Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverwalter

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Pflegezeit und sonstige Fre... / 1.1 Inhalt

In § 5 Abs. 1 PflegeZG ist ein besonderer Kündigungsschutz vorgesehen. Danach darf der Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis von der Ankündigung, höchstens jedoch 12 Wochen vor dem angekündigten Beginn bis zur Beendigung der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG oder der Freistellung nach § 3 PflegeZG nicht kündigen. In Kleinbetrieben beginnt der Kündigungssc...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauträger / Zusammenfassung

Begriff Bauträger ist, wer gewerbsmäßig tätig ist und im eigenen Namen, auf eigenes Risiko und auf eigene, u. U. auch fremde Rechnung baut. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Einzelheiten zur Ausübung des Bauträgergewerbes regelt die Makler- und Bauträgerverordnung, die das Ziel hat, die Vermögenswerte zu schützen, die die Auftraggeber dem Bauträger anvertrauen. Die Baut...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauträger / 3 "Werdende Wohnungseigentümer"

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer entsteht gemäß § 9a Abs. 1 Satz 2 WEG bereits mit dem Anlegen der Wohnungsgrundbücher. "Werdende" Wohnungseigentümer werden im Innenverhältnis zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümern und anderen Wohnungseigentümern nach § 8 Abs. 3 WEG dann als Eigentümer fingiert, wenn sie einen Anspruch auf Übertragung von Wohnungseigentum gegen den t...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.11 Insolvenz

Ausschlussfristen sind für Forderungen von Arbeitnehmern im Insolvenzverfahren nur eingeschränkt anwendbar. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist dem Arbeitgeber die Verfügungsbefugnis über sein Vermögen entzogen, an seine Stelle tritt der Insolvenzverwalter. Ist die Forderung des Arbeitnehmers bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden, handelt es sich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 4.3.2 Insolvenzverwalter

Rz. 61 Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über.[1] Wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und dem Insolvenzschuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt, geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermö...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.3 Einzelfälle

Rz. 12 Unter § 35 AO können Generalbevollmächtigte[1] ebenso fallen wie Prokuristen[2], Handlungsbevollmächtigte[3], aber auch mit Vollmacht für kleinere Bereiche ausgestattete Personen, wie z. B. der Hausmakler, der für eine Grundstücksverwaltung vom Eigentümer völlig freie Hand erhalten hat. In Betracht kommen auch alle Personen, die in einem Geschäft neben dem Inhaber bzw...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2.1.1.1 Gesetzliche Vertreter natürlicher Personen

Rz. 6 Personen, die nicht voll geschäftsfähig sind, können grundsätzlich im Rechtsverkehr nicht selbst mit Rechtswirkungen handeln. Nach § 79 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AO sind sie ebenso wie im bürgerlichen Recht auch im Steuerrecht regelmäßig nicht zur Vornahme von Verfahrenshandlungen fähig. Soweit sie nach bürgerlichem Recht als geschäftsfähig oder nach öffentlichem Recht als ha...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 4.1 Verpflichtete Personen

Rz. 53 Abs. 3 des § 34 AO unterwirft die Vermögensverwalter, denen unter Ausschluss des Eigentümers oder seines gesetzlichen Vertreters die Verwaltung des gesamten bzw. eines Teils des Vermögens zusteht, für den Verwaltungsbereich den Pflichten des Abs. 1. Das kann etwa auf gesetzlicher Regelung, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung oder auf letztwilliger Verfügung beru...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.2 Vermögensverwalter

Rz. 8 Die Verfügungsmacht der Vermögensverwalter[1] erlischt mit der Beendigung ihrer Vermögensverwaltung. Beim Insolvenzverwalter ist dies mit der Aufhebung[2] oder Einstellung des Insolvenzverfahrens[3] und mit seiner Entlassung.[4] der Fall. Die Vermögensverwaltung des Nachlassverwalters endet mit der Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens oder mit der Aufhebung der Nac...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.1 Verfügungsberechtigter

Rz. 4 Verfügungsberechtigter i. S. v. § 35 AO ist jede Person, die rechtlich und tatsächlich über Mittel, Wirtschaftsgüter, Sachen oder Rechte, die einem anderen zuzurechnen sind, verfügen kann.[1] Eine tatsächliche Verfügungsmacht allein reicht nicht aus. Sie muss auch rechtlich bestehen.[2] Der Begriff des Verfügungsberechtigten ist grundsätzlich (zunächst) weit auszulegen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2.1.3.2 Einzelne steuerliche Pflichten

Rz. 28 Die Vorschrift lastet den verpflichteten Personen allgemein die Erfüllung der steuerlichen Pflichten derjenigen auf, für die sie handeln. Die Pflichten sind dabei ab Übernahme (Aufnahme) der Tätigkeit als Geschäftsführer usw. zu erfüllen.[1] Das sind steuerliche Pflichten aller Art, nicht dagegen rein handelsrechtliche Pflichten.[2] In erster Linie fallen die steuerli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 4.3.4 Testamentsvollstrecker

Rz. 70 Der Testamentsvollstrecker hat im Vergleich zum Insolvenzverwalter und auch zum Zwangsverwalter lediglich eine sehr eingeschränkte Vermögensverwaltung.[1] Er soll den letzten Willen des Erblassers vollziehen. Bei mehreren Miterben hat er regelmäßig auch die Erbauseinandersetzung durchzuführen. Das Verwaltungsrecht kann darüber hinaus noch dadurch sehr eingeengt sein, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2.1.2 Verpflichtete Geschäftsführer von Vermögensmassen

Rz. 21 § 34 AO schafft keinen eigenen Begriff der Vermögensmasse, sondern knüpft an den Begriff an, der im geltenden Steuerrecht[1] mit dem Ziel der Besteuerung bestimmter Vermögenszusammenfassungen verwendet wird.[2] Diese Vermögensmassen sind aus dem Vermögen einer natürlichen oder juristischen Person ausgegliedert und der treuhänderischen Verwaltung nach bestimmten Grundsä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 4.3.1 Zwangsverwalter

Rz. 58 Der Zwangsverwalter hat nach § 152 ZVG das Recht und die Pflicht, alle Handlungen vorzunehmen, die erforderlich sind, um das der Zwangsverwaltung unterworfene Grundstück in seinem wirtschaftlichen Bestand zu erhalten und ordnungsgemäß zu benutzen. Durch die Beschlagnahme des Grundstücks wird dem Schuldner (Grundstückseigentümer) die Verwaltung und Benutzung des Grunds...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Säumniszuschläge / 1.2 Nichtzahlung bei Fälligkeit

Säumniszuschläge entstehen, wenn eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstags entrichtet wird. Ihre Besonderheit liegt darin, dass sie nicht – wie alle anderen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis – durch einen besonderen Bescheid festgesetzt, sondern sogleich durch Zahlungsaufforderung erhoben werden (§ 218 Abs. 1 Satz 1 AO, s. Tz. 8). Ein Verschulden des Steuerp...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vorratsvermögen / 1.2 Was zu den unfertigen Erzeugnissen und Leistungen gehört

Unfertige Erzeugnisse sind Bestände, für die nach Be- oder Verarbeitung im eigenen Betrieb bereits Löhne und Gemeinkosten entstanden sind, die aber noch nicht verkaufsfähig sind. Dies ist z. B. der Fall, wenn beim Pkw noch die Endkontrolle fehlt. Um unfertige Dienstleistungen handelt es sich z. B. bei einer begonnenen Architektenleistung.[1] Im Regelfall erstreckt sich die H...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Säumniszuschläge / 3.2 Verzicht im Einzelfall

Säumniszuschläge können auf Antrag erlassen werden, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falls unbillig wäre.[1] Dazu muss die Krankenkasse in jedem Einzelfall entscheiden, ob eine solche "Unbilligkeit" vorliegt. Der Erlass kann für Teile oder für die gesamten Säumniszuschläge erfolgen. Wichtig Für den Erlass muss ein Antrag gestellt werden Für den Erlass wegen Unbill...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 2.4.3.1 Informationsquellen/Handlungsempfehlungen

Die Bundesländer haben ein gemeinsames Portal zur Veröffentlichung von Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte eingerichtet. Jeder kann hier Veröffentlichungen in Insolvenzverfahren recherchieren, die nach dem Beitritt des jeweiligen Bundeslandes zu dem gemeinsamen Portal erfolgt sind. Auf der Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de kann bezüglich des betreffenden Schu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Der r... / 2.3.1 Drohung mit Insolvenzantrag

Wer als Gläubiger einen Insolvenzantrag oder die Drohung mit einem solchen dazu benutzt, seinen Schuldner zur Zahlung zu bewegen, muss er diese Zahlungen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (z. B. § 88 InsO) in der Insolvenz des Schuldners an die Insolvenzmasse bzw. an den Insolvenzverwalter zurückerstatten. Zwar ist die Stellung eines Insolvenzantrags oder die Ank...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 2.2.4 Insolvenz (Abs. 7)

Rz. 20 Bei einem Insolvenzverfahren unterbleibt eine Abwicklung.[1] Die Rechtsprechung hat jedoch schon in der Vergangenheit die Insolvenz (den Konkurs) der Abwicklung gleichgestellt.[2] § 11 Abs. 7 KStG ordnet auch für Fälle der Insolvenz die Geltung des § 11 Abs. 1 – 6 KStG an. Die Regelung hat aufgrund der vorstehend genannten Rechtsprechung rein deklaratorischen Charakte...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Der r... / 2.4.3.2 Einsicht in die Insolvenzakte

Die Einsicht in die konkrete Insolvenzakte des Schuldners kann für den Gläubiger wichtig sein, um zu erkennen, ob es sinnvoll ist, einen Kostenvorschuss zu zahlen, um damit die Abweisung mangels Masse zu verhindern (§ 26 InsO), ob er als Gläubiger in einem eröffneten Insolvenzverfahren überhaupt mit der Befriedigung seiner Ansprüche rechnen kann etc., zur Überprüfung der Hin...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.14 Übergangs- und Vereinfachungsregelungen

Rz. 67e Die Verwaltung hat sich im BMF-Schreiben v. 30.6.2020 [1] zu weiteren mit dem Übergang auf die abgesenkten Steuersätze verbundenen umsatzsteuerlichen Fragen in bestimmten Branchen geäußert und weitere Vereinfachungsregelungen getroffen. Dies betrifft ein vereinfachtes Verfahren bei der Erstattung von Pfandbeträgen (Rz. 31 des BMF v. 30.6.2020); die Umsatzbesteuerung von...mehr

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Compliance: Cloud Computing... / 4.1 Übersicht ausgewählter Risiken

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Beitrag aus Finance Office Professional
Compliance: Cloud Computing... / 4.2.4 Insolvenz des Cloud-Anbieters

Der Markt für Cloud-Produkte und Cloud-Dienstleistungen wächst. Daraus folgt, dass auch die Zahl der Wettbewerber und damit die Intensität des Wettbewerbs zunimmt. Nicht alle Anbieter werden auf Dauer überleben können. Die Insolvenz eines Anbieters ist daher ein relevantes Thema. Aus der Insolvenz eines Anbieters können sich verschiedene Konsequenzen ergeben. Zum einen ist es...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 12 Dinglic... / 4 Exkurs Zwangsversteigerung / Insolvenzverfahren

Rz. 19 Als öffentliche Last unterliegt die Grundsteuer einer bevorrechtigten Befriedung im Rahmen einer Zwangsversteigerung sowie einem Absonderungsrecht im Insolvenzverfahren. Aufgrund der öffentlichen Last gem. § 12 GrStG können die Steuergläubiger der Grundsteuer, mithin die Gemeinden, in das Grundstück vollstrecken, in dem sie die Zwangsversteigerung der betroffenen Grund...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 4. Erfüllungswahlrecht des Insolvenzverwalters und Direktanspruch des Versicherten

Rz. 38 Grundsätzlich gilt für einen Versicherungsvertrag der im Insolvenzverfahren befindlichen Gesellschaft die Regelung des § 103 Abs. 1 InsO: Ist ein gegenseitiger Vertrag zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Schuldner und vom anderen Teil nicht oder nicht vollständig erfüllt, so kann der Insolvenzverwalter anstelle des Schuldners den Vertrag erfüllen und di...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2 Insolvenzrechtliche Rechnungslegung

Rz. 5 Gemäß §§ 13 ff. InsO wird das Insolvenzverfahren auf schriftlichen Antrag seitens des Schuldners selbst oder einen Gläubiger eröffnet. Die zahlreichen insolvenzrechtlichen Rechnungslegungserfordernisse lassen sich drei zeitlichen Verfahrensabschnitten zuordnen: der Rechnungslegung bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens, der Rechnungslegung nach Eröffnung des Insolvenz...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.2.1 Verzeichnis der Massegegenstände (Masseverzeichnis)

Rz. 19 Gemäß § 151 Abs. 1 Satz 1 InsO hat der Insolvenzverwalter ein Verzeichnis der einzelnen Gegenstände der Insolvenzmasse aufzustellen. Es dient dazu, die Masse festzustellen, eine Kontrolle des Verwalters zu ermöglichen und eine Vorstufe der weiteren Berichterstattung zu bilden.[1] Die Bestandsaufnahme durch den Insolvenzverwalter dient der Sichtung der Insolvenzmasse, i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A. Einleitung / bb. Bei Vereinbarung einer D&O-Verschaffungsklausel

Rz. 41 Der sicherste Weg, dem Geschäftsführer ein Recht auf Verschaffung einer D&O-Versicherung einzuräumen, ist die Vereinbarung des Abschlusses einer D&O-Versicherung im Anstellungsvertrag mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung (sog. Verschaffungsklausel). Dann folgt aus dieser Vereinbarung ein Anspruch des Geschäftsführers. Beispiel:[1] Rz. 42 Formulierungsvorschlag D...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 3.2 Steuerrechtliche Rechnungslegung

Rz. 109 Gemäß § 155 Abs. 1 InsO i. V. m. §§ 140 ff. AO ist der Insolvenzverwalter auch zur steuerrechtlichen Buchführung und Abgabe von Steuererklärungen verpflichtet. Infolge seines Verwaltungs- und Verfügungsrechts ist der Insolvenzverwalter Vermögensverwalter i. S. d. § 34 Abs. 3 AO oder Verfügungsberechtigter nach § 35 AO und hat deshalb alle steuerlichen Pflichten im Ra...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.3.2 Schlussrechnung

Rz. 81 Nach § 66 Abs. 1 InsO hat der Insolvenzverwalter bei der Beendigung seines Amtes Rechnung zu legen (sog. Schlussrechnung). Diese Rechenschaftspflicht besteht gegenüber der Gläubigerversammlung. Dennoch hat der Insolvenzverwalter die Schlussrechnung nach § 66 Abs. 2 Satz 1 InsO zunächst dem Insolvenzgericht vorzulegen. Dieses leitet sie nach eigener Prüfung an den Gläu...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.2.5 Insolvenzplan

Rz. 46 Nach § 217 InsO können die Befriedigung der absonderungsberechtigten Gläubiger und der Insolvenzgläubiger, die Verwertung der Insolvenzmasse und deren Verteilung an die Beteiligten sowie die Haftung des Schuldners nach der Beendigung des Insolvenzverfahrens in einem Insolvenzplan abweichend von den Vorschriften des Gesetzes geregelt werden. Rz. 47 Der Insolvenzplan wir...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / V. Ausgleich durch Insolvenzanfechtung

Rz. 28 Wird der Gesamtgläubigerschaden ganz oder teilweise auf andere Weise ausgeglichen, entfällt die Haftung. Dies kann durch Beträge geschehen, die infolge einer Insolvenzanfechtung durch den Insolvenzverwalter von Dritten zur Masse gelangen.[1] Hat der Geschäftsführer z. B. an die Bank einen Kredit zurückgezahlt und ficht der Insolvenzverwalter erfolgreich diese Zahlung ...mehr

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B. AVB D&O / 3. Klauseln zur Beendigung des Versicherungsvertrags bzw. Anzeigeobliegenheit

Rz. 27 In den AVB zur D&O-Versicherung finden sich teils Anzeigeobliegenheiten, wonach die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. Stellung des Insolvenzantrags ggf. als Gefahrerhöhung oder sonst als gefahrerheblicher Umstand anzuzeigen ist. Solche vertraglichen Obliegenheiten müssen sich im Rahmen von § 28 VVG halten. Sie sind grundsätzlich statthaft. Rz. 28 Stattdessen oder ...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.2.7 Forderungstabelle

Rz. 68 Nach § 174 Abs. 1 Satz 1 InsO haben die Insolvenzgläubiger ihre Forderungen schriftlich beim Insolvenzverwalter anzumelden. Für deren Nachweis haben sie nach § 174 Abs. 1 Satz 2 InsO die Urkunden, aus denen sich das Bestehen der Forderung ergibt (z. B. Rechnungen, Lieferscheine, Verträge etc.), in Kopie beizufügen. Bei der Anmeldung sind zudem nach § 174 Abs. 2 InsO d...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Mit Inkrafttreten der neuen Insolvenzordnung (InsO) am 1.1.1999, die die Konkurs- und Vergleichsordnung in den alten Bundesländern sowie die Gesamtvollstreckungsordnung der neuen Bundesländer ablöste, wurden auch die Rechnungslegungspflichten in der Insolvenz neu geregelt. Ein Bedürfnis für eine Reform des Insolvenzrechts bestand insbesondere, da das bis dahin geltende...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.2.8 Rechnungen zum Nachweis der vorzeitigen Verfahrenseinstellung

Rz. 72 Im Laufe des Verfahrens können zahllose Umstände eintreten, die eine Weiterführung des Verfahrens sinnlos werden lassen. Es kommt dann zur Einstellung des Verfahrens. Unter der Einstellung versteht das Gesetz die vorzeitige Beendigung des Verfahrens. Die InsO nennt 4 Einstellungsgründe: Rz. 73 Einstellung wegen mangelnder Deckung der Verfahrenskosten [1] Nach § 207 Abs. 1...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Insolvenzrechnungslegung na... / 2.2.2 Gläubigerverzeichnis

Rz. 30 Gemäß § 152 Abs. 1 InsO hat der Insolvenzverwalter ein Verzeichnis aller Gläubiger des Schuldners aufzustellen, die ihm aus den Büchern und Geschäftspapieren des Schuldners, durch sonstige Angaben des Schuldners, durch die Anmeldung ihrer Forderungen oder auf andere Weise bekannt geworden sind. Hinsichtlich der Frist zur Anfertigung des Gläubigerverzeichnisses kann au...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.2.6 Zwischenrechnung

Rz. 66 Nach § 66 Abs. 3 Satz 1 InsO kann die Gläubigerversammlung dem Insolvenzverwalter aufgeben, zu bestimmten Zeitpunkten während des Verfahrens Zwischenrechnung zu legen. Eine Verpflichtung zu periodischer Rechnungslegung besteht hingegen nicht.[1] Zusätzlich können das Insolvenzgericht, der Gläubigerausschuss oder die Gläubigerversammlung nach § 58 Abs. 1 Satz 2 bzw. § ...mehr

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A. Einleitung / III. Praktische Bedeutung für die Versicherungsnehmerin und die versicherten Personen

Rz. 12 In erster Linie schützt die D&O-Versicherung die versicherten Personen, also die Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsratsmitglieder und ggf. in den Versicherungsschutz einbezogenen leitenden Angestellten. Für die Gesellschaften wird die praktische Bedeutung der D&O-Versicherung häufig überschätzt. Diese erwarten, dann wenn es zu Schäden am Gesellschaftsvermögen gekom...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.2.4 Verwalterbericht

Rz. 42 Als Beiwerk zu den soeben dargestellten Rechenwerken der Verfahrenseröffnung hat der Insolvenzverwalter gem. § 156 Abs. 1 InsO im ersten Berichtstermin einen mündlichen Bericht vor der Gläubigerversammlung abzugeben (sog. Verwalterbericht). Darin hat er nach § 156 Abs. 1 Satz 1 InsO über die wirtschaftliche Lage des Schuldners und ihre Ursachen zu berichten. Er hat na...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 3. Zahlungsunfähigkeit

Rz. 9 Die Insolvenzordnung legt in §§ 15a, 17 InsO fest, dass bei Zahlungsunfähigkeit unverzüglich, spätestens binnen drei Wochen Insolvenzantrag zu stellen ist. Der Schuldner ist nach § 17 Abs. 2 InsO zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 2. Zahlungsverbot bei Insolvenzrecht und Ausnahmen

Rz. 4 Verbotene Zahlungen sind solche, die die Insolvenzmasse zulasten der Insolvenzgläubiger schmälern. Dadurch wäre im ersten Schritt jeder Zahlungsausgang oder Abfluss umfasst, auch soweit vorher für die Zahlung eine Vorleistung in die Masse erfolgte.[1] Der Insolvenzverwalter, der den Anspruch geltend macht, könnte also anhand der Kontoauszüge der Gesellschaft im ersten ...mehr

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B. AVB D&O / 1. Einführung

Rz. 21 In der Praxis werden Organhaftungsansprüche häufig vom Insolvenzverwalter geltend gemacht. Dies kann bereits ursprünglich von der Gesellschaft geltend gemachte Ansprüche betreffen, wo der Verwalter nur die Durchsetzung weiterverfolgt, sich aber auch auf die erstmalige Geltendmachung von Haftungsansprüchen aus der Innenhaftung beziehen. Daher ist es für die versicherte...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.2.3 Vermögensübersicht

Rz. 36 Nach § 153 Abs. 1 Satz 1 InsO hat der Insolvenzverwalter auf den Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine geordnete Übersicht aufzustellen, in der die Gegenstände der Insolvenzmasse und die Verbindlichkeiten des Schuldners aufgeführt und einander gegenübergestellt werden. Hinsichtlich der Frist zur Anfertigung der Vermögensübersicht kann auf die entspreche...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 3.1.1 Schlussbilanz für das letzte Geschäftsjahr vor Verfahrenseröffnung

Rz. 94 Die Schlussbilanz der werbenden Gesellschaft erfasst das Rumpfgeschäftsjahr zwischen Beginn des letzten Geschäftsjahres und dem Tag vor dem Eröffnungsbeschluss. Als abschließende Rechnungslegung der werbenden Gesellschaft für den verkürzten Zeitraum zwischen dem Schluss des letzten regulären Geschäftsjahrs und dem Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung ist auf den Tag vor I...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.3.1 Verteilungsverzeichnis

Rz. 79 Vor einer Verteilung hat der Insolvenzverwalter nach § 188 Satz 1 InsO ein Verzeichnis der Forderungen aufzustellen, die bei der Verteilung zu berücksichtigen sind (sog. Verteilungsverzeichnis). Zweck der Aufnahme der Forderung in das Verteilungsverzeichnis ist es zum einen, die Voraussetzungen für die rechnerische Ermittlung des Forderungsbestandes für Zwecke der Abs...mehr

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B. AVB D&O / V. Insolvenz des Versicherten und Insolvenzklauseln (A-5.5 AVB D&O)

Rz. 49 Der D&O-Versicherungsvertrag endet nicht durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufseiten des Versicherten. Der Geschädigte kann grundsätzlich direkt gegen den D&O-Versicherer vorgehen und wegen des Freistellungsanspruchs des in Insolvenz gefallenen Versicherten abgesonderte Befriedigung verlangen (§ 110 VVG). Das heißt, sofern der Freistellungsanspruch besteht, ...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / II. § 823 Abs. 1 BGB (Haftung aus der [kleinen] Generalklausel)

§ 823 BGB (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. (2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist na...mehr

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B. AVB D&O / 6. Beweislastverteilung

Rz. 94 Der Versicherer, der sich auf den Leistungsausschluss beruft, hat die Beweislast für das Vorliegen des Ausschlusses.[1] Dem Versicherer obliegt die Darlegungs- und Beweislast für die Tatsachen, die zur notwendigen Überzeugung des Gerichts den Schluss auf die innere Tatsache "Wissentlichkeit" im Zeitpunkt der Pflichtverletzung zulassen.[2] Grundsätzlich ist festzustell...mehr