Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverwalter

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Sonstige Teilnahmeberechtigte

Rz. 28 Soweit das Gesetz nur von Wohnungseigentümern redet, dürfte dieser Wortlaut wie in § 23 Abs. 1 S. 1 WEG zu eng gefasst sein. Die Möglichkeit der Online-Teilnahme wird man auch anderen Teilnahmeberechtigten (Insolvenzverwaltern, Bevollmächtigten) eröffnen können. Denn sie treten an die Stelle der Wohnungseigentümer. Insoweit kann auf die Ausführungen zur Teilnahmeberec...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / C. Veräußerung (Abs. 1, 3 S. 2)

Rz. 4 Veräußerung ist die vollständige oder teilweise rechtsgeschäftliche Übertragung des Wohnungseigentums unter Lebenden auf einen neuen Rechtsträger und umfasst sowohl das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft (z.B. Bau-, Werk- oder Kaufvertrag) als auch das dingliche Verfügungsgeschäft (Eigentumsübertragung); unerheblich ist, ob die Veräußerung entgeltlich oder unentge...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 6.1 Mitwirkung bei der Verwalterbestellung

Rn 49 Unabhängig von der Art des vorläufigen Gläubigerausschusses, räumt das Gesetz ihm über § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1a die Befugnis zur Mitwirkung an der Bestellung des (vorläufigen) Insolvenzverwalters/Sachwalters gemäß § 56 a ein. Demnach muss das Gericht den vorläufigen Gläubigerausschuss vor der Bestellung des Verwalters anhören (§ 56 a Abs. 1). Dabei kann sich der Aussc...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / o) Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG)

Rn 52 Am 20.06.2019 wurde die Richtlinie über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 (Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz) verabschiedet, und unter dem 26.06.2019 im...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Rechtsgeschäftliche Vertretung

Rz. 7 Der vorläufige Erbe kann sich bei der Erklärung der Ausschlagung vor dem Nachlassgericht oder dem Notar grds. nach den allg. Vorschriften der §§ 164 ff. BGB vertreten lassen (arg. Abs. 3), nicht aber einen sonst Ermächtigten im eigenen Namen auftreten lassen.[28] Anscheins- und/oder Duldungsbevollmächtigte kommen nicht in Betracht,[29] da Abs. 3 für Bevollmächtigte bei...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Bestimmung regelt die Aufgaben (Abs. 1) sowie die Verantwortlichkeit (Abs. 2) des Nachlassverwalters. Die Regelung beschränkt sich dabei darauf, die wichtigsten Aufgaben, die Verwaltung des Nachlasses und die Berichtigung der Nachlassverbindlichkeiten, zu benennen. Die Vorschrift wird durch zahlreiche Bestimmungen ergänzt (z.B. § 2012 BGB; § 991 ZPO; § 317 InsO und...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift bestimmt, dass sich die Haftung auf den Nachlass beschränkt, wenn die Nachlassverwaltung angeordnet oder das Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet ist. Damit legt das Gesetz einen wichtigen Grundsatz der Haftungsbeschränkung fest: die amtliche Nachlassabsonderung. Die Verwaltung des Nachlasses wird dem Erben im Falle der Nachlassverwaltung und des (fremdve...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Vorschrift wurde eingefügt durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen vom 07.12.2011 (ESUG).[1] Das Gesetz und damit die vorliegende Vorschrift sind am 01.03.2012 in Kraft getreten und nach Art. 103g EGInsO auf alle Insolvenzverfahren anwendbar, in denen der Eröffnungsantrag am 01.03.2012 oder später gestellt wurde. Auf laufende Verfah...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Angemessenheit und (damit) Höhe der Vergütung

Rz. 3 Der Höhe nach soll die Vergütung des Nachlassverwalters "angemessen" sein.[5] Das ist dann der Fall, wenn sie unter Berücksichtigung aller Umstände des Falles der Billigkeit entspricht.[6] Zu berücksichtigen und nach den Grundsätzen der Billigkeit abzuwägen sind insbesondere der Wert der Nachlassmasse,[7] die nutzbaren Fachkenntnisse des Nachlassverwalters, Umfang, Bed...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Voraussetzungen der Ausschlusswirkung

Rz. 3 Die Einrede kann nur geltend gemacht werden, wenn die Säumnisfrist von fünf Jahren abgelaufen ist. Die Frist beginnt mit dem Eintritt des Erbfalls und ist nach den §§ 187 Abs. 1, 188 BGB zu berechnen. Ist der Erblasser z.B. am 5.6.2018 verstorben, endet die Frist mit Ablauf des 5.6.2023. Die Vorschriften über die Hemmung der Verjährung (§§ 203, 206, 207 BGB) sind nicht...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / c) Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen

Rn 20 Unter dem 03.01.2013 stellte das Bundesjustizministerium einen Entwurf eines Gesetzes zur Bewältigung von Konzerninsolvenzen vor. Mit verschiedenen Regelungen sollte der Materie einer Konzerninsolvenz ein Regelungsrahmen gegeben werden, der etwa im Fall einer Konzerninsolvenz die zu eröffnenden Einzelverfahren über die Vermögen der konzernangehörigen Einzelunternehmen ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Voraussetzungen der Pflicht zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Rz. 2 Zunächst ist erforderlich, dass der Erbe entweder selbst (§ 2002 BGB), durch einen Vertreter, durch amtliche Aufnahme (§ 2003 BGB) oder auch durch Bezugnahme (§ 2004 BGB) ein Inventar formgültig errichtet hat.[4] Dabei kommt es nicht darauf an, ob ihm zuvor nach § 1994 BGB eine Inventarfrist gesetzt wurde.[5] Weiter muss ein Nachlassgläubiger die Abgabe der eidesstattl...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 4. Restschuldbefreiung

Rz. 631 In der Verbraucherinsolvenz muss der Antrag auf Restschuldbefreiung entweder zusammen mit dem Eröffnungsantrag, § 305 Abs. 1 Nr. 2 InsO oder spätestens innerhalb der vom Insolvenzgericht gem. § 305 Abs. 3 InsO gesetzten Monatsfrist erfolgen. Anderenfalls gilt der Antrag als zurückgenommen. Anderenfalls muss die Erklärung, dass Restschuldbefreiung nicht beantragt werd...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Geschäftsführer / 4.1 Geschäftsführerhaftung für Lohnsteuer

Geschäftsführer haften für die ordnungsgemäße Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer (zu 100 %) von den Arbeitslöhnen, inkl. der pauschalen Nachbesteuerung von Sachbezügen der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer.[1] Sind in einer Gesellschaft mehrere Geschäftsführer bestellt, trifft grundsätzlich jeden von ihnen die Verantwortung für die Erfüllung der steuerlichen Pflich...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Nachlassinsolvenz

Rz. 7 Auch die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens führt zur Haftungssonderung.[10] Das in der Insolvenzordnung geregelte Verfahren ist an die Stelle des Nachlasskonkurses und Nachlassvergleichsverfahrens getreten. Das Nachlassinsolvenzverfahren ist eines der Sonderinsolvenzverfahren. Es betrifft ausschließlich den Nachlass und nicht etwa (auch) das Eigenvermögen des E...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.5 Präsumtiver Gläubigerausschuss

Rn 25 Zur optimalen Wahrnehmung der gesetzlichen Teilhabe- und Gestaltungsrechte des vorläufigen Gläubigerausschusses wäre es sinnvoll, wenn sich dieser bereits vor der Insolvenzantragstellung konstituieren könnte, um an Entscheidungen über die wesentlichen Weichenstellungen bereits zu einem möglichst frühen Zeitpunkt teilnehmen zu können. Da der vorläufige Gläubigerausschus...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Vergütung

Rz. 94 Gem. § 1888 Abs. 2 BGB wird die Nachlasspflegschaft entgeltlich geführt, wenn das Nachlassgericht bei der Bestellung[266] des Pflegers feststellt, dass der Nachlasspfleger die Nachlasspflegschaft berufsmäßig führt. Ob das der Fall ist, bestimmt sich nach § 1888 Abs. 2 S. 1 BGB, § 1 Abs. 1 VBVG.[267] Für die Bemessung der Vergütungshöhe ist dann ausschlaggebend, ob der...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.2 Unzumutbarkeit der Schriftform bzw. der elektronischen Übermittlung

Rz. 6 Die mündliche Abgabe der Steuererklärung ist nach § 151 AO nur zulässig, wenn die Einhaltung der Schriftform oder einer Pflicht zur elektronischen Übermittlung dem Stpfl. nach seinen persönlichen Verhältnissen nicht zugemutet werden kann. Der Begriff der "Zumutbarkeit" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff[1], der erforderlichenfalls der vollen gerichtlichen Nachprüfung u...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Darlehen / 5 Verlust oder Erlass eines Darlehens

Eine Bank wird dem Unternehmer die Verbindlichkeit üblicherweise nicht erlassen. Anders ist das bei Darlehen, die Unternehmer an Dritte gewähren: Kann der Dritte die Zinsen nicht mehr bezahlen, haben Unternehmer insoweit keine Betriebseinnahmen mehr. Bleiben jedoch auch die Tilgungsleistungen dauerhaft aus, erleiden Unternehmer einen Darlehensverlust. Damit das Finanzamt den ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1.2 Aufbewahrungspflichtige

Rz. 3 Da die Aufbewahrungspflicht Bestandteil der Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht ist (Rz. 1), ist der Personenkreis der Aufbewahrungspflichtigen zunächst identisch mit dem Kreis der Buchführungs- und Aufzeichnungspflichtigen.[1] Darüber hinaus gelten nach § 146 Abs. 6 AO die Ordnungsvorschriften, einschließlich derjenigen hinsichtlich der Aufbewahrung, auch für dieje...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 2.2 Gewahrsam

Rz. 5 Vollstreckt werden darf zwar nur in das Eigentum des Vollstreckungsschuldners. Bei Verstoß hiergegen ist die Pfändung zwar wirksam, der Eigentümer kann jedoch sein Recht im Weg der Drittwiderspruchsklage nach § 262 AO geltend machen.[1] Der Vollziehungsbeamte braucht aber nicht zu prüfen, wer Eigentümer ist.[2] Er kann alle Sachen im Gewahrsam des Schuldners pfänden un...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zur sog. Doppelberichtigung ("Berichtigungssequenz") bei Insolvenzeröffnung

Werden nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zunächst uneinbringlich gewordene Entgelte für zuvor erbrachte Leistungen vereinnahmt, hängt die mit der Vereinnahmung zulasten des Massebereichs des § 55 der Insolvenzordnung (InsO) vorzunehmende zweite Berichtigung nicht davon ab, dass die erste Berichtigung mit Wirkung zugunsten des Insolvenzbereichs des § 38 InsO zutreffend...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.7.2 Beschäftigung der Arbeitnehmer durch den vorläufigen Insolvenzverwalter

Praxis-Beispiel Weiterbeschäftigung durch vorläufigen Insolvenzverwalter Der Inhaber des Schuldnerunternehmens hat einen Insolvenzantrag gestellt. Über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist noch nicht entschieden. Der Betrieb des Unternehmens ist nicht stillgelegt. Lohnrückstände bestehen nicht. Von dem Insolvenzgericht wird zur Sicherung der Masse ein vorläufiger Verwalt...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.7.7 Haftung des Insolvenzverwalters für Masseforderungen der Arbeitnehmer

Praxis-Beispiel Weiterbeschäftigung trotz Masseunzulänglichkeit Der Insolvenzverwalter beschäftigt Arbeitnehmer weiter, obwohl er erkennen konnte, dass die Entgeltansprüche nicht aus der Masse bezahlt werden können. Der Insolvenzverwalter haftet nicht persönlich für die Zahlung des Arbeitslohns der weiterbeschäftigten Arbeitnehmer, wenn die Insolvenzmasse nicht ausreicht, die ...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.7.4 Entgeltforderungen nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit

Praxis-Beispiel Entgeltforderungen bei Masseunzulänglichkeit Das Insolvenzverfahren ist eröffnet. Der Betrieb des Schuldnerunternehmens wird von dem Insolvenzverwalter fortgeführt. Er nimmt die Arbeitsleistung der Arbeitnehmer weiter in Anspruch. Lohnrückstände bestehen nicht. Nach 4 Monaten zeigt der Insolvenzverwalter die Masseunzulänglichkeit an. Sämtlichen Arbeitnehmern w...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.5 Massegläubiger, Insolvenzgläubiger, nachrangige Gläubiger

Nach dem Insolvenzrecht gibt es Massegläubiger[1], Insolvenzgläubiger[2] und nachrangige Gläubiger.[3] Die Entstehung der Forderungen wird anhand der folgenden Zeitschiene verdeutlicht: Vor Eröffnung des Verfahrens entstandene Verbindlichkeiten, die das Schuldnerunternehmen begründet hatte, gelten als Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO. Vor Eröffnung des Verfahrens entstande...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.7.6 Arbeitslosengeld für freigestellte Arbeitnehmer

Praxis-Beispiel Sofortige Kündigung und Freistellung nach Insolvenzeröffnung Der Insolvenzverwalter hat nach Eröffnung des Verfahrens Masseunzulänglichkeit angezeigt. Er hat den Arbeitnehmern sofort gekündigt und sie mit sofortiger Wirkung von der Arbeit freigestellt. Die Arbeitnehmer erhalten für den Freistellungszeitraum vorerst keine Zahlungen, da keine ausreichende Liquid...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 3 Betriebsänderung

Die §§ 125–127 InsO bieten Instrumentarien zur erleichterten Durchsetzung des Personalabbaus. Der erleichterte Personalabbau ist vor allem deshalb erforderlich, um die Entgeltforderungen gering zu halten. Darüber hinaus soll es dem Insolvenzverwalter ermöglicht werden, den Betrieb des Schuldnerunternehmens an einen Dritten zu veräußern. Für einen Käufer ist es von besonderer...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.7.5 Betriebsänderung

Praxis-Beispiel Betriebsstilllegung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens Der Insolvenzverwalter entschließt sich, den Betrieb nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens stillzulegen. Er kündigt allen Arbeitnehmern. Ein Interessenausgleich mit dem Betriebsrat des Schuldnerunternehmens ist nicht zu Stande gekommen. Der Insolvenzverwalter beantragt bei dem Arbeitsgericht die Zusti...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 3.2.1 Verfahren

Können durch die Betriebsänderung wesentliche Nachteile für die Belegschaft oder für erhebliche Teile der Belegschaft eintreten, so wird das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats ausgelöst. Das Beteiligungsrecht des Betriebsrats besteht nur in Betrieben mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern.[1] Der Insolvenzverwalter hat den Betriebsrat über eine geplant...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.7.3 Vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Praxis-Beispiel Vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Insolvenzeröffnung Der Insolvenzverwalter kündigt einem Arbeitnehmer ordentlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende (§ 113 Abs. 1 InsO). Der Arbeitnehmer arbeitet bis zum Ablauf der Kündigungsfrist weiter in dem Schuldnerunternehmen. Lohnrückstände aus der Zeit vor der Insolvenzeröffnung bestehen nic...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 2 Kündigung von Dienstverhältnissen

Gemäß § 113 InsO können Dienstverhältnisse von dem Insolvenzverwalter und von dem Arbeitnehmer gekündigt werden. Voraussetzung ist, dass das Dienstverhältnis bereits angetreten war. Ist dies nicht der Fall, hat der Insolvenzverwalter gemäß § 103 InsO ein Wahlrecht, ob er Erfüllung des Dienstvertrags wählt oder die Dienste des Arbeitnehmers nicht in Anspruch nimmt. Gemäß § 113...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 6 Bestandsschutz der Arbeitsverhältnisse bei Betriebsveräußerung

Veräußert der Insolvenzverwalter während des Verfahrens den Betrieb, so gehen die Arbeitsverhältnisse grundsätzlich gemäß § 613a BGB mit über. Den Arbeitnehmern darf von dem Betriebserwerber nicht wegen des Betriebsübergangs gekündigt werden. Der Erwerber tritt in die Stellung des Veräußerers ein. Eine Betriebsveräußerung gemäß § 613a BGB liegt vor, wenn ein Betrieb oder ein ...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.7 Arbeitnehmerforderungen

Der Insolvenzverwalter kann nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens den Betrieb des Schuldnerunternehmens weiterführen. Dies wird in der Regel nur möglich sein, wenn er die Dienste von Angestellten, Arbeitern und unabhängig Beschäftigten weiter in Anspruch nimmt. Daraus entstehen der Masse Forderungen. Bezüge aus dem Arbeitsverhältnis sind Entgelt, Provisionen, Zuschläge, Url...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 9.2 Verwaltersozialplan

Plant der Insolvenzverwalter eine Betriebsänderung, so hat der Betriebsrat gemäß § 112 Abs. 4 Satz 3 BetrVG in Betrieben mit in der Regel mehr als 20 Wahlberechtigten ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht zur Aufstellung eines Sozialplans, wenn den Arbeitnehmern aus der Betriebsänderung Nachteile entstehen können. Dies ist unabhängig davon, ob bereits ein Interessenausgleich ...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 3.2 Interessenausgleich nach dem Betriebsverfassungsgesetz

Eine Betriebsänderung gemäß § 111 BetrVG darf erst durchgeführt werden, wenn zuvor ein Interessenausgleich mit dem Betriebsrat zustande gekommen ist oder das Verfahren bis zur Einigungsstelle ausgeschöpft ist. Führt der Insolvenzverwalter die Betriebsänderung vor Ablauf des vorgeschriebenen Verfahrens durch, haben die Arbeitnehmer Nachteilsausgleichsansprüche gemäß § 113 Bet...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.4 Wirkungen der Eröffnung

Das Insolvenzverfahren kann eröffnet werden, wenn die Gerichtskosten, die Kosten für den Verwalter und den Gläubigerausschuss bis zum ersten Gerichtstermin gedeckt sind. Mit der Eröffnung des Verfahrens verliert der Schuldner gemäß § 80 Abs. 1 InsO die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis. Verfügungen, die der Schuldner gleichwohl vornimmt, sind absolut unwirksam. Waren vor Erö...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 3.2.2 Anrufung der Einigungsstelle

Kommt der Interessenausgleich nicht zustande, kann der Insolvenzverwalter oder der Betriebsrat den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit um Vermittlung ersuchen (§ 112 Abs. 2 Satz 1 BetrVG). Wird von einer Einschaltung des Vorstands abgesehen oder bleibt sein Vermittlungsversuch ergebnislos, kann jede Partei gemäß dem bisherigen § 112 Abs. 2 Satz 2 BetrVG die Einigungsstelle ...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.6.2 Abstimmungstermin

In dem Abstimmungstermin oder in einem besonderen Termin wird die Bestätigung des Insolvenzplans oder die Versagung der Bestätigung durch das Insolvenzgericht verkündet. Gegen den Bestätigungsbeschluss haben Gläubiger und Schuldner die sofortige Beschwerdemöglichkeit. Mit der Rechtskraft der Planbestätigung hat der Insolvenzplan Wirkung gegenüber allen Beteiligten. Das Insol...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 4.2 Sozialauswahl

Die Sozialauswahl kann nur im Hinblick auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter und die Unterhaltspflichten und auch insoweit nur auf grobe Fehlerhaftigkeit nachgeprüft werden. Sie ist nicht grob fehlerhaft, wenn eine ausgewogene Personalstruktur erhalten oder geschaffen wird. Dies hat zur Folge, dass die Arbeitnehmer beweispflichtig werden dafür, dass die Kü...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.10 Absonderungsberechtigte Gläubiger

Dies sind Gläubiger, die aufgrund besonderer Sicherungsrechte (z.B. Pfandrechte) an Gegenständen der Masse abgesonderte Befriedigung verlangen können (§ 50 InsO). Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 166 InsO ein Verwertungsrecht an allen mit Absonderungsrechten belasteten beweglichen Gegenständen, die er in seinem Besitz hat. Er ist verpflichtet, sein Verwertungsrecht unverzü...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.6 Berichtstermin und Gläubigerversammlung

Die Aufgabe des Insolvenzverwalters ist es, im Berichtstermin die wirtschaftliche Lage des Schuldners und ihre Ursachen[1] zu erläutern. Es müssen Ausführungen dazu gemacht werden, ob das Unternehmen des Schuldners vollständig oder teilweise erhalten, saniert oder fortgeführt werden kann. Zentrale Frage ist auch, ob sich die Aufstellung eines Insolvenzplans empfiehlt. Im Ans...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 5 Beschlussverfahren zur Feststellung der sozialen Rechtfertigung von Kündigungen

Das Verfahren gemäß § 126 InsO kann der Insolvenzverwalter einleiten, wenn entweder kein Betriebsrat besteht oder wenn über die Kündigungen der Arbeitnehmer mit dem Betriebsrat keine Einigung erzielt wurde. Er kann beim Arbeitsgericht beantragen, festzustellen, dass die Kündigung der Arbeitsverhältnisse bestimmter, im Antrag bezeichneter Arbeitnehmer durch dringende betriebl...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / Zusammenfassung

Überblick Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat auf den Bestand der Arbeitsverhältnisse keine Auswirkung. Bei der Insolvenz in Eigenverwaltung bleibt der Arbeitgeber Adressat der Forderungen der Arbeitnehmer und kann auch Kündigungen aussprechen. Bei einem Insolvenzverfahren durch einen Insolvenzverwalter tritt dieser an die Stelle des Arbeitgebers. Eine Kündigung ist im...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 9.1 Sozialplan vor Eröffnung des Verfahrens

Gemäß § 124 Abs. 1 InsO kann ein Sozialplan, der innerhalb von 3 Monaten vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgestellt wurde, vom Insolvenzverwalter und vom Betriebsrat widerrufen werden. Wenn aufgrund des Sozialplans schon Leistungen erbracht wurden, können diese im Falle des Widerrufs gemäß § 124 Abs. 3 InsO nicht zurückverlangt werden. Solche Leistungen können dann nu...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.7.9 Betriebliche Altersversorgung bei Betriebsübergang

Wird der Betrieb vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens von einem Erwerber übernommen, gilt § 613a BGB uneingeschränkt. Der Erwerber tritt in die bestehenden Arbeitsverhältnisse ein und haftet unbeschränkt. Im Falle einer Betriebsveräußerung durch den Insolvenzverwalter, also nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, haftet der Erwerber nur beschränkt. § 613a BGB, wonach der ...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 3.1 Begriff der Betriebsänderung

Eine Betriebsänderung ist gegeben, wenn die Organisation, die Struktur, der Tätigkeitsbereich, die Arbeitsweise, die Fertigung, der Standort des Betriebs geändert werden.[1] So ist z.B. die Stilllegung des Betriebs eine Betriebsänderung. Die Stilllegung setzt voraus, dass der Insolvenzverwalter die Organisation des Betriebs endgültig auflöst und den Betriebszweck einstellt.[...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 7 Betriebsveräußerung

Durch die Regelung in § 128 InsO wird die Wirkung des § 613a BGB (Betriebsübergang) relativiert. Gemäß § 128 InsO ist es möglich, dass die notwendigen Betriebsänderungen erst von dem Erwerber durchgeführt werden. Der Insolvenzverwalter kann diese Betriebsänderungen jedoch schon vorbereiten und rechtlich absichern. Er kann vor der Betriebsveräußerung die erforderlichen Kündig...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.7.10 Insolvenzgeld

Das Insolvenzgeld ist eine Lohnersatzleistung der Bundesagentur für Arbeit. Es wird auf Antrag lohnsteuerfrei in Höhe des Nettolohns gezahlt. Die Sozialversicherungsbeiträge werden von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt. Der Insolvenzverwalter hat die Ansprüche der Arbeitnehmer zu errechnen und zu bescheinigen. Verpfändungen, Pfändungen oder Abtretungen sind zu berücksicht...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.7.8 Betriebliche Altersversorgung

Im Falle der Insolvenzeröffnung stehen Betriebsrentner und Rentenanwartschaftsberechtigte nicht schutzlos da. Vielmehr gibt es eine gesetzliche Insolvenzsicherung. Träger ist der Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit mit Sitz in Köln.[1] Ansprüche der Betriebsrentner gegen den Pensions-Sicherungs-Verein Gemäß § 7 Abs. 1 BetrAVG haben Versorgungsempfänger und ihre Hint...mehr