Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverwalter

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Verletzung der Insolvenzantragspflicht

Tz. 30 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Der Geschäftsleiter einer kapitalistisch organisierten NPO ist gem. § 15a Abs. 1 InsO insolvenzantragspflichtig. Der Antrag ist spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung zu stellen. Wird der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Rechtsfähige Stiftung in der Insolvenz

Tz. 25 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Mit § 84 Abs. 5 BGB (Anhang 12a) hat der Gesetzgeber die Regelungen der §§ 30, 31 und 42 Abs. 2 BGB (Anhang 12a) für Stiftungen anwendbar erklärt. Das bedeutet insbesondere, dass der Stiftungsvorstand (bzw. das verantwortliche Organ denselben insolvenzrechtlichen Anforderungen bzw. Haftungsrisiken wie der Vereinsvorstand unterliegt. Insofern...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Contractual Trust Arrangement

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die gesetzliche Insolvenzsicherung einer Direktzusage (> Pensions-Sicherungs-Verein) deckt nur die zugesagten Mindestleistungen, nicht aber die für die ArbN angesammelten Überschussanteile ab. Diese Ansprüche können durch eine sog doppelseitige Treuhand (Contractual Trust Arrangement, kurz: CTA) für den Fall der Insolvenz privatrechtlich gesc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.14 Steuer gegenüber einem Nachlass, Abs. 12

Rz. 193 Entsprechend enthält Abs. 12 eine Ablaufhemmung, wenn bei einem Erbfall die Steuer nicht festgesetzt werden kann, weil der Erbe noch nicht bekannt ist und die Steuer auch nicht gegen einen Verwalter kraft Amtes (Insolvenzverwalter bei Nachlassinsolvenz; Nachlassverwalter bei Nachlassverwaltung) oder einen Vertreter festgesetzt werden kann. Wird dieser Mangel beseitig...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.15 Insolvenzverfahren, Abs. 13

Rz. 194 Die Vorschrift enthält eine besondere Ablaufhemmung für die Fälle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Hierbei ist zu unterscheiden, ob die Steuerforderung bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits festgesetzt worden ist oder nicht. War sie zu diesem Zeitpunkt bereits festgesetzt, ist die Festsetzungsfrist gewahrt, sodass eine Hemmung nicht mehr erforderlich is...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Insolvenzverfahren

Rn. 24 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Sofern das Insolvenzgericht betreffendem Schuldner – vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens – als Sicherungsmaßnahme ein allg. Verfügungsverbot auferlegt, geht die Aufbewahrungspflicht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über (vgl. § 21 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 sowie § 22 InsO). Rn. 25 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Nach Eröffnung des Insolvenzverf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Rechtsnatur der sich aus § 15a UStG ergebenden Ansprüche

Rz. 16 Der Anspruch des Unternehmers auf Vorsteuerabzug nach § 15a UStG ist wie der nach § 15 UStG ein Steuervergütungsanspruch i. S.d. § 37 Abs. 1 AO, dessen verfahrensmäßige Geltendmachung sich abweichend von der AO nach den §§ 16 und 18 UStG richtet. Die Verpflichtung des Unternehmers, nach § 15a UStG Vorsteuer zurückzuzahlen, führt nach § 37 Abs. 2 S. 2 AO zu einem Anspru...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Unternehmergesellschaft / 2.2 Haftungsrisiko – Insolvenzgefahr

Ohne Kapital geht es in den meisten Fällen nicht. Bei der Gründung ist das Stammkapital zugleich das Startkapital der GmbH. Geschäftsführer/Gesellschafter bei der "Mini-GmbH" riskieren bei nicht seriöser Verwaltung immer eine persönliche Haftung mit ihrem Privatvermögen, denn das GmbH-Recht schreibt eine unverzügliche Einberufung der Gesellschafterversammlung schon bei drohe...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Stecken gebliebener Bau / 1 Rechte der Erwerber gegen den Bauträger oder Insolvenzverwalter

1.1 Bauträgerinsolvenz ohne Eröffnung des Insolvenzverfahrens Wird der Bauträger insolvent, ohne dass ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, kann gemäß § 14 InsO jeder Erwerber einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen. Dabei muss die Zahlungsunfähigkeit bzw. die drohende Zahlungsunfähigkeit oder die Überschuldung glaubhaft gemacht werden.[1] 1.2 Bauträgerinsol...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Stecken gebliebener Bau / 1.2 Bauträgerinsolvenz mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Sofern das Insolvenzverfahren eröffnet wird, geht mit der Eröffnung des Verfahrens das Verwaltungsrecht auf den Insolvenzverwalter über.[1] Bei den Rechten der Erwerber gegenüber dem Insolvenzverwalter ist zu berücksichtigen, dass es sich beim Bauträgervertrag um einen gemischten Vertrag handelt, der u. a. Elemente des Kaufvertrags und des Werkvertrags enthält. Das kaufvertra...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Stecken gebliebener Bau / 1.1 Bauträgerinsolvenz ohne Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Wird der Bauträger insolvent, ohne dass ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, kann gemäß § 14 InsO jeder Erwerber einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen. Dabei muss die Zahlungsunfähigkeit bzw. die drohende Zahlungsunfähigkeit oder die Überschuldung glaubhaft gemacht werden.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Stecken gebliebener Bau / 2.2 Eigentümergemeinschaft existiert noch nicht

Existiert die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer noch nicht, bestehen zwischen den Erwerbern auch noch keine Rechtsbeziehungen. Da noch keine Fertigstellungspflicht besteht, kommt grundsätzlich nur die Aufhebung der Gemeinschaft gemäß § 753 BGB in Betracht. Achtung Keine gesicherte Rechtsposition Den Erwerbern steht es natürlich frei, sich – idealerweise unter Einbeziehung un...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Stecken gebliebener Bau / 4.1 Sonderumlage

Bei der Ermittlung der i. d. R. zu erhebenden Sonderumlage hat der Verwalter zu berücksichtigen, dass die anteiligen Sonderumlagen, die auf Einheiten entfallen, welche entweder noch nicht verkauft oder deren Erwerber noch nicht Mitglied der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sind, aller Wahrscheinlichkeit nach vom Bauträger bzw. dem Insolvenzverwalter nicht bezahlt werden. ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Stecken gebliebener Bau / 4.2 "Überzahlung" an den Bauträger

Nicht selten sind Fälle, in denen einer der (werdenden) Wohnungseigentümer vor der Insolvenz des Bauträgers mehr an diesen bezahlt hat als andere (werdende) Miteigentümer. Die einzelnen Erwerber leisten oft Beträge in unterschiedlicher Höhe an den Bauträger. In einem solchen Fall ist es umstritten, ob derjenige Erwerber, der bereits einen höheren Betrag an den Bauträger gele...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Stecken gebliebener Bau / 2.1 Bestehende Wohnungseigentümergemeinschaft

Gemäß § 9a Abs. 1 Satz 2 WEG entsteht die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bereits mit dem Anlegen der Grundbücher. Erwerber gelten nach § 8 Abs. 3 WEG gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer erst als Eigentümer, wenn zu ihren Gunsten eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist und ihnen der Besitz an den Räumen des Sondereigentums übergeben worden i...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Auskunftsanspruch gegenüber... / 2.2 Der einzelne Eigentümer

Gläubiger eines Auskunftsanspruchs gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sind in erster Linie die Wohnungseigentümer. Neben ihnen können Auskunftsansprüche auch der Vermögensverwalter wie Insolvenzverwalter, Zwangsverwalter oder Testamentsvollstrecker infrage kommen. Der Auskunftsanspruch des Wohnungseigentümers setzt voraus, dass er die von ihm erwünschten Inform...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.6 Insolvenzverwaltung

Die Insolvenzverwaltung durch einen Steuerberater ist gem. § 8 Abs. 1 Nr. 1 RDG zulässig, da die wirtschaftlichen Beratungsanteile überwiegen und rechtliche Beratung im Rahmen des Aufgabenbereichs erlaubt ist.[1] Das Haftungsrisiko ist enorm: §§ 60 und 61 InsO regeln ausdrücklich die Haftung des Insolvenzverwalters gegenüber allen Beteiligten (vor allem Gläubigern) und den Um...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.9.2 Wirtschafts- und Insolvenzstraftaten

Im Folgenden werden beispielhaft Vorschriften genannt, um das Problembewusstsein des Steuerberaters zu schärfen. Jeder Versuch, jegliche Teilnahme (Beihilfe oder Mittäterschaft) ist strafbar. Selbstverständlich sind Steuerberater regelmäßig gesetzestreu, setzen sich aber ab und zu – u. U. im wohl gut gemeinten Interesse – für ihre Mandanten unbewusst eigenen strafrechtlichen...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberaterhaftung und Ve... / 1.2 Gesetzliche Haftung

§ 102 StaRUG regelt, dass die bei der Erstellung eines Jahresabschlusses für einen Mandanten beauftragten Steuerberater und Rechtsanwälte u. a. den Mandanten auf das Vorliegen eines möglichen Insolvenzgrunds nach §§ 17 bis 19 InsO und die sich daran anknüpfenden Pflichten der Geschäftsführer und Mitglieder der Überwachungsorgane hinweisen müssen, wenn entsprechende Anhaltspu...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Umwandlung von Mietwohnunge... / 1.2.3 Verkauf der Wohnung

§ 577 Abs. 1 BGB setzt für das Entstehen des Vorkaufsrechts des Mieters den Verkauf der Wohnung voraus. Hieraus ergibt sich, dass das Vorkaufsrecht dann nicht zur Entstehung gelangt, wenn die Wohnung durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung erworben wurde. Das Vorkaufsrecht kommt auch bei einem Tausch oder einer Schenkung nicht zum Zuge. Darüber hinaus hat der Mieter nach §...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 18i Betrie... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Zwar besteht schon länger die Pflicht des Arbeitgebers, d. h. für die natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personenvereinigung oder -gemeinschaft, in deren Arbeitsorganisation der Beschäftigte eingegliedert ist, deren Weisungen der Beschäftigte unterliegt und die Schuldnerin des Vergütungsanspruchs ist, bei der Bundesagentur für Arbeit eine Betriebsnumm...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberaterhaftung und Ve... / 1.3 Deliktische Haftung

Eine deliktische Haftung des Steuerberaters kann sich unter dem Gesichtspunkt der unerlaubten Handlung ergeben. Z. B. eine Bilanz oder ein Vermögensstatus, von dem der Steuerberater weiß, dass diese Unterlagen zur Vorlage bei einem Kreditgeber erforderlich sind, wird schuldhaft falsch erstellt, um (im falsch verstandenen Interesse des Mandanten) bestimmte Kredite zu erhalten...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberaterhaftung und Ve... / 12 Rechtsprechungsübersicht

Urteile, die sich auf die Haftung für Rechtsanwälte beziehen, sind auf ein Fehlverhalten bzw. die Verjährung für Steuerberater entsprechend anwendbar. BGH, Beschluss v. 25.2.2025, VI ZB 36/24, NJW-Spezial 2025 S. 286: Begehrt eine Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, hat sie einen Verfahrensablauf vorzutragen und glaubhaft zu machen. Der Vortrag, in der Kanzlei des P...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Restschuldbefreiung gemäß § 301 InsO sowie zur beschränkten Nachhaftung des Schuldners für Umsatzsteuerschulden nach Einstellung des Insolvenzverfahrens gemäß § 211 InsO

Leitsatz 1. Masseverbindlichkeiten fallen nicht unter die Restschuldbefreiung nach § 301 Abs. 1 der Insolvenzordnung (InsO). 2. Eine Steuer wird auch dann ohne rechtlichen Grund gezahlt, wenn sie unter Protest beglichen wird und ihrer Geltendmachung eine dauerhafte Einrede entgegensteht (Fortführung des Urteils des Bundesfinanzhofs – BFH vom 10.11.2015 – VII R 35/13, BFHE 252, 201, BStBl II 2016, 372). 3. Beruhen Umsatzsteuerschulden als Masseverbindlichkeiten allein auf Handlungen des Insolvenzve...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Eigenkapital im Abschluss n... / 4.1 Eigenkapital ersetzende Gesellschafterdarlehen

Rz. 42 Ein Gesellschafter kann seiner Gesellschaft ein Darlehen gewähren. Befindet sich die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Darlehensgewährung in wirtschaftlichen Schwierigkeiten (in der Krise), so kann die anstelle einer ansonsten erforderlichen Eigenkapitalzufuhr vorgenommene Darlehensgewährung in einen Eigenkapital ersetzenden Gesellschafterkredit umqualifiziert werden. Wi...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 2 Das Verfahren im Überblick

Antrag Das Insolvenzverfahren wird nur auf Antrag eröffnet; antragsberechtigt sind der Schuldner und die Gläubiger. Das Insolvenzgericht ermittelt zunächst, ob ein Eröffnungsgrund gegeben ist und ob die Verfahrenskosten durch das Schuldnervermögen gedeckt sind. Bereits jetzt kann das Gericht alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um eine den Gläubigern nachteilige Veränderung...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 6 Sicherungsmaßnahmen

Schutz der Gläubiger Bis zur Entscheidung, ob das Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet werden kann, vergeht oft einige Zeit wegen umfangreicher Ermittlungen. Deshalb hat das Insolvenzgericht nach seinem Ermessen von Amts wegen alle Maßnahmen zu treffen, die erforderlich erscheinen, um bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag eine den Gläubigern nachteilige Veränderung...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 9.1 Inhalt

Inhalt Der Eröffnungsbeschluss enthält: Name und Anschrift des Schuldners und des Insolvenzverwalters, Stunde der Eröffnung, Aufforderung an die Gläubiger, ihre Forderungen innerhalb einer bestimmten Frist beim Insolvenzverwalter anzumelden und ihre Sicherungsrechte mitzuteilen (§ 28 Abs. 1 und 2 InsO), Aufforderung an die Drittschuldner, nur noch an den Verwalter zu leisten (§ 2...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Nachvertragliches Wettbewer... / 4.6 Insolvenz des Arbeitgebers

Wird der Arbeitgeber insolvent, wird der Betrieb aber fortgeführt, hat der Insolvenzverwalter das Recht, die Einhaltung des Wettbewerbsverbots zu fordern oder aber dies abzulehnen mit der Folge, dass das Wettbewerbsverbot und die Entschädigungspflicht entfallen.[1]mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 9 Eröffnungsbeschluss

Abschluss der Vorprüfung Wenn die Eröffnungsvoraussetzungen gegeben sind und eine die Verfahrenskosten deckende Masse vorhanden ist, eröffnet das Gericht das Insolvenzverfahren durch entsprechenden Beschluss und ernennt einen Insolvenzverwalter (§ 27 Abs. 1 InsO). 9.1 Inhalt Inhalt Der Eröffnungsbeschluss enthält: Name und Anschrift des Schuldners und des Insolvenzverwalters, Stun...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1 Gesetzliche Regelungen

Pleite – was nun? Gerade im Zusammenhang mit Grundbesitz und Grundstücksgeschäften muss immer wieder mit der Zahlungsunfähigkeit, oft auch mit der Insolvenz eines der Beteiligten gerechnet werden.[1] Schon eine "normale" Bauträgerinsolvenz vermag die Existenz eines Häuslebauers oder kleineren Handwerksbetriebs zu gefährden. Auch im Rahmen einfacher Grundstücksgeschäfte kann ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 8 Abweisung mangels Masse

Keine Kostendeckung Wenn das Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht ausreichen wird, um die Kosten des Verfahrens [1] zu decken, weist das Gericht den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ab. Der Schuldner wird dann in das für jedes Bundesland bei einem zentralen Vollstreckungsgericht geführte Schuldnerverzeichnis gemäß § 882b ZPO eingetragen (§ 26 Abs. 1 und 2 ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 9.3 Insolvenzvermerk

Eintragung im Grundbuch Falls Grundbesitz vorhanden, ist die Eröffnung im Grundbuch zu vermerken (Insolvenzvermerk, § 32 InsO). Auf diese Weise soll ein gutgläubiger Erwerb des Grundstücks[1] durch die Eintragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens in das Grundbuch verhindert und die Insolvenzmasse geschützt werden.[2] Dementsprechend kann im Insolvenzeröffnungsverfahren ei...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 2 Insolvenzverwalter

2.1 Bestellung Auswahl­verfahren Zum Insolvenzverwalter bestellt das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen eine für den jeweiligen Einzelfall geeignete, insbesondere geschäftskundige und von den Gläubigern und dem Schuldner unabhängige natürliche Person,[1] die aus dem Kreis aller zur Übernahme von Insolvenzverwaltungen bereiten Personen auszuwählen ist (§ 56 InsO). Meist hande...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 2.3.2 Pflichten des Verwalters

Beispielsfälle Die Pflichten des Insolvenzverwalters sind gesetzlich unzureichend geregelt. Konturen ergeben sich insbesondere aus der umfangreichen Kasuistik. Praxis-Beispiel Mögliche Pflichten des Insolvenzverwalters Sind ein zur Insolvenzmasse gehörendes Grundstück und darauf stehende Gebäude Gegenstand einer bauaufsichtlichen Sicherheitsprüfung, ist (auch) der Insolvenzverw...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 2.6.1 Haftung gegenüber allen Beteiligten

Pflichtver­letzung? Der Verwalter ist allen Beteiligten zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er schuldhaft die ihm nach dem Gesetz obliegenden Pflichten verletzt (§ 60 InsO).[1] Beispiele Dies kann etwa der Fall sein, wenn er schuldnerfremde Sachen veräußert, ungeeignete Mitarbeiter des Schuldnerunternehmens als Erfüllungsgehilfen einsetzt oder es unterlässt, der Masse zustehend...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 2.1 Bestellung

Auswahl­verfahren Zum Insolvenzverwalter bestellt das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen eine für den jeweiligen Einzelfall geeignete, insbesondere geschäftskundige und von den Gläubigern und dem Schuldner unabhängige natürliche Person,[1] die aus dem Kreis aller zur Übernahme von Insolvenzverwaltungen bereiten Personen auszuwählen ist (§ 56 InsO). Meist handelt es sich hie...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 2.5 Abwahl und Entlassung

Wechsel möglich In der ersten Gläubigerversammlung können die Gläubiger anstelle des vom Gericht bestellten Insolvenzverwalters eine andere Person wählen.[1] Der entsprechende Beschluss kann auch dann nicht im Verfahren nach § 78 Abs. 1 InsO angefochten werden, wenn der Insolvenzverwalter zuvor die Masseunzulänglichkeit angezeigt hat.[2] Diese Abwahl ist nur mit Kopf- und Su...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 2.7.3 Endgültiger Verwalter

Betriebsfortführung Streit besteht hier häufig bei der Frage, wie die Verwaltervergütung bei Fortführung des Unternehmens zu bemessen ist. Dazu der BGH: Führt der Insolvenzverwalter das Unternehmen des Schuldners fort, fällt in die Berechnungsgrundlage für seine Vergütung nur der Überschuss nach Abzug der Ausgaben von den Einnahmen. Kündigungsfristlöhne sind hierbei als Ausga...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 2.3.1 Rechte des Verwalters

Auskunftsansprüche Um seiner Tätigkeit gerecht zu werden, benötigt der Insolvenzverwalter vielfältige Informationen, die jedoch oft nur mit Mühe zu erlangen sind. Wichtigste Quelle ist meist der Schuldner, der indes seiner Auskunftspflicht oft nicht oder nur unzureichend nachkommt. Zwar räumt § 97 InsO dem Insolvenzverwalter einen insolvenzverfahrensrechtlichen Auskunftsanspr...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 2.6.2 Haftung gegenüber Massegläubigern

Schaden für Masse­gläubiger Des Weiteren haftet der Insolvenzverwalter gegenüber dem Massegläubiger, wenn eine vom Verwalter durch eine Rechtshandlung begründete Masseverbindlichkeit [1] aus der Insolvenzmasse nicht erfüllt werden kann und der Verwalter dies hätte erkennen können ( § 61 InsO ).[2] Auch hierzu entschied der BGH [3]: Eine Haftung nach § 61 InsO besteht nur für die p...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 2.7.2 Vorläufiger Verwalter

Berechnungsgrundlage Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bestimmt sich nach § 11 InsVV . Grundlage für die Berechnung ist der Wert des Vermögens, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens erstreckt. Zu berücksichtigen sind dabei solche Vermögenswerte, die zu dem gesicherten und verwalteten oder sonst für die (künftige) Masse zu reklamierenden ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: Kleines Insolvenz-ABC

Überblick Dieses kleine Lexikon erläutert Ihnen kurz und prägnant die wichtigsten Begriffe des Insolvenzrechts.[1] Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Das Verfahren ist in der Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Absonderung Recht auf bevorzugte ("abgesonderte") Befriedigung einer durch Pfandrecht gesicherten Insolvenzforderung. Aussonderung Gegenstände, die im Insolvenzverfah...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 2.4 Vorläufiger Verwalter

Sicherung des Vermögens Das Insolvenzgericht muss alles tun, um bis zur Entscheidung über die Insolvenzeröffnung eine den Gläubigern nachteilige Veränderung in der Vermögenslage des Schuldners zu verhindern. Zu den möglichen Maßnahmen gehört die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters (§ 21 InsO). Er wird meist auch zum endgültigen Insolvenzverwalter bestellt. Eine vo...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 2.7.1 Gesetzliche Regelung

Was kostet die Verwaltung? Der Insolvenzverwalter hat Anspruch auf (vom Gericht festzusetzende) Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO). Die Höhe dieser Beträge ist von erheblicher Bedeutung, weil von ihr die Durchführbarkeit des Insolvenzverfahrens überhaupt abhängen kann (Einstellung mangels Masse, §§ 207, 54 InsO). Grundlage...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 2.6 Haftung des Verwalters

Der Insolvenzverwalter – auch der vorläufige Verwalter[1] – haftet persönlich in 2 Konstellationen: gegenüber allen Beteiligten (§ 60 InsO) und speziell gegenüber Massegläubigern (§ 61 InsO). 2.6.1 Haftung gegenüber allen Beteiligten Pflichtver­letzung? Der Verwalter ist allen Beteiligten zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er schuldhaft die ihm nach dem Gesetz obliegenden P...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 2.2 Aufgaben

Die Hauptperson Der vom Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen zu bestellende Insolvenzverwalter ist die zentrale Figur des Insolvenzverfahrens. Unter der Aufsicht des Gerichts nimmt er wesentliche Aufgaben wahr. Praxis-Beispiel Wesentliche Aufgaben des Insolvenzverwalters Inbesitznahme und Verwaltung des Schuldnervermögens,[1] Freigabe[2] und Vorwegbefriedigung einzelner Masseglä...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 2.7.4 Verjährung

Verjährungsfrist Solange die Vergütung des Insolvenzverwalters nicht bestandskräftig festgesetzt ist, unterliegt der dahingehende Anspruch der regelmäßigen Verjährung von 3 Jahren. Hemmung der Verjährung Durch die Stellung eines Vergütungsantrags wird die Verjährung des Insolvenzverwaltervergütungsanspruchs gehemmt.[1] Die Verjährung des Vergütungsanspruchs des vorläufigen Inso...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 3 Gläubiger

Komplizierte Abgrenzung Im Insolvenzverfahren sind mehrere Arten von Gläubigern zu unterscheiden: Insolvenzgläubiger (§ 38 InsO): persönliche Gläubiger, die einen zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung begründeten (nicht notwendig fälligen) Vermögensanspruch gegen den Schuldner haben; ihre Forderungen werden quotenmäßig aus der Insolvenzmasse befriedigt. Sie haben grundsätzlich...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1 Insolvenzgericht

Zuständigkeit Für das Insolvenzverfahren sachlich zuständig sind grundsätzlich diejenigen Amtsgerichte, in deren Bezirk ein Landgericht seinen Sitz hat. Allerdings sind die Bundesländer ermächtigt, durch Rechtsverordnung andere oder zusätzliche Amtsgerichte zu Insolvenzgerichten zu bestimmen (§ 2 InsO). Örtlich zuständig ist ausschließlich das Insolvenzgericht, in dessen Bezir...mehr