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Investitionsabzugsbetrag

























Jahresabschluss

Änderungen beim Investitionsabzugsbetrag durch das Steueränderungsgesetz 2015

Der Investitionsabzugsbetrag beträgt maximal 40 % der voraussichtlichen Investitionskosten. Mit dem Investitionsabzugsbetrag wird de facto die Abschreibung von beweglichen Wirtschaftsgütern vorgezogen, die noch nicht angeschafft worden sind, aber in den folgenden 3 Jahren angeschafft werden sollen. Welche Änderung ist durch das Steueränderungsgesetz 2015 aktuell erfolgt und ab wann ist sie anzuwenden? Diese Frage beantworten wir heute.


Aktuelle Entwicklungen beim Investitionsabzugsbetrag

Der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EStG ist ein attraktives Gestaltungsinstrument für kleine und mittlere Betriebe. Im Top-Thema werden neue Rechtserkenntnisse und Rechtsentwicklungen zur Anwendung sowie die Änderungen der Vorschrift durch das Steueränderungsgesetz 2015 aufgezeigt.












Investitionsabzugsbetrag

Nachträglicher Ansatz für ein anderes angeschafftes Wirtschaftsgut ist möglich

Um die Möglichkeit, einen Investitionsabzugsbetrag nachträglich geltend zu machen, geht es in einigen Urteilen der Finanzgerichte. Aktuell geht es um die Versagung für ein bestimmtes Wirtschaftsgut und die nachträgliche Berücksichtigung eines Investitionsabzugsbetrags für ein anderes Wirtschaftsgut. Lesen Sie, wie die Richter argumentieren und welcher Tipp für die Praxis daraus abgeleitet wird.