Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverwalter

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§ 21 Insolvenzrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 157 Unmittelbar nach Verfahrensbeginn zeigt sich, dass sich bei dem Insolvenzverwalter zahlreiche Interessenten melden, die den Geschäftsbetrieb bzw. einen Teil des Geschäftsbetriebes erwerben wollen. Es liegen noch zahlreiche unbearbeitete Aufträge vor. Es besteht aber die Schwierigkeit, dass die vorhandene Liquidität zur Betriebsfortführung nicht ausreicht.mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / (5) Sicherungszession

Rz. 125 Da die Sicherungszession (Globalzession) überwiegend treuhänderischen Charakter hat, steht auch hier dem Sicherungsnehmer lediglich ein Recht auf abgesonderte Befriedigung zu (§ 51 InsO). Rz. 126 In der Praxis treffen häufig konkurrierende Sicherungsrechte unterschiedlicher Gläubiger aufeinander. In diesem Fall gilt das Prioritätsprinzip.[87] Schwierigkeiten treten je...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 9. Hinweise für den Schuldner nach Verfahrenseröffnung

Rz. 218 Der Schuldner sollte sich zunächst nach Abgabe seines Insolvenzantrages für evtl. Rückfragen des Gerichtes und auch für ein erstes Gespräch mit dem für ihn sodann bestellten Insolvenzverwalter bereithalten. Sind alle wesentlichen Verfahrensfragen geklärt, findet i.d.R. die weitere Kommunikation mit dem Gericht und dem Insolvenzverwalter schriftlich statt. Sollten Glä...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / III. Muster: Klage Rückzahlung eigenkapitalersetzendes Darlehen

Rz. 319 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.39: Klage Rückzahlung eigenkapitalersetzendes Darlehen Landgericht _________________________ – Kammer für Handelssachen – Klage des Julius Klack (K), handelnd als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Taxelex GmbH, Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________, – Kläger – gegenmehr

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§ 21 Insolvenzrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 111 Der Insolvenzverwalter möchte das Inventar in den Geschäftsräumen der A-GmbH im Gesamten verkaufen. Es bestehen offene Verbindlichkeiten aus dem Mietvertrag über die Geschäftsräume. Der Vermieter macht das Vermieterpfandrecht an dem Inventar geltend. Der Bürokopierer ist geleast. Außerdem erwägt der Verwalter, die aus den vorgelegten Kontoauszügen ersichtlichen Lasts...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 2. Insolvenzgeld und -vorfinanzierung

Rz. 65 Anspruchsberechtigt ist jeder Arbeitnehmer oder jede arbeitnehmerähnliche Person. Die Bestimmung des Begriffes "Arbeitnehmer" i.S.v. § 165 SGB III ist umstritten. Organmitglieder juristischer Personen können nach § 165 Abs. 1 SGB III anspruchsberechtigt sein, wenn sie keinen beherrschenden Einfluss in der Gesellschaft ausüben und ihr Anteil am Stammkapital unter 50 % ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Grundsätzliches

Rz. 218 Gem. § 53 Abs. 1 GmbH kann der Gesellschaftsvertrag "nur"[916] durch Gesellschafterbeschluss geändert werden.[917] Die Gesellschafter können ihre Kompetenz grundsätzlich (anders als z.B. im Aktienrecht, vgl. § 179 Abs. 1 S. 2 AktG) nicht an Dritte übertragen (zum Sonderfall genehmigtes Kapital vgl. Rdn 241 ff.). Daher sollen z.B. Stimmbindungsverträge mit Nichtgesell...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / gg) Anfechtung der Rückgewähr von Gesellschafterdarlehen (§ 135 InsO)

Rz. 185 Rückzahlungen von Gesellschafterdarlehen, die innerhalb eines Jahres vor dem Eröffnungsantrag oder nach diesem Antrag vorgenommen werden, sind gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO anfechtbar. Das Gleiche gilt für Rechtshandlungen, die für ein Gesellschafterdarlehen in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag Sicheru...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / a) Wohnungsmietverhältnis des Schuldners

Rz. 223 Zur Enthaftung der Insolvenzmasse aus den Verpflichtungen des Wohnungsmietvertrags über die schuldnerische Wohnung erklärt der Insolvenzverwalter gem. § 109 Abs. 1 S. 2 InsO die Freigabe des Mietverhältnisses unter Enthaftung der Insolvenzmasse. Der Erstattungsanspruch bezüglich der von dem Schuldner ggf. eingezahlten Mietkaution ist Gegenstand der Insolvenzmasse, au...mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / 14. Prozessuale Fragen, Insolvenz

Rz. 64 Ansprüche aus Handelsverträgen gehören innerhalb der Landgerichte nach Maßgabe der §§ 93 ff. GVG vor die Kammern für Handelssachen. Die Arbeitsgerichte sind nach Auffassung der Literatur gem. § 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG für Firmenvertreter i.S.d. § 92a HGB zuständig, die während der letzten Monate ihrer Tätigkeit durchschnittlich eine Vergütung von nicht mehr als 1.000 EUR...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 7. Befriedigung der Massegläubiger und Anzeige der Masseunzulänglichkeit

a) Typischer Sachverhalt Rz. 133 Der Geschäftsbetrieb der A-GmbH wurde durch R eingestellt. R hat allen zehn Arbeitnehmern gekündigt und diese von der Arbeitsleistung freigestellt. Gegenwärtig werden noch Forderungen eingezogen und Absonderungsrechte befriedigt. Die derzeitig zur Verfügung stehende Masse beläuft sich auf 50.000 EUR, die anfallenden Masseverbindlichkeiten aus ...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / ff) Anfechtung bei unentgeltlicher Leistung (§ 134 InsO)

Rz. 183 Jede unentgeltliche Leistung des Insolvenzschuldners ist gem. § 134 InsO anfechtbar, es sei denn, sie ist früher als vier Jahre vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden. Bloße Gelegenheitsgeschenke von geringem Wert sind nicht anfechtbar (§ 134 Abs. 2 InsO). Rz. 184 Der Tatbestand umfasst nicht nur rechtsgeschäftliche Verfügungen im enge...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / e) Checkliste: Anfechtung

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§ 21 Insolvenzrecht / aa) Vorteile eines Insolvenzverfahrens

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§ 21 Insolvenzrecht / g) Massenentlassungen

Rz. 150 Soweit es aufgrund eines Insolvenzverfahrens zu Massenentlassungen durch den Insolvenzverwalter kommt, besteht gem. § 17 KSchG gegenüber der Agentur für Arbeit eine Anzeigepflicht. Unterlässt der Verwalter eine Anzeige bzw. einen Antrag auf Genehmigung, sind alle von ihm ausgesprochenen Kündigungen unwirksam.[100] Unter "Entlassung" i.S.d. Massenentlassungsrichtlinie[...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 6. Verwertung der Insolvenzmasse unter Berücksichtigung von Aus- und Absonderungsrechten

a) Typischer Sachverhalt Rz. 111 Der Insolvenzverwalter möchte das Inventar in den Geschäftsräumen der A-GmbH im Gesamten verkaufen. Es bestehen offene Verbindlichkeiten aus dem Mietvertrag über die Geschäftsräume. Der Vermieter macht das Vermieterpfandrecht an dem Inventar geltend. Der Bürokopierer ist geleast. Außerdem erwägt der Verwalter, die aus den vorgelegten Kontoausz...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 63 Die Geschäftsführer der Fa. A-GmbH haben Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Nachdem das Insolvenzgericht festgestellt hat, dass der eingereichte Eigeninsolvenzantrag zulässig ist, wird Rechtsanwalt R vom Insolvenzgericht beauftragt, innerhalb von vier Wochen ein Gutachten darüber zu erstellen, ob (1) ein Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit und/o...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / c) Checkliste: Betriebsfortführung

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§ 21 Insolvenzrecht / IV. Muster

1. Muster: Anregung zur Anordnung von Zwangsmaßnahmen gegen den Schuldner Rz. 73 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 21.15: Anregung des Sachverständigen zur Anordnung von Zwangsmaßnahmen gegen den Schuldner An das Amtsgericht – Insolvenzgericht – _________________________ Geschäfts-Nr. _________________________ In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das V...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 13. Insolvenzanfechtung

a) Typischer Sachverhalt Rz. 169 Die A-GmbH ist ein Handwerksbetrieb mit fünf Mitarbeitern. Seit Juli 2020 begleicht sie aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten ihre Verbindlichkeiten zunehmend schleppend und unvollständig. Auf erste Mahnungen von Lieferanten hin werden Ratenzahlungsvereinbarungen getroffen, aber nur teilweise erfüllt. Ab Oktober 2020 entstehen auch gegenüb...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / cc) Anfechtung bei inkongruenter Deckung (§ 131 InsO)

Rz. 175 Nach § 131 InsO ist eine Rechtshandlung anfechtbar, die einem Insolvenzgläubiger in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag eine Sicherung oder Befriedigung gewährt oder ermöglicht hat, die er nicht oder nicht in der Art oder nicht zu der Zeit hätte beanspruchen können (inkongruente Deckung). Die Anfechtun...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / aa) Gläubiger benachteiligende Rechtshandlung (§ 129 InsO)

Rz. 172 Die insolvenzrechtlichen Anfechtungstatbestände sind in §§ 129 ff. InsO geregelt. Jeder Anfechtungstatbestand setzt eine Rechtshandlung oder ein entsprechendes Unterlassen voraus, § 129 Abs. 1 und 2 InsO. Jede Rechtshandlung ist dabei für sich auf ihre Anfechtbarkeit hin zu prüfen. Rechtshandlung ist jede bewusste Willensbetätigung, die eine rechtliche Wirkung auslöst...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / ee) Aufrechnung durch Insolvenzgläubiger

Rz. 132 Macht der Insolvenzverwalter Forderungen gegen einen Drittschuldner geltend, können diese für den Fall, dass ihrerseits Forderungen bestehen, gegen die Forderung des Verwalters grundsätzlich aufrechnen, § 94 InsO. Unzulässig ist die Aufrechnung bei Vorliegen der Voraussetzungen der gesetzlichen Aufrechnungsverbote der §§ 392 bis 394 BGB und § 19 Abs. 2 S. 2 GmbHG. Auc...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 14. Verteilung der Insolvenzmasse und Beendigung eines Insolvenzverfahrens

a) Typischer Sachverhalt Rz. 189 Der Geschäftsbetrieb der Schuldnerin wurde im Insolvenzverfahren fortgeführt und anschließend veräußert. Aufgrund von laufenden Rechtsstreiten kann das Insolvenzverfahren derzeit noch nicht abgeschlossen werden. Aus der Betriebsveräußerung wurden 3.000.000 EUR erzielt, so dass eine Abschlagsverteilung von zumindest 2.000.000 EUR möglich ersche...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 194 Der Insolvenzverwalter hat bei der Beendigung seines Amtes der Gläubigerversammlung eine Schlussrechnung vorzulegen. Die Schlussrechnung muss mit den entsprechenden Belegen versehen werden und spätestens eine Woche vor dem Termin auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt werden (§ 66 InsO). Die Schlussberichterstattung enthält eine möglichst ge...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 5. Insolvenzplanverfahren

a) Typischer Sachverhalt Rz. 95 Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Fa. A-GmbH legt der Geschäftsführer im ersten Berichtstermin den Entwurf eines Insolvenzplanes vor. b) Rechtliche Grundlagen Rz. 96 Neben der Verwertung der Vermögensgegenstände im Regelinsolvenzverfahren kann eine Verwertung auch auf der Grundlage eines Insolvenzplanes erfolgen, und zwar regelmäßig...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / aa) Checkliste: Kündigung

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§ 21 Insolvenzrecht / 11. Betriebsfortführung im Insolvenzverfahren

a) Typischer Sachverhalt Rz. 157 Unmittelbar nach Verfahrensbeginn zeigt sich, dass sich bei dem Insolvenzverwalter zahlreiche Interessenten melden, die den Geschäftsbetrieb bzw. einen Teil des Geschäftsbetriebes erwerben wollen. Es liegen noch zahlreiche unbearbeitete Aufträge vor. Es besteht aber die Schwierigkeit, dass die vorhandene Liquidität zur Betriebsfortführung nich...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 12. Betriebs-/Teilbetriebsveräußerung

a) Typischer Sachverhalt Rz. 165 Ein Investor bekundet gegenüber dem Insolvenzverwalter Interesse, einen Teil des Unternehmens zu übernehmen. b) Rechtliche Grundlagen Rz. 166 Bei einer anschließenden Betriebs- bzw. Teilbetriebsveräußerung aus der Insolvenz haftet der Erwerber des Betriebs bzw. Betriebsteiles nicht für Altverbindlichkeiten des Unternehmens, die vor Insolvenzeröf...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / bb) Verwertung bei Absonderungsrecht

Rz. 120 Im Gegensatz zur Aussonderung, die auf die Herausgabe eines nicht zur Insolvenzmasse gerichteten Gegenstandes gerichtet ist, gewährt das Absonderungsrecht eine vorzugsweise Befriedigung aus dem Gegenstand[82] Die abgesonderte Befriedigung ist gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend zu machen.[83] (1) Unbewegliche Gegenstände Rz. 121 Gem. § 49 InsO unterliegen der Abso...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / (4) Ersatzaussonderung

Rz. 118 Wurde eine der Aussonderung unterliegende Sache oder ein solches Recht noch vor Insolvenzeröffnung oder nach Insolvenzeröffnung durch den Verwalter veräußert und steht die Gegenleistung noch aus, so erhält der Aussonderungsberechtigte das Recht auf die Gegenleistung (§ 48 InsO). Wurde die Gegenleistung hingegen bereits eingezogen, steht dem Aussonderungsberechtigten ...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / bb) Anfechtung bei kongruenter Deckung (§ 130 InsO)

Rz. 173 Gem. § 130 InsO ist eine Rechtshandlung anfechtbar, die einem Insolvenzgläubiger in den letzten drei Monaten vor den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§ 130 Abs. 1 Nr. 1 InsO) oder nach diesem Antrag (§ 130 Abs. 1 Nr. 2 InsO) eine Sicherung oder Befriedigung gewährt hat (kongruente Deckung). Wann eine Rechtshandlung vorgenommen worden ist, bestimmt sich n...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / a) Muster: Antrag in Verfahren ohne Forderungsanmeldung gem. § 300 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 InsO

Rz. 208 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 21.34: Antrag des Schuldners auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung: Antrag in Verfahren ohne Forderungsanmeldung gem. § 300 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 InsO An das Amtsgericht – Insolvenzgericht – _________________________ Geschäftszeichen: _________________________ Antrag auf vorzeitige Erteilung der Restschuld...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 96 Neben der Verwertung der Vermögensgegenstände im Regelinsolvenzverfahren kann eine Verwertung auch auf der Grundlage eines Insolvenzplanes erfolgen, und zwar regelmäßig mit dem Ziel, den Rechtsträger als solchen zu erhalten und zu sanieren. Planinhalt kann aber auch sein, das Unternehmen zu übertragen oder zu liquidieren. Planvorlageberechtigt sind ausschließlich der ...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / d) Eröffnetes Verbraucherinsolvenzverfahren

Rz. 205 Kommt es im gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren nicht zu einer Beendigung des Verfahrens und sind die entsprechenden weiteren Voraussetzungen gegeben, so entscheidet das Insolvenzgericht über den Eröffnungsantrag (Eröffnungsbeschluss) und kündigt die Erteilung der Restschuldbefreiung gem. § 287a InsO für den Fall an, dass der Schuldner seinen Obliegenheiten n...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / c) Anfechtungsvoraussetzungen

aa) Gläubiger benachteiligende Rechtshandlung (§ 129 InsO) Rz. 172 Die insolvenzrechtlichen Anfechtungstatbestände sind in §§ 129 ff. InsO geregelt. Jeder Anfechtungstatbestand setzt eine Rechtshandlung oder ein entsprechendes Unterlassen voraus, § 129 Abs. 1 und 2 InsO. Jede Rechtshandlung ist dabei für sich auf ihre Anfechtbarkeit hin zu prüfen. Rechtshandlung ist jede bewus...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / dd) Checkliste: Lastschriftwiderruf

Rz. 131 Ein Lastschriftwiderruf kommt nur in Betracht, wenn folgende Voraussetzungen nicht erfüllt sind:mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 189 Der Geschäftsbetrieb der Schuldnerin wurde im Insolvenzverfahren fortgeführt und anschließend veräußert. Aufgrund von laufenden Rechtsstreiten kann das Insolvenzverfahren derzeit noch nicht abgeschlossen werden. Aus der Betriebsveräußerung wurden 3.000.000 EUR erzielt, so dass eine Abschlagsverteilung von zumindest 2.000.000 EUR möglich erscheint.mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 8. Arbeitsverhältnisse im Insolvenzverfahren

a) Kündigung von Arbeitnehmern und Betriebsübergang bei Veräußerung Rz. 137 Die Insolvenzeröffnung führt nicht automatisch zur Beendigung der bestehenden Arbeitsverhältnisse, sondern die Dienstverträge bestehen mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort, § 108 Abs. 1 InsO. Der Insolvenzverwalter tritt in die Stellung des Arbeitgebers ein. Für den Insolvenzverwalter besteht gem. §...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / II. Rechtliche Grundlagen

1. Beteiligte des Insolvenzverfahrens und Maßnahmen des Insolvenzverwalters Rz. 82 Nach § 56a InsO hat das Gericht dem vorläufigen Gläubigerausschuss – sofern ein solcher ausnahmsweise bestellt wurde – vor der Bestellung des Insolvenzverwalters zunächst Gelegenheit zu geben, zu dem Verwalterprofil oder zur Person des Verwalters Stellung zu nehmen. Dem vorläufigen Gläubigeraus...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / c) Schlussrechnung

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 194 Der Insolvenzverwalter hat bei der Beendigung seines Amtes der Gläubigerversammlung eine Schlussrechnung vorzulegen. Die Schlussrechnung muss mit den entsprechenden Belegen versehen werden und spätestens eine Woche vor dem Termin auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt werden (§ 66 InsO). Die Schlussberichterstattung ...mehr

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§ 13 Erbrecht / I. Wer kann die Klage erheben?

Rz. 98 Zunächst kann natürlich jedes Mitglied der Erbengemeinschaft diese Klage erheben. Anspruchsberechtigt sind darüber hinaus der Erwerber eines Erbteils anstelle des veräußernden Miterben,[48] der nur einen Erbteil verwaltende Testamentsvollstrecker statt des betroffenen Miterben,[49] der Nießbraucher (§ 1066 Abs. 2 BGB) sowie der Insolvenzverwalter.mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 95 Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Fa. A-GmbH legt der Geschäftsführer im ersten Berichtstermin den Entwurf eines Insolvenzplanes vor.mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / e) Muster: Plan-Bilanz

Rz. 109 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 21.21: Planbilanzmehr

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§ 21 Insolvenzrecht / e) Muster: Sicherheitenpoolvertrag

Rz. 163 Der Massekredit muss, wie jedes andere Darlehen, durch den Insolvenzverwalter besichert werden. Üblicherweise wird deswegen von den Banken ein Sicherheitenpool gebildet. Als Sicherheiten bieten sich die Abtretung neuer Kundenforderungen oder die Sicherungsübereignung von noch freien Massebestandteilen an. Rz. 164 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Must...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / c) Muster: Forderungskaufvertrag mit Schuldbeitritt

Rz. 71 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 21.14: Forderungskaufvertrag mit Schuldbeitritt Ich, _________________________, bin Arbeitnehmer der Firma _________________________ – nachstehend "Firma" genannt – Mir stehen gegen o.a. Firma für den Zeitraum _________________________ Ansprüche auf Zahlung des Nettoarbeitsentgelts i.H.v. _________________________ ...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 75 Mandant M ist Geschäftsführer der Fa. A-GmbH, über deren Vermögen die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet wurde. Er möchte wissen, ob er noch Handlungsbefugnisse besitzt oder seine gesamte Geschäftstätigkeit einzustellen und dem vorläufigen Insolvenzverwalter zu überlassen hat.mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 133 Der Geschäftsbetrieb der A-GmbH wurde durch R eingestellt. R hat allen zehn Arbeitnehmern gekündigt und diese von der Arbeitsleistung freigestellt. Gegenwärtig werden noch Forderungen eingezogen und Absonderungsrechte befriedigt. Die derzeitig zur Verfügung stehende Masse beläuft sich auf 50.000 EUR, die anfallenden Masseverbindlichkeiten aus beendeten Dauerschuldver...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 3. Gläubigerversammlung und Gläubigerausschuss

a) Gläubigerversammlung Rz. 84 Die Gläubigerversammlung ist nach der Insolvenzordnung das oberste Organ im Rahmen der insolvenzrechtlichen Gläubigerselbstverwaltung.[73] Die Einberufung der Gläubigerversammlung erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die Leitung der Versammlung obliegt dem Gericht. Die Mitwirkung der Gläubigerversammlung beschränkt sich auf die gesetzlich im Einz...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / f) Muster: Planliquiditätsrechnung

Rz. 110 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 21.22: Planliquiditätsrechnungmehr