Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverwalter

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Abnahme im Mietrecht / 6.1 Herausgabeanspruch

Aufgrund des Herausgabeanspruchs ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unmittelbaren Besitz an der Mietsache zu verschaffen. Der Vermieter hat ein Aussonderungsrecht. Durch den Anspruch wird die Insolvenzmasse verpflichtet. Dies gilt allerdings nur, wenn der Insolvenzverwalter den Besitz für den Mieter innehält. Ist der Vermieter dagegen in der Lage, den Besitz zu ergre...mehr

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BGH: D&O-Versicherung und Ausschluss bei wissentlicher Pflichtverletzung

Zusammenfassung BGH konkretisiert die Voraussetzungen für den Ausschluss des D&O-Versicherungsschutzes bei wissentlicher Pflichtverletzung. Besonders im Fokus: Die Insolvenzantragspflicht als Kardinalpflicht und die Frage, wann Geschäftsführer trotz Versicherung persönlich haften. In den meisten D&O-Versicherungsbedingungen ist der Versicherungsschutz für wissentlich begangen...mehr

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Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 2.12.3 Insolvenzgeldbescheinigung (Abs. 2 Nr. 22 a. F.)

Rz. 62 Abs. 2 Nr. 22 bedrohte Insolvenzverwalter und in den besonderen Fällen des § 314 Abs. 2 den Arbeitgeber mit Bußgeld (vgl. jetzt Abs. 2 Nr. 19). Der Bußgeldtatbestand wurde mit Wirkung zum 1.1.2023 aufgehoben.mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Zweimalige Vorsteuerberichtigung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Erste Berichtigung: Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens löst eine Verpflichtung zur (ersten) Berichtigung des Vorsteuerabzugs für empfangene, aber nicht (mehr) bezahlte Eingangsleistungen aus. Zweite Berichtigung: Leistet der Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens Quotenzahlungen auf die Entgeltforderungen betreffend diese Eingangsleistungen, folgt dara...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / D. Pfändungsgläubiger und Insolvenzverwalter (Abs. 2)

Rz. 12 Der mit § 11 Abs. 1 bezweckte Schutz des Eigentümers vor einer Zwangsverwertung des Wohnungseigentums wegen Aufhebung der Gemeinschaft wäre nicht perfekt, wenn zwar nicht der einzelne Wohnungseigentümer, wohl aber ein Pfändungsgläubiger gemäß § 751 BGB oder ein Insolvenzverwalter gemäß § 84 Abs. 2 InsO die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen könnten. Folglich schließ...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 7. Beitragspflicht bei Insolvenz

Rz. 256 Fällt eine Eigentumswohnung in die Insolvenzmasse, so gehören zu den Masseverbindlichkeiten i.S.v. § 55 Abs. 1 Nr. 1 Fall 2 InsO, die gemäß § 53 InsO vorweg zu berichtigen sind, diejenigen Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig geworden sind.[640] Wegen dieser Masseschulden kann die Gemeinschaft der Wohnu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Insolvenzverfahren

Tz. 652 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Die Frage, ob durch die Auflösung von OT oder OG oder durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen eine der beiden Gesellschaften bzw gegen beide ein ertragstliches Organschaftsverhältnis endet, wurde von jeher in enger Anlehnung an die Rechtslage bei der USt beantwortet (s Tz 650). Hinsichtlich der Auswirkungen der Eröffnung eines Ins...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 8.4 Mitwirkungspflichten (Abs. 4)

Rn 71 Der Abs. 4 ergänzt die ohnehin bestehende umfangreiche Auskunfts- und Mitwirkungspflicht des Schuldners nach §§ 20 Abs. 1, 22 Abs. 3, 97 lediglich um eine spezielle Vorschrift für das Verfahren zur Einsetzung eines vorläufigen Gläubigerausschusses. Im Rahmen seiner Ermittlungen nach § 5 kann das Gericht sich ohnehin der Mitwirkung des Schuldners oder des ggf. bereits b...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / k) Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes

Rn 43 Die Bundesregierung legte am 03.04.2020 einen Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz – PKoFoG) vorgelegt. Mit dem am 01.07.2010 in Kraft getretenen Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes vom 07.07.2009 ist der Schutz von Gu...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / I. Ausgangslage

Rz. 11 An den Zustand des gemeinschaftlichen Grundstücks vor allem nach teilweiser Zerstörung des gemeinschaftlichen Gebäudes ohne Schadensdeckung erinnert sein Zustand nicht selten nach der Insolvenz des Bauträgers: Auf dem Grundstück steht der Torso eines Gebäudes; eine Vollendung des Gebäudes durch den Bauträger ist nicht zu erwarten. Wurde für den Erwerber vor Eröffnung ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / L. Insolvenzverfahren

Rz. 651 Das Insolvenzverfahren ist im Unterabschnitt 5 von Abschnitt 3 des Teil 3 VV RVG geregelt. Für den RA können die in Nrn. 3313–3321 VV RVG bestimmten Gebühren entstehen. Die Vorb. 3.3.5 Abs. 2 S. 1 und Abs. 3 VV RVG regelt dabei Besonderheiten. Rz. 652 Bei den Gebühren ist zu unterscheiden, ob der RA einen oder mehrere Gläubiger (Vorb. 3.3.5 Abs. 2 S. 1, Nrn. 3314, 331...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / G. Gutgläubiger Erwerb

Rz. 9 Ein Gutglaubensschutz kommt anders als bei Abs. 3 BGB bei einem Erwerb in der Zwangsvollstreckung nicht in Betracht, da die Vorschriften über den guten Glauben des Grundbuchs und über den gutgläubigen Erwerb beweglicher Sachen (§§ 892 ff., 932 ff., 1244 BGB) nur für den rechtsgeschäftlichen Erwerb gelten.[19] Auch der gutgläubig gegen den Vorerben vorgehende Eigengläub...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 8. Verfahren

Rn 65 Die Gerichte sehen sich mitunter einem gewissen Druck ausgesetzt, den vorläufigen Gläubigerausschuss schnell einzusetzen. Häufig geht es den Beteiligten dabei aber wohl weniger um eine frühzeitige Gläubigerbeteiligung an der Sanierung des Unternehmens, sondern eher um die Möglichkeit über § 56 a Einfluss auf die Verwalterauswahlentscheidung zu nehmen. Das Ziel ist per ...mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / 1.4 Weiterbeschäftigte Arbeitnehmer

Da das Beschäftigungsverhältnis grundsätzlich nicht durch die Insolvenz des Arbeitgebers beendet wird, besteht dieses auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens weiter. Für die vom Insolvenzverwalter weiterbeschäftigten Arbeitnehmer gilt der Insolvenzverwalter als Arbeitgeber.mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / s) Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz

Rn 70 Mit dem Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz v. 12.07.2024 hat der Gesetzgeber bestimmte weitere Aspekte der Digitalisierung für Insolvenzverfahren umgesetzt und die bisherigen Möglichkeiten elektronischer Kommunikation erweitert. Für alle Insolvenzverfahren, d.h. nicht nur ab einer bestimmten Unternehmensgröße und auch für Eigenverwaltungsverfahren ist nunme...mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / 3.3 Beitragszahlung aus Wertguthaben

Im Fall der Insolvenz eines Arbeitgebers ist der Treuhänder/Insolvenzverwalter verpflichtet, bisher gebildetes Entgeltguthaben möglichst kurzfristig an den Arbeitnehmer auszuzahlen. Das Wertguthaben ist nur insoweit beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, als davon Beiträge entrichtet werden. Die Beiträge werden mit den Beiträgen des Monats fällig, der dem Monat folgt, in dem di...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / F. Insolvenzverfahren

Rz. 8 In der Insolvenz des Vorerben gehört die Vorerbschaft zur Insolvenzmasse (§ 35 InsO). Der Nacherbe hat kein Aussonderungsrecht. Das Verfügungsrecht des Insolvenzverwalters (§ 80 Abs. 1 InsO) ist aber gem. § 2115 BGB beschränkt. Freihändige Verfügungen sind dem Insolvenzverwalter gem. § 83 Abs. 2 InsO auch verfahrensrechtlich untersagt. Zu den Verfügungen des Insolvenzv...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / G. Anmeldung einer Forderung zur Insolvenztabelle

Rz. 587 Nicht immer ist die Zwangsvollstreckung erfolgreich. Wird über das Vermögen des Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet, sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen verboten. Der Gläubiger hat dann nur noch die Möglichkeit, seine Forderung zur Insolvenztabelle anzumelden mit der Ungewissheit, ob seine ursprüngliche Forderung wenigstens teilweise befriedigt wird. Rz. 588 Der ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 4. Besonderheit: Pflichtteilsansprüche und Testamentsvollstreckung

Rz. 11 Nach Abs. 1 S. 3 können Pflichtteilsansprüche nur gegen die Erben geltend gemacht werden. Dies gilt auch dann, wenn dem Testamentsvollstrecker die Verwaltung des ganzen Nachlasses zusteht. In diesen Bereich gehören sämtliche Klagen hinsichtlich einer etwaigen Pflichtteilszahlung z.B.:mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / Zusammenfassung

Überblick Für die Auszahlung des Insolvenzgeldes ist ausschließlich die Bundesagentur für Arbeit zuständig. Dementsprechend haben die Arbeitsagenturen und nicht etwa der Arbeitgeber die mit den Entgeltersatzleistungen zusammenhängenden betragsmäßigen Bescheinigungspflichten zu erfüllen. Etwas anderes gilt für spätere Zahlungen des Insolvenzverwalters an die Bundesagentur für...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Gesetzestext

(1) Das Insolvenzgericht hat einen vorläufigen Gläubigerausschuss nach § 21 Abs. 2 Nummer 1a einzusetzen, wenn der Schuldner im vorangegangenen Geschäftsjahr mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale erfüllt hat:mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Gesetzestext

1Eine Verfügung über einen Erbschaftsgegenstand, die im Wege der Zwangsvollstreckung oder der Arrestvollziehung oder durch den Insolvenzverwalter erfolgt, ist im Falle des Eintritts der Nacherbfolge insoweit unwirksam, als sie das Recht des Nacherben vereiteln oder beeinträchtigen würde. 2Die Verfügung ist unbeschränkt wirksam, wenn der Anspruch eines Nachlassgläubigers ode...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / B. Zum prozessualen Begriff des Wohnungseigentümers

Rz. 9 Die Zuständigkeit für den besonderen Gerichtsstand (§ 43 Abs. 1 S. 2 WEG) sowie die ausschließlichen Gerichtsstände nach § 43 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 und Nr. 4 WEG knüpfen an den Begriff des "Wohnungseigentümers" an. Rz. 10 Wer Wohnungseigentümer ist, stellt im Zusammenhang mit der Zuständigkeit eine sog. "doppelt relevante Tatsache" dar, d.h. eine solche Tatsache, die s...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Beendigung durch Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens

Rz. 2 Mit der Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens endet die Nachlassverwaltung, ohne dass ein Aufhebungsbeschluss ergehen muss.[2] Es genügt der Erlass eines Insolvenzeröffnungsbeschlusses. Daneben bedarf es keines besonderen Aufhebungsbeschlusses des Nachlassgerichts. Der Eröffnungsbeschluss muss nur erlassen, noch nicht rechtskräftig geworden sein. Die Beendigung ste...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 6. Aufgaben und Befugnisse

Rn 46 Die Aufgaben und Befugnisse des vorläufigen Gläubigerausschusses ergeben sich im Wesentlichen aus dem Verweis in § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1a auf die §§ 67–69 und entsprechen mithin grundsätzlich denjenigen des Gläubigerausschusses im eröffneten Verfahren (vgl. insb. die Kommentierung zu § 69). Hinzu kommen die spezifischen Befugnisse im Rahmen der Verwalterauswahl gemäß ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 6.2 Zustimmungsrechte

Rn 50 Schon dem vorläufigen Gläubigerausschuss kommen die Zustimmungsrechte des § 160 zu.[109] Zwar findet sich keine explizite Verweisung auf diese Norm in den Vorschriften über den vorläufigen Gläubigerausschuss, aber es handelt sich insoweit um eine Konkretisierung der in § 69 geregelten Überwachungsaufgaben des Gläubigerausschusses, die wiederum von § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Rechtsfolgen

Rz. 3 Soweit der Käufer bzw. Erwerber persönlich haftet, kann er während andauernder Nachlassverwaltung oder andauerndem Nachlassinsolvenzverfahren nur vom Nachlass- bzw. Insolvenzverwalter in Anspruch genommen werden. Wird die Nachlassverwaltung und das Nachlassinsolvenzverfahren aufgrund der Dürftigkeit des Nachlasses beendet, können die Nachlassgläubiger unmittelbar gegen...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Erben als Anspruchsgegner

Rz. 41 Schuldner des Pflichtteilsanspruchs sind gem. § 2303 BGB grundsätzlich die Erben. Mitglieder einer Erbengemeinschaft haften – sowohl vor als auch nach der Auseinandersetzung[180] – gem. §§ 2058 ff. BGB im Außenverhältnis als Gesamtschuldner i.S.d. §§ 421 ff. BGB.[181] Der Pflichtteilsberechtigte hat also grundsätzlich die freie Wahl, welchem Miterben gegenüber er sein...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.3 Antragsausschuss (Abs. 2)

Rn 19 Die Möglichkeit der Ernennung eines sog. "Antragsausschusses" wurde erst kurz vor Schluss des Gesetzgebungsverfahrens auf Initiative des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages aufgenommen.[28] Dadurch soll unabhängig von den im Gesetzgebungsverfahren angehobenen Größenklassen des Absatz 1 und der gerichtlichen Initiative bei Entscheidung nach § 21 Abs. 2 Nr. 1a au...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Auswahl

Rz. 44 Die Auswahl des Nachlasspflegers durch das Nachlassgericht erfolgt nach Eignungsgesichtspunkten (siehe § 1816 Abs. 1 BGB).[120] Das Nachlassgericht ist in seiner Entscheidung frei, es ist insbesondere nicht an eine etwaige Anordnung des Erblassers gebunden. Der Nachlasspfleger muss eine natürliche Person[121] sowie geeignet und zuverlässig sein. Mangelnde Eignung des ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / III. Tätigkeit im eröffneten Insolvenzverfahren

Rz. 664 Nr. 3317 Rz. 665 Das Vorverfahren ist mit Eröffnung des Insolvenzverfahren...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / V. Verfahren über einen Insolvenzplan

Rz. 671 Nrn. 3318, 3319 Die Befriedigung absonderungsberechtigter Gläubiger und der Insolvenzgläubiger, die Verwertung der Insolvenzmasse und deren Vertei...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / j) Gesetz zur Einführung von Sondervorschriften für die Sanierung und Abwicklung von zentralen Gegenparteien

Rn 42 Am 03.12.2019 gab es den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Sondervorschriften für die Sanierung und Abwicklung von zentralen Gegenparteien und zur Anpassung des Wertpapierhandelsgesetzes an die Unterrichtungs- und Nachweispflichten nach den Artikeln 4a und 10 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 durch die Bundesregierung. Das Gesetz ist mit Anpassungen basierend au...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / I. Unauflöslichkeit der GdWE

Rz. 1 § 22 bestimmt seinem Inhalt nach "nur" die Grenze der Pflicht der GdWE nach § 19 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 zur Erhaltung des Gebäudes auf dem gemeinschaftlichen Grundstück. Sie steht aber in einem systematischen Zusammenhang mit einer der Grundlagenvorschriften des WEG, nämlich mit § 9a Abs. 5, § 11 über die Unauflöslichkeit der GdWE. Nach § 11 Abs. 1 und 2 können weder ...mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / 2 Meldungen

Der Arbeitgeber ist u. a. für die erforderlichen Meldungen zur Sozialversicherung verantwortlich. Im Insolvenzfall gilt der Insolvenzverwalter als Arbeitgeber für die von ihm weiterbeschäftigten bzw. von der Arbeit freigestellten oder von ihm neu eingestellten Arbeitnehmer. In die Entgeltmeldung (Abmeldung bzw. Jahresmeldung) ist für jeden Beschäftigten "das beitragspflichtige Ar...mehr

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Meldungen / 7.1 Weiterbeschäftigung nach dem Insolvenztag

Sofern Arbeitnehmer über den Insolvenztag hinaus weiter beschäftigt werden, ist zunächst eine Abmeldung bis zum Tag der Insolvenz mit dem Abgabegrund "30" abzugeben. Gemeldet wird das tatsächlich erzielte Entgelt bzw. das Entgelt, auf das Anspruch besteht. Die erneute Anmeldung vom Insolvenztag an wird mit dem Abgabegrund "10" erstattet. Wichtig Betriebsnummer des insolventen...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 Mit der Fassung dieser Vorschrift hat der Gesetzgeber seiner Auffassung, dass die Nachlassgläubiger während einer Nachlassverwaltung und im eröffneten Nachlassinsolvenzverfahren kein schutzwürdiges Interesse daran hätten, dass der Erbe ein Inventar des Nachlasses errichtet, deutlichen Ausdruck verliehen. Dies scheint auch überzeugend, denn mit der Anordnung der Nachlas...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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Insolvenz: Versicherungs- u... / 2.2 Freigestellte Arbeitnehmer

Der Arbeitgeber oder der Insolvenzverwalter hat in Fällen freigestellter Arbeitnehmer mit dem Tag vor dem lnsolvenztag eine Abmeldung (Abgabegrund "71") vorzunehmen. In diese Abmeldung ist das (bisher noch nicht gemeldete) beitragspflichtige Arbeitsentgelt einzutragen, das bis zu diesem Tag gezahlt worden ist, zuzüglich des noch nicht ausgezahlten Arbeitsentgelts, unabhängig...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Verfahrensfragen

Rz. 8 Der Vermächtnisanspruch entsteht zwar regelmäßig mit dem Erbfall und unabhängig von dem Erwerb der Erbschaft durch den Erben; dies führt jedoch nicht dazu, dass der Erbe vor Annahme der Erbschaft von dem Vermächtnisnehmer verklagt werden kann (§§ 1958, 2014 ff. BGB). Die Klage des Vermächtnisnehmers ist ggf. auch gegen den Nachlasspfleger, Nachlassverwalter, Testaments...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Nachlassverwaltung endet nicht automatisch, sondern grundsätzlich nur durch die förmliche Aufhebung seitens des Nachlassgerichts, die erfolgen muss, wenn der Grund (§§ 1975, 1962, 1888, 1812 Abs. 1 BGB) weggefallen ist. Die Befriedigung der Nachlassgläubiger und die Herausgabe des (Rest-)Nachlasses an den/die Erben führt für sich allein betrachtet nicht zu einer Be...mehr

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Insolvenzgeldumlage / 1 Umlagepflicht des Arbeitgebers

Die Mittel für die Zahlung des Insolvenzgeldes werden durch eine monatliche Umlage von den Arbeitgebern aufgebracht. Diese alleinige Aufbringung der Umlage durch die Arbeitgeber ist verfassungsgemäß.[1] Über die Teilnahme an der Umlagepflicht entscheidet grundsätzlich der Arbeitgeber. In Zweifelsfällen wird die Entscheidung von der Einzugsstelle getroffen. Bestimmte Arbeitgeb...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 3. Entscheidung über den Eröffnungsantrag

Rz. 627 Scheitert jedoch auch der gerichtliche Einigungsversuch, so wird das ruhende Insolvenzantragsverfahren wieder aufgenommen und das Insolvenzgericht eröffnet ein sog. vereinfachtes Insolvenzverfahren. Dies geschieht auch, wenn im Antrag bereits die Einschätzung abgegeben worden ist, dass eine gerichtliche Einigung aussichtslos erscheint und die Fortsetzung der Eröffnun...mehr

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Umlageverfahren: Besondere ... / 4.3 Betriebserrichtung im Laufe eines Kalenderjahres

Wird ein Betrieb im Laufe des Kalenderjahres errichtet, so nimmt der Arbeitgeber am Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen teil, wenn nach der Art des Betriebs anzunehmen ist, dass die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer während der überwiegenden Kalendermonate dieses Kalenderjahres 30 nicht überschreiten wird. Das gilt auch dann, wenn ein Betrieb im Anschluss an eine Insolve...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Ausschlagung bei Insolvenz des vorläufigen Erben

Rz. 13 Die Ausschlagungserklärung ist ebenso wie die Annahmeerklärung nicht durch Gläubiger anfechtbar; befindet sich der Erbe in der Insolvenz und fällt ihm eine Erbschaft an, so kann er persönlich und nicht der Insolvenzverwalter diese ausschlagen (§ 83 Abs. 1 InsO; vgl. § 1942 Rdn 12).[56]mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.4 Amtsausschuss (§ 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1a)

Rn 24 Das Gericht hat unabhängig vom Vorliegen der Schwellenwerte des § 22 a Abs. 1 und eines Antrages nach § 22 a Abs. 2 die Möglichkeit, unter Berücksichtigung der Besonderheiten des konkreten Verfahrens nach seinem pflichtgemäßen Ermessen gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 1a einen vorläufigen Gläubigerausschuss amtswegig einzusetzen (Amtsausschuss). Die Ausübung des Ermessens des Geri...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 6. Beitragspflicht bei Zwangsverwaltung

Rz. 255 Ist die Zwangsverwaltung einer Eigentumswohnung angeordnet, so richtet sich der Anspruch auf Zahlung der nach Anordnung der Zwangsverwaltung fällig gewordenen Wohngeldbeiträge auch gegen den Zwangsverwalter. Das Wohngeld kann daneben weiter gegen den Eigentümer[635] und gegen den gemäß §§ 35, 80 InsO an seine Stelle getretenen Insolvenzverwalter[636] gerichtlich gelt...mehr