Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverwalter

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Haftungsbegrenzung: Das lei... / 6 Ausnahmen vom Versicherungsschutz (Ausschlüsse)

Wie bei jeder Versicherungspolice üblich, sind auch bei der D&O-Versicherung in der Regel Ausschlüsse vereinbart, wobei die in der Praxis verwendeten Ausschlusstatbestände variieren. Häufig werden folgende Ausschlüsse vereinbart: Fälle im angloamerikanischen Raum: In den meisten Policen sind Pflichtverletzungen im angloamerikanischen Rechtskreis nicht versichert, weil dort vo...mehr

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Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 6.1.2 Umgehungsmöglichkeiten abgeschnitten

Angefochten werden können nicht nur Darlehen, sondern auch dem Darlehen wirtschaftlich entsprechende Forderungen (§ 135 Abs. 2 InsO). Hier sind z. B. Zahlungen von Leasingraten, Leistungen an einen stillen Gesellschafter oder Zahlungen auf gestundete Kaufpreisforderungen denkbar.mehr

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Haftungsbegrenzung: Das lei... / 3 Diese Fälle versichert die D&O-Versicherung

Der sog. Versicherungsfall ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber der versicherten Person. Die D&O-Versicherung versichert hierbei sowohl die sog. Innenhaftung des Geschäftsführers gegenüber der GmbH, als auch die Außenhaftung des Geschäftsführers gegenüber Dritten. Im Verhältnis zur GmbH ist der Geschäftsführer für jeden pflichtwidrig und schuldhaft v...mehr

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Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 6 Oft übersehenes Risiko im Insolvenzfall

In der Insolvenz der Gesellschaft kann es für den Gesellschafter richtig bitter werden. Dann haftet er mit seinem privaten Vermögen bis zur Höhe der von ihm gestellten Sicherheit, während seine Beteiligung an der Gesellschaft gleichzeitig wertlos wird. Viele Gesellschafter glauben, sie wären von allen Pflichten frei, wenn die GmbH die gesicherte Schuld bezahlt hat. Dem ist i...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 7.3 Unzulässig: bewusste Benachteiligung des Gesellschafters

Nicht beliebig zulässig ist es, die Abfindungszahlung danach zu steuern, aus welchem Grund der Gesellschafter ausscheidet. Gewisse Spielräume sind indes möglich. Nicht statthaft ist es jedoch, die Abfindung dann bewusst niedriger anzusetzen, wenn das Ausscheiden des Gesellschafters, etwa durch Einziehung seines Geschäftsanteils, deshalb erfolgt, weil der Gesellschafter insol...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 2.1.1 Keine Befreiung von der Verpflichtung zur Einlageleistung

Grundsätzlich kann sich ein Gesellschafter von seiner Verpflichtung zur Leistung der Einlage nicht befreien. Auch eine Aufrechnung gegen die Einlageverpflichtung mit einer Forderung, die er gegen die Gesellschaft hat, ist unzulässig (§ 19 Abs. 2 GmbHG). Selbst durch eine Übertragung des Geschäftsanteils an einen Dritten wird der Gesellschafter von seiner Verpflichtung zur Ein...mehr

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GmbH-Gründung: Was ist zu b... / Zusammenfassung

Begriff Die GmbH ist die Rechtsform, durch die in Deutschland unternehmerisches Handeln am häufigsten ausgeübt wird: Es existieren ca. 1 Mio. Gesellschaften, die als GmbH organisiert sind. Die Beliebtheit der GmbH ist u. a. auf ihre Flexibilität bei der Satzungsgestaltung zurückzuführen, die es ermöglicht, die Bedürfnisse der Anteilseigner weitgehend zu verwirklichen. Gerade ...mehr

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GmbH-Gründung: Was ist zu b... / 4.1 Haftung der Gesellschafter in der GmbH in Gründung

Die Haftungsverhältnisse bei der GmbH i.G. sind nicht gesetzlich geregelt, sondern vom BGH entwickelt worden. Bei der Haftung der Gesellschafter für die Schulden der GmbH i. G. nimmt der BGH – und ihm folgend auch das BSG und das BAG – eine unbeschränkte Innenhaftung der Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft an (sog. Verlustdeckungshaftung).[6] Unbeschränkte Verlustdeckun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.8 Steuertatbestand und Steueranspruch

Rz. 160 Art. 62 MwStSystRL regelt den Steuertatbestand und Steueranspruch. Nach Abs. 1 der Vorschrift ist Steuertatbestand der Tatbestand, durch den die gesetzlichen Voraussetzungen für den Steueranspruch verwirklicht werden. Rz. 161 Nach Art. 62 Abs. 2 MwStSystRL ist Steueranspruch der Anspruch, den der Fiskus nach dem Gesetz gegenüber dem Steuerschuldner von einem bestimmte...mehr

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§ 11 Vergütung des Insolven... / IV. Besondere Berechnungsgrundlage beim vorläufigen Insolvenzverwalter

Rz. 27 Grundsätzlich ist im Nachlassinsolvenzverfahren nicht oder äußerst selten von einer vorläufigen Insolvenz auszugehen. Daher sollen Ausführungen zum vorläufien Insolvenzverwalter an dieser Stelle nur rudimentär erfolgen. Konkret werden sie für das Nachlassverfahren keine Rolle spielen. 1. Andere Berechnungsgrundlage Rz. 28 Nach § 63 Abs. 3 InsO i.V.m. § 11 Abs. 1 InsVV i...mehr

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§ 3 Antragsvoraussetzungen ... / III. Sachverständiger und (vorläufiger) Insolvenzverwalter

1. Sachverständiger Rz. 77 Der Gutachter, der vom Insolvenzgericht ausgewählt wird, um als Sachverständiger oder als vorläufiger Insolvenzverwalter das Vorliegen von Insolvenzgründen zu untersuchen, ist nach allgemeinen insolvenzrechtlichen Gepflogenheiten in aller Regel auch derjenige, der ggf. nachfolgend zum Insolvenzverwalter bestellt wird. Bei der Auswahl des Sachverstän...mehr

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§ 3 Antragsvoraussetzungen ... / 2. Insolvenzverwalter

Rz. 80 Der Insolvenzverwalter übt ein privates, kein hoheitliches Amt aus.[44] Nach ständiger Rechtsprechung des RG und des BGH[45] ist der Insolvenzverwalter nicht Vertreter des Schuldners, sondern Partei kraft Amtes und als solcher in Bezug auf die Insolvenzmasse aktiv- und passivlegitimiert. Rz. 81 Der Insolvenzverwalter ist nicht weisungsgebunden. Er unterliegt jedoch der...mehr

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§ 6 Rechte im Insolvenzverf... / III. Forderungsanmeldung beim Insolvenzverwalter

Rz. 94 Der Verwalter prüft die Anmeldungen und trägt sie zusammen mit seinem Prüfungsergebnis in die dem Gericht zu übersendende Tabelle ein. Neben der in § 174 Abs. 1 InsO normierten Schriftform bestehen keine weiteren Formerfordernisse. Telegrafie, Fernschreiben, Telefax o.Ä., aber auch die elektronische Datenübertragung wird daher als ausreichend angesehen. Die notwendige...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ii) Nachkündigung durch den Insolvenzverwalter

Rz. 1128 Hatte der Arbeitgeber oder der starke vorläufige Insolvenzverwalter vor Verfahrenseröffnung eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses schon ausgesprochen und läuft die Kündigungsfrist noch, kann der Insolvenzverwalter nach der Eröffnung das Arbeitsverhältnis nochmals kündigen, um dadurch eine frühere Beendigung des Arbeitsverhältnisses herbeizuführen. Denn für diese "...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Vorläufiger Insolvenzverwalter vor der Insolvenzeröffnung

Rz. 1108 Im Insolvenzeröffnungsverfahren, also nach Antragstellung auf Insolvenzeröffnung durch den Gemeinschuldner oder einen Gläubiger, bestellt das Insolvenzgericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter. Wenn das Gericht als Sicherungsmaßnahme dem Gemeinschuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 1 InsO), verliert der Gemeinschuldner b...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Insolvenzverwalter nach der Insolvenzeröffnung

Rz. 1110 Mit dem Insolvenzeröffnungsbeschluss ernennt das Insolvenzgericht den Insolvenzverwalter (§ 27 InsO). Dieser nimmt – wie bereits der starke vorläufige Insolvenzverwalter im Eröffnungsverfahren – sämtliche mit der Arbeitgeberstellung verbundenen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis wahr. Auch die sozialversicherungs- und lohnsteuerrechtlichen Verpflichtunge...mehr

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§ 5 Insolvenzverfahren / 1. Vorläufiger Insolvenzverwalter

Rz. 25 Zur Sicherung des Nachlassvermögens kann das Gericht in erster Linie gem. § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 und 2 InsO einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellen. Zu unterscheiden ist dabei die Anordnung eines Zustimmungsvorbehalts (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 2. Alt. InsO, sog. schwache vorläufige Insolvenzverwaltung) und die Anordnung eines allgemeinen Verfügungsverbots (§ 21 A...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Vom vorläufigen Insolvenzverwalter begründete Vergütungsansprüche

Rz. 1164 Bei der Bestellung eines schwachen vorläufigen Insolvenzverwalters sind die Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis für die Zeit vor der Eröffnung einfache Insolvenzforderungen.[3074] Demgegenüber gelten Verbindlichkeiten, die von einem starken vorläufigen Insolvenzverwalters mit Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis i.S.d. § 22 Abs. 1 InsO begründet wurden, nach Verfah...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Auszug aus einem Unternehmenskaufvertrag zwischen Insolvenzverwalter und Erwerber

Rz. 1142 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.87: Unternehmenskaufvertrag zwischen Insolvenzverwalter und Erwerber – Auszug § _________________________ Arbeitnehmer (1) Die Insolvenzverwalterin als Veräußerin und der Erwerber gehen davon aus, dass ein Betriebsübergang nach § 613a BGB vorliegt. Der Erwerber tritt in sämtliche Arbeitsverhältnisse, die zum ...mehr

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§ 3 Antragsvoraussetzungen ... / 5. Beendigung des Amtes des Insolvenzverwalters

Rz. 92 Das Amt des Insolvenzverwalters endet in der Regel mit der Aufhebung des Verfahrens (§ 200 InsO) oder mit einer Verfahrenseinstellung nach §§ 207, 211, 212 oder 213 InsO (§ 215 InsO). In seltenen Fällen wird ein neuer Insolvenzverwalter ernannt, wenn die Gläubiger in der ersten Gläubigerversammlung einen neuen Verwalter gewählt haben (§ 57 InsO). Selbstredend führen a...mehr

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§ 3 Antragsvoraussetzungen ... / 3. Haftung des Insolvenzverwalters

Rz. 84 Die Haftung des Insolvenzverwalters richtet sich nach §§ 60, 61 InsO.[48] Nach dem Sorgfaltsmaßstab des § 60 Abs. 1 S. 2 InsO hat der Insolvenzverwalter seine Aufgaben ordentlich und gewissenhaft auszuführen. Verletzt er diese Pflichten schuldhaft, ist er gemäß § 60 Abs. 1 S. 1 InsO allen Beteiligten zum Schadensersatz verpflichtet. Dies gilt über § 21 Abs. 2 S. 1 Nr....mehr

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§ 3 Antragsvoraussetzungen ... / 4. Vergütung des Insolvenzverwalters

Rz. 91 Die Vergütung des Insolvenzverwalters richtet sich nach § 63 InsO i.V.m. den Vorschriften der InsVV. Die Festsetzung der Vergütung erfolgt auf Antrag des Verwalters durch das Insolvenzgericht, § 64 InsO (im Einzelnen siehe § 11). Die Vergütung des Sachverständigen im Insolvenzantragsverfahren erfolgt auf Grundlage der Abrechnung der tatsächlich geleisteten Zeitstunden ...mehr

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / 1. Erfüllungs-/Nichterfüllungs-Wahlrecht des Insolvenzverwalters

Rz. 149 § 103 InsO gewährt dem Insolvenzverwalter ein Wahlrecht, ob er einen gegenseitigen Vertrag, der zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung nicht oder nicht vollständig erfüllt ist, erfüllen oder ablehnen will. § 103 InsO hemmt – ggf. vorübergehend – die Durchsetzbarkeit gegenseitiger Verträge.[125] Die Norm betrifft gegenseitige Verträge i.S.d. §§ 320 ff. BGB, die zur Zei...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Freistellungsrecht des Insolvenzverwalters

Rz. 1113 Ist im Insolvenzverfahren die Beschäftigung eines Arbeitnehmers nicht mehr möglich, kann der Insolvenzverwalter den Arbeitnehmer von der Verpflichtung zur tatsächlichen Arbeitsleistung freistellen.[2950] Er hat dabei die Grenzen des billigen Ermessens nach § 315 BGB zu beachten.[2951] Nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO muss der Insolvenzverwalte...mehr

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§ 11 Vergütung des Insolven... / B. Vergütung des Insolvenzverwalters

I. Allgemeines Rz. 12 Der Insolvenzverwalter hat Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen, da er – als eigenständiger Beruf – mit seiner Tätigkeit öffentliche Interessen wahrnimmt, für die ihn der Staat aufgrund seiner beruflichen Qualifikationen und Leistungen in Anspruch nimmt. Die Verordnung sieht hier in § 2 InsVV prozentu...mehr

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§ 11 Vergütung des Insolvenzverwalters und des Gläubigerausschusses

A. Einführung I. Grundlagen Rz. 1 Vergütungsrecht wird am ehesten mit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gleichgesetzt. Doch die InsVV ist hiermit schwerlich vergleichbar. Während beim RVG einzelne "Geschäfte" mit einer entsprechenden Gebühr "honoriert" werden, wird durch die InsVV weitestgehend für alle in der Insolvenzordnung geregelten unterschiedlichen Verfahren eine angeme...mehr

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§ 11 Vergütung des Insolven... / a) Höchstpersönliche Aufgaben

Rz. 35 Höchstpersönliche Aufgaben sind nicht delegationsfähig. Erfolgen dennoch solche, wäre dies ein Fall der Aufsichtspflicht des Insolvenzgerichts. Das Gesetz legt an gewissen Stellen ein besonderes Augenmerk auf die Selbstbearbeitung durch den Insolvenzverwalter.mehr

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§ 11 Vergütung des Insolven... / 1. Andere Berechnungsgrundlage

Rz. 28 Nach § 63 Abs. 3 InsO i.V.m. § 11 Abs. 1 InsVV ist Berechnungsgrundlage der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters grundsätzlich das gesamte der vorläufigen Verwaltung unterliegende Vermögen, einschließlich der mit Aus- oder Absonderungsrechten belasteten Gegenstände, sofern eine erhebliche Befassung stattgefunden hat.[42] Es ist dabei nicht nur das bei Beendig...mehr

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§ 11 Vergütung des Insolven... / b) Regelaufgaben

Rz. 36 Delegiert der Insolvenzverwalter Regelaufgaben, so ist ihm das auch nicht verwehrt. Der Verwalter ist nicht gezwungen, alles selbst zu tätigen. Allerdings muss eine solche Delegation finanzielle Folgen haben, denn für diese Regeltätigkeiten wird der Insolvenzverwalter im Grunde im Rahmen der Regelvergütung honoriert. Da diese Regelaufgaben jedoch von der Regelvergütun...mehr

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§ 11 Vergütung des Insolven... / 3. Prüfung durch das Gericht

Rz. 34 Das Gericht hat sodann den Vergütungsantrag zu prüfen und zu würdigen. Sofern eine unangemessen hohe Vergütung beantragt wird, wird das Gericht diese zu kürzen haben. Festzusetzen ist nur eine angemessene Vergütung. Problematisch kann die Prüfung der Vergütung dann sein, wenn neben der Regelvergütung Zuschläge geltend gemacht werden oder Delegationen erfolgt sind. Ein...mehr

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§ 11 Vergütung des Insolven... / II. Querfinanzierungsgedanke

Rz. 6 Allgemein wird bei der Vergütung des Insolvenzverwalters von einem Querfinanzierungsgedanken ausgegangen. "Bessere" Mandate beinhalten in Konsequenz auch die Verpflichtung weniger einträglicher Mandate zu übernehmen. Zu betrachten ist dabei nicht das jeweils konkrete Verfahren, sondern die Summe der durch den Insolvenzverwalter übernommenen Verfahren.[6] Dass sich auf ...mehr

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§ 11 Vergütung des Insolven... / 2. Vergütungshöhe

Rz. 29 Die Regelvergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters beträgt nach § 63 Abs. 3 InsO i.V.m. § 2 InsVV 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters. Es ist damit zunächst ausgehend von der ermittelten Berechnungsgrundlage nach den Regelungen des § 2 InsVV eine fiktive Regelvergütung des Insolvenzverwalters zu ermitteln, um dann hieraus ein Viertel als Regelvergütun...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / I. Masseunzulänglichkeit

Rz. 166 Masseunzulänglichkeit liegt vor, wenn die Insolvenzmasse zwar ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken, nicht jedoch die sonstigen Masseverbindlichkeiten. Zeigt sich im Laufe des Insolvenzverfahrens, dass die vorhandene Insolvenzmasse voraussichtlich nicht ausreichen wird, um neben den absolut vorrangigen Verfahrenskosten (§ 54 InsO) auch alle sonstigen Masseverb...mehr

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§ 11 Vergütung des Insolven... / I. Grundlagen

Rz. 1 Vergütungsrecht wird am ehesten mit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gleichgesetzt. Doch die InsVV ist hiermit schwerlich vergleichbar. Während beim RVG einzelne "Geschäfte" mit einer entsprechenden Gebühr "honoriert" werden, wird durch die InsVV weitestgehend für alle in der Insolvenzordnung geregelten unterschiedlichen Verfahren eine angemessene Vergütung bestimmt, ...mehr

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§ 11 Vergütung des Insolven... / 1. Allgemeines

Rz. 30 Der Insolvenzverwalter hat bei Beendigung seines Amtes Schlussrechnung zu legen. Diesen verbindet er mit seinem dann fälligen Vergütungsantrag. Dieser muss schriftlich und konkret erstellt sein. Aus dem Antrag selbst sollen sich alle wesentlichen Dinge über Vergütung, Zusammensetzung, Berechnungsgrundlage, aber auch vergeben Aufträge ergeben. Rz. 31 Muster in Ihr Textv...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / 2. Auslagen des (vorläufigen) Insolvenzverwalters und der Mitglieder des Gläubigerausschusses

Rz. 213 Nach § 54 Nr. 2 InsO zählen neben den Gerichtskosten die Vergütungen und die Auslagen des vorläufigen und des endgültigen Insolvenzverwalters sowie der Mitglieder eines ggf. eingesetzten Gläubigerausschusses zu den Kosten des Insolvenzverfahrens (zur Vergütung des Insolvenzverwalters ausführlich § 11 Rdn 12 ff.). Die Vergütung der Mitglieder des vorläufigen bzw. des e...mehr

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§ 11 Vergütung des Insolven... / III. Berechnung der Vergütung

1. Allgemeines Rz. 17 Die Festsetzung der Verwaltervergütung erfolgt nur "auf Antrag." Von Amts wegen wird eine solche nicht zugesprochen. Notwendig hierzu ist ein qualifizierter, schriftlicher Antrag bei Fälligkeit – also regelmäßig bei Beendigung des Insolvenzverfahrens.[36] In diesem Antrag muss der Verwalter zum einen die maßgebliche Insolvenzmasse konkret darlegen, zum a...mehr

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§ 11 Vergütung des Insolven... / V. Festsetzungsverfahren

1. Allgemeines Rz. 30 Der Insolvenzverwalter hat bei Beendigung seines Amtes Schlussrechnung zu legen. Diesen verbindet er mit seinem dann fälligen Vergütungsantrag. Dieser muss schriftlich und konkret erstellt sein. Aus dem Antrag selbst sollen sich alle wesentlichen Dinge über Vergütung, Zusammensetzung, Berechnungsgrundlage, aber auch vergeben Aufträge ergeben. Rz. 31 Muste...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Kündigungsrecht des Insolvenzverwalters

Rz. 1112 Die Insolvenz des Arbeitgebers als solche stellt keinen selbstständigen Kündigungsgrund zur ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung von Arbeitsverhältnissen dar. Nach § 108 Abs. 1 InsO bestehen Dienstverhältnisse und damit auch Arbeitsverhältnisse über die Insolvenzeröffnung mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort. Um erforderliche Kündigungen im Insolvenzverf...mehr

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§ 11 Vergütung des Insolven... / 2. Regelvergütung

Rz. 18 Anhand der so errechneten und dargelegten Berechnungsgrundlage ist sodann in einem ersten Schritt die sog. Regelvergütung zu ermitteln. Diese beziffert sich nach § 2 InsVv wie folgt: Der Insolvenzverwalter erhält danach in der Regelmehr

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§ 11 Vergütung des Insolven... / VI. Auslagen und Umsatzsteuer

Rz. 46 Neben dem Anspruch auf Vergütung hat der Insolvenzverwalter nach § 8 InsVV einen gesonderten Anspruch auf Erstattung der Auslagen für das Insolvenzverfahren. Neben der Erfassung und Erstattung der tatsächlich entstandenen Auslagen sieht § 8 Abs. 3 InsVV auch die Möglichkeit vor, den Erstattungsanspruch im Wege einer pauschalierten Berechnung zu ermitteln.[73] In der P...mehr

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§ 11 Vergütung des Insolven... / II. Berechnungsgrundlage

Rz. 14 Das Insolvenzgericht hat bei der Festlegung kein freies Ermessen, sondern die Rechtspflicht zur Festsetzung einer angemessenen Vergütung.[20] Diese errechnet sich im Regelfall zunächst aus der sog. Regelvergütung, diese wiederum aus der als Berechnungsgrundlage dienenden Masse. Nach § 63 Abs. 1 S. 2 InsO errechnet sich dann wiederum die Insolvenzverwaltervergütung nac...mehr

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§ 11 Vergütung des Insolven... / I. Allgemeines

Rz. 12 Der Insolvenzverwalter hat Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen, da er – als eigenständiger Beruf – mit seiner Tätigkeit öffentliche Interessen wahrnimmt, für die ihn der Staat aufgrund seiner beruflichen Qualifikationen und Leistungen in Anspruch nimmt. Die Verordnung sieht hier in § 2 InsVV prozentuale Staffelsät...mehr

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§ 11 Vergütung des Insolven... / 4. Bearbeitungszeitraum

Rz. 38 Das Festsetzungsverfahren soll "zeitnah" nach Einreichung des Vergütungsantrages erfolgen. Mithin ist dabei die monatelange bis jahrelange Vorfinanzierungslast des Insolvenzverwalters zu beachten. Dieser wird zu Beginn tätig – die entsprechende Vergütung für sich und seine Mitarbeiter erhält er oftmals erst Jahre später. Folglich ist die Vergütungsfestsetzung mit der ...mehr

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§ 11 Vergütung des Insolven... / 7. Verjährung

Rz. 45 Nach den §§ 53, 54 Nr. 2 InsO ist der Anspruch des Verwalters auf seine Vergütung eine Masseverbindlichkeit, welche vor den sonstigen Masseverbindlichkeiten und gleichrangig mit dem Anspruch des Staates auf Bezahlung der Gerichtskosten zu erfüllen ist. Wie bereits ausgeführt, wird der Anspruch auf die Verwaltervergütung auch ohne Antrag mit Beendigung der Tätigkeit de...mehr

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§ 11 Vergütung des Insolven... / 4. Zuschläge

Rz. 20 Die Grundlage der Vergütung bildet § 63 Abs. 1 InsO. Der Regelsatz der Vergütung wird danach nach dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens berechnet. Weiter besagt Satz 3 der Vorschrift, dass dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung des Verwalters durch Abweichungen vom Regelsatz Rechnung getragen werden soll. Neben § 63...mehr

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§ 11 Vergütung des Insolven... / 3. Mindestvergütung

Rz. 19 § 2 Abs. 2 InsVV regelt darüber hinaus die sog. Mindestvergütung für den Insolvenzverwalter. Diese beträgt 1.400 EUR. Von elf bis zu 30 Gläubigern erhöht sich die Vergütung für je angefangene fünf Gläubiger um 210 EUR. Ab 31 Gläubigern erhöht sich die Vergütung je angefangene fünf Gläubiger um 140 EUR. Sofern es sich allerdings um ein Verbraucherinsolvenzverfahren han...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Masseverbindlichkeiten

Rz. 1180 Lohn- und Gehaltsansprüche des Arbeitnehmers in einem fortbestehenden Arbeitsverhältnis sind Masseverbindlichkeiten gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO, soweit sie für die Zeit nach der Insolvenzeröffnung geschuldet werden.[3105] Der Tag der Insolvenzeröffnung zählt dabei bereits mit. Es ist nicht erforderlich, dass der Insolvenzverwalter die Arbeitsleistung in der Zeit na...mehr

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / II. Verwertung von unbeweglichen Gegenständen

Rz. 102 Zu den unbeweglichen Gegenständen, die in § 49 InsO definiert sind, gehören neben Immobilien auch eingetragene Schiffe und Luftfahrzeuge. Auch Bruchteilseigentum an einem solchen Gegenstand gehört dazu. Gemäß § 165 InsO kann der Insolvenzverwalter beim zuständigen Gericht die Zwangsversteigerung oder die Zwangsverwaltung eines unbeweglichen Gegenstands der Insolvenzma...mehr

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§ 11 Vergütung des Insolven... / V. Entscheidung und Rechtsmittel

Rz. 52 Die Entscheidung über die Festsetzung erfolgt durch Beschluss und ist öffentlich bekannt zu machen.[88] Über §§ 73 Abs. 2, 64 InsO steht dem beschwerten Gläubigerausschussmitglied im Fall der nachteiligen Entscheidung die sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung zur Verfügung, sofern der Beschwerdewert von 200 EUR erreicht wird. Weitere Beschwerdeberechtigte sind d...mehr