Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverwalter

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D / 17 Durchsuchung, Rechtmäßigkeits-Checkliste [Rdn 2009]

Rdn 2010 Literaturhinweise: S.a. die Hinw. bei → Beschlagnahme, Allgemeines, Teil B Rdn 880, bei → Beschlagnahme, Beschlagnahmeverbote, Teil B Rdn 939, bei → Durchsuchung, Allgemeines, Teil D Rdn 1770, und bei den jeweils dort genannten weiteren Stichworten. Rdn 2011 1. Die Tätigkeit des Verteidigers für den Beschuldigten beschränkt sich bei der Durchsuchung im Wesentlichen a...mehr

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A / 29 Akteneinsicht des Verletzten [Rdn 348]

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D / 8 Durchsuchung, Anordnung, Allgemeines [Rdn 1783]

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D / 7 Durchsuchung, Allgemeines [Rdn 1769]

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P / 13 Pflichtverteidiger, Entpflichtung/Verteidigerwechsel [Rdn 3642]

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§ 11 Zwangsverwaltung / b) Fortführung eines Gewerbebetriebes

Rz. 80 Da es sich bei der Zwangsverwaltung um eine Einzelvollstreckungsmaßnahme handelt, beschränken sich die Befugnisse des Zwangsverwalters auf den von der Beschlagnahme erfassten Teil des schuldnerischen Vermögens. Betreibt der Schuldner auf dem beschlagnahmten Grundstück ein gewerbliches Unternehmen, teilt sich sein Vermögen mit der Anordnung der Zwangsverwaltung deshalb...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / Literaturtipps

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FoVo 01/2025, Offenkundigke... / 2 II. Aus der Entscheidung

BGH folgt dem LG nur bedingt Gemäß § 727 Abs. 1 ZPO kann eine vollstreckbare Ausfertigung für den Rechtsnachfolger des in dem Urteil bezeichneten Gläubigers erteilt werden, sofern die Rechtsnachfolge bei dem Gericht offenkundig ist oder durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen wird. Für notarielle Urkunden gilt Entsprechendes (§§ 795 S. 1, 794 Abs. ...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / Literaturtipps

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / 5. Aktuelle Rechtsprechung zu § 788 ZPO

Rz. 241 Checkliste: Aktuelle Rechtsprechung zu den notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung Welche Kosten der Zwangsvollstreckung im Sinne von § 788 ZPO notwendig sind und welche Regelungen für das Verfahren und die Erstattungsfähigkeit gelten, ist immer wieder Anlass für Streitfragen, die die Rechtsprechung zu entscheiden hat. Nachfolgend soll ein Überblick zur aktuellen R...mehr

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Z / 3 Zeugnisverweigerungsrechte [Rdn 5705]

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Haftung nach Bestimmungen d... / 5 Haftung des OHG-Gesellschafters

Nach § 126 HGB (bis 2024 § 128 HGB) haften die Gesellschafter einer OHG als Gesamtschuldner, ohne dass ein schuldhaftes Verhalten vorliegen muss, für alle Verbindlichkeiten der OHG;[1] eine entgegenstehende Vereinbarung ist Dritten gegenüber nach § 126 Satz 2 HGB unwirksam.[2] Daher haften die Gesellschafter mit ihrem gesamten betrieblichen und privaten Vermögen unbeschränkt...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 9 Haftung der Gesellschafter einer GbR

Nach der Rechtsprechung des BFH haften die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts vergleichbar den OHG-Gesellschaftern für die Steuerschulden und steuerlichen Nebenleistungen der GbR in sinngemäßer Anwendung der §§ 421, 427 BGB unbeschränkt [1] und unbeschränkbar.[2] Einschränkungen der unbeschränkten Haftung von Gesellschaftern einer GbR hat der BGH nur in ein...mehr

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Das Mietverhältnis in der K... / 6.4 Kündigung/Freigabe-/Enthaftungserklärung durch Insolvenzverwalter

6.4.1 Kündigung Nach der Bestimmung des § 109 Abs. 1 Satz 1 InsO kann der Insolvenzverwalter Miet- oder Pachtverhältnisses über Räume, die nicht Wohnräume sind, ohne Rücksicht auf die vereinbarte Vertragsdauer oder einen vereinbarten Ausschluss des Rechts zur ordentlichen Kündigung kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatsende, wenn nicht eine kürzere Frist ma...mehr

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Die Mitgliedschaft / 2.2.4 Fristgerechte Kündigung durch Insolvenzverwalter des Mitglieds (§ 66a GenG)

Rz. 173 Die gesetzliche Neuregelung zur Gläubigerkündigung im Sinne der Kündigungssperre bezieht sich auch auf den Fall der Verbraucherinsolvenz (§§ 67c Abs. 1, 66a GenG). Beide Fallgruppen sind parallel geregelt. Ist über das Vermögen eines Genossenschaftsmitglieds das Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet worden, so gestaltet sich die Rechtslage zur Kündigung der Mitglied...mehr

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Das Mietverhältnis in der K... / 6.5.1.2 Zahlungsansprüche bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Im Stadium zwischen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und der tatsächlichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mieters kommt es darauf an, ob das Insolvenzgericht einen sog. "starken" oder "schwachen" vorläufigen Insolvenzverwalter eingesetzt hat. Aufgabe des vorläufig eingesetzten Insolvenzverwalters ist die Prüfung, ob sich die Eröffnung des...mehr

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Das Mietverhältnis in der K... / 6.4.3 Enthaftungserklärung

Im Bereich der Wohnraummiete steht dem Insolvenzverwalter gemäß § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO nicht das Recht auf Kündigung des Mietverhältnisses zu. Stattdessen bleibt ihm aber das Recht zu erklären, dass Ansprüche, die nach Ablauf der Kündigungsfrist des § 109 Abs. 1 Sazt 1 fällig werden, nicht im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können. Diese sog. Enthaftungserklärung...mehr

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Das Mietverhältnis in der K... / 6.4.1 Kündigung

Nach der Bestimmung des § 109 Abs. 1 Satz 1 InsO kann der Insolvenzverwalter Miet- oder Pachtverhältnisses über Räume, die nicht Wohnräume sind, ohne Rücksicht auf die vereinbarte Vertragsdauer oder einen vereinbarten Ausschluss des Rechts zur ordentlichen Kündigung kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatsende, wenn nicht eine kürzere Frist maßgeblich ist. D...mehr

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Auflösung und Abwicklung (L... / 3.5 Folgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Rz. 1090 Im Fall der Insolvenz geht die Befugnis, das Vermögen der Gesellschaft zu verwalten und darüber zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über (§ 80 Abs. 1 Satz 1 InsO). Der Insolvenzverwalter muss sofort das gesamte Vermögen der GmbH in Besitz und Verwaltung nehmen (§ 148 Abs. 1 InsO), um es für die Entscheidung über die Verwertung zu sichern. Rz. 1091 Die Eröffnung d...mehr

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Das Mietverhältnis in der K... / 6.5.1.3 Zahlungsansprüche im eröffneten Insolvenzverfahren

Vor Enthaftungserklärung Die nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehenden Mietansprüche müssen gemäß § 108 Abs. 1 InsO durch den Insolvenzverwalter erfüllt werden. Die Forderungen des Vermieters stellen in derartigen Fällen Masseverbindlichkeiten dar.[1] Sie sind gemäß § 53 InsO bevorzugte Forderungen und werden aus der Insolvenzmasse vorweg berichtigt. Der Insolven...mehr

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Auflösung und Abwicklung (L... / 3.4 Folgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Rz. 1028 Im Fall der Insolvenz geht die Befugnis, das Vermögen der Genossenschaft zu verwalten und darüber zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über (§ 80 Abs. 1 Satz 1 InsO). Der Insolvenzverwalter muss sofort das gesamte Vermögen der eG in Besitz und Verwaltung nehmen (§ 148 Abs. 1 InsO), um es für die Entscheidung über die Verwertung zu sichern. Rz. 1029 Auch während de...mehr

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Die Mitgliedschaft / 3.5.4.2 Fallbeispiele genossenschaftlicher Kündigungsgründe

Rz. 284 Fallbeispiel: Kündigung des Nutzungsverhältnisses nach Beendigung der Mitgliedschaft Genossenschaftsrechtliche Nutzungsverhältnisse (und deren besondere Behandlung) stehen in besonderem Zusammenhang mit der Beendigung der Mitgliedschaft. Wegweisend für die Beurteilung ist ein Urteil des BGH.[1] In dem zugrunde liegenden Sachverhalt war ein Mitglied, das zudem Vertrete...mehr

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Das Mietverhältnis in der K... / 6.5.2 Betriebskostennachforderung

Der Anspruch auf Zahlung der Betriebskostennachforderung für einen vor der Insolvenzeröffnung liegenden Zeitraum stellt auch dann eine einfache Insolvenzforderung dar, wenn die Abrechnung zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung noch nicht erstellt war. Dies gilt auch im Fall einer vom Insolvenzverwalter vor der Erstellung der Nebenkostenabrechnung abgegebenen Enthafungserklärun...mehr

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Das Mietverhältnis in der K... / 6.6.5 Kündigung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind die Mieten als Masseverbindlichkeiten vom Insolvenzverwalter zu zahlen. Hat der Insolvenzverwalter die Enthaftung der Wohnung erklärt, ist allein der Mieter Schuldner der Miete. Wenn kündigungsrelevante Rückstände aufgelaufen sind, kann der Vermieter das Mietverhältnis jedoch in beiden Fällen außerordentlich fristlos kündigen.mehr

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Die Mitgliedschaft / 4.3.4.2 Ratenzahlung

Rz. 344 Der Pflichtanteil ist, sofern nichts anderes geregelt ist, sofort fällig. Allerdings lässt das Gesetz eine Ratenzahlung zu. Hierfür gilt, sofern nicht eine Volleinzahlungspflicht grundsätzlich in der Satzung geregelt ist (siehe oben Rn. 343), dass ein Zehntel der Summe je Geschäftsanteil nach den in der Satzung festgelegten Fälligkeitsbestimmungen zu zahlen ist (vgl....mehr

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Das Mietverhältnis in der K... / 6.6.6 Kündigungsempfänger

Kündigungsempfänger ist zunächst stets der Insolvenzverwalter. Hat dieser allerdings die Enthaftungserklärung abgegeben, erhält der Mieter die Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis über das Mietverhältnis zurück, weshalb Kündigungsempfänger dann der Mieter ist.[1] Unabhängig hiervon aber ist die Kündigung im Fall der Enthaftungserklärung dann an den Insolvenzverwalter zu richt...mehr

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Das Mietverhältnis in der K... / 6.4.2 Freigabeerklärung

Der Insolvenzverwalter kann nach der Bestimmung des § 35 Abs. 2 InsO für einzelne Vermögensbestandteile die Freigabe aus der Insolvenzmasse erklären. Voraussetzung ist, dass der Mieter eine selbstständige Tätigkeit ausübt. Die Freigabe aus der Insolvenzmasse hat also Bedeutung für das Gewerberaummietrecht. Die Freigabe umfasst nämlich u. a. diejenigen Vertragsverhältnisse, o...mehr

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Die Mitgliedschaft / 2.2.3.2 Ausschluss der Gläubigerkündigung

Rz. 156 Eine im Jahr 2013 neu in das Genossenschaftsgesetz eingeführte Regelung legt für bestimmte Fälle einen Ausschluss der Dritt-Gläubigerkündigung (§ 66 GenG) oder Kündigung durch den Insolvenzverwalter (§ 66a GenG) fest: So ist nach § 67c Abs. 1 GenG die Kündigung der Mitgliedschaft durch einen Gläubiger des Mitglieds (§ 66 GenG) oder durch den Insolvenzverwalter/Treuhä...mehr

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Die Mitgliedschaft / 6 Der Begriff Auseinandersetzungsguthaben – Grundsätze

Rz. 374 Der Begriff "Auseinandersetzungsguthaben" wird im Genossenschaftsgesetz in § 73 Abs. 4 genannt. Es handelt sich hierbei um das "Geschäftsguthaben", das dem Mitglied nach seinem Ausscheiden aus der eG durch Beendigung der Mitgliedschaft auszuzahlen ist (§ 73 Abs. 2 Satz 2 GenG; auch im Fall der Gläubigerkündigung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 GenG spricht das Gesetz vom "Gu...mehr

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Das Mietverhältnis in der K... / 6.6.1 Grundsätze

Die Bestimmung des § 112 InsO regelt, dass der Vermieter das Mietverhältnis nach dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vermieters nicht kündigen kann wegen des Verzugs mit der Miete oder Pacht, der vor dem Eröffnungsantrag eingetreten ist, oder einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Mieters. Verzug mit Miete vor Eröffnungsantrag Sin...mehr

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Das Mietverhältnis in der K... / 6.1 Grundsätze

Wird über das Vermögen des Mieters das Insolvenzverfahren eröffnet, verliert dieser die Befugnis, sein Vermögen zu verwalten und hierüber zu verfügen. Dieses Recht wird in der Folgezeit vom Insolvenzverwalter ausgeübt. Das Vermögen des Mieters dient als sog. "Insolvenzmasse" zur gemeinschaftlichen anteiligen Befriedigung aller persönlichen Gläubiger, die – zur Zeit der Insol...mehr

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Bestellung, Anstellung und ... / 2.2.3 Herabsetzung der Vergütung

Verschlechtert sich die Lage der Genossenschaft nach der Festsetzung der Vorstandsvergütung so, dass die Weitergewährung der Bezüge unbillig für die Genossenschaft wäre, so soll der Aufsichtsrat (analog § 87 Abs. 2 AktG) die Bezüge auf die angemessene Höhe herabsetzen. Durch eine Herabsetzung wird der Anstellungsvertrag im Übrigen nicht berührt. Das Vorstandsmitglied kann je...mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 12.2.2 Beweislast

Rz. 807 Der GmbH kommt hinsichtlich der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Aufsichtsratsmitgliedern aufgrund des Verweises in § 52 Abs. 1 GmbHG die Beweiserleichterung des § 116 Satz 1 AktG i. V. m. § 93 Abs. 2 Satz 2 AktG zugute. Rz. 808 Das OLG Stuttgart[1] hat dementsprechend entschieden, dass in Fällen, in denen gegen ein Aufsichtsratsmitglied (hier: ei...mehr

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Die Mitgliedschaft / 2.1.1 Die gesetzlichen Wege einer Beendigung im Genossenschaftsgesetz

Rz. 123 Die Mitgliedschaft in einer eG kann prinzipiell nur auf den Wegen beendet werden, die das Genossenschaftsgesetz vorsieht. Diese Wege sind: ordentliche fristgerechte Kündigung des Mitglieds (§ 65 Abs. 1 GenG) außerordentliche Kündigung des Mitglieds in besonderen Fällen, das sind: Unzumutbarkeit der weiteren Mitgliedschaft aufgrund der "persönlichen" oder "wirtschaftlic...mehr

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Die Haftung der Aufsichtsra... / 1 Schadensersatzpflicht

Nach § 41 GenG i.V.m. § 34 GenG haften die Mitglieder des genossenschaftlichen Aufsichtsrats für die Verletzung der ihnen obliegenden Sorgfaltspflicht gegenüber der Genossenschaft. Mehrere Verantwortliche haften als Gesamtschuldner (§§ 421 ff. BGB). Eine unmittelbare Haftung gegenüber den Mitgliedern besteht nicht, zumal § 41 GenG kein Schutzgesetz zugunsten der Mitglieder i...mehr

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Die Mitgliedschaft / 3.3.3.3 Fallbeispiel Leistung der Genossenschaft

Rz. 260 Das AG Hamburg-Altona[1] hatte entschieden, dass es der Treuepflicht eines Mitglieds gegenüber der Genossenschaft nicht widerspräche, wenn ein Genossenschaftsmitglied die Erhaltung einer gemeinschaftlichen Waschmaschine als Gemeinschaftseinrichtung auch dann einfordere, wenn alle anderen Mitglieder diese nicht nutzen. Dies gilt auch dann, wenn die Bereitstellung erhe...mehr

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Die Mitgliedschaft / 6.1.4 Die Aufrechnung im Fall der Verbraucherinsolvenz (§ 66a GenG)

Rz. 394 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Genossenschaftsmitglied wirkt sich leider sehr negativ auf die Möglichkeit der eG aus, mit eigenen Forderungen aufzurechnen. Die Regelungen zu den Aufrechnungsmöglichkeiten sind im Einzelnen komplex (§ 95, 96 InsO). Vereinfachend lässt sich jedoch feststellen, dass die InsO nur eine Aufrechnungslage, die schon bei Eröffnung ...mehr

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Die Mitgliedschaft / 3.5.3 Anwendung des Mietrechts auf einen (Dauer-)Nutzungsvertrag

Rz. 280 Grundsätzlich wird auf einen (Dauer-)Nutzungsvertrag Mietrecht angewendet, denn der wesentliche Inhalt eines Nutzungsvertrags ist mit dem gewöhnlichen Inhalt eines Mietvertrags vergleichbar.[1] Die Bindung des Nutzungsrechts an die Mitgliedschaft der Genossenschaft hat keine so erhebliche Bedeutung, dass der Charakter des Vertrags grundsätzlich verändert wird. Maßgeb...mehr

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Die Mitgliedschaft / 2.2.1.1 Kündigungsfreiheit und Bindung

Rz. 132 Das Genossenschaftsmitglied kann jederzeit ohne Angabe von Gründen oder Rechtfertigungen durch den wirksamen Ausspruch einer fristgerechten Kündigung seine Mitgliedschaft in der eG beenden (sog. "ordentliche" Kündigung). Entscheidend ist nur, dass die gesetzliche bzw. die satzungsmäßige Kündigungsfrist eingehalten wird. Das Ausscheiden erfolgt dann zum Ablauf der Kün...mehr

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Die Mitgliedschaft / 2.1.4 Nichtigkeit des Beitritts

Rz. 131 Abzugrenzen von den Fällen der Beendigung einer bestehenden Mitgliedschaft ist die Fallgruppe einer nichtigen Mitgliedschaft. Möglicherweise wird die Nichtigkeit erst später erkannt. War die Mitgliedschaft von Anfang an nichtig und somit unwirksam, dann ist eine Beendigung über die dargestellten Wege überflüssig. Etwaig eingezahltes Geld ist dann nach dem zivilrechtl...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 2.2.9.6 Verhältnis zu anderen Beendigungswegen

Rz. 220 Die Übertragung des Geschäftsguthabens ist auch nach Ausspruch einer Kündigung der Mitgliedschaft, während des Laufs der Kündigungsfrist nach § 65 Abs. 2 Satz 2 GenG oder in den Fällen der §§ 65 Abs. 3, 67, 67a GenG, möglich. Auch im Fall der Ausschließung aus der eG ist die Übertragung wenigstens noch bis zum Ende des Geschäftsjahrs, zu dem die Ausschließung wirkt, ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Auflösung und Abwicklung (L... / 3.3 Zahlungsverbot bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung

Rz. 1025 Die nach § 15a Abs. 1 Satz 1 InsO antragspflichtigen Mitglieder des Vertretungsorgans und Abwickler einer juristischen Person dürfen nach dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung der juristischen Person keine Zahlungen mehr für diese vornehmen. Dies gilt nicht für Zahlungen, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleite...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Haftung der Aufsichtsra... / 5 Beweislast und Verjährung des Haftungsanspruchs

Hinsichtlich der Haftung der Aufsichtsratsmitglieder liegt es in den Händen der Genossenschaft, den verursachten Schaden dem Grund und der Höhe nach zu beweisen. Dies betrifft auch die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung des Aufsichtsrats für den entstandenen Schaden. Dabei kann sich die Genossenschaft auf die Beweiserleichterung des § 287 ZPO berufen. Die Beweislast für ih...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Akteneinsicht im Steuerrecht / 1.1.1 Allgemeines zur Akteneinsicht im Festsetzungsverfahren

Ein allgemeines Recht auf Einsicht in die Akten der Steuerverwaltung gibt es im Festsetzungsverfahren nach wie vor nicht. Diese auf den ersten Blick etwas erstaunliche Tatsache wurde bei der Schaffung der AO 1977 ausdrücklich damit begründet, dass es im Besteuerungsverfahren nicht angebracht sei, ein solches zu gewähren. Zudem sei es auch nicht praktikabel, da der Schutz Dri...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Akteneinsicht im Steuerrecht / 2 Akteneinsicht im finanzgerichtlichen Klageverfahren

Im Gegensatz zum Verwaltungsverfahren gibt es für das finanzgerichtliche Klageverfahren in § 78 FGO ein ausdrücklich normiertes Recht auf Akteneinsicht der Beteiligten.[1] Insbesondere deshalb, weil ein solches Recht zuvor nicht besteht, ist das Akteneinsichtsrecht in diesem Stadium von besonderer Bedeutung.[2] Eine Verweigerung der Akteneinsicht durch das Finanzgericht stel...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 7. Insolvenzverfahren

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Beitrag aus Finance Office Professional
Veräußerung von GmbH-Anteilen / 4.1.5 Veräußerungsgleiche Vorgänge

Vom Gesetzgeber sind die folgenden Sachverhalte einer Veräußerung gleichgestellt worden:[1] Auflösung einer Kapitalgesellschaft Maßgebend ist nicht der Beschluss über die Auflösung, sondern ein Auflösungsgewinn bzw. -verlust entsteht erst mit Abschluss der Liquidation oder Beendigung eines Insolvenzverfahrens.[2] Nur ausnahmsweise kann bereits zuvor feststehen, dass mit keiner...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 5.7 Geschäftsführerhaftung nach Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer GmbH beantragt und ein vorläufiger Insolvenzverwalter unter Anordnung eines allgemeinen Zustimmungsvorbehalts bestellt, verbleibt die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis beim gesetzlichen Vertreter der GmbH. Er wird durch den vorläufigen Insolvenzverwalter nicht aus seiner Pflichtenstellung verdrängt und hat ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 8 Haftungsrisiko: Insolvenzverwaltungen seitens des Steuerberaters

Die Tätigkeit als vom Gericht bestellter Insolvenzverwalter wird in der Praxis davon abhängen, ob der Steuerberater sich beim Insolvenzrichter als möglicher Kandidat vorgestellt hat, und auch seine Kenntnisse in der Insolvenzordnung unter Beweis stellen kann. Regelmäßig sind es aber immer die gleichen Rechtsanwaltskanzleien – Fachanwälte für Insolvenzrecht –, auf welche die ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 9 Insolvenzberatung: Berufsrecht

Die Sanierungsberatung enthält als wirtschaftliche Beratungsanteile die Erstellung von Sanierungsplänen und Sanierungsmaßnahmen und ist im Rahmen des Mandatsverhältnisses auch laut § 5 Abs. 1 RDG erlaubt. Da sich dieses Tätigkeitsfeld auf der Grenze zwischen wirtschaftlicher und rechtlicher Beratung bewegt, insbesondere dann, wenn sich die Beratung nicht aus dem laufenden Man...mehr