionellen Anpassungen wird hauptsächlich die schon vorher veröffentlichte Rechtsprechung des BFH mit aufgenommen. In einigen Fällen werden Klarstellungen oder Präzisierungen vorgenommen. Obwohl materiell-rechtliche Änderungen damit...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erlass eines Rückforderungsanspruchs von Kindergeld aus Billigkeitsgründen

Leitsatz Es besteht Anspruch auf Erlass eines Rückforderungsanspruchs von Kindergeld aus sachlichen Billigkeitsgründen, wenn die Familienkasse den Kindergeldberechtigten nicht hinreichend über seine Mitwirkungspflichten belehrt hat und er infolgedessen zu Unrecht Kindergeld bezogen hat unter gleichzeitiger Anrechnung auf ihm gewährte Leistungen nach dem SGB II. Sachverhalt De...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuerrechtliche Folgen der atypisch stillen Beteiligung am Handelsgewerbe einer Personengesellschaft

Leitsatz 1. Betreibt eine Personengesellschaft als Inhaber eines Handelsgewerbes, an dem sich ein anderer atypisch still beteiligt, ein gewerbliches Unternehmen i.S. des § 15 EStG, unterhält sowohl die atypisch stille Gesellschaft, der dieses Unternehmen für die Dauer ihres Bestehens zugeordnet wird, als auch die Personengesellschaft jeweils einen selbständigen Gewerbebetrie...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei Veräußerung eines Teils eines Mitunternehmeranteils

Leitsatz Der Gewinn aus der Veräußerung eines Teils eines Mitunternehmeranteils i.S. von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ist nicht in die erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG einzubeziehen. Normenkette § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG Sachverhalt Die Geschäftstätigkeit einer GmbH & Co. KG beschränkte sich darauf, ein von ihr angemietetes und dan...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Mietaufwendungen bei ­Konzertveranstaltern

Leitsatz 1. Für die Zuordnung eines gemieteten oder gepachteten Wirtschaftsguts zum fiktiven Anlage- oder Umlaufvermögen wird bei der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung das Eigentum des Mieters oder Pächters voraussetzungslos fingiert. 2. Die Kurzfristigkeit der Anmietung einer Immobilie oder ein häufiger Wechsel angemieteter Immobilien und deren unterschiedliche Größe und Nut...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Darlehen eines Hausverwaltungsunternehmens - Notwendiges Betriebsvermögen - Teilwertabschreibung

Leitsatz Ein Darlehen, das der Inhaber eines in der Hausverwaltung tätigen Unternehmens einer Baugesellschaft gewährt, gehört nur dann zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn dieses das Einzelunternehmen maßgeblich fördert. Eine Einbuchung als gewillkürtes Betriebsvermögen kommt nicht in Betracht, wenn zu diesem Zeitpunkt Zweifel an der Werthaltigkeit bestehen. Sachverhalt K b...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kürzung des Gewerbeertrages bei Überlassung von Betriebsvorrichtungen

Leitsatz Die erweitere Grundstückskürzung scheitert, wenn auch Betriebsvorrichtungen mitüberlassen werden, die Grundstücksvermietung aber auch ohne die Wirtschaftsgüter darstellbar wäre. Sachverhalt Das Finanzamt hat einer Vermietungs-KG die erweiterte Grundstückskürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG versagt. Dies wird damit begründet, dass neben dem Grundstück mit Gebäuden au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2016, Das Überholen ... / 1. Unklare Verkehrslage, Abs. 3 Nr. 1

Die unklare Verkehrslage bedeutet ein faktisches Überholverbot. Es handelt sich um unbestimmte Rechtsbegriffe, die der Auslegung bedürfen. Eine Verkehrslage ist unklar, wenn der Überholende unter den gegebenen Umständen nicht mit einem ungefährlichen Überholvorgang rechnen darf,[16] die Verkehrslage also unübersichtlich ist und sich ihre Entwicklung nach objektiven Umständen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2016, Sorgfaltspflic... / 3 Anmerkung:

1. In der Rangfolge der Verbindlichkeit von Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten, der Lichtzeichen von Wechsellichtanlagen und der Verkehrszeichen bestimmt die StVO die Verbindlichkeit in dieser Reihenfolge (§§ 36, 37, 39 StVO), wobei Sonderrechtsfahrzeugen der Vorrang eingeräumt wird (§§ 36, 39 StVO), bei Fehlen spezieller vorrangiger Anordnungen für den praxiswichtigst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2016, Anscheinsbewei... / 2 Aus den Gründen:

" … 1. Zu Recht ist das Erstgericht zunächst davon ausgegangen, dass sowohl die Bekl. als auch der Kl. grds. für die Folgen des streitgegenständlichen Unfallgeschehens gem. §§ 7, 17 Abs. 1, 2 StVG i.V.m. § 115 VVG einzustehen haben, weil die Unfallschäden jeweils bei dem Betrieb eines Kfz entstanden sind, der Unfall nicht auf höhere Gewalt zurückzuführen ist und für keinen d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2016, Antragsgegner ... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist gem. § 66 Abs. 1, Abs. 2 S. 1, Abs. 3 GKG zulässig, insbesondere wurde das Rechtsmittel formgerecht eingelegt. Sachlich ist das Rechtsmittel indessen nicht gerechtfertigt. Die Beklagte haftet für die 2,5 (Gerichts-)Gebühren, die über die bereits im Mahnverfahren erhobene 0,5 Gebühr nach Nr. 1100 GKG-KostVerz. hinaus mit der Überleitung in das Prozessverfahre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2016, Keine doppelte... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist im Ergebnis zutreffend. Sie verkennt aber schon die Ausgangslage. Auch in Arrest- und einstweiligen Verfügungsverfahren ist gem. Vorbem. 3 Abs. 4 VV eine zuvor angefallene Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV hälftig anzurechnen. Hier wird allerdings von der überwiegenden Rspr.[1] und der Kommentarliteratur[2] – häufig ohne nähere Begründung – nicht genügend ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2016, Das Überholen ... / IV. Unzulässiges Überholen/Überholverbot, Abs. 3

Das Überholverbot des Abs. 3 dient vor allem dem Schutz des Gegenverkehrs, insgesamt aber allen Verkehrsteilnehmern, die durch ein falsches/verbotenes Überholen gefährdet werden können. Nicht umfasst vom Überholverbot sind Fußgänger[15] (§ 26 Abs. 3) und der von einem Grundstück in den fließenden Verkehr Einfahrende (§ 10) wegen der Spezialvorschriften. 1. Unklare Verkehrslag...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 12/2016, Die Erbschaft... / III. Gesellschaftsrecht

Um den Vorab-Abschlag des § 13 a Abs. 9 ErbStG in Anspruch nehmen zu können, der – wie dargelegt – für alle Verschonungskonzepte, also auch für Großerwerbe, unabhängig von Mindestlohnsumme und Behaltensregelungen gilt, werden wohl in 99 % der deutschen Unternehmen Änderungen des Gesellschaftsvertrags notwendig. Dabei sollten Strukturen entwickelt werden, die nachhaltig beibe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 12/2016, Die Erbschaft... / a) Ausschüttungsbeschränkungen

Die Höhe der Ausschüttungsbeschränkung auf maximal 37,5 % erklärt sich wohl aus dem arithmetischen Mittel zwischen 25 % und 50 % und bezieht sich auf den steuerrechtlichen Gewinn, also nicht, was in Gesellschaftsverträgen häufig vorzufinden ist, auf den handelsrechtlichen Gewinn. Die Steuern vom Einkommen, sowohl der Gesellschaft als auch des Gesellschafters, erhöhen den aus...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1.2.3 Strafprozessuale Sicherungsmaßnahmen

Rn 22 Nach §§ 111 b ff. StPO können strafprozessuale Sicherungsmaßnahmen wie die Beschlagnahme von Gegenständen aus dem Vermögen des Täters (§ 111 c StPO) und der dingliche Arrest (§ 111 d StPO) erfolgen.[60] Rn 23 Diese Beschlagnahme begründet nur ein relatives Veräußerungsverbot nach § 111 c Abs. 5 StPO, welche im Insolvenzverfahren wirkungslos ist.[61] Der dingliche Arrest...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2016, Keine Erstattu... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist unzutreffend. Lässt sich eine Partei, die sich selbst vertritt, prozessbegleitend anwaltlich beraten, so sind die hierdurch entstandenen Kosten grundsätzlich erstattungsfähig.[1] Die hier vertretene gegenteilige Auffassung[2] ist unzutreffend. Aufwändige oder schwierige materiell-rechtliche Prüfungen sind nicht erforderlich. Der Kostenerstattungsgläubiger...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 12/2016, Die Erbschaft... / II. Wert des nicht begünstigten Vermögens

Aufgrund des eingangs geschilderten Paradigmenwechsels ist auf der Ebene der Ermittlung der Bemessungsgrundlagen neben dem Wert des begünstigten Vermögens in nahezu allen Fällen der Wert des nicht begünstigten Vermögens festzustellen. Lediglich, wenn weder junges Verwaltungsvermögen, noch junge Finanzmittel vorhanden sind und das Verwaltungsvermögen den Kulanzpuffer des § 13...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2016, Verwirkung des ... / 1 Gründe:

I. Der Antragsgegner wendet sich gegen die am 18.12.2015 erlassene Entscheidung des Familiengerichts, mit der dem Antrag der Antragstellerin stattgegeben und der von den Beteiligten am 17.2.2015 im Verfahren des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg – 133 F 19369/14 – abgeschlossene Vergleich über Trennungsunterhalt dahingehend abgeändert wurde, dass die Antragstellerin mit Wirku...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2016, Das Überholen ... / I. Überholen

Überholen[2] ist der tatsächliche absichtslose Vorgang des Vorbeifahrens auf demselben Straßenteil an einem anderen Verkehrsteilnehmer, der sich in derselben Richtung bewegt oder verkehrsbedingt wartet.[3] Der Überholvorgang setzt keine Geschwindigkeitserhöhung voraus, auch ein Fahrstreifenwechsel ist nicht erforderlich.[4] Der Überholvorgang lässt sich in drei Phasen eintei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2016, Verwirkung des ... / Leitsatz

1. Wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte und eine andere Person sich gegenüber dem Jobcenter als Bedarfsgemeinschaft bezeichnen, kann im Regelfall davon ausgegangen werden, dass der unterhaltsberechtigte Ehegatte und die andere Person eine Lebensgemeinschaft bilden. 2. In Bezug auf die Frage, ab wann der unterhaltsberechtigte Ehegatte in einer verfestigten Lebensgemeinschaf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2016, Das Überholen ... / II. Beginn und Ende des Überholens

Grundsätzlich setzt das Überholen keine Überholabsicht voraus. Faktisch kann überholt werden, ohne dass Wissens- oder Wollenselemente vorliegen. Das Überholen ist ein rein tatsächlicher Vorgang.[6] Oftmals können jedoch subjektive Elemente nicht unberücksichtigt bleiben, um verschiedene Verkehrsvorgänge voneinander abzugrenzen.[7] Das Überholen beginnt noch nicht, wenn ledig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 12/2016, Die Erbschaft... / 5. Gesellschaftsvertragstest, § 13 a Abs. 9 ErbStG

Nicht auf der Bewertungs-, sondern der Ebene der Ermittlung der Bemessungsgrundlagen, gewährt § 13 a Abs. 9 ErbStG einen bis zu 30 %igen Vorab-Abschlag vom begünstigten Vermögen unter der Voraussetzung, dass der Gesellschaftsvertrag oder die Satzung Entnahme- oder Ausschüttungsbeschränkungen, Beschränkungen der Verfügung über die Beteiligung oder den Anteil sowie, für den Fa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2016, Das Überholen ... / VI. Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, Abs. 4 S. 2

Grundsätzlich muss beim Überholen ein ausreichender Sicherheitsabstand zum Überholten eingehalten werden. Überwiegend wird dabei von einem Seitenabstand von 1 m ausgegangen.[44] Der richtige Seitenabstand ist eine Frage des Einzelfalls. Bei Radfahrern hat der Überholende mit leicht schwankenden Fahrlinien zu rechnen, was seine besondere Aufmerksamkeit erfordert. Bei Kindern ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Ermäßigter Steuersatz bei Sammlermünzen 2017 (zu § 12 Abs. 2 Nr. 12 UStG)

Kommentar Sammlermünzen können dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 12 UStG unterliegen, wenn diese Münzen aus dem Drittlandsgebiet eingeführt werden. Für die Frage, ob es sich um Sammlermünzen i. S. d. Nr. 54 der Anlage 2 zum UStG handelt, wird zur Abgrenzung das Verhältnis des Metallwerts zum Verkehrswert der Münze zugrunde gelegt. Danach kann der leistende Unter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2016, FF 12/2016 / Sorge- und Umgangsrecht

a) Gegenüber dem Umgangsausschluss ist die Anordnung von Ordnungsmitteln dann kein milderes Mittel, wenn diese ungeeignet oder gar kindeswohlgefährdend wären. b) Ein Umgangsausschluss kann bei Vorliegen besonderer Umstände auch unbefristet erfolgen (hier: nachdrückliche Ablehnung des Umgangs durch das 12-jährige Kind seit acht Jahren, Belastung des Kindes durch Vielzahl von ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2016, Verwirkung des ... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des Kammergerichts in Berlin ist für die anwaltliche Praxis von erheblicher Bedeutung: Schon die Vorlage eines ALG II Bescheides des Jobcenters, das von einer Bedarfsgemeinschaft ausgeht, reicht im Regelfall dafür aus, dass auch eine verfestigte Lebensgemeinschaft nach § 1579 Nr. 2 BGB in Betracht kommen kann. Insofern gibt es keinen Unterschied in der Defini...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2016, Zwingende Einb... / 3 Anmerkung:

1. Die Preisangabeverordnung (PAngV) bestimmt in § 1 Abs. 1 S. 1 für den Anbieter von Waren und sonstigen Leistungen die Angabe von Preisen, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind. Ein Kfz-Händler muss damit bei seiner Werbung die obligatorischen Überführungskosten in den Gesamtpreis aufnehmen, da der Verkehr solche Nebenkosten als...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 12/2016, Die Erbschaft... / cc) Alternative Bedingungen

Ohne Ermessenspielraum ist der Verwaltungsakt über den Erlass nach § 28 a Abs. 4 S. 3 ErbStG ganz oder teilweise zu widerrufen, wenn eine der Bedingungen nach § 28 a Abs. 4 Nr. 1–3 ErbStG eintritt. Dabei trifft den Erwerber die Mitteilungspflicht nach § 28 a Abs. 5 ErbStG. Während die Einhaltung der Bedingungen nach § 28 a Abs. 4 Nr. 1 und 2 ErbStG dem Verschonungskonzept in...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2016, Das Überholen ... / I. Allgemeines

Verstöße gegen die verschiedenen Absätze des § 5 StVO (Abs. 1 bis 4a, 5 S. 2, 6 und 7) stellen Ordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 S. 5 i.V.m. § 24 StVG dar, deren Regelfolgen in Nr. 16–29 der Anlage zu § 1 Abs. 1 BKatV normiert sind. Ebenfalls möglich sind Verstöße gegen durch Verkehrszeichen angeordnete Überholverbote, § 49 Abs. 3 Nr. 4 StVO, v.a. in Verbindung mit Zeiche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2016, Ersatzfähigkei... / 3 Anmerkung:

1. Die Ersatzfähigkeit des Nutzungsausfalls für privatwirtschaftlichen Gebrauch eines unfallbeschädigten Kfz wird seit über 40 Jahren in der Rspr. angenommen (vgl. BGHZ 40, 345; BGH zfs 1986, 362). Im Grundsatz besteht für den Zeitraum vom Eintritt des Schadens bis zur Beseitigung des Schadens – damit der Reparatur oder Ersatzbeschaffung – ein Anspruch auf Ersatz des Nutzung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2016, Das Überholen ... / II. Feststellungen des Gerichts

Die Anforderungen an die tatrichterlichen Feststellungen bei einer Ahndung wegen verbotswidrigem Überholen mit Gefährdung sind obergerichtlich geklärt. Im Detail: a) Nach § 5 Abs. 1 und 2 StVO darf nur überholen, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Um nachträglich beurteilen zu können, ob ein Überho...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2016, Der Beweismaßstab für unfallbedingte Verletzungen

Hinweis Der Geschädigte muss lediglich den vollen Beweis nach § 286 ZPO dafür erbringen, dass er bei dem streitgegenständlichen Unfall überhaupt verletzt worden ist (Primärverletzung). Für den Folge- oder Dauerschaden gilt die Beweiserleichterung des § 287 ZPO (BGH NJW 2008, 1381). Erläuterung: § 286 ZPO gilt für den Bereich des sog. Strengbeweises. Er verlangt für die Überzeu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreie Übernahme von Verbindlichkeiten

Leitsatz Verpflichtet sich der Unternehmer gegen Entgelt, ein Mietverhältnis einzugehen, ist die Leistung nach § 4 Nr. 8 Buchst. g UStG steuerfrei. Normenkette § 4 Nr. 8 Buchst. g UStG, Art. 135 Abs. 1 Buchst. c EGRL 112/2006 (= MwStSystRL) Sachverhalt Die A-KG beabsichtigte, ein bebautes, aber nur in geringem Umfang vermietetes Grundstück zu veräußern. Der Kaufinteressent wol...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vergemeinschaftung von Mängelrechten

Leitsatz Die Wohnungseigentümer können Mängel des Sondereigentums vergemeinschaften. Normenkette WEG § 10 Abs. 6 Satz 3 Das Problem B errichtet auf ihrem Grundstück eine Wohnungseigentumsanlage. Durch die Bauarbeiten kommt es zu Schäden bei der benachbarten Wohnungseigentumsanlage – sowohl im gemeinschaftlichen Eigentum, als auch im Sondereigentum. Diese Schäden klagt die Geme...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 3.3.6 GmbH & Co. KG

Rz. 15 Bei einer GmbH & Co. KG, deren alleiniger Geschäftsführer die Komplementär-GmbH ist, ist für die Geschäftsleitung maßgebend, wo die für die KG wichtigen Maßnahmen und Entscheidungen getroffen werden. Für die GmbH als alleinigem Komplementär führen deren Geschäftsführer die Geschäfte der KG. Der Ort der Geschäftsleitung der KG liegt danach regelmäßig dort, wo der Gesch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 3.3.3 Personengesellschaften

Rz. 11a Bei einer Personengesellschaft gilt nichts grundsätzlich anderes. Bei ihr wird sich der Mittelpunkt der Geschäftsleitung regelmäßig an dem Ort befinden, an dem die zur Vertretung befugten Personen die ihnen obliegende Geschäftsführertätigkeit im Hinblick auf die laufende Geschäftsführung entfalten. Bei einer OHG sind zwar grundsätzlich alle Gesellschafter vertretungs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 3.3.1 Entscheidungen durch nur eine Person

Rz. 10 Werden die wichtigen Beschlüsse in einer Gesellschaft oder einem Unternehmen nur von einer Person getroffen, wie z. B. vom Gesellschafter-Geschäftsführer einer Einmann-GmbH, vom einzigen Komplementär einer KG ohne weiteren Geschäftsführer oder von einem Einzelunternehmer, so ist es auch beim Vorhandensein eines gut ausgestatteten Büros möglich, dass die entscheidenden...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 8 ... / 2 Wohnung

Rz. 5 Für den Wohnsitzbegriff ist das Innehaben einer Wohnung erforderlich. Eine einheitliche Begriffsbestimmung für die Wohnung kennt das Steuerrecht nicht. Hier wie auch im übrigen Recht wird das Wort Wohnung aus sehr verschiedenen Gründen mit den unterschiedlichsten Bedeutungen und Inhalten verwendet. Mangels einer ausdrücklichen Regelung in der AO hat dies zur Folge, das...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Nachlasssicherung und -... / IV. Kommanditgesellschaft (KG)

1. Allgemeine Rechtsfolgen des Todes eines Gesellschafters Rz. 186 War der Erblasser persönlich haftender Gesellschafter einer KG, gelten dieselben Regeln wie bei der OHG mit der Besonderheit, dass die Gesellschaft aufgelöst ist, wenn er der einzige persönlich haftende Gesellschafter war. Rz. 187 Bei Tod eines Kommanditisten wird die Gesellschaft grundsätzlich fortgesetzt. Anz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Nachlasssicherung und -... / 1. Allgemeine Rechtsfolgen des Todes eines Gesellschafters

Rz. 186 War der Erblasser persönlich haftender Gesellschafter einer KG, gelten dieselben Regeln wie bei der OHG mit der Besonderheit, dass die Gesellschaft aufgelöst ist, wenn er der einzige persönlich haftende Gesellschafter war. Rz. 187 Bei Tod eines Kommanditisten wird die Gesellschaft grundsätzlich fortgesetzt. Anzumelden ist durch alle Gesellschafter und alle Erben des v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Ergänzungspflegschaft / I. Verhinderung der Eltern/des Vormunds

Rz. 2 Tatsächliche oder rechtliche Verhinderung ist gegeben, wenn die Eltern, auch der alleinvertretungsberechtigte Elternteil oder der Vormund, an der Besorgung einer einzelnen Angelegenheit oder eines Kreises bestimmter Angelegenheiten für den Mündel an der Vertretung gehindert sind. Dabei werden z.B. der Auslandsaufenthalt, die Strafhaft oder die Krankheit als Fälle tatsäc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Nachlasssicherung und -... / 4. Tod des namensgebenden Komplementärs

Rz. 202 Scheidet ein namensgebender Gesellschafter aus der KG aus, darf die Firma nur mit seiner ausdrücklichen Einwilligung fortgeführt werden, § 24 Abs. 2 BGB. Ist der Gesellschafter durch Tod aus der Gesellschaft ausgeschieden, bedarf es der Einwilligung seiner Erben. Rz. 203 Gem. §§ 161 Abs. 2, 108 Abs. 1, 143 Abs. 2 HGB ist das Ausscheiden eines Gesellschafters durch Tod...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Abwesenheitspflegschaft / C. Abwesenheit bei bekanntem Aufenthalt

Rz. 4 § 1911 Abs. 2 BGB betrifft den Abwesenden, dessen Aufenthalt zwar bekannt, der aber durch außergewöhnliche Umstände an der Rückkehr und der Besorgung der Vermögensangelegenheiten gehindert ist, wobei eine wesentliche Erschwerung genügt.[5] Rz. 5 Ein Abwesender mit bekanntem Aufenthalt wird also nicht in jedem Fall einem solchen mit unbekanntem Aufenthalt gleichgestellt....mehr