Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverwalter

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§ 21 Insolvenzrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 56 Mandant V ist Vermieter der Geschäftsräume der Fa. A-GmbH. Seit drei Monaten wird die Miete nicht gezahlt. V möchte wissen, welche Möglichkeit er hat, eine Befriedigung seiner Zahlungsansprüche zu erreichen, ob er einen Insolvenzantrag stellen und das Mietverhältnis vorzeitig beenden kann. Variante: Die Miete wurde weiterhin nicht gezahlt. Auf den von V gestellten Inso...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / aa) Aussonderungsrechte

Rz. 113 § 47 InsO stellt klar, dass Aussonderungsgut nicht zur Insolvenzmasse gehört. (1) Eigentumsvorbehalte Rz. 114 Bei der Geltendmachung von Eigentumsvorbehalten ist zu unterscheiden, ob über das Vermögen des Käufers oder des Verkäufers das Insolvenzverfahren eröffnet wurde: Wählt der Insolvenzverwalter in der Insolvenz des Käufers Erfüllung des Vertrages gem. § 103 InsO, w...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / II. Rechtliche Grundlagen

1. Ablauf des vorläufigen Verfahrens, Aufgaben und Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters Rz. 64 Zur Klärung für die Entscheidung über eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens setzt das zur Ermittlung von Amts wegen verpflichtete Insolvenzgericht regelmäßig Sachverständige ein, § 5 Abs. 1 InsO. Neben der Frage nach dem Vorliegen eines Insolvenzgrundes ist von dem Gutacht...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / (2) Rechtsgeschäftliche Pfandrechte

Rz. 122 Auch ein rechtsgeschäftlich bestelltes Pfandrecht (§§ 50, 51 InsO) gibt dem Gläubiger ein Recht auf abgesonderte Befriedigung. In § 51 InsO werden den rechtsgeschäftlich bestellten Pfandrechten die Sicherungsübereignung, die Sicherungszession und der verlängerte Eigentumsvorbehalt gleichgestellt.mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Weitere Anspruchsgrundlagen

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§ 28 Leasing / c) Leistungsverweigerungsrecht bis zur Klärung der Gewährleistungsansprüche mit dem Lieferanten

Rz. 72 Erkennt der Verkäufer die Gewährleistungsrechte des Leasingnehmers nicht an, darf der Leasingnehmer die laufenden und rückständigen Raten, die er nach den oben dargestellten Grundsätzen im Falle der erfolgreichen Geltendmachung vom Leasinggeber zurückverlangen könnte, erst dann vorläufig einstellen, sobald er die ihm übertragenen Rechte gegen den Lieferanten klageweis...mehr

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§ 24 IT-Recht / b) Insolvenzfestigkeit der Hinterlegungsabrede

Rz. 19 Das zentrale Problem bei der Gestaltung von Hinterlegungsvereinbarungen ist die Frage der Insolvenzfestigkeit solcher Abreden,[42] obwohl gerade die Herstellerinsolvenz vielfach wesentlicher Antriebsfaktor für den Abschluss einer Hinterlegungsvereinbarung ist. Um Probleme mit der Insolvenzfestigkeit von vornherein auszuschließen, sollte jeweils überlegt werden, ob Her...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / dd) Anfechtung unmittelbar nachteiliger Rechtshandlungen (§ 132 InsO)

Rz. 179 Nach § 132 Abs. 1 Nr. 1 InsO ist ein Rechtsgeschäft des Schuldners, das die Insolvenzgläubiger unmittelbar benachteiligt, anfechtbar, wenn es in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurde, im Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäftes der Schuldner zahlungsunfähig war und der Anfechtungsgegner von der Zahlungsunfä...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / (6) Muster: Mitteilung der Verwertungsabsicht gem. § 168 InsO

Rz. 129 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 21.23: Mitteilung gem. § 168 InsO An den Absonderungsberechtigten/Vermieter per Fax: _________________________ In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A-GmbH, Frankfurt am Main, Az. _________________________, sind Sie an den Gegenständen aufgrund des zu Ihren Gunsten bestehenden Vermieterpfandrechts abson...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / hh) Bargeschäft (§ 142 InsO)

Rz. 186 An einer Gläubigerbenachteiligung kann es fehlen, wenn für eine Leistung des Schuldners unmittelbar eine gleichwertige Gegenleistung in sein Vermögen gelangt ist (Bargeschäft). Dabei müssen Leistung und Gegenleistung zeitnah ausgetauscht werden. Wann dieser Zeitraum überschritten ist, hängt von der Art des zugrunde liegenden Rechtsgeschäfts ab. Liegen bei länger währ...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / b) Muster: Mitteilung über den Betriebsübergang gem. § 613a BGB

Rz. 141 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 21.25: Mitteilung über den Betriebsübergang, § 613a BGB An Arbeitnehmer A persönliche Übergabe mit Empfangsbekenntnis Mitteilung über einen beabsichtigten Betriebsübergang gem. § 613a Abs. 5, 6 BGB Insolvenzverfahren über das Vermögen der A-GmbH Sehr geehrte/r Frau/Herr Arbeitnehmer A, in dem Insolvenzverfahren über...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / bb) Muster: Schlussrechnung

Rz. 195 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 21.33: Schlussrechnung An das Amtsgericht Frankfurt am Main – Insolvenzgericht – In dem Insolvenzverfahren Fa. A-GmbH, Frankfurt am Main, Az. 816 N 999/20, lege ich Schlussrechnung wie folgt: A. Einnahmenmehr

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§ 21 Insolvenzrecht / d) Muster: Interessenausgleich

Rz. 143 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 21.26: Interessenausgleich Interessenausgleich zwischen Rechtsanwältin R als Insolvenzverwalterin der Fa. A-GmbH, Frankfurt am Main, und dem Betriebsrat der A-GmbH § 1 Der Betrieb wird zum _________________________ wegen des Insolvenzverfahrens stillgelegt. Danach finden nur noch restliche Abwicklungsarbeiten statt. ...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / b) GbR

Rz. 27 Über das Vermögen einer GbR kann ebenfalls ein Insolvenzverfahren eröffnet werden (§ 11 Abs. 2 Nr. 1 InsO). Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird die Gesellschaft aufgelöst, § 729 Abs. 1 Nr. 2 BGB. In dem Fall der Insolvenzeröffnung lediglich über das Vermögen eines Gesellschafters scheidet der insolvente Gesellschafter aus, § 723 Abs. 1 Nr. 3 BGB, sofern der...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / bb) Muster: Anzeige der Massenentlassung

Rz. 152 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 21.28: Anzeige der Massenentlassung An die Agentur für Arbeit _________________________ Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fa. A-GmbH, Frankfurt am Main Anzeige nach § 17 KSchG Sehr geehrter Herr Präsident, das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am _________________________ über das Vermögen der Fa. A-GmbH das...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 10. Muster: Erklärung gem. § 103 InsO

Rz. 156 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 21.29: Erklärung gem. § 103 InsO A-GmbH Erklärung gemäß § 103 InsO Mit Beschl. v. _________________________ hat das Amtsgericht Frankfurt am Main – Insolvenzgericht – unter dem Aktenzeichen _________________________ das Insolvenzverfahren eröffnet und die Unterzeichnete zur Insolvenzverwalterin bestellt. In meiner...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 4. Handelnden- und Gründerhaftung

Rz. 13 Gem. § 11 Abs. 2 GmbHG haften die Personen, die als Geschäftsführer oder wie ein solcher für die künftige GmbH tätig werden; die Handelndenhaftung erlischt mit der Eintragung der GmbH.[55] Streitig, aber für die Praxis geklärt, ist die Frage der Haftung der Gesellschafter bzw. der Vorgesellschaft für deren Verbindlichkeiten: Haften die Gesellschafter überhaupt nicht,[5...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / d) Verschärfte Eigenhaftung in der Unternehmenskrise

Rz. 134 Für die in der Unternehmenskrise begründeten Verbindlichkeiten der GmbH bestehen weitere Haftungsgründe,[596] insb. bei Verstoß gegen die Pflicht des § 15a Abs. 1 S. 1 InsO, das Insolvenzverfahren rechtzeitig zu beantragen (vgl. Rdn 112) oder nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Feststellung der Überschuldung (vgl. Rdn 113)[597] keine Zahlungen mehr zu leisten ...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / (4) Kein Haftungsausschluss durch Vereinbarung im Innenverhältnis

Rz. 32 Die an die Verletzung der Zahlungsverbote knüpfende Ersatzpflicht wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Zahlung in Befolgung eines Beschlusses der Gesellschaft erfolgte, § 15b Abs. 4 S. 3 InsO. Ein Verzicht der Gesellschaft ist ebenfalls nicht möglich. Ein Vergleich mit der juristischen Person ist in den engen Grenzen des § 15b Abs. 4 S. 5 InsO möglich, nämlich ...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 234 Entsprechend §§ 239 ff. ZPO wird der Rechtsstreit bei Tod einer Partei, Insolvenz,[175] Verlust der Prozessfähigkeit oder – in Anwaltsprozessen – bei Tod des Anwalts unterbrochen. Die Unterbrechung endet, wenn z.B. durch die Erben, den Insolvenzverwalter oder den gesetzlichen Vertreter die Wiederaufnahme des Prozesses angezeigt oder ein neuer Anwalt bestellt ist. Gem....mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / (3) Sicherungsübereignung

Rz. 117 Bei Insolvenz des Sicherungsnehmers ist der Sicherungsgeber berechtigt, bei vollständiger Befriedigung des Sicherungsnehmers die Aussonderung des Sicherungsgutes zu verlangen, soweit der Sicherungsnehmer unmittelbar im Besitz der Sache ist.[79] Fällt der Sicherungsgeber in die Insolvenz, steht dem Sicherungsnehmer ein Absonderungsrecht gem. § 51 Nr. 1 InsO zu.[80] Si...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / (1) Unbewegliche Gegenstände

Rz. 121 Gem. § 49 InsO unterliegen der Absonderung die Gegenstände, die der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen unterliegen. Dazu gehören in der Hauptsache Rechte an Grundstücken und grundstücksgleiche Rechte. Dabei erstreckt sich die Absonderung regelmäßig auch auf das Zubehör (§ 1120 BGB).[84] Die einzelne Berechtigung zur Absonderung, der Inhalt des Absonderu...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / bb) Insolvenzverschleppungshaftung, § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15a InsO

Rz. 34 § 15a InsO ist Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB.[28] Eine verspätete oder unterlassene Antragstellung führt daher u.U. zu einer zivilrechtlichen Haftung wegen Insolvenzverschleppung, § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15a InsO. Die Haftung setzt einen sog. Insolvenzverschleppungsschaden voraus, welcher nach der Differenzhypothese ermittelt wird.[29] Zu ersetzen ist zum ein...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 282 Herr Trakel (T) ist nach wie vor Alleingesellschafter der Taxelex GmbH des Falles A. I. (siehe Rdn 1). Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer ist Herr Gierig (G). Herr Trakel hat eine minderjährige Tochter Susanne (S). Die GmbH verkauft S eine Computeranlage für 50.000 EUR. T verpflichtet sich in den Verträgen, S die 50.000 EUR darlehensweise zur Verfügung zu ...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / (5) Checkliste: Lieferung unter Eigentumsvorbehalt

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§ 21 Insolvenzrecht / (3) Gesetzliche Pfandrechte

Rz. 123 Gesetzliche Pfandrechte[85] und Pfändungspfandrechte berechtigen den Pfandrechtsgläubiger zur abgesonderten Befriedigung (§ 50 InsO). Das Pfandrecht muss vor Insolvenzeröffnung entstanden sein, da nach Eröffnung § 91 InsO entgegensteht. Bei Pfändungspfandrechten ist die Sperrfrist des § 88 InsO zu beachten.mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 5. Ausnahmen von der Restschuldbefreiung

Rz. 213 Die Restschuldbefreiung erfasst grundsätzlich alle Verbindlichkeiten des Schuldners, die in dem Zeitraum bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind. Ausgenommen davon sind jedoch gem. § 302 InsO:mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 2. Muster: Anregung zur Anordnung von Sicherungsmaßnahmen

Rz. 74 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 21.16: Anregung des Sachverständigen zur Anordnung von Sicherungsmaßnahmen An das Amtsgericht – Insolvenzgericht – _________________________ Geschäfts-Nr. _________________________ In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der _________________________ wurde ich durch Beschluss des Amtsgerichts – Insolve...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 1. Muster: Ankündigung der Auskunftserteilung

Rz. 78 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 21.17: Ankündigung der Auskunftserteilung An den vorläufigen Insolvenzverwalter der Fa. _________________________ GmbH In dem obigen Insolvenzeröffnungsverfahren zeige ich an, dass ich den Geschäftsführer _________________________ der _________________________ GmbH vertrete. Selbstverständlich wird mein Mandant sei...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / ee) Anfechtung bei vorsätzlicher Benachteiligung (§ 133 InsO)

Rz. 180 Gem. § 133 InsO ist eine Rechtshandlung anfechtbar, die der Schuldner in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag mit dem Vorsatz vorgenommen hat, seine Gläubiger zu benachteiligen. Die Anfechtungsfrist für Rechtshandlungen, die dem anderen Teil Sicherung oder Befriedigung gewährt haben, ist gem. § 133 Abs. ...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / cc) Widerruf von Lastschriftermächtigungen

Rz. 130 Bei Zahlung mittels SEPA-Lastschrift wird dem Zahlungsempfänger vorab gestattet, den Betrag vom Konto einzuziehen (§ 675j Abs. 1 S. 2 Fall 1 BGB), und die Weisung an die Zahlstelle gegeben, die auf das Schuldnerkonto gezogene Lastschrift einzulösen (Zahlungsauftrag gem. § 675f Abs. 3 S. 2 BGB).[90] Wird nach Belastungsbuchung das Insolvenzverfahren über das Vermögen ...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / c) Muster: Masseunzulänglichkeitserklärung

Rz. 136 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 21.24: Masseunzulänglichkeitserklärung An die Agentur für Arbeit _________________________ Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fa. A-GmbH, Frankfurt am Main hier: Franz Roth, geb. 3.6.1964, III 768 213 Ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom _________________________, mit dem Sie auf die Bundesagentur für Arbei...mehr

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§ 24 IT-Recht / d) Insolvenzfeste Gestaltung

Rz. 50 Im Gegensatz zu Softwareüberlassungsverträgen ist es bei SaaS-Verträgen schwierig, diese insolvenzfest zu gestalten, gerade weil keine urheberrechtlichen Nutzungsrechte eingeräumt werden.[105] Während man bei der Softwaremiete ohne SaaS-Charakter (also mit Installation auf den Systemen des Nutzers oder auch im ASP-Betrieb) durch lange Grundlaufzeiten und der damit ver...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / d) Checkliste: Abschlags-/Schluss-/Nachtragsverteilung

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§ 21 Insolvenzrecht / 3. Muster: Aufhebung des Mietverhältnisses

Rz. 60 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 21.12: Aufhebung des Mietverhältnisses Aufhebung des Mietverhältnisses An den vorläufigen Insolvenzverwalter der Fa. A-GmbH In dem obigen Insolvenzeröffnungsverfahren bitte ich um einverständliche Aufhebung des Mietvertrages vom _________________________ über die Geschäftsräume der Schuldnerin in _________________...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / bb) Nachteile eines Insolvenzverfahrens

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§ 21 Insolvenzrecht / c) OHG und KG

Rz. 28 Die Haftung bei den Personengesellschaften OHG und KG richtet sich nach §§ 126 ff., 161 Abs. 2 HGB. Das betrifft im Wesentlichen die Haftung der persönlich haftenden Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die Haftung wird in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft von dem Insolvenzverwalter als Gesamtschaden (§ 92 InsO) geltend gemach...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / d) Muster: Vermögensübersicht zum Insolvenzplan

Rz. 108 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 21.20: Vermögensübersicht zum Insolvenzplanmehr

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§ 21 Insolvenzrecht / (1) Grundsatz

Rz. 29 Ein erhebliches und häufig unterschätztes Haftungsrisiko für Geschäftsführer/Vorstände einer juristischen Person stellen die ab Insolvenzreife zu beachtenden Zahlungsverbote dar. Gem. § 15b Abs. 4 S. 1 InsO haben die gem. § 15a InsO antragspflichtigen Personen im Rahmen der Innenhaftung die Zahlungen zu erstatten, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Übersch...mehr

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§ 19 Handelsrecht / 1. Erteilung

Rz. 85 Die Handlungsvollmacht kann jeder Inhaber eines Handelsgeschäftes erteilen – also Handelsgesellschaften, eingetragene Genossenschaften, Insolvenzverwalter sowie juristische Personen i.S.v. § 33 HGB.[271] Anders als die Erteilung der Prokura handelt es sich nicht um ein höchstpersönliches Rechtsgeschäft. Die Erteilung einer Handlungsvollmacht kann auch durch einen Prok...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 158 Der Verwalter ist angehalten, den Betrieb zumindest bis zur ersten Gläubigerversammlung fortzuführen, bis die Gläubigermehrheit entscheidet, ob der Betrieb eingestellt, vorläufig fortgeführt oder ein Insolvenzplan ausgearbeitet werden soll, § 157 InsO. Hinsichtlich der Verwertung des Unternehmens bietet die Insolvenzordnung verschiedene Möglichkeiten. Die Betriebsfort...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / (2) Verlängerter Eigentumsvorbehalt

Rz. 116 Tritt der Vorbehaltskäufer dem Vorbehaltsverkäufer die künftige Kaufpreisforderung ab oder gestattet dieser dem Vorbehaltskäufer die Verarbeitung der Ware unter dem Vorbehalt, dass der Vorbehaltsverkäufer Hersteller i.S.d. § 950 BGB ist, so erhält der Vorbehaltsverkäufer bei erfolgter Veräußerung oder Verarbeitung (nur) ein Absonderungsrecht.[78]mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 4. Steuerrechtliche Haftung

Rz. 135 Steuerrechtlich haftet der Geschäftsführer persönlich gem. §§ 34 Abs. 1, 69 AO.[620] Allein ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens befreit ihn nicht von der Haftung z.B. wegen Nichtabführung einbehaltener Lohnsteuer; dafür haftet er auch nach Insolvenzantrag so lange, wie liquide Mittel zur Zahlung der Lohnsteuer vorhanden sind und ihm das Gericht nicht dur...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 1. Muster: Anregung zur Anordnung von Zwangsmaßnahmen gegen den Schuldner

Rz. 73 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 21.15: Anregung des Sachverständigen zur Anordnung von Zwangsmaßnahmen gegen den Schuldner An das Amtsgericht – Insolvenzgericht – _________________________ Geschäfts-Nr. _________________________ In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der _________________________ wurde ich durch Beschluss des Amtsge...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 169 Die A-GmbH ist ein Handwerksbetrieb mit fünf Mitarbeitern. Seit Juli 2020 begleicht sie aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten ihre Verbindlichkeiten zunehmend schleppend und unvollständig. Auf erste Mahnungen von Lieferanten hin werden Ratenzahlungsvereinbarungen getroffen, aber nur teilweise erfüllt. Ab Oktober 2020 entstehen auch gegenüber den Krankenkassen und...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / (2) Existenzvernichtungshaftung gem. § 826 BGB, ggf. § 31 GmbHG

Rz. 36 Bei dem von der Rechtsprechung entwickelten Haftungstatbestand des existenzvernichtenden Eingriffs handelt es sich um eine im Insolvenzfall von dem Insolvenzverwalter geltend zu machende Innenhaftung der Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft. Der BGH[33] hat hierzu klargestellt, dass es sich bei der Existenzvernichtungshaftung dogmatisch um einen Unterfall der vors...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / k) Rechtsfolgen nach MoMiG

Rz. 313 Das MoMiG (zum zeitlichen Anwendungsbereich vgl. Rdn 301) normiert die folgenden Rechtsfolgen für Gesellschafterdarlehen: Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens (zur Rechtslage außerhalb des Verfahrens vgl. Rdn 316) werden gem. § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO die Forderungen auf Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens sowie aus Rechtshandlungen, die einem solchen Darlehen wi...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / II. Rechtliche Grundlagen

1. Maßnahmen des Insolvenzverwalters nach Erhalt des Eröffnungsbeschlusses Rz. 222 Auch im Verbraucherinsolvenzverfahren besteht die Hauptaufgabe des Insolvenzverwalters darin, das gesamte zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen in Besitz und Verwaltung zu nehmen, mögliche weitere Massegegenstände einschließlich des Neuerwerbs zu ermitteln und zu verwerten. Er hat die Gläubiger...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / d) Muster: Antrag auf Zusammenlegung von Einkünften, § 36 InsO i.V.m. §§ 850, 850e Nr. 2, 2a ZPO

Rz. 226 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 21.37: Antrag auf Zusammenlegung von Einkünften, § 36 InsO i.V.m. §§ 850, 850e Nr. 2, 2a ZPO Antrag auf Zusammenlegung von Einkünften An das Amtsgericht Frankfurt am Main – Insolvenzgericht – In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn S, wohnhaft Musterstraße 1, 11111 Musterhausen, AG Frankfurt am Main,...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / b) Muster: Erklärung zum Mietverhältnis, § 109 Abs. 1 InsO

Rz. 224 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 21.36: Erklärung zum Mietverhältnis, § 109 Abs. 1 InsO Erklärung zu dem Mietverhältnis gem. § 109 Abs. 1 InsO An _________________________ (Vermieter) In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn _________________________, wohnhaft _________________________, Amtsgericht _________________________, Az. ___...mehr