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Grundbesitz und Insolvenz: Praxisfälle - "Stille" Zwangs ... / 1.7 Insolvenz und Ehewohnung

Dr. Michael Cirullies
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Streit um Nutzungsentschädigung

Nutzt der Ehegatte des Insolvenzschuldners eine im Alleineigentum des Schuldners stehende Immobilie im Rahmen der ehelichen Gemeinschaft, fragt es sich, ob der Verwalter von dem Ehegatten eine Nutzungsentschädigung verlangen kann.

 
Praxis-Beispiel

Nutzung der Ehewohnung

Über das Vermögen eines Ehegatten war das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Hierzu gehört auch eine in seinem Alleineigentum stehende Immobilie, die beide Ehegatten als Ehewohnung gemeinsam nutzen. Der Insolvenzverwalter hat nunmehr von beiden Ehegatten Räumung der Immobilie und ihre Herausgabe verlangt, ferner von dem mitbesitzenden Ehegatten eine Nutzungsentschädigung für Zeiträume nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Nach Ansicht des OLG Brandenburg[1] steht dem Insolvenzverwalter ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung gegen den Ehegatten des Insolvenzschuldners nicht zu. Zwar sei der Insolvenzverwalter nach § 148 Abs. 1 InsO berechtigt, das Vermögen des Insolvenzschuldners für die Insolvenzmasse in Besitz zu nehmen. Von dem Ehegatten des Insolvenzschuldners könne er aber eine Nutzungsentschädigung nur verlangen, wenn dies besonders vereinbart oder der Ehegatte gegenüber dem Insolvenzschuldner zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet sei.

[1] OLG Brandenburg, Urteil v. 25.7.2024, 5 U 230/22, NZI 2024, 862; hierzu Fritzsche, NZFam 2024, 1056.

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