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ZErb 03/2025, Spezielle Fragen im Bereich des Nachlassin ... / VII. Besondere Rechtsprechung und Verfahrensweisen

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Nachlassinsolvenz und Beibehaltung des Erblasserkontos

Was geschieht, wenn der Erbe zwar ein eigenes Unternehmen betreibt, für den Nachlass das Nachlassinsolvenzverfahren beantragt, aber für das eigene Unternehmen dennoch das bisherige Konto des Erblassers fortführt, dort Zahlungen eingehen. Mit dieser spannenden Frage hatten sich alle Instanzen, zuletzt dann das BVerfG,[20] zu befassen. Im Ergebnis lauteten alle Entscheidungen gleich: Trotz der Beschränkung und Vermögenstrennung durch das beantragte Nachlassinsolvenzverfahren ist das durch die Bank verrechnete Geld "weg." Eine Verfassungsbeschwerde bedarf einer grundlegenden Auseinandersetzung, was das BVerfG vorliegend gerade nicht gesehen und insoweit schon gar keine Zulässigkeit angenommen hat. Bekanntlich äußert sich das BVerfG dennoch auch bei Nichtannahme oft zur Begründetheit und sah selbst für den Fall einer Zulässigkeit keine Begründetheit. Letztlich bleiben damit die Ausführungen der Vorinstanzen bestehen: Da der Beschwerdeführer als Erbe und unter dem Gesichtspunkt der Fortführung des Kontos für den eigenen Zahlungsverkehr Vertragspartner des Girovertrags und der Kontokorrentabrede gewesen sei, liege daher im Ergebnis keine Aufrechnung ohne Zustimmung nach § 1977 BGB vor, vielmehr habe er gerade der Verrechnung konkludent zugestimmt. Der Beschwerdeführer habe auch die Ursache dafür gesetzt, dass die Kunden auf das verfahrensgegenständliche Konto Überweisungen getätigt hätten, indem er die Kontoverbindung im Rechnungsverkehr angegeben habe.

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Tod des Schuldners im laufenden Verfahren

Eine automatische Überleitung eines "herkömmlichen" Insolvenzverfahrens in ein Nachlassverfahren erfolgt, wenn der Schuldner während des laufenden Regel- oder Verbraucherinsolvenzverfahrens verstirbt.[21] In einem solchen Fall wird...

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