Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverwalter

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Umwandlung von Mietwohnunge... / 1.2.3 Verkauf der Wohnung

§ 577 Abs. 1 BGB setzt für das Entstehen des Vorkaufsrechts des Mieters den Verkauf der Wohnung voraus. Hieraus ergibt sich, dass das Vorkaufsrecht dann nicht zur Entstehung gelangt, wenn die Wohnung durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung erworben wurde. Das Vorkaufsrecht kommt auch bei einem Tausch oder einer Schenkung nicht zum Zuge. Darüber hinaus hat der Mieter nach §...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 18i Betrie... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Zwar besteht schon länger die Pflicht des Arbeitgebers, d. h. für die natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personenvereinigung oder -gemeinschaft, in deren Arbeitsorganisation der Beschäftigte eingegliedert ist, deren Weisungen der Beschäftigte unterliegt und die Schuldnerin des Vergütungsanspruchs ist, bei der Bundesagentur für Arbeit eine Betriebsnumm...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberaterhaftung und Ve... / 1.3 Deliktische Haftung

Eine deliktische Haftung des Steuerberaters kann sich unter dem Gesichtspunkt der unerlaubten Handlung ergeben. Z. B. eine Bilanz oder ein Vermögensstatus, von dem der Steuerberater weiß, dass diese Unterlagen zur Vorlage bei einem Kreditgeber erforderlich sind, wird schuldhaft falsch erstellt, um (im falsch verstandenen Interesse des Mandanten) bestimmte Kredite zu erhalten...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberaterhaftung und Ve... / 12 Rechtsprechungsübersicht

Urteile, die sich auf die Haftung für Rechtsanwälte beziehen, sind auf ein Fehlverhalten bzw. die Verjährung für Steuerberater entsprechend anwendbar. BGH, Beschluss v. 25.2.2025, VI ZB 36/24, NJW-Spezial 2025 S. 286: Begehrt eine Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, hat sie einen Verfahrensablauf vorzutragen und glaubhaft zu machen. Der Vortrag, in der Kanzlei des P...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Restschuldbefreiung gemäß § 301 InsO sowie zur beschränkten Nachhaftung des Schuldners für Umsatzsteuerschulden nach Einstellung des Insolvenzverfahrens gemäß § 211 InsO

Leitsatz 1. Masseverbindlichkeiten fallen nicht unter die Restschuldbefreiung nach § 301 Abs. 1 der Insolvenzordnung (InsO). 2. Eine Steuer wird auch dann ohne rechtlichen Grund gezahlt, wenn sie unter Protest beglichen wird und ihrer Geltendmachung eine dauerhafte Einrede entgegensteht (Fortführung des Urteils des Bundesfinanzhofs – BFH vom 10.11.2015 – VII R 35/13, BFHE 252, 201, BStBl II 2016, 372). 3. Beruhen Umsatzsteuerschulden als Masseverbindlichkeiten allein auf Handlungen des Insolvenzve...mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 4.1 Eigenkapital ersetzende Gesellschafterdarlehen

Rz. 42 Ein Gesellschafter kann seiner Gesellschaft ein Darlehen gewähren. Befindet sich die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Darlehensgewährung in wirtschaftlichen Schwierigkeiten (in der Krise), so kann die anstelle einer ansonsten erforderlichen Eigenkapitalzufuhr vorgenommene Darlehensgewährung in einen Eigenkapital ersetzenden Gesellschafterkredit umqualifiziert werden. Wi...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 2 Das Verfahren im Überblick

Antrag Das Insolvenzverfahren wird nur auf Antrag eröffnet; antragsberechtigt sind der Schuldner und die Gläubiger. Das Insolvenzgericht ermittelt zunächst, ob ein Eröffnungsgrund gegeben ist und ob die Verfahrenskosten durch das Schuldnervermögen gedeckt sind. Bereits jetzt kann das Gericht alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um eine den Gläubigern nachteilige Veränderung...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 6 Sicherungsmaßnahmen

Schutz der Gläubiger Bis zur Entscheidung, ob das Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet werden kann, vergeht oft einige Zeit wegen umfangreicher Ermittlungen. Deshalb hat das Insolvenzgericht nach seinem Ermessen von Amts wegen alle Maßnahmen zu treffen, die erforderlich erscheinen, um bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag eine den Gläubigern nachteilige Veränderung...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 9.1 Inhalt

Inhalt Der Eröffnungsbeschluss enthält: Name und Anschrift des Schuldners und des Insolvenzverwalters, Stunde der Eröffnung, Aufforderung an die Gläubiger, ihre Forderungen innerhalb einer bestimmten Frist beim Insolvenzverwalter anzumelden und ihre Sicherungsrechte mitzuteilen (§ 28 Abs. 1 und 2 InsO), Aufforderung an die Drittschuldner, nur noch an den Verwalter zu leisten (§ 2...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 9 Eröffnungsbeschluss

Abschluss der Vorprüfung Wenn die Eröffnungsvoraussetzungen gegeben sind und eine die Verfahrenskosten deckende Masse vorhanden ist, eröffnet das Gericht das Insolvenzverfahren durch entsprechenden Beschluss und ernennt einen Insolvenzverwalter (§ 27 Abs. 1 InsO). 9.1 Inhalt Inhalt Der Eröffnungsbeschluss enthält: Name und Anschrift des Schuldners und des Insolvenzverwalters, Stun...mehr

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Nachvertragliches Wettbewer... / 4.6 Insolvenz des Arbeitgebers

Wird der Arbeitgeber insolvent, wird der Betrieb aber fortgeführt, hat der Insolvenzverwalter das Recht, die Einhaltung des Wettbewerbsverbots zu fordern oder aber dies abzulehnen mit der Folge, dass das Wettbewerbsverbot und die Entschädigungspflicht entfallen.[1]mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1 Gesetzliche Regelungen

Pleite – was nun? Gerade im Zusammenhang mit Grundbesitz und Grundstücksgeschäften muss immer wieder mit der Zahlungsunfähigkeit, oft auch mit der Insolvenz eines der Beteiligten gerechnet werden.[1] Schon eine "normale" Bauträgerinsolvenz vermag die Existenz eines Häuslebauers oder kleineren Handwerksbetriebs zu gefährden. Auch im Rahmen einfacher Grundstücksgeschäfte kann ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 8 Abweisung mangels Masse

Keine Kostendeckung Wenn das Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht ausreichen wird, um die Kosten des Verfahrens [1] zu decken, weist das Gericht den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ab. Der Schuldner wird dann in das für jedes Bundesland bei einem zentralen Vollstreckungsgericht geführte Schuldnerverzeichnis gemäß § 882b ZPO eingetragen (§ 26 Abs. 1 und 2 ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 9.3 Insolvenzvermerk

Eintragung im Grundbuch Falls Grundbesitz vorhanden, ist die Eröffnung im Grundbuch zu vermerken (Insolvenzvermerk, § 32 InsO). Auf diese Weise soll ein gutgläubiger Erwerb des Grundstücks[1] durch die Eintragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens in das Grundbuch verhindert und die Insolvenzmasse geschützt werden.[2] Dementsprechend kann im Insolvenzeröffnungsverfahren ei...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 2 Insolvenzverwalter

2.1 Bestellung Auswahl­verfahren Zum Insolvenzverwalter bestellt das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen eine für den jeweiligen Einzelfall geeignete, insbesondere geschäftskundige und von den Gläubigern und dem Schuldner unabhängige natürliche Person,[1] die aus dem Kreis aller zur Übernahme von Insolvenzverwaltungen bereiten Personen auszuwählen ist (§ 56 InsO). Meist hande...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 2.3.2 Pflichten des Verwalters

Beispielsfälle Die Pflichten des Insolvenzverwalters sind gesetzlich unzureichend geregelt. Konturen ergeben sich insbesondere aus der umfangreichen Kasuistik. Praxis-Beispiel Mögliche Pflichten des Insolvenzverwalters Sind ein zur Insolvenzmasse gehörendes Grundstück und darauf stehende Gebäude Gegenstand einer bauaufsichtlichen Sicherheitsprüfung, ist (auch) der Insolvenzverw...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 2.6.1 Haftung gegenüber allen Beteiligten

Pflichtver­letzung? Der Verwalter ist allen Beteiligten zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er schuldhaft die ihm nach dem Gesetz obliegenden Pflichten verletzt (§ 60 InsO).[1] Beispiele Dies kann etwa der Fall sein, wenn er schuldnerfremde Sachen veräußert, ungeeignete Mitarbeiter des Schuldnerunternehmens als Erfüllungsgehilfen einsetzt oder es unterlässt, der Masse zustehend...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 2.1 Bestellung

Auswahl­verfahren Zum Insolvenzverwalter bestellt das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen eine für den jeweiligen Einzelfall geeignete, insbesondere geschäftskundige und von den Gläubigern und dem Schuldner unabhängige natürliche Person,[1] die aus dem Kreis aller zur Übernahme von Insolvenzverwaltungen bereiten Personen auszuwählen ist (§ 56 InsO). Meist handelt es sich hie...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 2.5 Abwahl und Entlassung

Wechsel möglich In der ersten Gläubigerversammlung können die Gläubiger anstelle des vom Gericht bestellten Insolvenzverwalters eine andere Person wählen.[1] Der entsprechende Beschluss kann auch dann nicht im Verfahren nach § 78 Abs. 1 InsO angefochten werden, wenn der Insolvenzverwalter zuvor die Masseunzulänglichkeit angezeigt hat.[2] Diese Abwahl ist nur mit Kopf- und Su...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 2.7.3 Endgültiger Verwalter

Betriebsfortführung Streit besteht hier häufig bei der Frage, wie die Verwaltervergütung bei Fortführung des Unternehmens zu bemessen ist. Dazu der BGH: Führt der Insolvenzverwalter das Unternehmen des Schuldners fort, fällt in die Berechnungsgrundlage für seine Vergütung nur der Überschuss nach Abzug der Ausgaben von den Einnahmen. Kündigungsfristlöhne sind hierbei als Ausga...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 2.3.1 Rechte des Verwalters

Auskunftsansprüche Um seiner Tätigkeit gerecht zu werden, benötigt der Insolvenzverwalter vielfältige Informationen, die jedoch oft nur mit Mühe zu erlangen sind. Wichtigste Quelle ist meist der Schuldner, der indes seiner Auskunftspflicht oft nicht oder nur unzureichend nachkommt. Zwar räumt § 97 InsO dem Insolvenzverwalter einen insolvenzverfahrensrechtlichen Auskunftsanspr...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 2.6.2 Haftung gegenüber Massegläubigern

Schaden für Masse­gläubiger Des Weiteren haftet der Insolvenzverwalter gegenüber dem Massegläubiger, wenn eine vom Verwalter durch eine Rechtshandlung begründete Masseverbindlichkeit [1] aus der Insolvenzmasse nicht erfüllt werden kann und der Verwalter dies hätte erkennen können ( § 61 InsO ).[2] Auch hierzu entschied der BGH [3]: Eine Haftung nach § 61 InsO besteht nur für die p...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 2.7.2 Vorläufiger Verwalter

Berechnungsgrundlage Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bestimmt sich nach § 11 InsVV . Grundlage für die Berechnung ist der Wert des Vermögens, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens erstreckt. Zu berücksichtigen sind dabei solche Vermögenswerte, die zu dem gesicherten und verwalteten oder sonst für die (künftige) Masse zu reklamierenden ...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: Kleines Insolvenz-ABC

Überblick Dieses kleine Lexikon erläutert Ihnen kurz und prägnant die wichtigsten Begriffe des Insolvenzrechts.[1] Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Das Verfahren ist in der Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Absonderung Recht auf bevorzugte ("abgesonderte") Befriedigung einer durch Pfandrecht gesicherten Insolvenzforderung. Aussonderung Gegenstände, die im Insolvenzverfah...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 2.4 Vorläufiger Verwalter

Sicherung des Vermögens Das Insolvenzgericht muss alles tun, um bis zur Entscheidung über die Insolvenzeröffnung eine den Gläubigern nachteilige Veränderung in der Vermögenslage des Schuldners zu verhindern. Zu den möglichen Maßnahmen gehört die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters (§ 21 InsO). Er wird meist auch zum endgültigen Insolvenzverwalter bestellt. Eine vo...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 2.7.1 Gesetzliche Regelung

Was kostet die Verwaltung? Der Insolvenzverwalter hat Anspruch auf (vom Gericht festzusetzende) Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO). Die Höhe dieser Beträge ist von erheblicher Bedeutung, weil von ihr die Durchführbarkeit des Insolvenzverfahrens überhaupt abhängen kann (Einstellung mangels Masse, §§ 207, 54 InsO). Grundlage...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 2.6 Haftung des Verwalters

Der Insolvenzverwalter – auch der vorläufige Verwalter[1] – haftet persönlich in 2 Konstellationen: gegenüber allen Beteiligten (§ 60 InsO) und speziell gegenüber Massegläubigern (§ 61 InsO). 2.6.1 Haftung gegenüber allen Beteiligten Pflichtver­letzung? Der Verwalter ist allen Beteiligten zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er schuldhaft die ihm nach dem Gesetz obliegenden P...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 2.2 Aufgaben

Die Hauptperson Der vom Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen zu bestellende Insolvenzverwalter ist die zentrale Figur des Insolvenzverfahrens. Unter der Aufsicht des Gerichts nimmt er wesentliche Aufgaben wahr. Praxis-Beispiel Wesentliche Aufgaben des Insolvenzverwalters Inbesitznahme und Verwaltung des Schuldnervermögens,[1] Freigabe[2] und Vorwegbefriedigung einzelner Masseglä...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 2.7.4 Verjährung

Verjährungsfrist Solange die Vergütung des Insolvenzverwalters nicht bestandskräftig festgesetzt ist, unterliegt der dahingehende Anspruch der regelmäßigen Verjährung von 3 Jahren. Hemmung der Verjährung Durch die Stellung eines Vergütungsantrags wird die Verjährung des Insolvenzverwaltervergütungsanspruchs gehemmt.[1] Die Verjährung des Vergütungsanspruchs des vorläufigen Inso...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 3 Gläubiger

Komplizierte Abgrenzung Im Insolvenzverfahren sind mehrere Arten von Gläubigern zu unterscheiden: Insolvenzgläubiger (§ 38 InsO): persönliche Gläubiger, die einen zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung begründeten (nicht notwendig fälligen) Vermögensanspruch gegen den Schuldner haben; ihre Forderungen werden quotenmäßig aus der Insolvenzmasse befriedigt. Sie haben grundsätzlich...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1 Insolvenzgericht

Zuständigkeit Für das Insolvenzverfahren sachlich zuständig sind grundsätzlich diejenigen Amtsgerichte, in deren Bezirk ein Landgericht seinen Sitz hat. Allerdings sind die Bundesländer ermächtigt, durch Rechtsverordnung andere oder zusätzliche Amtsgerichte zu Insolvenzgerichten zu bestimmen (§ 2 InsO). Örtlich zuständig ist ausschließlich das Insolvenzgericht, in dessen Bezir...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.1.3 Haftungsfallen

Der Steuerberater verstößt nicht gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz, wenn er den Nachlass unter insolvenzrechtlichen Gesichtspunkten überprüft und Antrag auf Eröffnung eines Nachlass-Insolvenzverfahrens (§§ 315 ff. InsO) stellt. Hierzu ist der Testamentsvollstrecker bei Vorliegen der Gründe auch verpflichtet, um den Erben die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung zu erhalt...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 2.7.5 Bekanntmachung des Festsetzungsbeschlusses

Was ist zu beachten? Setzt das Insolvenzgericht die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters fest, ist dieser Beschluss selbst und von anderen Beschlüssen getrennt öffentlich bekannt zu machen. Die öffentliche Bekanntmachung eines Beschlusses ist nur wirksam, wenn der Beschlusstenor und die für das Verständnis der Entscheidung maßgeblichen Teile der ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 2.3 Rechte und Pflichten

2.3.1 Rechte des Verwalters Auskunftsansprüche Um seiner Tätigkeit gerecht zu werden, benötigt der Insolvenzverwalter vielfältige Informationen, die jedoch oft nur mit Mühe zu erlangen sind. Wichtigste Quelle ist meist der Schuldner, der indes seiner Auskunftspflicht oft nicht oder nur unzureichend nachkommt. Zwar räumt § 97 InsO dem Insolvenzverwalter einen insolvenzverfahren...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 2.7 Vergütung

2.7.1 Gesetzliche Regelung Was kostet die Verwaltung? Der Insolvenzverwalter hat Anspruch auf (vom Gericht festzusetzende) Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO). Die Höhe dieser Beträge ist von erheblicher Bedeutung, weil von ihr die Durchführbarkeit des Insolvenzverfahrens überhaupt abhängen kann (Einstellung mangels Masse, ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 5 Wichtige Rechtsprechung

OLG Braunschweig, Beschluss v. 11.2.2025, 10 W 2/25 : Geschäftswert für das Verfahren über die Ernennung oder Entlassung eines Testamentsvollstreckers beträgt jeweils 10 % des Werts des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls, wobei Nachlassverbindlichkeiten nicht abgezogen werden. BGH, Beschluss v. 15.1.2025, IV ZR 166/24 : Die Auskunftspflicht gegenüber dem Pflichtteilsberechtig...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 4 Schuldner

Wer ist insolvenzfähig? Insolvenzschuldner ist, über wessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Dies kann das Vermögen jeder natürlichen und jeder juristischen Person (z. B. AG, GmbH, Verein), aber auch einer sog. Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit sein; zu Letzteren zählen insbesondere die OHG, die KG und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Streitig ist die...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / Zusammenfassung

Überblick Das Zusammenwirken der Verfahrensbeteiligten entscheidet wesentlich über Erfolg oder Misserfolg des Insolvenzverfahrens. Hier ist es wichtig, ihre Rechte und Pflichten zu kennen. Das "Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen" (ESUG) stärkt u. a. die Rechte der Insolvenzgläubiger bei der Auswahl des (vorläufigen) Insolvenzverwalters. Gesetze, ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2.4.9 Besteuerung der Testamentsvollstreckervergütung beim Testamentsvollstrecker

Einkommensteuer Die Testamentsvollstreckervergütung gehört einkommensteuerrechtlich zu Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG.[1] Die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit als Steuerberater ausgeübte Testamentsvollstreckung ist aber den Einkünften aus § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG hinzuzurechnen. Erhält der Steuerberater die Vergütung nach mehrjährig...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.7 Beginn und Dauer der Beschäftigung

Rz. 75 Eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung beginnt regelmäßig, wenn die arbeitsvertraglichen Hauptleistungspflichten tatsächlich erbracht werden, also insbesondere die Verpflichtung zur Dienstleistung erfüllt wird. Dabei genügt es grundsätzlich, dass sich der Arbeitnehmer der Weisungsbefugnis des Arbeitgebers unterstellt, der Arbeitgeber daher den Arbeitnehmer k...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.1.4 Voraussetzungen

Einigungs­versuch Der Schuldner muss zunächst eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern auf der Grundlage eines Schuldenbereinigungsplans versucht haben und dies durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung nachweisen. Diese Bescheinigung ist von einer "geeigneten Person oder Stelle" auszustellen. In erster Linie zählen hierzu Rechtsanwälte, Notare und spezielle ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 2.4 Freigabe durch Verwalter

Pflicht zur Freigabe Macht der Gläubiger sein Aussonderungsrecht geltend, muss der Insolvenzverwalter die Sache freigeben. Gibt er den Gegenstand (oder das dingliche Recht) nicht freiwillig heraus, kann der Gläubiger im Wege der Klage gegen den Insolvenzverwalter, eventuell auch durch eine einstweilige Verfügung seine Rechte wahrnehmen.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.1.1 Rückgewähranspruch des Verwalters

Zurück zur Masse Erfahrungsgemäß neigen Schuldner dazu, einzelne besonders hartnäckige oder ihnen nahestehende Gläubiger vorab zu befriedigen oder aber wertvolle Sachen auf Verwandte oder Ehegatten zu übertragen, um sie dem Zugriff der Gläubiger zu entziehen. Unter den Voraussetzungen der §§ 129 ff. InsO kann der Insolvenzverwalter solche Rechtsgeschäfte anfechten und hierdurc...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.1.3 Ausübung des Anfechtungsrechts

Für die Ausübung des Anfechtungsrechts genügt jede erkennbare – auch konkludente – Willensäußerung, dass der Insolvenzverwalter eine Gläubigerbenachteiligung in der Insolvenz nicht hinnehme, sondern zur Masseanreicherung wenigstens wertmäßig auf Kosten des Anfechtungsgegners wieder auszugleichen suche. Die Anfechtung muss also nicht – geschweige denn ausdrücklich – als solch...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 3.4 Verwertung

Verwertungsarten Die Verwertung erfolgt bei Immobilien mittels Verwertung nach dem ZVG (Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung) durch den jeweiligen Gläubiger.[1] Bei beweglichen Sachen und Forderungen geschieht sie durch den Insolvenzverwalter (§§ 166 ff. InsO). Diesem steht ein Nutzungsrecht an beweglichen Sachen zu, allerdings nur gegen eine Ausgleichszahlung an den jewe...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 3.2 Geltendmachung

Mitteilung an Verwalter Kreditsicherheiten von Insolvenzgläubigern sind nicht automatisch vom Insolvenzverwalter zu berücksichtigen; ihre Voraussetzungen sind von ihm nicht zu ermitteln. Die Berücksichtigung von Absonderungsrechten im Insolvenzverfahren setzt voraus, dass der Gläubiger den Gegenstand, an dem sie bestehen, bestimmt angibt (§ 28 Abs. 2 InsO).[1] Verfügt der Bere...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 2.3 Ersatzanspruch

Wertverlust Ordnet das Gericht als Sicherungsmaßnahme an, dass ein der Aussonderung unterliegender Gegenstand von dem Berechtigten nicht herausverlangt werden darf, steht dem Aussonderungsberechtigten gegen den vorläufigen Insolvenzverwalter wegen eines durch Nutzung oder Beschädigung eingetretenen Wertverlusts ein Ersatzanspruch zu. Nach Verfahrenseröffnung gilt der Anspruch...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 3.5 Einzelfälle betreffend Grundbesitz

"Schornsteinhypotheken" Verspricht der Insolvenzverwalter dem durch eine offensichtlich wertlose Grundschuld ("Schornsteinhypothek") gesicherten Gläubiger gegen Erteilung der Löschungsbewilligung zusätzlich zu den übernommenen Löschungskosten eine Geldleistung ("Lästigkeitsprämie"), ist diese Vereinbarung wegen Insolvenzzweckwidrigkeit nichtig. Als Folge hat der Verwalter geg...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / Zusammenfassung

Überblick Gegen "Massearmut" hat der Insolvenzverwalter ein probates Mittel: Er kann Rechtshandlungen, die vor Insolvenzeröffnung vorgenommen wurden und die Insolvenzgläubiger benachteiligen, anfechten und damit ungerechtfertigte Vermögensverschiebungen zugunsten der Insolvenzmasse rückgängig machen. Dies dient der gleichmäßigen Verteilung auf alle Gläubiger. Doch einige Glä...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 2.2 Auskunftspflicht des Verwalters

Mögliches Aussonderungsrecht Können nach den einem Anspruchsteller bekannten Umständen Aussonderungsansprüche hinsichtlich bestimmter Forderungen bestehen, kann dieser vom Insolvenzverwalter Auskunft verlangen, sofern nur der Verwalter hierüber Kenntnis hat und er die Auskunft unschwer geben kann.[1] Insofern wird auch ein rechtliches Interesse des Aussonderungsberechtigten a...mehr