Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverwalter

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.4.1 Unterbrechung

Fortsetzung folgt? Nach § 240 ZPO wird im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein bereits rechtshängiger Rechtsstreit, der die Insolvenzmasse betrifft, unterbrochen.[1] Denn der Schuldner verliert mit dem Übergang des Verwaltungs- und Verfügungsrechts gemäß § 80 Abs. 1 InsO auch die Prozessführungsbefugnis an den Insolvenzverwalter. Dies gilt auch, wenn im Insolvenzer...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 5 Verteilungsverfahren

Stufenweise Verteilung Die nach Begleichung der Verfahrenskosten und der sonstigen Masseverbindlichkeiten verbleibende Insolvenzmasse (Nettomasse) hat der Verwalter an die Insolvenzgläubiger entsprechend den Regeln der §§ 188-195 InsO auszuschütten.[1] Hiermit kann erst nach dem allgemeinen Prüfungstermin begonnen werden. Verteilungen an die Insolvenzgläubiger können stattfi...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.1.2 Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis

Wichtig für Grundbesitz Mit der Eröffnung des Verfahrens geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Schuldners über sein Vermögen auf den Insolvenzverwalter über. Verfügungen des Schuldners sind dann in der Regel unwirksam (§§ 80, 81 InsO). Von diesem Grundsatz gibt es allerdings Ausnahmen, die gerade für Grundbesitzer bedeutsam sein können. So ist nach § 81 Abs. 1 Satz...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 4.1 Anmeldung der Forderungen

Forderungs­anmeldung Damit ermittelt werden kann, welche Gläubiger mit welcher Forderung aus der Insolvenzmasse zu befriedigen sind, haben die Insolvenzgläubiger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden (§ 174 InsO). Inhalt Die ordnungsgemäße Anmeldung einer Forderung im Insolvenzverfahren setzt die schlüssige Darlegung des Lebenssachverhalts voraus, aus ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 4.4 Prüfungsverfahren

Prüfung Sodann werden die Forderungen im Prüfungstermin, einer vom Gericht einberufenen Gläubigerversammlung, geprüft. Dabei findet eine Erörterung der Forderung nur statt, falls diese vom Insolvenzverwalter oder von einem Insolvenzgläubiger bestritten wird. Ein Widerspruch des Schuldners steht der Feststellung der Forderung nicht entgegen. Ohne Widerspruch gilt die Forderung ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 3 Vollstreckungsschutz

Schuldnerschutz Ein Vollstreckungsschutzantrag des Schuldners nach § 765a ZPO [1] ist auch in der Insolvenz zulässig.[2] Er kann nur dann erfolgreich sein, wenn die insoweit vorzunehmende Abwägung ergibt, dass die Härte der Vollstreckungsmaßnahme eindeutig und wesentlich stärker ist als das Interesse des Gläubigers an der berechtigten Durchsetzung seines Rechts.[3] Häufig geht ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 6.2.1 Einstellung mangels Masse

Häufigster Fall ist die Einstellung mangels Masse, wenn sich also nach Eröffnung des Verfahrens[1] herausstellt, dass die Insolvenzmasse nicht einmal zur Deckung der Verfahrenskosten ausreicht (§ 207 InsO). Kosten des Insolvenzverfahrens sind nach § 54 InsO die Gerichtskosten sowie die Vergütungen und Auslagen des oder der (vorläufigen) Insolvenzverwalter und der Mitglieder ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 4.3 Wirkung der Anmeldung

Eintragung in Insolvenztabelle Der Insolvenzverwalter trägt jede angemeldete Forderung nach Grund und Höhe in die Insolvenztabelle ein (§ 175 InsO). Die Anmeldung ersetzt eine klageweise Durchsetzung der Ansprüche und unterbricht die Verjährung der Forderung. Die Eintragung in die Insolvenztabelle wirkt für die festgestellten Forderungen ihrem Betrag und ihrem Rang nach wie e...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.3.4 Rückschlagsperre

Rückwirkung Zudem sind Vollstreckungsmaßnahmen unwirksam, die bis einen Monat vor Beantragung des Insolvenzverfahrens zur Sicherung des Gläubigers erfolgt sind. Die Frist beträgt drei Monate, wenn ein Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet wird (§ 88 InsO; sog. Rückschlagsperre). Diese Sicherungen sind gegenüber jedermann (schwebend) unwirksam. Sie leben mit der Freigabe oder...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 6.2.2 Masseunzulänglichkeit

Masseunzulänglichkeit Es kann aber sein, dass die Insolvenzmasse die Verfahrenskosten abdeckt, nicht jedoch ausreicht, um die fälligen sonstigen Masseverbindlichkeiten (§ 55 InsO) zu erfüllen. Hierzu zählen beispielsweise nach Insolvenzeröffnung über das Vermögen eines Wohnungseigentümers fällig werdende Wohngeldverpflichtungen.[1] Gleiches gilt für die von der Schuldnerin nac...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Keine gewinnerhöhende Ausbuchung einer Forderung bei zeitlicher Durchsetzungssperre ohne generellen Forderungsverzicht

Durchsetzungssperre: Verpflichtet sich ein Gläubiger, eine zur Insolvenztabelle angemeldete Forderung zurückzunehmen und diese Forderung lediglich "im Insolvenzverfahren" nicht mehr geltend zu machen, liegt darin kein genereller Forderungsverzicht, so dass sich der Bestand der Forderung nicht geändert hat und die entsprechende Verbindlichkeit weiterhin zu passivieren ist. Ein...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 7.2 Planverfahren

So läuft das Verfahren Das Insolvenzplanverfahren gliedert sich in 4 Teile: die Planvorlage, die gerichtliche Vorprüfung, der Erörterungs- und Abstimmungstermin und die Durchführung der Abstimmung selbst. Vorlagerecht Zur Vorlage eines Insolvenzplans an das Insolvenzgericht sind der Insolvenzverwalter – aus eigenem Recht oder im Auftrag der Gläubigerversammlung – und der Schuld...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.3.2 Ausnahmen

Bloße Vorbereitung Nicht dem Vollstreckungsverbot unterliegen allerdings Maßnahmen, die lediglich die Zwangsvollstreckung vorbereiten [1]: Dementsprechend kann nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein Urteil noch für vorläufig vollstreckbar erklärt und eine Vollstreckungsklausel erteilt werden. Zustellungen sind dann nicht mehr zulässig, wenn sie unmittelbar die Vollstreckun...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zwangsverwaltung (Miete) / 7 Steuerliche Pflichten des Zwangsverwalters

Der Zwangsverwalter gilt hinsichtlich der Verwaltung der Immobilie als Vermögensverwalter i. S. v. § 34 Abs. 3 AO. Als solcher hat er neben dem Grundstückseigentümer die steuerlichen Pflichten[1] zu erfüllen. Wichtig Auf Miet- und Pachteinnahmen des zwangsverwalteten Grundstücks begrenzt Die steuerlichen Pflichten des Zwangsverwalters sind in gegenständlicher und zeitlicher Hi...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zwangsverwaltung (Miete) / 8 Haftung des Zwangsverwalters: Einfache Fahrlässigkeit reicht

Dabei ist ein objektiver bzw. abstrakter, berufsgruppenbezogener Maßstab zugrunde zu legen.[1] Ein Zwangsverwalter kann sich nicht auf nur laienhaften Horizont einer Person ohne diese Aufgabe bzw. ohne dieses "Amt" stützen.[2] Die Vorschrift des § 154 ZVG begründet ein gesetzliches Schuldverhältnis zwischen Zwangsverwalter und Verfahrensbeteiligten, aufgrund dessen der Verwal...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Leistungen bei Insolvenz (§ 3 Nr. 2 Buchst. b) EStG)

Rz. 8 Zu den nach § 3 Nr. 2 Buchst. b) EStG steuerfreien Leistungen gehören das Insolvenzgeld, Leistungen der in §§ 169, 175 Abs. 2 SGB III genannten Ansprüche sowie Zahlungen des Arbeitgebers an einen Sozialleistungsträger aufgrund des gesetzlichen Forderungsübergangs gem. § 115 Abs. 1 SGB X, wenn ein Insolvenzereignis (§ 165 Abs. 1 S. 2, 3 SGB III) vorliegt. Das Insolvenzg...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 3.4 Kläger und Beklagter

Rz. 21 Nach § 17 TzBfG obliegt das Recht zur Erhebung der Befristungskontrollklage dem Arbeitnehmer. Dies bedeutet, dass nur er selbst klageberechtigt sein kann. Nach § 613 BGB hat der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung persönlich zu erbringen und er soll deshalb selbst entscheiden können, ob er eine Befristung eines Arbeitsverhältnisses wegen ihrer (vermeintlichen) Unwirksamk...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zwangsversteigerung / 2 System der Gläubigerbefriedigung in der Zwangsversteigerung

Ziel der Zwangsversteigerung einer Eigentumswohnung ist in erster Linie die Gläubigerbefriedigung aus dem Zuschlagserlös. Die Rangfolge der Gläubiger ist in § 10 Abs. 1 ZVG geregelt, wobei nach § 109 ZVG dem Versteigerungserlös zunächst die Vollstreckungskosten zu entnehmen sind. Man spricht in diesem Zusammenhang von der Rangklasse 0, die die Gerichtsgebühren und z. B. die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufgabe / Betriebsv... / 1 Betriebsaufgabe

Eine Betriebsaufgabe liegt vor, wenn[1] der Unternehmer sich dazu entschlossen hat, seinen Betrieb aufzugeben, die bisher in diesem Betrieb ausgeübte Tätigkeit endgültig eingestellt wird, alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen, zeitlich überschaubaren Vorgang in das Privatvermögen überführt oder veräußert werden und der Betrieb aufhört, als selbstständiger O...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wirtschaftskrise: Der Steue... / 3 Beratung im Falle drohender Insolvenz

Sie als Steuerberater erkennen aus den Posten der Finanzbuchhaltung oder bei der Vorbereitung des Jahresabschlusses für ihre Mandanten meist als erste eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Unternehmens. Ist diese bereits absehbar, tickt daher die Uhr, um letzte Maßnahmen zur Sanierung des Unternehmens einzuleiten. Wenn eine Insolvenz jedoch nicht mehr abzu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 04/2025, Außerbetriebse... / 1 Aus den Gründen:

“… II. … Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist … ungeachtet der vom Kl. eingereichten Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse abzulehnen, da der beabsichtigte Antrag auf Zulassung der Berufung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg im Sinne von § 166 Abs. 1 S. 1 VwGO i.V.m. § 114 Abs. 1 S. 1 ZPO bietet. Auch wenn dabei die Anforder...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Strategischer Einkauf: Präv... / 3.2 Schritt 2: Analyse

Parallel zur Einleitung der Sicherheitsbestandserhöhung sollte das einkaufende Unternehmen den lieferantenseitigen Wertschöpfungsprozess analysieren und diesen möglichst im Hinblick auf die eigene Belieferung absichern. Zum Beispiel könnte das Eigentum der Produktionswerkzeuge und -ausrüstung überprüft werden, da lieferantenseitige Produktionswerkzeuge häufig Sonderanfertigu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 04/2025, Pfändbarkeit ... / 1 Der Fall

Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens hat das Kreditinstitut ein die Pfändungsfreibeträge übersteigendes Guthaben auf dem P-Konto des Insolvenzschuldners an die Insolvenzmasse überwiesen. Das Guthaben beruhte auf einer größeren Erstattung des Krankenversicherers des Insolvenzschuldners. Die sich daraus ergebende Insolvenzmasse war Grundlage der Vergütungsabrechnung des Insolve...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Einzelfälle der nicht abzugsfähigen Aufwendungen für die Lebensführung

Rn. 164 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Abwehrkosten eines ArbN Wehrt sich ein ArbN gerichtlich gegen Anschuldigungen des ArbG, besteht eine widerlegbare Vermutung, dass die Abwehrkosten in einem Veranlassungszusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen. Beziehen sich die Vorwürfe auf Handlungen des ArbN, die nicht mehr von der beruflichen Zielvorstellung umfasst sind, weil sie ent...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 04/2025, Pfändbarkeit ... / 2 II. Aus der Entscheidung

Pfändung künftiger Erstattungsleistungen an der Quelle ist im Ausgangspunkt nicht möglich Das LG geht im Ausgangspunkt zutreffend davon aus, dass Ansprüche auf Erstattungsleistungen eines Krankenversicherers gemäß § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO unpfändbar sind (vgl. BGH, 4.7.2007 – VII ZB 68/06, WM 2007, 2017 Rn 11 ff.; BGH, 19.2.2014 – IV ZR 163/13, ZIP 2014, 688 Rn 15 f.; Stein/Jo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 3 Beteiligtenwechsel auf Kläger- und Beklagtenseite

Rz. 15 Im Falle der Auswechslung des Klägers oder des Beklagten während des finanzgerichtlichen Verfahrens ist zu unterscheiden zwischen einem gewillkürten und einem gesetzlichen Beteiligtenwechsel. Ein gewillkürter Beteiligtenwechsel ist als subjektive Klageänderung nur in erster Instanz[1] und nur unter den Voraussetzungen des § 67 FGO sowie bei fristgebundenen Klagen nur ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 4.2.1 Beteiligtenfähigkeit natürlicher Personen

Rz. 21 Bei natürlichen Personen beginnt die Beteiligtenfähigkeit grundsätzlich mit der Geburt[1] und endet mit ihrem Tod oder oder im Falle der Insolvenz durch den Eintritt des Insolvenzverwalters in den Prozess (zu den Rechtsfolgen s. auch Rz. 16). Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Verwaltungs- und Verfügungsrecht des Schuldners nach § 80 InsO auf den Ins...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Aufbewahrungsfristen

Rz. 74 Sofern sich aus dem USt-Recht keine besonderen Regelungen ergeben (Rz. 74a), finden sich die genauen Aufbewahrungsfristen über 10, 8 bzw. 6 Jahre in § 147 AO. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung gemacht worden ist oder die Geschäftspapiere oder sonstigen Unterlagen entstanden sind.[1] Mit Ablauf der zehn-, ach...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pflegezeit und sonstige Fre... / 1.1 Inhalt

In § 5 Abs. 1 PflegeZG ist ein besonderer Kündigungsschutz vorgesehen. Danach darf der Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis von der Ankündigung, höchstens jedoch 12 Wochen vor dem angekündigten Beginn bis zur Beendigung der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG oder der Freistellung nach § 3 PflegeZG nicht kündigen. In Kleinbetrieben beginnt der Kündigungssc...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauträger / Zusammenfassung

Begriff Bauträger ist, wer gewerbsmäßig tätig ist und im eigenen Namen, auf eigenes Risiko und auf eigene, u. U. auch fremde Rechnung baut. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Einzelheiten zur Ausübung des Bauträgergewerbes regelt die Makler- und Bauträgerverordnung, die das Ziel hat, die Vermögenswerte zu schützen, die die Auftraggeber dem Bauträger anvertrauen. Die Baut...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauträger / 3 "Werdende Wohnungseigentümer"

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer entsteht gemäß § 9a Abs. 1 Satz 2 WEG bereits mit dem Anlegen der Wohnungsgrundbücher. "Werdende" Wohnungseigentümer werden im Innenverhältnis zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümern und anderen Wohnungseigentümern nach § 8 Abs. 3 WEG dann als Eigentümer fingiert, wenn sie einen Anspruch auf Übertragung von Wohnungseigentum gegen den t...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.11 Insolvenz

Ausschlussfristen sind für Forderungen von Arbeitnehmern im Insolvenzverfahren nur eingeschränkt anwendbar. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist dem Arbeitgeber die Verfügungsbefugnis über sein Vermögen entzogen, an seine Stelle tritt der Insolvenzverwalter. Ist die Forderung des Arbeitnehmers bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden, handelt es sich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 4.3.2 Insolvenzverwalter

Rz. 61 Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über.[1] Wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und dem Insolvenzschuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt, geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermö...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.3 Einzelfälle

Rz. 12 Unter § 35 AO können Generalbevollmächtigte[1] ebenso fallen wie Prokuristen[2], Handlungsbevollmächtigte[3], aber auch mit Vollmacht für kleinere Bereiche ausgestattete Personen, wie z. B. der Hausmakler, der für eine Grundstücksverwaltung vom Eigentümer völlig freie Hand erhalten hat. In Betracht kommen auch alle Personen, die in einem Geschäft neben dem Inhaber bzw...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2.1.1.1 Gesetzliche Vertreter natürlicher Personen

Rz. 6 Personen, die nicht voll geschäftsfähig sind, können grundsätzlich im Rechtsverkehr nicht selbst mit Rechtswirkungen handeln. Nach § 79 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AO sind sie ebenso wie im bürgerlichen Recht auch im Steuerrecht regelmäßig nicht zur Vornahme von Verfahrenshandlungen fähig. Soweit sie nach bürgerlichem Recht als geschäftsfähig oder nach öffentlichem Recht als ha...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 4.1 Verpflichtete Personen

Rz. 53 Abs. 3 des § 34 AO unterwirft die Vermögensverwalter, denen unter Ausschluss des Eigentümers oder seines gesetzlichen Vertreters die Verwaltung des gesamten bzw. eines Teils des Vermögens zusteht, für den Verwaltungsbereich den Pflichten des Abs. 1. Das kann etwa auf gesetzlicher Regelung, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung oder auf letztwilliger Verfügung ber...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.2 Vermögensverwalter

Rz. 8 Die Verfügungsmacht der Vermögensverwalter[1] erlischt mit der Beendigung ihrer Vermögensverwaltung. Beim Insolvenzverwalter ist dies mit der Aufhebung[2] oder Einstellung des Insolvenzverfahrens[3] und mit seiner Entlassung.[4] der Fall. Die Vermögensverwaltung des Nachlassverwalters endet mit der Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens oder mit der Aufhebung der Na...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 4.3.1 Zwangsverwalter

Rz. 58 Der Zwangsverwalter hat nach § 152 ZVG das Recht und die Pflicht, alle Handlungen vorzunehmen, die erforderlich sind, um das der Zwangsverwaltung unterworfene Grundstück in seinem wirtschaftlichen Bestand zu erhalten und ordnungsgemäß zu benutzen. Durch die Beschlagnahme des Grundstücks wird dem Schuldner (Grundstückseigentümer) die Verwaltung und Benutzung des Grunds...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2.1.3.2 Einzelne steuerliche Pflichten

Rz. 28 Die Vorschrift lastet den verpflichteten Personen allgemein die Erfüllung der steuerlichen Pflichten derjenigen auf, für die sie handeln. Die Pflichten sind dabei ab Übernahme (Aufnahme) der Tätigkeit als Geschäftsführer usw. zu erfüllen.[1] Das sind steuerliche Pflichten aller Art, nicht dagegen rein handelsrechtliche Pflichten.[2] In erster Linie fallen die steuerli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 4.3.4 Testamentsvollstrecker

Rz. 70 Der Testamentsvollstrecker hat im Vergleich zum Insolvenzverwalter und auch zum Zwangsverwalter lediglich eine sehr eingeschränkte Vermögensverwaltung.[1] Er soll den letzten Willen des Erblassers vollziehen. Bei mehreren Miterben hat er regelmäßig auch die Erbauseinandersetzung durchzuführen. Das Verwaltungsrecht kann darüber hinaus noch dadurch sehr eingeengt sein, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.1 Verfügungsberechtigter

Rz. 4 Verfügungsberechtigter i. S. v. § 35 AO ist jede Person, die rechtlich und tatsächlich über Mittel, Wirtschaftsgüter, Sachen oder Rechte, die einem anderen zuzurechnen sind, verfügen kann.[1] Eine tatsächliche Verfügungsmacht allein reicht nicht aus. Sie muss auch rechtlich bestehen.[2] Der Begriff des Verfügungsberechtigten ist grundsätzlich (zunächst) weit auszulegen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2.1.2 Verpflichtete Geschäftsführer von Vermögensmassen

Rz. 21 § 34 AO schafft keinen eigenen Begriff der Vermögensmasse, sondern knüpft an den Begriff an, der im geltenden Steuerrecht[1] mit dem Ziel der Besteuerung bestimmter Vermögenszusammenfassungen verwendet wird.[2] Diese Vermögensmassen sind aus dem Vermögen einer natürlichen oder juristischen Person ausgegliedert und der treuhänderischen Verwaltung nach bestimmten Grundsä...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Säumniszuschläge / 1.2 Nichtzahlung bei Fälligkeit

Säumniszuschläge entstehen, wenn eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstags entrichtet wird. Ihre Besonderheit liegt darin, dass sie nicht – wie alle anderen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis – durch einen besonderen Bescheid festgesetzt, sondern sogleich durch Zahlungsaufforderung erhoben werden (§ 218 Abs. 1 Satz 1 AO, s. Tz. 8). Ein Verschulden des Steuerp...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vorratsvermögen / 1.2 Was zu den unfertigen Erzeugnissen und Leistungen gehört

Unfertige Erzeugnisse sind Bestände, für die nach Be- oder Verarbeitung im eigenen Betrieb bereits Löhne und Gemeinkosten entstanden sind, die aber noch nicht verkaufsfähig sind. Dies ist z. B. der Fall, wenn beim Pkw noch die Endkontrolle fehlt. Um unfertige Dienstleistungen handelt es sich z. B. bei einer begonnenen Architektenleistung.[1] Im Regelfall erstreckt sich die H...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Der r... / 2.4.3.1 Informationsquellen/Handlungsempfehlungen

Die Bundesländer haben ein gemeinsames Portal zur Veröffentlichung von Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte eingerichtet. Jeder kann hier Veröffentlichungen in Insolvenzverfahren recherchieren, die nach dem Beitritt des jeweiligen Bundeslandes zu dem gemeinsamen Portal erfolgt sind. Auf der Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de kann bezüglich des betreffenden Schu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Der r... / 2.3.1 Drohung mit Insolvenzantrag

Wer als Gläubiger einen Insolvenzantrag oder die Drohung mit einem solchen dazu benutzt, seinen Schuldner zur Zahlung zu bewegen, muss er diese Zahlungen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (z. B. § 88 InsO) in der Insolvenz des Schuldners an die Insolvenzmasse bzw. an den Insolvenzverwalter zurückerstatten. Zwar ist die Stellung eines Insolvenzantrags oder die Ank...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 2.2.4 Insolvenz (Abs. 7)

Rz. 20 Bei einem Insolvenzverfahren unterbleibt eine Abwicklung.[1] Die Rechtsprechung hat jedoch schon in der Vergangenheit die Insolvenz (den Konkurs) der Abwicklung gleichgestellt.[2] § 11 Abs. 7 KStG ordnet auch für Fälle der Insolvenz die Geltung des § 11 Abs. 1 – 6 KStG an. Die Regelung hat aufgrund der vorstehend genannten Rechtsprechung rein deklaratorischen Charakte...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Der r... / 2.4.3.2 Einsicht in die Insolvenzakte

Die Einsicht in die konkrete Insolvenzakte des Schuldners kann für den Gläubiger wichtig sein, um zu erkennen, ob es sinnvoll ist, einen Kostenvorschuss zu zahlen, um damit die Abweisung mangels Masse zu verhindern (§ 26 InsO), ob er als Gläubiger in einem eröffneten Insolvenzverfahren überhaupt mit der Befriedigung seiner Ansprüche rechnen kann etc., zur Überprüfung der Hin...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.14 Übergangs- und Vereinfachungsregelungen

Rz. 67e Die Verwaltung hat sich im BMF-Schreiben v. 30.6.2020 [1] zu weiteren mit dem Übergang auf die abgesenkten Steuersätze verbundenen umsatzsteuerlichen Fragen in bestimmten Branchen geäußert und weitere Vereinfachungsregelungen getroffen. Dies betrifft ein vereinfachtes Verfahren bei der Erstattung von Pfandbeträgen (Rz. 31 des BMF v. 30.6.2020); die Umsatzbesteuerung von...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Compliance: Cloud Computing... / 4.1 Übersicht ausgewählter Risiken

mehr