Fachbeiträge & Kommentare zu Grundgesetz

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / b) Rechtlicher Rahmen für die Auswahl der Bewertungsmethode

Rz. 171 Bislang sind nur sehr wenige höchstrichterliche Entscheidungen ergangen, die sich mit Fragen der Unternehmenswertermittlung zur Bemessung von Pflichtteils-[500] oder Pflichtteilsergänzungsansprüchen beschäftigen.[501] Im Hinblick auf das Alter dieser Entscheidungen darf auch nicht übersehen werden, dass sich mittlerweile die Betriebswirtschaftslehre gerade im Bereich ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / V. Alt. 2: näherer Abkömmling nimmt das ihm Hinterlassene an

Rz. 16 Das Hinterlassene i.S.v. § 2309 BGB ist, was durch Verfügung von Todes wegen zugewandt wird,[64] namentlich Erbteile,[65] die hinter dem Wert der Hälfte des gesetzlichen Erbteils zurückbleiben,[66] und Vermächtnisse,[67] die an Stelle des Pflichtteils zugewendet werden,[68] nicht aber Begünstigungen aus Auflagen.[69] Wie letztwillige Zuwendungen (insbesondere Vermächt...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / bb) Ehebezogene Zuwendungen durch güterrechtliche Vereinbarungen

Rz. 71 Auch der Vermögenserwerb durch güterrechtliche Vereinbarung (Begründung der Gütergemeinschaft) kann im Einzelfall eine ehebezogene Zuwendung darstellen.[271] Grundsätzlich ist der hälftige Vermögenserwerb des weniger vermögenden Ehegatten durch die Vereinbarung einer Gütergemeinschaft aber pflichtteilsergänzungsfest,[272] weil der Rechtsgrund der Bereicherung in einem...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 2312 BGB bildet eine agrarpolitische Schutzvorschrift,[1] die dem Ziel dient, dem Erben die Erhaltung des Betriebs zu ermöglichen. Denn der Erhalt leistungsfähiger landwirtschaftlicher Betriebe in bäuerlichen Familien liegt nach Auffassung des BVerfG im öffentlichen Interesse.[2] Insbesondere soll der Erbe davor geschützt werden, wegen der Befriedigung der Pflichttei...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / B. Tatbestand

Rz. 2 Die Aufnahme des Inventars ist eine Sache des Erben. Sie kann in der Weise geschehen, dass der Erbe selbst unter Beistand der Amtsperson oder diese selbst die Urkunde nach den Angaben des Erben aufnimmt. Notwendig ist in beiden Fällen die Unterschrift des Erben.[6] Die Unterschrift der Amtsperson ist zweckmäßig und üblich, nicht jedoch Wirksamkeitserfordernis für die A...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / VI. Die Haftung des Nachlassverwalters

Rz. 16 Der Nachlassverwalter haftet dem Erben gegenüber wie andere Nachlasspfleger nach den §§ 1833, 1915 BGB für jedes Verschulden persönlich.[45] Wenn sich jedoch der Nachlassverwalter über die ihm gesetzlich obliegenden Pflichten hinaus für die Interessen des Erben eingesetzt und diesem dadurch erhebliche Nachlasswerte erhalten hat, die sonst verloren gegangen wären, kann...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 4. Gerichtliche Vaterschaftsfeststellung

Rz. 10 Eine Begründung der Vaterschaft durch gerichtliche Feststellung (§ 1592 Nr. 3 BGB) kann nur erfolgen, wenn keine Vaterschaft durch Anerkennung oder kraft Ehe besteht. Besteht eine rechtliche Vaterschaft, muss diese zuvor durch Anfechtung beseitigt werden (vgl. Rdn 17). Rz. 11 Seit Einführung des FamFG am 1.9.2009 sind die Verfahren in Abstammungssachen (vorher Kindscha...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 1. Ärztliche Schweigepflicht

Rz. 39 Bei Zweifeln an der Testierfähigkeit, insbesondere aber bei Krankenhaustestamenten, ist das Gespräch mit dem behandelnden Arzt zu suchen. Denn eine Entscheidung setzt grundsätzlich die sorgfältige Ermittlung des medizinischen Befundes voraus. Dem steht jedoch die auf Art. 12 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG, § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 53 Abs. 1 Nr. 3 StVO beruhende ärztliche ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Adoptionen ab dem 1.1.1977

Rz. 19 Das seit dem 1.1.1977 geltende Adoptionsrecht unterscheidet zwischen Minderjährigen- und Volljährigen-Adoptionen. Für minderjährige Kinder gilt grundsätzlich die sog. Volladoption. D.h., dass das minderjährige Kind grundsätzlich Erbe erster Ordnung nach dem Annehmenden und sein Verwandtschaftsverhältnis zu seiner natürlichen Familien aufgelöst wird.[21] Es besteht dahe...mehr

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Regelung des Rechts auf Teilnahme einer Gemeinde an Außenprüfung des Finanzamts gegenüber Gewerbesteuerpflichtigen

Leitsatz 1. Die Gemeinden sind nicht dazu ermächtigt, gegenüber Gewerbesteuerpflichtigen die Teilnahme eines Gemeindebediensteten an der Außenprüfung des Finanzamts anzuordnen (Anschluss an BVerwG-Urteil vom 27.01.1995 – 8 C 30/92, BVerwGE 97, 357). 2. Das Finanzamt räumt im Rahmen seiner Anordnung der Außenprüfung nach §§ 193ff. AO i.V.m. § 21 Abs. 3 FVG der Gemeinde ihr Rec...mehr

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Sauer, SGB III § 105 Höhe / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift ist verfassungsgemäß. Aus dem Grundgesetz lässt sich keine Verpflichtung des Gesetzgebers entnehmen, bei Leistungen nach dem SGB III nach Familienstand, dem Vorhandensein oder der Zahl der Kinder zu differenzieren (vgl. Mutschler, in: Mutschler/Schmidt-De Caluwe/Coseriu, SGB III, § 105 Rz. 11).mehr

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Grundsteuer-Reform: Die "ne... / 1 Änderung des Grundgesetzes

1.1 Vorbemerkungen Die Frage der Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die aufgrund der Entscheidung des BVerfG v. 10.4.2018 notwendige Reform des Grundsteuer- und des Bewertungsgesetzes wird in der Wissenschaft nicht einheitlich beantwortet. Es werden unterschiedliche Auffassungen zur Erforderlichkeit einer bundesgesetzlichen Regelung der Grundsteuer zur Herstellung gleichwe...mehr

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Grundsteuer-Reform: Die "ne... / 1.2 Ziel der Änderung des GG

Durch die Änderung des Grundgesetzes soll die Gesetzgebungskompetenz des Bundes unzweifelhaft abgesichert werden. Dazu erhält der Bund mit der Grundgesetzänderung – ohne dass für deren Ausübung die Voraussetzungen des Art. 72 Abs. 2 GG vorliegen müssen – uneingeschränkt die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz zur Regelung der Grundsteuer. Gesetzestechnisch erfolgt dies dur...mehr

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Grundsteuer-Reform: Die "ne... / Zusammenfassung

Überblick Der Bundestag hat nach langem Ringen mit den Ländern am 18.10.2019 den von den Bundestagsfraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuerreformgesetz -GrStRefG) in modifizierter Fassung angenommen. Das vom Bundestag verabschiedete Bundes-Modell sieht vor, dass der Wert des Grund und Bo...mehr

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Grundsteuer-Reform: Die "ne... / 1.3 Inkrafttreten

Das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes tritt nach dessen Artikel 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Das Gesetz ist am 20.11.2019 im BGBl 2019 I S. 1546 veröffentlicht worden und damit am 21.11.2019 in Kraft getreten.mehr

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Grundsteuer-Reform: Die "ne... / 1.1 Vorbemerkungen

Die Frage der Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die aufgrund der Entscheidung des BVerfG v. 10.4.2018 notwendige Reform des Grundsteuer- und des Bewertungsgesetzes wird in der Wissenschaft nicht einheitlich beantwortet. Es werden unterschiedliche Auffassungen zur Erforderlichkeit einer bundesgesetzlichen Regelung der Grundsteuer zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhä...mehr

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Grundsteuer-Reform: Die "ne... / 2.4.2 Erklärungs- und Anzeigepflichten

Erklärungen zu Hauptfeststellungszeitpunkten Zur Durchführung der Feststellung von Grundsteuerwerten bedarf es am jeweiligen Hauptfeststellungszeitpunkt stets einer – ggf. vorausgefüllten – Erklärung des Steuerpflichtigen zur Feststellung von Grundsteuerwerten. Haben sich bei einer wirtschaftlichen Einheit die tatsächlichen Verhältnisse grundlegend geändert und/oder ist eine ...mehr

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Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 2.2.1 Vorbemerkung

Rz. 8 Nach § 41 ZPO ist ein Richter von der Ausübung des Richteramtes in den dort (Nr. 1 bis 8) gelisteten Fällen ausgeschlossen. Ausgeschlossen sein kann immer nur ein Richter als natürliche Person, niemals das Gericht als solches. Richter ist, wer dienstrechtlich nach den Vorschriften des DRiG einen solchen Status innehat. Unbeachtlich ist, ob ein solcher Richter den Anfor...mehr

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Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 2.3.4.1.5 Sonstige Fallgestaltungen

Rz. 122 Politische Äußerungen sind einem Richter nicht grundsätzlich verwehrt. Virulent wird das Problem namentlich hinsichtlich der Richter des Bundesverfassungsgerichts. Allerdings setzten das Grundgesetz und das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht es voraus, dass die Richter des BVerfG politische Auffassungen nicht nur haben, sondern auch vertreten und gleichwohl ihr...mehr

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Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 2.6.2 Rechtsschutz über das Rechtsmittel gegen die Sachentscheidung

Rz. 216 Der Beschluss eines LSG über einen Befangenheitsantrag unterliegt nicht der revisionsgerichtlichen Kontrolle. Die Ablehnung eines Befangenheitsantrags ist eine nach § 177 SGG nicht mit der Beschwerde anfechtbare Entscheidung und nach § 202 SGG i. V. m. § 557 Abs. 2 ZPO der revisionsgerichtlichen Kontrolle entzogen. Einer Überprüfung des Befangenheitsgesuchs durch das...mehr

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Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 2.5.1.1 Entscheidungsart

Rz. 207 Das Prozessgericht entscheidet über den Ablehnungsantrag durch Beschluss (§ 46 Abs. 1 ZPO) vor Erlass der Endentscheidung und nicht erst in deren Entscheidungsgründen (BSG, Beschluss v. 2.5.2001, B 2 U 29/00 R zur Ablehnung eines Sachverständigen). Ist das Ablehnungsgesuch wegen Rechtsmissbrauchs oder aus anderen Gründen offensichtlich unzulässig, kann der Ablehnungs...mehr

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Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 2.4 Selbstablehnung (§ 48 ZPO)

Rz. 203 Nach § 48 ZPO hat der Richter alle Umstände offenzulegen, die aus der Sicht einer ruhig und vernünftig denkenden Partei Zweifel an seiner Unparteilichkeit und Unabhängigkeit wecken können, die also die Besorgnis der Befangenheit vertretbar erscheinen lassen. Die Besorgnis der Befangenheit führt sonach zur Ablehnung, wenn aus der Sicht eines Verfahrensbeteiligten bei ...mehr

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Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 2.1 Einführung

Rz. 5 Das grundrechtsgleiche Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 1 GG) verlangt im Verfahrensrecht dafür Vorsorge zu treffen, dass im Einzelfall ein nicht die Gewähr der Unparteilichkeit bietender Richter von der Ausübung seines Amtes ausgeschlossen ist oder abgelehnt werden kann (BVerfG, Beschluss v. 2.6.2005, 2 BvR 625/01; Beschluss v. 4.7.2001, 1 BvR ...mehr

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Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 2.3.6.3 Missbräuchliches Gesuch

Rz. 158 Die Fallgestaltungen sind vielfältig. Immer aber ist ein missbräuchliches Gesuch unzulässig und als solches zu verwerfen. So kann ein völlig ungeeignetes oder querulatorisches Gesuch missbräuchlich sein. Entsprechendes gilt, wenn mit dem Gesuch ersichtlich verfahrensfremde Zwecke verfolgt werden, dem eine Verschleppungsabsicht zugrundeliegt oder es verunglimpfend ode...mehr

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Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 2.3.4.1.1 Hinweispflicht

Rz. 80 Die grundrechtliche Garantie des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) umfasst das Recht auf ein unparteiisches Gericht. Die EMRK sichert diesen Anspruch in deren Art. 6 Abs. 1 Satz 1 menschenrechtlich ab (hierzu ausführlich Frehse, Kompensation-ÜGG, S. 219 ff.). Dessen Unparteilichkeit wird u. a. durch das Recht eines Beteiligten gesichert, Gerichtsperson...mehr

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Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 2.2.8 § 41 Nr. 6 ZPO

Rz. 51 Schließlich besteht ein Ausschluss in Sachen, in denen der Richter (oder Urkundsbeamter der Geschäftsstelle, § 49 ZPO) in einem früheren Rechtszug oder im schiedsrichterlichen Verfahren bei dem Erlass der angefochtenen Entscheidung mitgewirkt hat, sofern es sich nicht um die Tätigkeit eines beauftragten oder ersuchten Richters handelt. Die Ausschlussregelung bezieht s...mehr

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Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 2.3.7.1 Handlungsverbot (§ 47 ZPO)

Rz. 187 Die Vorschrift bezieht sich nur auf Ablehnung wegen Befangenheit, denn ein ausgeschlossener Richter ist von vornherein gehindert, Amtshandlungen vornehmen. Ist ein Ablehnungsantrag gestellt worden, hat der betroffene Richter sich jeder weiteren Tätigkeit zu enthalten. Die Norm gilt nur für den abgelehnten, nicht jedoch für den ausgeschlossenen Richter (Zöller/Vollkom...mehr

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Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 2.3.4.1.3.2 Rechtsfehler

Rz. 94 Sachlich fehlerhafte Entscheidungen begründen grundsätzlich keine Besorgnis der Befangenheit (OLG Brandenburg, Beschluss v. 27.10.2011, 13 U 79/09; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 24.10.2011, L 11 SF 335/11 AB). Die Rüge von Rechts- bzw. Verfahrensverstößen kann allenfalls dann die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen, wenn Gründe dargetan werden, die dafür ...mehr

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Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 2.2.6 § 41 Nr. 4 ZPO

Rz. 32 Ebenfalls ausgeschlossen sind Richter (oder Urkundsbeamte der Geschäftsstelle, § 49 ZPO) in Sachen, in denen sie als Prozessbevollmächtigte oder Beistand eines Beteiligten bestellt oder als gesetzliche Vertreter einer Partei aufzutreten berechtigt sind oder gewesen sind. Rz. 33 Der Ausschließungsgrund trägt dem Umstand Rechnung, dass die Stellung als Interessenvertrete...mehr

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Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 2.2.2 § 41 Nr. 1 ZPO

Rz. 11 Nach § 41 Nr. 1 ZPO ist ein Richter (oder Urkundsbeamter der Geschäftsstelle, § 49 ZPO) von der Ausübung seines Amtes ausgeschlossen in Sachen, in denen er selbst Partei ist oder zu einer Partei im Verhältnis eines Mitberechtigten, Mitverpflichteten oder Regresspflichtigen steht. Rz. 12 Der Richter ist ausgeschlossen, wenn er selbst Partei ist. Die ZPO enthält keine ei...mehr

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Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 2.3.4.1.3.3 Prozessleitung

Rz. 95 Bei der Bewertung des richterlichen Verhaltens im Verfahren geht es vielfach darum, ob sich für Äußerungen, prozessleitende Maßnahmen und Entscheidungen vernünftige und vertretbare Gründe finden lassen, oder ob sie unsachlich oder willkürlich erscheinen. In der zwischen diesen Polen liegenden "Grauzone" wird die Frage, ob der Richter befangen ist, maßgebend von den Um...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / F. Staatshaftung – § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG

Rz. 347 Nach § 839 Abs. 1 BGB hat ein Beamter, der einem Dritten gegenüber vorsätzlich oder fahrlässig die ihm obliegenden Amtspflichten verletzt, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. I. Anwendbarkeit Rz. 348 Die Haftung wegen Amtspflichtverletzung nach § 839 BGB ist im Gegensatz zur Haftung aus den §§ 823 ff. BGB vorrangig und verdrängt daher deren Anwendbarkeit. Sie ...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 2 Haftungsgrundlagen / II. Verweisungsprivileg bei Beamten

Rz. 349 Nach § 839 Abs. 1 S. 2 BGB kann ein Beamter im Falle der fahrlässigen Schadensverursachung nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag. Rz. 350 Bei einer Haftung nach § 839 BGB besteht damit eine subsidiäre Staatshaftung, die wegen Art. 34 GG aber nicht den handelnden Beamten selbst, sondern den Staat bzw. ...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / III. Organe der Europäischen Gemeinschaft

Rz. 357 Eine vergleichbare Haftungsfreistellung, wie sie Art. 34 GG vorsieht, gilt auch für Bedienstete und Organe der Europäischen Gemeinschaft (Art. 215 Abs. 2 EWG Vertrag).mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / V. Haftung von Sonderrechtsfahrzeugen

Rz. 361 Das Verweisungsprivileg greift jedoch ein, wenn der Amtsträger unter Inanspruchnahme von Sonderrechten nach § 35 Abs. 1 StVO schuldhaft einen Verkehrsunfall verursacht (BGH zfs 1983, 69). Rz. 362 Praktisch bedeutsam ist die Amtshaftung nach § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG insbesondere bei Verkehrsunfällen mit Fahrzeugen der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Feuerwehr, de...mehr

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FF 01/2020, Fortbildung von... / I. Befund

Reformbedarf[2] bei der Fortbildung von Richterinnen und Richtern[3] sowie bei der Qualitätssicherung im familiengerichtlichen Verfahren besteht vordringlich insoweit, als minderjährige Kinder betroffen sind, in erster Linie also in Kindschaftssachen. Das rechtspolitische Vorhaben, Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern, braucht eine Flankierung in der Gerichts...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / I. Anwendbarkeit

Rz. 348 Die Haftung wegen Amtspflichtverletzung nach § 839 BGB ist im Gegensatz zur Haftung aus den §§ 823 ff. BGB vorrangig und verdrängt daher deren Anwendbarkeit. Sie ist darüber hinaus weiter gehend, da sie sich nicht nur auf die durch § 823 BGB geschützten Rechtsgüter erstreckt, sondern darüber hinaus alle Vermögensschäden umfasst.mehr

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zfs 01/2020, Beweiserhebungsverbot bei Verkehrsüberwachung durch private Dienstleister

GG Art. 33 Abs. 4; StPO § 257 § 261; OWiG § 77 Leitsatz 1. Die Überwachung des fließenden Verkehrs ist Kernaufgabe des Staates. Sie dient dem Schutz des Lebens und der Gesundheit der am Verkehr teilnehmenden Bürger. Sie ist eine hoheitliche Aufgabe, die unmittelbar aus dem Gewaltmonopol folgt und deswegen bei Verstößen berechtigt, mit Strafen und/oder Bußgeldern zu reagieren. ...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 5. Ort der Abnahme der Vermögensauskunft

Rz. 79 Es gibt die Möglichkeit, dass die Vermögensauskunft in der Wohnung des Schuldners oder aber in den Geschäftsräumen des Gerichtsvollziehers abgegeben wird. Sofern der Gerichtsvollzieher die Abnahme in der Wohnung bestimmt, kann der Schuldner dem binnen einer Woche gegenüber dem Gerichtsvollzieher widersprechen (§ 802f Abs. 2 S. 2 ZPO). Der Gesetzgeber hält die Abnahme ...mehr

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FF 01/2020, Zehn Jahre Zuge... / Einführung

Ziel der am 1.9.2009 in Kraft getretenen Güterrechtsreform war, das dem Zugewinnausgleich zugrundeliegende Prinzip der gleichen Teilhabe an dem während der Ehe erwirtschafteten Gewinn konsequenter als bislang geschehen zu realisieren.[1] Dabei richtete sich das Augenmerk des Gesetzgebers auf die Regelungen, die die gleichberechtigte Beteiligung an den ehezeitlich erzielten We...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / IV. Ausnahmen vom Verweisungsprivileg

Rz. 358 Das Verweisungsprivileg des § 839 Abs. 1 S. 2 BGB findet jedoch keine Anwendung, wenn ein Amtsträger bei der dienstlichen Teilnahme am allgemeinen Straßenverkehr schuldhaft einen Verkehrsunfall verursacht (BGH VersR 1977, 541). Rz. 359 Der BGH geht nämlich davon aus, dass sich für den allgemeinen Straßenverkehr ein eigenständiges Haftungssystem entwickelt hat, in dem ...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / b) Räum- und Streupflicht

Rz. 154 Im Rahmen des Straßenverkehrs kommt eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht insbesondere bei Verletzung der winterlichen Räum- und Streupflicht in Betracht. Rz. 155 Die Räum- und Streupflicht trifft grundsätzlich denjenigen, der den Verkehr eröffnet. Dies sind bei Kreisstraßen regelmäßig die Kreise, bei Landes- und Bundesstraßen grundsätzlich die Länder, da die ...mehr

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FF 01/2020, Familiengericht... / I. Anlass

Nehmen Familiengerichte und Jugendämter Aufgaben zum Schutz eines Kindes wahr und gelingt es ihnen nicht, das Kind tatsächlich zu schützen, kann dies nicht nur zu erheblichen Schädigungen für das Kind, sondern auch zu Erschütterungen im Kinderschutzsystem führen. Der sog. "Staufener Missbrauchsfall"[1] ist ein solcher "high profile-Fall", der bundesweit Aufmerksamkeit erlang...mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / dd) Militärfahrzeuge

Rz. 315 Die Aufgaben der Verteidigungslastenverwaltung (insbesondere die Regulierung von Schäden, die durch Mitglieder der ausländischen Streitkräfte verursacht wurden), die bisher ausschließlich durch Landesbehörden wahrgenommen wurden, sind zum 1.1.2005 endgültig in eine bundeseigene Verwaltung übergegangen. Einzelheiten regelt das Verteidigungslastenzuständigkeitsänderung...mehr

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zfs 01/2020, Beweiserhebung... / 2 Aus den Gründen:

"… II. Die Rechtsbeschwerde ist zuzulassen, weil es geboten ist, die Nachprüfung der Entscheidung zur Fortbildung des Rechts zu ermöglichen (§ 80 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2 OWiG)." Die Rechtsbeschwerde ist zur Untermauerung und Festigung der bestehenden Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 26.4.2017 – 2 Ss-OWi 295/17, NStZ 2017, 588, 590, sog. Lauterbach-Entscheidung) zur ge...mehr

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§ 5 Passivlegitimation und ... / 6. Beweis durch Dashcam-Aufzeichnungen

Rz. 73 In den vergangenen Jahren tritt vermehrt die Frage auf, inwieweit im Schadensersatzprozess aufgrund eines Verkehrsunfalls Videoaufzeichnungen, die von Kameras in Fahrzeugen – insbesondere sogenannten Dashcams – aufgezeichnet wurden, als Beweismittel verwertbar sind. Bedenken der Zulässigkeit bestehen insbesondere bei – ohne besonderen Anlass – ständig mitlaufenden Kam...mehr

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§ 10 Ersatzansprüche bei Tö... / b) Zubilligungsgrundsätze der Rechtsprechung zur bisherigen Gesetzeslage

Rz. 58 Insbesondere die von der Rechtsprechung festgelegte enge Begrenzung von Schmerzensgeldforderungen auf erhebliche Schädigungen, die pathologisch fassbar sind, stieß in der Literatur zu Recht auf häufige Ablehnung (vgl. MüKo-Grunsky, Vor § 249 Rn 54 m.w.N.; Gontard, DAR 1990, 375; weitergehend: Staudinger-Schiemann, 1998, § 249 Rn 46). Diese stützt sich hauptsächlich au...mehr

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FF 01/2020, Bemessung des e... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten um Abänderung eines gerichtlichen Vergleichs über nachehelichen Unterhalt ab Oktober 2016. [2] Aus der am 4.12.1980 geschlossenen Ehe der Beteiligten sind zwei 1981 und 1984 geborene Töchter hervorgegangen. Die Beteiligten trennten sich am 5.8.2007; seit dem 2.1.2009 ist ihre Ehe rechtskräftig geschieden. [3] Der im Mai 1953 geborene Ant...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 1.3 Zweck der Regelung

Rz. 2 § 44 EStG dient zunächst der Verpflichtung der auszahlenden Stellen zur Durchführung des KapESt-Abzugs. In diesem Zusammenhang werden den auszahlenden Stellen daneben weitere Verpflichtungen auferlegt. Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber die KapESt-Besteuerung von den Finanzämtern auf die auszahlenden Stellen verlagert hat. Die auszahlenden Stellen dienen insoweit al...mehr