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Muster 15.3: Sonderermächtigung des "schwachen" vorläufigen Verwalters

Amtsgericht _________________________

Beschluss

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der _________________________, vertreten durch _________________________, wird heute, am _________________________ um _________________________ Uhr, zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse angeordnet:

1.

Der Schuldnerin wird bezüglich des Abschlusses von Warenlieferverträgen und bezüglich des Abschlusses von Zentralregulierungsverträgen ein besonderes Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 1 InsO). Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin geht insoweit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.

Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

2. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird gleichzeitig ermächtigt (§ 22 Abs. 2 InsO), zu Lasten der späteren Insolvenzmasse a) Lieferverträge und Zentralregulierungsverträge abzuschließen b) Verträge zur Regelung der Aus- und Absonderungsrechte mit Wirkung für und gegen die künftige Insolvenzmasse abzuschließen.

Begründung: _________________________

Amtsgericht

Richter/in am Amtsgericht

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