Eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft gewährleistet grundsätzlich einen zahlungskräftigen Zahler und einen problemlosen Zugriff.[1] Zu beachten ist, dass der Bank nicht die Möglichkeit eingeräumt wird, sich durch Hinterlegung der Bürgschaftssumme aus ihrer Verpflichtung zu befreien.

[1] OLG Rostock, Urteil v. 25.2.2016, 3 U 73/12: Bürgenhaftung bei Mietvertragskündigung durch Insolvenzverwalter.

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