Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverwalter

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 Abweichend von Regelungen über den Vormund oder Pfleger (§§ 1875, 1888 BGB) soll der Nachlassverwalter nach § 1987 BGB stets einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung haben. Grund für die Regelung ist im Wesentlichen die Tatsache, dass das Amt des Nachlassverwalters mehr im privaten als im öffentlichen Interesse ausgeübt wird und die Übernahme der Nachlassverwaltun...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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Insolvenz: Versicherungs- u... / 3.2 Säumniszuschläge während des Insolvenzverfahrens

Säumniszuschläge fallen auch während eines Insolvenzverfahrens an.[1] Daher sind auch für die Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens Säumniszuschläge zu erheben. Bei Überschuldung des Betriebs kann der Insolvenzverwalter einen Antrag auf Erlass der Säumniszuschläge stellen. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehende Säumniszuschläge auf vor diesem Zeitpunkt begrü...mehr

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Meldungen / Zusammenfassung

Begriff Sozialversicherungsträger benötigen zur Feststellung bzw. Berechnung von Sozialleistungen zahlreiche Daten und Informationen (z.B. Beschäftigungszeit, Entgelthöhe). Um diese Daten abrufbereit zu haben, wurde das einheitliche Meldeverfahren zur Sozialversicherung geschaffen. Arbeitgeber, ggf. deren Beauftragte oder auch die Insolvenzverwalter, melden den Einzugsstelle...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Insolvenz

Rz. 8 Bei der Frage nach der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Nachlasses ist die Verpflichtung aus dem Untervermächtnis mitzuzählen. Sie resultiert schließlich nicht aus dem Vermächtnis des Erblassers i.S.d. § 1980 Abs. 1 S. 3 BGB.[10] Das Vermächtnis und die Auflage haben im Insolvenzverfahren denselben Rang (§ 327 Abs. 1 Nr. 2 InsO). Die Unteransprüche sind daher...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / Gesetzestext

(1) Als Inhalt des Sondereigentums kann vereinbart werden, dass ein Wohnungseigentümer zur Veräußerung seines Wohnungseigentums der Zustimmung anderer Wohnungseigentümer oder eines Dritten bedarf. (2) Die Zustimmung darf nur aus einem wichtigen Grunde versagt werden. Durch Vereinbarung gemäß Absatz 1 kann dem Wohnungseigentümer darüber hinaus für bestimmte Fälle ein Anspruch...mehr

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Meldungen / 7 Insolvenz

Durch eine Insolvenz des Arbeitgebers endet die versicherungspflichtige Beschäftigung nicht. Die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung besteht auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis zur rechtlichen Beendigung der Beschäftigung fort, längstens aber bis eine Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber aufgenommen wird.[1] ...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / II. Veräußerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Rz. 10 Wird das Dauerwohnrecht im Wege der Zwangsvollstreckung veräußert (§§ 857 Abs. 1, 844 ZPO oder § 1277 BGB), so tritt der Erwerber in das bestehende Miet- und Pachtverhältnis ein. Er hat aber nach § 57a ZVG ein außerordentliches Kündigungsrecht zum ersten zulässigen Termin. Gleiches gilt nach § 111 InsO, wenn das Dauerwohnrecht durch den Insolvenzverwalter veräußert wird.mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / 2.4.3 Angabe der Betriebsnummer des insolventen Arbeitgebers

Bei den Meldungen kann die Betriebsnummer des insolventen Arbeitgebers verwendet werden. In diesen Fällen ist in die Abmeldung zum Tag vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Abgabegrund "33" und in die Anmeldung zum Insolvenztag der Abgabegrund "13" einzutragen. Es steht dem Insolvenzverwalter auch frei, für das Verfahren eine neue Betriebsnummer zu beantragen; in die...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Subjektive Annahmefähigkeit

Rz. 7 Über die Annahme selbst kann nur der Erbe, nicht der Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter oder Nachlasspfleger entscheiden.[15] Insbesondere können auch der Insolvenzverwalter oder die Sozialbehörden nicht die Entscheidung über die Annahme an sich ziehen (vgl. § 1942 Rdn 12 und 13). Das Recht auf Annahme ist auch nicht pfändbar.[16] Die Annahme als (wenn auch nich...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Beweislast

Rz. 14 Als Anspruchsteller tragen die Nachlassgläubiger nach den allg. Regeln die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen und den Umfang des Schadensersatzanspruchs.[38] Es ist deshalb vom Nachlassgläubiger oder Insolvenzverwalter darzulegen und – im Streitfalle – zu beweisen, dass der Nachlass überschuldet oder Zahlungsunfähigkeit eingetreten war, der Erbe davon ...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / II. Teilungsberechtigter und Erklärungsempfänger

Rz. 5 Teilungsberechtigt ist, wer im Zeitpunkt der Anlegung der Wohnungsgrundbücher Eigentümer des von der Teilung betroffenen Grundstücks[8] ist oder für diesen verfügungsberechtigt ist (z.B. Insolvenzverwalter,[9] Nachlassverwalter, Testamentsvollstrecker, gesetzlicher Vertreter). Ein rechtsgeschäftlicher Vertreter kann aufgrund formfreier Vollmacht handeln, die Vollmacht ...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / a) Inhaber des Stimmrechts

Rz. 23 Im Regelfall liegen keine Stimmrechtsausschlüsse vor, so dass die Teilnahmeberechtigung auch die Mitwirkung an den Mehrheitsentscheidungen durch Stimmabgabe umfasst. Inhaber des Stimmrechtes ist der jeweilige Eigentümer einer Wohnung bzw. eines Teileigentums, wobei die Eintragung in das Grundbuch maßgeblich ist.[63] Insoweit kann auf die Ausführungen zur Ladung verwie...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Weitere Antragsberechtigte

Rz. 5 Antragsberechtigt sind des Weiteren der Erbschaftskäufer (§ 2383 BGB) anstelle des Erben;[14] und neben ihm der Erbe wie ein Nachlassgläubiger in den entsprechenden Fällen des § 330 Abs. 2 InsO;[15] der Nacherbe (§ 2144 Abs. 1 BGB),[16] der Erbeserbe,[17] der verwaltende Testamentsvollstrecker (vgl. auch § 317 Abs. 1 InsO);[18] und der Ehegatte, der Erbe ist, sowie der...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / II. Gläubiger und Schuldner

Rz. 57 Gläubiger des Zustimmungsanspruchs ist der veräußernde Eigentümer, nicht aber der Erwerber.[189] Der Anspruch ist nicht abtretbar und nicht verpfändbar (§ 1274 Abs. 2 BGB); der Gläubiger kann aber einen Dritten zur Geltendmachung im eigenen Namen ermächtigen[190] (im Prozess unter den Voraussetzungen der gewillkürten Prozessstandschaft) und daher ist der Anspruch pfän...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / B. Grundsatzregelung nach Abs. 1 S. 2

Rz. 2 Nach dieser Bestimmung sind die für Mietforderungen geltenden Vorschriften auf den Entgeltanspruch grundsätzlich nicht entsprechend anwendbar. Daraus folgt, dass vorbehaltlich einer Ausnahme nach § 40 Abs. 1 S. 1 jede Zahlung des Dauerwohnberechtigten an den Grundstückseigentümer einschließlich einer Vorauszahlung sowie seine sonstige Verfügungen über die Entgeltforder...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4.3 Verzögerung

Rn 37 Die Implementierung eines vorläufigen Gläubigerausschusses führt praktisch immer zu einer Verzögerung des Verfahrens. Der in der Praxis wichtigste Ausschlusstatbestand in § 22 a Abs. 3 3. Alt. greift jedoch nur unter zwei Bedingungen ein. Zum einen bezieht sich der Verzögerungsbegriff nur auf den Zeitpunkt bis zur Einsetzung des vorläufigen Gläubigerausschusses, zum an...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 5.2 Voraussetzungen der Mitgliedschaft

Rn 42 Naturgemäß kommen als Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses Gläubiger des Schuldners in Betracht. Ob die Gläubigerstellung zuvor durch einen Forderungskauf erworben wurde, spielt keine Rolle. Daneben können Mitglieder aber auch Personen sein die keine Gläubiger des Schuldners sind. Dies war zunächst streitig, der Gesetzgeber hat aber mit dem SanInsFoG[95] ein...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Ausübung des Anfechtungsrechts

Rz. 20 Zunächst ist der Berechtigte selbst zur Ausübung des Anfechtungsrechts befugt. Darüber hinaus kann das Anfechtungsrecht auch durch einen Bevollmächtigten oder gesetzlichen Vertreter ausgeübt werden, wobei § 181 BGB zu beachten ist.[43] Dem beschränkt Geschäftsfähigen steht ebenfalls ein Anfechtungsrecht zu, wenn ihm diese Anfechtung lediglich einen rechtlichen Vorteil...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schuldumwandlung

Rn. 1 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Zu- und Abfluss können auch durch die Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner bewirkt werden, dass der Schuldner den Betrag künftig aus einem anderen Rechtsgrund schuldet (Novation/Schuldumschaffung). Mit dieser Vereinbarung verfügt der Gläubiger in Ausübung seiner wirtschaftlichen Verfügungsmacht über seine Forderung, BFH v 22.07.1997,...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / V. Dürftigkeits- und Unzulänglichkeitseinrede in der Zwangsvollstreckung

Rz. 22 Grundsätzlich kann der zu einer Leistung verurteilte Erbe in der Zwangsvollstreckung die Einreden des Abs. 1 S. 1 nur dann geltend machen, wenn ihm die Beschränkung seiner Haftung im Urteil vorbehalten wurde (§ 780 Abs. 1 ZPO). Davon macht lediglich § 780 Abs. 2 ZPO in den dort näher bestimmten Fällen eine Ausnahme.[65] Der Vorbehalt ist weiter dann entbehrlich, wenn ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / i) Gesetz zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer zivilprozessrechtlicher Vorschriften

Rn 37 Die Bundesregierung brachte unter dem 09.08.2019 einen Entwurf eines "Gesetzes zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer zivilprozessrechtlicher Vorschriften" ein. Der Wandel der Lebensverhältnisse, die wachsende Komplexität der Rechtsbeziehungen sowie die v...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Beschränkung der Erbenhaftung auf den Nachlass

Rz. 248 Die unbeschränkbare Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten tritt gemäß § 1994 Abs. 1 S. 2 BGB ein, wenn der Erbe die Frist zu Errichtung eines Inventars versäumt oder gemäß § 2005 Abs. 1 S. 1 BGB, wenn er absichtlich ein unrichtiges Inventar errichtet. Solange der Erbe noch nicht unbeschränkbar haftet, kann er eine Beschränkung der Haftung für Nachlassverbin...mehr

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AGS 01/2026, Zeitschriften aktuell

Diplom-Rechtspfleger Hagen Schneider, Kostenfestsetzung bei abweichender Kostenentscheidung (§ 150 Abs. 4 FamFG) im Verbundverfahren, JurBüro 2025, 169 Gem. § 150 Abs. 1 FamFG sind die Kosten im Scheidungsverbundverfahren grds. gegeneinander aufzuheben, wenn das Familiengericht die Kosten nicht anderweitig nach billigem Ermessen verteilt. Eine solche anderweitige Verteilung r...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / B. Rechtliche Folgen des Nichtbetroffenseins

Rz. 2 Nach § 1972 BGB werden durch das Aufgebot Pflichtteilsrechte (§§ 2303 ff. BGB), Vermächtnisse (§§ 2147 ff. BGB) und Auflagen (§§ 2192 ff. BGB) nicht betroffen. Die rechtliche Stellung dieser sog. nachlassbeteiligten Gläubiger ist schwächer als diejenige anderer – ausgeschlossener – Nachlassgläubiger. Denn obwohl ihre Ansprüche aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen un...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / bb) Bewertung von freiberuflichen Praxen und Apotheken

Rz. 232 Freiberufliche Praxen sind in noch stärkerem Maße durch eine ausgeprägte persönliche Bindung des Praxisinhabers zu seinen Klienten und Patienten gekennzeichnet. Die Gerichte lehnen daher i.d.R. zu Recht hierfür die Anwendung der Ertragswertmethode i.S.v. IDW S 1 ab.[722] Vielmehr wird das Sachwertverfahren[723] zugrunde gelegt und ein "Goodwill" berücksichtigt, sowei...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 4. Keine Erbrechtsanmaßung

Rz. 10 Wer sich kein Erbrecht anmaßt (d.h. wer für sich kein Erbrecht in Anspruch nimmt), ist nicht Erbschaftsbesitzer, auch wenn er Erbschaftsgegenstände besitzt. Der Erbschaftsanspruch besteht somit nicht gegenüber demjenigen, der etwas aus der Erbschaft erlangt hat, ohne sich auf irgendein Recht oder einen Titel zu berufen, wie z.B. der Dieb. Er besteht auch nicht gegenüb...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Rz. 287 Nach § 110 GewO werden die für Handlungsgehilfen geltenden Regelungen der §§ 74 ff. HGB einheitlich für alle Arbeitnehmer angewendet. Auf Nichtarbeitnehmer sind die §§ 74 ff. HGB nicht anwendbar. Für Handelsvertreter besteht eine den arbeitsrechtlichen Vorschriften ähnliche Regelung (§ 90a HGB; vgl. im Einzelnen das Kapitel "Handelsvertreterrecht" in diesem Buch). Fü...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 4. Sonderumlage wegen Wohngeldrückständen

Rz. 65 Aus § 28 folgt die Verpflichtung der Wohnungseigentümer für einen ausgeglichenen Etat zu sorgen.[163] Entsteht durch Zahlungsausfälle eine größere Deckungslücke, muss der Verwalter dafür sorgen, dass eine Änderung des laufenden Wirtschaftsplans beschlossen und auf diese Weise die Pflicht zur Zahlung weiterer Beträge gemäß § 28 Abs. 1 begründet wird, um die Deckungslüc...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Prozessuale Durchsetzung der Dürftigkeitseinrede

Rz. 12 Beantragt der Nachlassgläubiger im Prozess gegen den Erben lediglich eine auf den Nachlass beschränkte Verurteilung, ist das Prozessgericht bereits nach § 308 Abs. 1 ZPO daran gebunden. Kommt es zu dem Ergebnis, dass die Klage begründet ist, hat es – ohne die Prüfung des § 1990 BGB, auch wenn sich der Erbe darauf beruft – der Klage stattzugeben. Es ist dabei gehalten,...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / II. Tod, Liquidation, Umwandlung und Insolvenz

Rz. 208 Ist der Verwalter eine natürliche Person und stirbt dieser, endet seine Organstellung mit seinem Tod; das Amt ist Fall personengebunden, eine Rechtsnachfolge durch den Erben kommt nicht in Betracht (§§ 168 S. 1, 673 BGB analog).[168] Rz. 209 Veräußert ein Einzelkaufmann sein Einzelhandelsgeschäft mit Firma, wird der Erwerber nicht zum Verwalter.[169] Denn der Verwalte...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 7.1 Beginn und Ende

Rn 57 Der Beginn der Tätigkeit des Mitglieds eines vorläufigen Gläubigerausschusses setzt zum einen die Bestellung durch das Gericht voraus und zum anderen die Abgabe der Annahmeerklärung durch das Mitglied gegenüber dem Gericht. Zur Beschleunigung kann die Annahmeerklärung bereits vorab eingereicht werden, dann muss das Gericht den Einsetzungsbeschluss aber dem Mitglied zus...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Beteiligte

Rz. 1 Der Auskunftsanspruch des § 2057 dient der Vorbereitung einer Ausgleichung nach §§ 2050–2053. Selbstständig[1] anspruchsberechtigt ist zunächst der Miterbe, der Ausgleichung verlangen könnte,[2] sowie der enterbte Abkömmling zwecks Bezifferung seines Pflichtteiles, soweit weitere Abkömmlinge vorhanden sind § 2316 Abs. 1 BGB.[3] Ferner kann der Anspruch auch dem Testame...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Bestimmung ergänzt die Vorschriften zur Haftung des Erben (§§ 1978, 1979 BGB), gelegentlich der Verwaltung des Nachlasses. Dem Erben wird die Pflicht auferlegt, unverzüglich (vgl. § 121 BGB) das Nachlassinsolvenzverfahren zu beantragen, sobald er Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung des Nachlasses erlangt (im Einzelnen vgl. § 1975 Rdn 6, 7). ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Transferleistungen / 3.1.2 Betriebliche Voraussetzungen

Die betrieblichen Voraussetzungen sind erfüllt, wenn in einem Betrieb bzw. in einer eigenständigen Betriebsabteilung Personalanpassungsmaßnahmen aufgrund einer Betriebsänderung durchgeführt werden, die von dem Arbeitsausfall betroffenen Arbeitnehmer in einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit (beE) zusammengefasst werden, die Organisation und Mittelausstattung der b...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / f) Form des Zeugnisses

Rz. 620 Das Zeugnis ist schriftlich zu erteilen. Die elektronische Form ist ausgeschlossen (§ 630 S. 3 BGB, § 109 Abs. 3 GewO). Das Zeugnis ist maschinenschriftlich und auf dem für die Geschäftsführungskorrespondenz üblichen Geschäftspapier zu erstellen. Das BAG hat den Anspruch des Arbeitnehmers auf eine saubere einwandfreie Ausfertigung mit entsprechendem Schriftbild und o...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Verfügungen, die nicht unter § 2081 BGB fallen und somit nicht gegenüber dem Nachlassgericht anzufechten sind

Rz. 19 Bei Verfügungen, die nicht unter die Regelung des § 2081 BGB fallen, erfolgt die Anfechtung nicht gegenüber dem Nachlassgericht. Diese sind gem. § 143 Abs. 4 S. 1 BGB gegenüber demjenigen anzufechten, dem die Verfügung unmittelbar einen rechtlichen Vorteil verschafft. Hierunter fallen insbesondere Vermächtnisse. Vermächtnisse sind demgemäß gegenüber dem Vermächtnisneh...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.4.6 Rückzahlung pauschal besteuerter Zuwendungen

Arbeitslohnrückzahlungen mindern die im selben Kalenderjahr anfallenden pauschalbesteuerungsfähigen Zuwendungen und damit die pauschale Steuerschuld des Arbeitgebers. Übersteigen in einem Kalenderjahr die Arbeitslohnrückzahlungen betragsmäßig die Zuwendungen des Arbeitgebers, ist eine Minderung von Beiträgen im selben Kalenderjahr nur bis auf null möglich.[1] Eine Minderung ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Festsetzung der Vergütung – Verfahren

Rz. 8 Das Nachlassgericht setzt die Vergütung gem. § 168 Abs. 1, 5 FamFG auf Antrag des Erben oder des Nachlassverwalters oder – wenn es die Festsetzung für angemessen hält – von Amts wegen fest. Zuständig zur Festsetzung der Vergütung des Nachlassverwalters ist das Nachlassgericht (§§ 1975, 1813, 1808 Abs. 1, 1962 BGB i.V.m. §§ 340, 292, 292a FamFG). Funktionell zuständig i...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Beendigung durch einen Insolvenzplan und Rechtsfolgen

Rz. 7 Ebenso wie das Nachlassinsolvenzverfahren nicht durch Verteilung endet, endet es auch nicht durch den Insolvenzplan. Ebenso wie nach der Verteilung ist auch hier ein Aufhebungsbeschluss notwendig (§ 258 Abs. 1 InsO). Sobald die Bestätigung des Insolvenzplans rechtskräftig ist, beschließt das Insolvenzgericht die Aufhebung. Der Beschluss und der Grund der Aufhebung sind...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / a) Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG)

Rn 12 Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) wurde vom Bundesrat am 25.11.2011 – zuvor vom Bundestag unter dem 27.10.2011 in der vom Rechtsausschuss geänderten Form verabschiedet – entgegen der Empfehlung seiner Ausschüsse, die Einberufung des Vermittlungsausschusses zu verlangen, angenommen. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt erfolgte so...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / III. Zwangsverwaltung: Nr. 3311 Anm. Nr. 3 u. Nr. 4 VV RVG

Rz. 643 Die Zwangsverwaltung (§§ 146–161 ZVG) wird i.d.R. durch Antrag eines persönlichen oder dinglichen Gläubigers wegen eines Geldanspruchs oder durch Antrag des Insolvenzverwalters (§ 172 ZVG) gegen den Schuldner als Grundstückseigentümer eingeleitet. Der RA erhält im Verfahren über diesen Antrag oder den Antrag auf Zulassung des Beitritts die 0,4 Verfahrensgebühr nach N...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / H. Ausnahme: Durchsetzung von Nachlassverbindlichkeiten (S. 2)

Rz. 11 Da Nachlassverbindlichkeiten auch den Nacherben treffen, wird er durch ihre Durchsetzung im Wege der Zwangsvollstreckung nicht beeinträchtigt und kann sie daher auch nicht verhindern.[27] Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Verbindlichkeit schon durch den Erblasser oder erst durch den Nacherben bei ordnungsmäßiger Verwaltung des Nachlasses, z.B. in Fortführung eine...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 7.4 Vergütung

Rn 64 Eine Regelung zur Vergütung der Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses findet sich in § 17 Abs. 2 InsVV. Dabei wird die Tätigkeit im Zusammenhang mit Auswahl und Ernennung eines (vorläufigen) Insolvenzverwalters bzw. Sachwalters einmalig und pauschal mit 500,00 EUR vergütet. Der Stundensatz für die Tätigkeit im Gläubigerausschuss beträgt regelmäßig zwischen 50...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3. Arten des vorläufigen Ausschusses

Rn 8 Das Gesetz unterscheidet hinsichtlich der Einsetzung eines vorläufigen Gläubigerausschusses zunächst nach dem Umfang des Geschäftsbetriebs des Schuldners im vorangegangenen Geschäftsjahr. Sind mindestens zwei der in § 22 a Abs. 1 Nr. 1 bis 3 geregelten Merkmale zur Höhe der Bilanzsumme, der Umsatzerlöse oder der Arbeitnehmerzahl erfüllt, muss das Insolvenzgericht einen ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Verfahren vor dem Nachlassgericht

Rz. 14 Auf Antrag entscheidet das örtlich zuständige Nachlassgericht gem. § 343 FamFG, soweit der Pflichtteilsanspruch nach Grund und Betrag unstreitig ist, Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 1382 Abs. 2–4 BGB, §§ 264, 362 FamFG. Im Regelfall entscheidet der Rechtspfleger über den Antrag, § 3 Nr. 2c RPflG. Das Nachlassgericht entscheidet nur auf Antrag eines Erben, des Insolvenzverwalters...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 7.3 Haftung

Rn 63 Die Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses haften für die schuldhafte Verletzung ihrer Pflichten gemäß §§ 71, 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1a. Damit sehen sich die Ausschussmitglieder einem beachtlichen Haftungsrisiko ausgesetzt, was ihnen in der Praxis häufig nicht bewusst ist. Insbesondere sind die Überwachung der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters oder d...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Rechtsgeschäftliche Vertretung

Rz. 8 Bei der Erklärung der Annahme ist rechtsgeschäftliche Vertretung nach den allg. Vorschriften der §§ 164 ff. BGB zulässig.[18] Die Bevollmächtigung ist formlos möglich,[19] in der Praxis kann daher auch die Vertretung durch den Anschein einer Vertretung erfolgen. Aufgrund des Rechtsgedankens des § 181 BGB kommen als Stellvertreter aber Testamentsvollstrecker, Nachlasspf...mehr