Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverwalter

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.4 ABC zur Selbstständigkeit

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4 Ende der Unternehmereigenschaft natürlicher Personen und Personengemeinschaften

Rz. 308 Die Unternehmereigenschaft einer natürlichen Person endet grundsätzlich mit dem letzten nach außen hin Tätigwerden. Dies ist grundsätzlich dann gegeben, wenn der Unternehmer seine Umsatztätigkeit endgültig einstellt und auch keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er eine Umsatztätigkeit wieder aufnehmen will. Die formale Abmeldung des Gewerbebetriebs beim Gewerbea...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.1 Natürliche Personen

Rz. 32 Steuerfähig i. S. d. Umsatzsteuerrechts sind natürliche Personen. Die Steuerrechtsfähigkeit beginnt mit der Vollendung der Geburt, der noch nicht geborene Mensch[1] kann nicht steuerfähig sein. Für die Steuerrechtsfähigkeit im Umsatzsteuerrecht ist es jedoch nicht erheblich, ob die natürliche Person unbeschränkt geschäftsfähig, beschränkt geschäftsfähig oder geschäfts...mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / b) "Starker" und "schwacher" vorläufiger Insolvenzverwalter

Rz. 37 Das im Insolvenzantragsverfahren verhängte allgemeine Verfügungsverbot oder die Anordnung, dass Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig seien (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO), stehen einer Zwangsvollstreckung in das Wohnungseigentum des Schuldners nicht entgegen. Auch eine nach § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO vom Gericht angeordnete U...mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / dd) Freihändige Veräußerung durch Insolvenzverwalter

Rz. 197 Veräußert der Insolvenzverwalter die Wohnungseigentumseinheit freihändig an einen Dritten, können gegen den Dritten keine Ansprüche wegen der Wohngeldrückstände geltend gemacht werden, gleich aus welchem Zeitraum die Wohngeldrückstände stammen.[101] Das Absonderungsrecht setzt sich aber am Veräußerungserlös fort.[102]mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / D. Pfändungsgläubiger und Insolvenzverwalter (Abs. 2)

Rz. 12 Der mit § 11 Abs. 1 bezweckte Schutz des Eigentümers vor einer Zwangsverwertung des Wohnungseigentums wegen Aufhebung der Gemeinschaft wäre nicht perfekt, wenn zwar nicht der einzelne Wohnungseigentümer, wohl aber ein Pfändungsgläubiger gemäß § 751 BGB oder ein Insolvenzverwalter gemäß § 84 Abs. 2 InsO die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen könnten. Folglich schließ...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 7. Beitragspflicht bei Insolvenz

Rz. 256 Fällt eine Eigentumswohnung in die Insolvenzmasse, so gehören zu den Masseverbindlichkeiten i.S.v. § 55 Abs. 1 Nr. 1 Fall 2 InsO, die gemäß § 53 InsO vorweg zu berichtigen sind, diejenigen Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig geworden sind.[640] Wegen dieser Masseschulden kann die Gemeinschaft der Wohnu...mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / 2. Absonderungsberechtigte Gläubiger

Rz. 86 Absonderungsberechtigte, z.B. Inhaber eines Grundpfandrechts am Wohnungseigentum, können auch noch nach Insolvenzeröffnung die Zwangsverwaltung beantragen. Sie benötigen dafür aber einen Duldungstitel gegen den Insolvenzverwalter, den sie durch Umschreibung eines bereits vorhandenen Titels, durch dingliche Klage (Duldungsklage) gegen den Insolvenzverwalter oder durch ...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / I. Ausgangslage

Rz. 11 An den Zustand des gemeinschaftlichen Grundstücks vor allem nach teilweiser Zerstörung des gemeinschaftlichen Gebäudes ohne Schadensdeckung erinnert sein Zustand nicht selten nach der Insolvenz des Bauträgers: Auf dem Grundstück steht der Torso eines Gebäudes; eine Vollendung des Gebäudes durch den Bauträger ist nicht zu erwarten. Wurde für den Erwerber vor Eröffnung ...mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / aa) Vor Insolvenzeröffnung fällig gewordene Wohngeldforderungen

Rz. 191 Der GdWE steht wegen der vor Insolvenzeröffnung fällig gewordenen und die Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG erfüllenden Wohngeldforderungen ein Absonderungsrecht nach § 49 InsO zu und zwar unabhängig davon, ob bereits im Rahmen eines laufenden Zwangsversteigerungsverfahrens Beschlagnahme eingetreten ist.[93] Das Absonderungsrecht kann die GdWE durch Zwangsver...mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / a) Rückschlagsperre

Rz. 36 Ist bereits ein Insolvenzantrag gegen den Schuldner/Eigentümer gestellt, das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners aber noch nicht eröffnet, kann eine Zwangshypothek grundsätzlich noch eingetragen werden. Zu bedenken ist allerdings die Rückschlagsperre nach § 88 InsO. Danach werden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen rückwirkend unwirksam, die innerhalb eines ...mehr

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Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / 1. Unterbrechung durch Insolvenz

Rz. 236 Eine Unterbrechung wegen Insolvenz kommt im Hinblick auf die GdWE nicht in Betracht, da diese nach § 9a Abs. 5 WEG nicht insolvenzfähig ist. Rz. 237 Wird das Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Verwalters eröffnet, der die GdWE in einem Verfahren vertritt, tritt keine Unterbrechung ein. Die Insolvenzeröffnung ändert auch nichts an der Amtsstellung des Verwalters...mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / b) Rangklasse 4

Rz. 198 Die Zwangsversteigerung aus einer bereits vor Insolvenzeröffnung im Grundbuch eingetragenen Grundschuld oder Hypothek ist auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens möglich. Allerdings benötigt die GdWE dafür einen Duldungstitel gegen den Insolvenzverwalter, den sie ggf. durch Umschreibung (§§ 727, 749 ZPO) eines bereits vorhandenen Titels,[103] dingliche Klage oder...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / B. Zum prozessualen Begriff des Wohnungseigentümers

Rz. 9 Die Zuständigkeit für den besonderen Gerichtsstand (§ 43 Abs. 1 S. 2 WEG) sowie die ausschließlichen Gerichtsstände nach § 43 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 und Nr. 4 WEG knüpfen an den Begriff des "Wohnungseigentümers" an. Rz. 10 Wer Wohnungseigentümer ist, stellt im Zusammenhang mit der Zuständigkeit eine sog. "doppelt relevante Tatsache" dar, d.h. eine solche Tatsache, die s...mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / c) Insolvenzforderungen

Rz. 40 Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann wegen einfacher Insolvenzforderungen in das Wohnungseigentum des Schuldners nicht vollstreckt werden (§ 89 InsO). Dies gilt nach der Rechtsprechung des BGH[22] auch dann, wenn der Insolvenzverwalter das Wohnungseigentum aus der Insolvenzmasse freigegeben hat.mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / cc) Nach Freigabe aus der Masse fällig gewordene Wohngeldforderungen

Rz. 196 Für nach Freigabe der Wohnungseigentumseinheit aus der Masse fällig gewordene Wohngeldforderungen gilt das Vollstreckungsverbot der Insolvenzordnung nicht mehr, sodass wegen dieser Forderungen einschränkungslos die Zwangsversteigerung betrieben werden kann, auch in Rangklasse 2. Erforderlich ist ein Titel gegen den im Grundbuch eingetragenen Eigentümer (nicht gegen d...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / II. Teilungsberechtigter und Erklärungsempfänger

Rz. 5 Teilungsberechtigt ist, wer im Zeitpunkt der Anlegung der Wohnungsgrundbücher Eigentümer des von der Teilung betroffenen Grundstücks[8] ist oder für diesen verfügungsberechtigt ist (z.B. Insolvenzverwalter,[9] Nachlassverwalter, Testamentsvollstrecker, gesetzlicher Vertreter). Ein rechtsgeschäftlicher Vertreter kann aufgrund formfreier Vollmacht handeln, die Vollmacht ...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / a) Inhaber des Stimmrechts

Rz. 23 Im Regelfall liegen keine Stimmrechtsausschlüsse vor, so dass die Teilnahmeberechtigung auch die Mitwirkung an den Mehrheitsentscheidungen durch Stimmabgabe umfasst. Inhaber des Stimmrechtes ist der jeweilige Eigentümer einer Wohnung bzw. eines Teileigentums, wobei die Eintragung in das Grundbuch maßgeblich ist.[63] Insoweit kann auf die Ausführungen zur Ladung verwie...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / II. Gläubiger und Schuldner

Rz. 57 Gläubiger des Zustimmungsanspruchs ist der veräußernde Eigentümer, nicht aber der Erwerber.[189] Der Anspruch ist nicht abtretbar und nicht verpfändbar (§ 1274 Abs. 2 BGB); der Gläubiger kann aber einen Dritten zur Geltendmachung im eigenen Namen ermächtigen[190] (im Prozess unter den Voraussetzungen der gewillkürten Prozessstandschaft) und daher ist der Anspruch pfän...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / B. Grundsatzregelung nach Abs. 1 S. 2

Rz. 2 Nach dieser Bestimmung sind die für Mietforderungen geltenden Vorschriften auf den Entgeltanspruch grundsätzlich nicht entsprechend anwendbar. Daraus folgt, dass vorbehaltlich einer Ausnahme nach § 40 Abs. 1 S. 1 jede Zahlung des Dauerwohnberechtigten an den Grundstückseigentümer einschließlich einer Vorauszahlung sowie seine sonstige Verfügungen über die Entgeltforder...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / I. Unauflöslichkeit der GdWE

Rz. 1 § 22 bestimmt seinem Inhalt nach "nur" die Grenze der Pflicht der GdWE nach § 19 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 zur Erhaltung des Gebäudes auf dem gemeinschaftlichen Grundstück. Sie steht aber in einem systematischen Zusammenhang mit einer der Grundlagenvorschriften des WEG, nämlich mit § 9a Abs. 5, § 11 über die Unauflöslichkeit der GdWE. Nach § 11 Abs. 1 und 2 können weder ...mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / 1. Versteigerungsantrag vor Insolvenzeröffnung

Rz. 189 Ist die Beschlagnahme der Wohnungseigentumseinheit infolge eines Zwangsversteigerungsantrags der GdWE bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingetreten, hat die GdWE ein Absonderungsrecht erlangt. Die Insolvenzeröffnung hat daher auf das Versteigerungsverfahren keinen Einfluss. Das Versteigerungsverfahren wird ohne Titelumschreibung gegen den Insolvenzverwalt...mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / bb) Nach Insolvenzeröffnung fällig gewordene Wohngeldforderungen

Rz. 194 Wegen Wohngeldforderungen, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig geworden sind, erlangt die GdWE kein Absonderungsrecht an der Wohnungseigentumseinheit. Die GdWE kann also wegen solcher Forderungen nicht die Zwangsversteigerung in Rangklasse 2 des § 10 Abs. 1 ZVG betreiben.[98] § 49 InsO gilt nach seiner Stellung im Gesetz nicht für Massegläubiger, sonder...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 6. Beitragspflicht bei Zwangsverwaltung

Rz. 255 Ist die Zwangsverwaltung einer Eigentumswohnung angeordnet, so richtet sich der Anspruch auf Zahlung der nach Anordnung der Zwangsverwaltung fällig gewordenen Wohngeldbeiträge auch gegen den Zwangsverwalter. Das Wohngeld kann daneben weiter gegen den Eigentümer[635] und gegen den gemäß §§ 35, 80 InsO an seine Stelle getretenen Insolvenzverwalter[636] gerichtlich gelt...mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / c) Rangklasse 5

Rz. 199 Wegen Wohngeldforderungen, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig geworden sind, kann die GdWE die Zwangsversteigerung aus Rangklasse 5 betreiben. Die Frist des § 90 InsO ist zu beachten. Erforderlich ist ein Titel gegen den Insolvenzverwalter. Rz. 200 Die Zwangsversteigerung der aus der Insolvenzmasse frei gegebenen Wohnungseigentumseinheit wegen einer vor...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / Gesetzestext

(1) Als Inhalt des Sondereigentums kann vereinbart werden, dass ein Wohnungseigentümer zur Veräußerung seines Wohnungseigentums der Zustimmung anderer Wohnungseigentümer oder eines Dritten bedarf. (2) Die Zustimmung darf nur aus einem wichtigen Grunde versagt werden. Durch Vereinbarung gemäß Absatz 1 kann dem Wohnungseigentümer darüber hinaus für bestimmte Fälle ein Anspruch...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / II. Veräußerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Rz. 10 Wird das Dauerwohnrecht im Wege der Zwangsvollstreckung veräußert (§§ 857 Abs. 1, 844 ZPO oder § 1277 BGB), so tritt der Erwerber in das bestehende Miet- und Pachtverhältnis ein. Er hat aber nach § 57a ZVG ein außerordentliches Kündigungsrecht zum ersten zulässigen Termin. Gleiches gilt nach § 111 InsO, wenn das Dauerwohnrecht durch den Insolvenzverwalter veräußert wird.mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Beschränkung der Erbenhaftung auf den Nachlass

Rz. 248 Die unbeschränkbare Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten tritt gemäß § 1994 Abs. 1 S. 2 BGB ein, wenn der Erbe die Frist zu Errichtung eines Inventars versäumt oder gemäß § 2005 Abs. 1 S. 1 BGB, wenn er absichtlich ein unrichtiges Inventar errichtet. Solange der Erbe noch nicht unbeschränkbar haftet, kann er eine Beschränkung der Haftung für Nachlassverbin...mehr

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Mustertexte / II. Begründung des Wohnungserbbaurechts

Rz. 3 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.3: Begründung durch vertragliche Teilungserklärung (§ 30 Abs. 1 WEG) Verhandelt zu Frankfurt am Main, am 1.8.2024 Vor mir, dem unterzeichneten Notar Franz Maier im Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt mit dem Amtssitz in Frankfurt am Main, erschienen heute:mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 4. Sonderumlage wegen Wohngeldrückständen

Rz. 65 Aus § 28 folgt die Verpflichtung der Wohnungseigentümer für einen ausgeglichenen Etat zu sorgen.[163] Entsteht durch Zahlungsausfälle eine größere Deckungslücke, muss der Verwalter dafür sorgen, dass eine Änderung des laufenden Wirtschaftsplans beschlossen und auf diese Weise die Pflicht zur Zahlung weiterer Beträge gemäß § 28 Abs. 1 begründet wird, um die Deckungslüc...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / II. Tod, Liquidation, Umwandlung und Insolvenz

Rz. 208 Ist der Verwalter eine natürliche Person und stirbt dieser, endet seine Organstellung mit seinem Tod; das Amt ist Fall personengebunden, eine Rechtsnachfolge durch den Erben kommt nicht in Betracht (§§ 168 S. 1, 673 BGB analog).[168] Rz. 209 Veräußert ein Einzelkaufmann sein Einzelhandelsgeschäft mit Firma, wird der Erwerber nicht zum Verwalter.[169] Denn der Verwalte...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Sonstige Teilnahmeberechtigte

Rz. 28 Soweit das Gesetz nur von Wohnungseigentümern redet, dürfte dieser Wortlaut wie in § 23 Abs. 1 S. 1 WEG zu eng gefasst sein. Die Möglichkeit der Online-Teilnahme wird man auch anderen Teilnahmeberechtigten (Insolvenzverwaltern, Bevollmächtigten) eröffnen können. Denn sie treten an die Stelle der Wohnungseigentümer. Insoweit kann auf die Ausführungen zur Teilnahmeberec...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / Literaturtipps

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / C. Veräußerung (Abs. 1, 3 S. 2)

Rz. 4 Veräußerung ist die vollständige oder teilweise rechtsgeschäftliche Übertragung des Wohnungseigentums unter Lebenden auf einen neuen Rechtsträger und umfasst sowohl das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft (z.B. Bau-, Werk- oder Kaufvertrag) als auch das dingliche Verfügungsgeschäft (Eigentumsübertragung); unerheblich ist, ob die Veräußerung entgeltlich oder unentge...mehr

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Mustertexte / I. Begründung des Wohnungseigentums

Rz. 1 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.1: Begründung durch vertragliche Teilungserklärung (§ 3 WEG) Verhandelt zu Frankfurt am Main, am 1.8.2024 Vor mir, dem unterzeichneten Notar Franz Maier im Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt mit dem Amtssitz in Frankfurt am Main, erschienen heute:mehr

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Steuerliche Haftungsrisiken... / 1.4 Anteilige Tilgung

Wenn die Zahlungsmittel der GmbH nicht mehr genügen, um sämtliche Verpflichtungen der GmbH zu erfüllen, muss der Geschäftsführer alle Gläubiger der GmbH im gleichen Umfang befriedigen (Grundsatz der anteiligen Tilgung). Sollte der Geschäftsführer andere Gläubiger gegenüber dem Finanzamt bevorzugen, geht er ein Haftungsrisiko ein: Er haftet für die sich daraus ergebende Benac...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerliche Haftungsrisiken... / 1.2 Zeitliche Begrenzung

Ein aktuell bestellter Geschäftsführer muss nicht stets für sämtliche Steuerschulden aus vergangener Zeit haften. Insofern ist eine zeitliche Begrenzung zu beachten, wenn das Finanzamt einen Haftungsbescheid erlässt. Die Haftung des Vertreters ist beschränkt auf den Zeitraum, für den der Vertreter als Geschäftsführer formell bestellt oder als faktischer Geschäftsführer aufge...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 183 Kostenfre... / 2.2.3 Übersicht über Verfahren nach § 183 oder § 197a

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Jansen, SGG § 183 Kostenfre... / 2.2.1 Kostenprivilegierte Personen

Rz. 7 In § 183 ist der Personenkreis bestimmt, der nach Auffassung des Gesetzgebers typisierend eines besonderen sozialen Schutzes in Form eines kostenfreien Rechtsschutzes bedarf. Die Zugehörigkeit zum kostenprivilegierten Personenkreis ist nicht von den individuellen Einkommens- und Vermögensverhältnissen eines Beteiligten im konkreten Einzelfall abhängig, sondern der Gese...mehr

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Steuerliche Haftungsrisiken... / 1.3 Pflichtverletzung

Die steuerliche Haftung des Vertreters kommt jedoch nur infrage, wenn er eine Pflichtverletzung leichtfertig oder vorsätzlich begangen hat (vgl. §§ 69 ff. AO). Er begeht eine Pflichtverletzung, wenn er durch sein Verhalten bewirkt, dass die Steuern der GmbH nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder erfüllt werden. Insbesondere muss z. B. ein GmbH-Geschäftsführer dafür so...mehr

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§ 4 Erstattung der Gebühren / VI. Durchsetzung des Honorars

Rz. 51 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Rechtsschutzversicherung den Versicherungsnehmer auch von Kostenvorschussnoten gemäß § 9 RVG freizustellen hat. Verlangt der vom Versicherungsnehmer beauftragte Rechtsanwalt einen Vorschuss i.S.d. § 9 RVG, wird der Kostenbefreiungsanspruch gegenüber dem Rechtsschutzversicherer insoweit fällig.[84] Wie wichtig es auch bei rechts...mehr

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§ 7 Beschlussverfahren / E. Durchsetzung der Gebühren

Rz. 39 Im Beschlussverfahren wird keine Kostenentscheidung getroffen.[24] Rz. 40 Dies ist im Allgemeinen nicht erforderlich, weil Kosten entweder nicht entstehen oder der Arbeitgeber sie ohnehin zu tragen hat. Wenn der Betriebsrat jedoch anwaltlich vertreten ist, könnte mit einer Kostenentscheidung ein gesondertes Beschlussverfahren über die Kostentragungspflicht (siehe oben ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Wirkungen des Vertragseintritts

Rz. 9 Der (Haupt-)Vermieter oder neue Zwischenmieter tritt in die Rechte und Pflichten aus dem Untermietverhältnis mit dem Untermieter (= Dritten) ein. Ist mit der Wohnung zugleich eine auf dem Gelände liegende Garage von dem (Zwischen-)Vermieter an den Mieter vermietet worden (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Urteil v. 7.12.2006, 10 U 179/05, GE 2007, 290; weitergehend AG Gelsenkir...mehr

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AGS 11/2025, Rosinenpickere... / I. Allgemeines

Die Festsetzung der insolvenzrechtlichen Vergütung ist in § 8 InsVV geregelt. Die Regelungen des § 8 InsVV konkretisieren und ergänzen als Ausführungsvorschrift das in § 64 InsO bestimmte Festsetzungsverfahren für die Ansprüche des Insolvenzverwalters auf Gewährung einer angemessenen Vergütung und Erstattung seiner Auslagen. Da eine Festsetzung von Amts wegen nicht vorgesehe...mehr

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AGS 11/2025, Rosinenpickere... / II. Konkreter Antrag

Die Festsetzung der Vergütung erfolgt lediglich auf Antrag. Dieser Antrag ist zu konkretisieren; Aufgabe des Gerichts ist es dann, eine "angemessene" Vergütung zu bestimmen. Der Antrag, der zur Festlegung unbedingt erforderlich ist und vorzugsweise schriftlich eingereicht werden sollte, soll zeitlich mit der Schlussrechnung verknüpft werden (vgl. § 8 Abs. 1 S. 3 InsVV). Nich...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8 Zwangsverwaltung/Insolvenz

Rz. 28 Bei der Vermieterinsolvenz kann der Mieter nach der Beschlagnahme die Aushändigung der Kaution an den Zwangsverwalter verlangen (LG Köln, Beschluss v. 9.4.1987, 12 T 70/87, WuM 1987, 351; LG Köln, Urteil v. 13.6.1989, 12 S 475/88, WuM 1990, 427; LG Düsseldorf, Urteil v. 23.6.1992, 24 S 107/92, WuM 1992, 542). Hat der Mieter die Kaution vor der Beschlagnahme an den Ver...mehr

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AGS 11/2025, Rosinenpickere... / 1. Beschränkung des Rechtsweges auf funktionelle Zuständigkeit

Aus den Entscheidungsgründen des angegriffenen Beschlusses ergibt sich, dass sich die Zulassung nur auf die Frage nach der Wirksamkeit des Festsetzungsbeschlusses vor dem Hintergrund des § 8 Abs. 4 RPflG bezieht. Das Beschwerdegericht hält allein die Frage nach der funktionellen Zuständigkeit für die Festsetzung der Vergütung des Sachwalters oder Insolvenzverwalters in Verfa...mehr

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AGS 11/2025, Rosinenpickere... / 2. Zuständigkeit für die Festsetzung der Vergütung im Insolvenzplanverfahren

Der BGH sieht eine Zuständigkeit des Rechtspflegers. Gem. § 3 Nr. 2 Buchst. e RPflG sind dem Rechtspfleger in Verfahren nach InsO die vom Richter wahrzunehmenden Geschäfte des AG zugewiesen, es sei denn, es liegt ein Richtervorbehalt vor. § 18 Abs. 1 Nr. 2 RPflG sieht wegen der wirtschaftlichen Bedeutung und der rechtlichen Implikationen des Insolvenzplanverfahrens[5] vor, d...mehr

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AGS 11/2025, Rosinenpickere... / III. Der BGH und seine Ansicht

Der BGH scheint diese "klare" Ansicht nun nicht mehr zu vertreten. In seiner Entscheidung vom 11.9.2025[4] spricht sich der BGH nun für den Rechtspfleger aus. Eine Übertragung der Zuständigkeiten wird somit "ad absurdum" geführt. Was war geschehen? Der Beteiligte beantragte zuletzt, die Vergütung für seine Tätigkeit als Sachwalter auf insgesamt 418.880,31 EUR festzusetzen. M...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / G. Gutgläubiger Erwerb

Rz. 9 Ein Gutglaubensschutz kommt anders als bei Abs. 3 BGB bei einem Erwerb in der Zwangsvollstreckung nicht in Betracht, da die Vorschriften über den guten Glauben des Grundbuchs und über den gutgläubigen Erwerb beweglicher Sachen (§§ 892 ff., 932 ff., 1244 BGB) nur für den rechtsgeschäftlichen Erwerb gelten.[19] Auch der gutgläubig gegen den Vorerben vorgehende Eigengläub...mehr