Fachbeiträge & Kommentare zu Grundgesetz

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§ 17 Im Ausland begangene V... / 2. Zum Verfahren

Rz. 17 Zuständige Bewilligungsbehörde für die ausländischen Vollstreckungsanträge ist das Bundesamt der Justiz, das grundsätzlich die Vollstreckung bewilligen muss, wenn nicht ausnahmsweise ein Ablehnungsgrund entgegensteht. Das IRG unterscheidet dabei zwischen von Amts wegen zu beachtenden Zulässigkeitsvoraussetzungen und den dem behördlichen Ermessen unterliegenden Bewilli...mehr

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§ 25 Konkurrenzen sowie Str... / II. Ordnungswidrigkeiten

1. Zweiter Bußgeldbescheid wegen des gleichen Sachverhalts Rz. 24 Wird nach Erlass eines Bußgeldbescheids ein zweiter Bescheid erlassen, der ganz offensichtlich denselben Sachverhalt betrifft, ist der zweite Bußgeldbescheid nichtig (OLG Zweibrücken zfs 1993, 103; OLG Saarbrücken zfs 1992, 141). Kann dagegen die Tatsache, dass es sich um die identische Tat im Rechtssinne handel...mehr

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§ 29 Bußgeldbescheid / a) Tatbegriff

Rz. 5 Der Begriff der Tat im Bußgeldverfahren deckt sich mit dem für das Strafverfahren maßgeblichen Tatbegriff des Art. 103 Abs. 3 GG (BayObLG JR 2002, 523).mehr

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§ 25 Konkurrenzen sowie Str... / III. Straftaten

1. Tatidentität von Verkehrsstraftaten Rz. 31 In Strafsachen wird die eine erneute Verurteilung hindernde Tatidentität oft deshalb nicht gesehen, weil Tatmehrheit zwischen den einzelnen Taten besteht, es für die Frage der Sperrwirkung aber alleine auf den Tatbegriff des § 264 StPO ankommt. Dabei reicht der Umfang der Sperrwirkung für eine erneute Verurteilung so weit, wie Tat...mehr

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§ 25 Konkurrenzen sowie Str... / 3. Rechtskräftiger Strafbefehl

Rz. 35 Der Strafbefehl steht insoweit einem Urteil gleich (BGH DAR 2013, 390). Deshalb hat z.B. der gegen den Täter ergangene rechtskräftige Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung auch dann strafklageverbrauchende Wirkung, wenn das Opfer später an seinen Verletzungen verstirbt (BVerfG NJW 1984, 604).mehr

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§ 25 Konkurrenzen sowie Str... / 1. Zweiter Bußgeldbescheid wegen des gleichen Sachverhalts

Rz. 24 Wird nach Erlass eines Bußgeldbescheids ein zweiter Bescheid erlassen, der ganz offensichtlich denselben Sachverhalt betrifft, ist der zweite Bußgeldbescheid nichtig (OLG Zweibrücken zfs 1993, 103; OLG Saarbrücken zfs 1992, 141). Kann dagegen die Tatsache, dass es sich um die identische Tat im Rechtssinne handelt, erst bei näherem Hinsehen erkannt werden, ist der Bußge...mehr

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§ 62 Eignungszweifel und MPU / VI. Weiterer Gutachter

Rz. 77 Ist das eingeholte Gutachten negativ, stellt sich für den Betroffenen die Frage, ob er einen Anspruch auf Einholung eines Obergutachtens hat. Das ist nur der Fall, wenn er erheblich erscheinende Einwände gegen das Ergebnis der Untersuchung erheben kann. Ohne sachkundige Hilfe wird er hierzu kaum in der Lage sein, weshalb er der Beratung eines psychologischen Sachverst...mehr

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§ 25 Konkurrenzen sowie Str... / 4. Bußgeldurteil

Rz. 28 Hinweis Bekanntlich muss der Bußgeldrichter gem. § 84 Abs. 1 OWiG die ihm unterbreitete Sache unter allen rechtlichen Gesichtspunkten beurteilen mit der Folge, dass bei Verdacht auf eine Straftat die Sache in ein Strafverfahren übergeleitet werden muss (siehe hierzu § 30 Rdn 44 ff.). Nicht zuletzt auch deshalb bestimmt § 84 Abs. 2 OWiG, dass ein rechtskräftiges Bußgeld...mehr

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§ 25 Konkurrenzen sowie Str... / 2. Einstellung nach § 153 Abs. 2 oder § 153a StPO

Rz. 34 Auch die Verfahrenseinstellung durch das Gericht gem. § 153 Abs. 2 oder § 153a StPO hat strafklageverbrauchende Wirkung, soweit sich die Tat nicht nachträglich als Verbrechen herausstellt (BGH NJW 2004, 375; BGHSt 48, 331; LG Berlin VRS 2007, 116). Wird z.B. die Unfallflucht gem. § 153a StPO eingestellt, entsteht für die gleichzeitig begangene Trunkenheitsfahrt ebenso...mehr

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§ 25 Konkurrenzen sowie Str... / 2. Wirksame Verwarnung

Rz. 25 Ist die Verwarnung von dem Betroffenen angenommen worden, entsteht für ein weiteres Bußgeldverfahren das Verfahrenshindernis des § 56 Abs. 4 OWiG, so dass die Tat unter bußgeldrechtlichen Gesichtspunkten nicht mehr verfolgt werden kann. Nach zutreffender Auffassung (OVG München DAR 2011, 427) tritt mit der Annahme der Verwarnung ein Verfahrenshindernis für die gesamte ...mehr

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§ 25 Konkurrenzen sowie Str... / 5. Einstellung gem. § 47 Abs. 2 OWiG

Rz. 30 Da es sich auch hierbei um eine richterliche Entscheidung handelt, gelten die gleichen Grundsätze für einen richterlichen Einstellungsbeschluss gem. § 47 Abs. 2 OWiG, zumal dessen Rechtskraft allenfalls durch neue Tatsachen oder Beweismittel durchbrochen werden könnte (LG Heidelberg NZV 2010, 40; OLG Düsseldorf DAR 2012, 398; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 20.6.2016 - 1 (8...mehr

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§ 53 Strafvermeidung / I. Keine Doppelbestrafung

Rz. 21 Disziplinarrechtliche Maßnahmen gegen Beamte sind trotz einer strafrichterlichen Verurteilung grundsätzlich noch möglich und verstoßen im Hinblick auf die Wesensverschiedenheit von Disziplinar- und Strafrecht nicht gegen das Verbot der Doppelbestrafung (Art. 103 Abs. 3 GG). Rz. 22 Disziplinarrechtliche Maßnahmen wegen einer verkehrsrechtlichen Straftat sind nach neuere...mehr

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§ 25 Konkurrenzen sowie Str... / I. Allgemein

Rz. 22 Da niemand wegen der gleichen Tat zweimal bestraft werden darf, besteht sowohl für eine (weitere) Straftat als auch für eine Ordnungswidrigkeit ein Verfahrenshindernis, wenn die Tat - ob im Bußgeld- oder Strafverfahren - bereits rechtskräftig abgeurteilt worden ist. Ob dies der Fall ist, ist unabhängig vom materiell-rechtlichen Konkurrenzverhältnis alleine nach dem ve...mehr

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§ 25 Konkurrenzen sowie Str... / 3. Rechtskräftiger Bußgeldbescheid

Rz. 26 Gemäß § 84 Abs. 1 OWiG sperrt sowohl die Rechtskraft des Bußgeldbescheids als auch die rechtskräftige richterliche Entscheidung über die Tat als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat eine nochmalige Verurteilung der Tat wegen einer Ordnungswidrigkeit. Der Tatbegriff i.S.d. § 264 StPO erfasst dabei das gesamte Verhalten des Betroffenen, soweit es mit dem durch den Bußgel...mehr

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§ 10 Kennzeichenanzeigen so... / III. Dauer

Rz. 72 Die Dauer einer Fahrtenbuchauflage ist am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu messen, teilweise wird für die Beurteilung auch auf das Punktesystem der Anlage 13 zur FeV zurückgegriffen (OVG Münster DAR 2011, 426), während ein Teil der Rechtsprechung die Einbeziehung zusätzlicher Parameter verlangt, wie z.B. das Verhalten des Betroffenen bei der Halterfeststellung (VG...mehr

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§ 1 Mandatsannahme / D. Anwaltschaftliche Verschwiegenheitspflicht

Rz. 55 Die in § 43a Abs. 2 BRAO normierte Verschwiegenheitspflicht des Anwaltes ist das Fundament, auf dem der Anwaltsberuf überhaupt nur sinnvoll ausgeübt werden kann. Die Verletzung dieser Pflicht ist in § 203 StGB unter Strafe gestellt. Als Konsequenz aus der Pflicht zur Verschwiegenheit steht dem Anwalt ein Schweigerecht zu, das vom Schutzumfang des Art. 12 Abs. 1 GG, de...mehr

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§ 38 Subjektiver Tatbestand... / II. Auf Verkehrsdelikte nicht anwendbar

Rz. 50 Die Rechtsfigur der "alic" war früher bereits sehr umstritten und wurde vor allem von der Literatur abgelehnt. Als erstes Gericht hat das LG Münster (zfs 1996, 237) diese Bedenken mit der Begründung geteilt, dass eine Vorverlagerung der Schuld verfassungsrechtliche Grundsätze verletze. Dieser Auffassung hat sich dann auch der BGH (NZV 1996, 500) unter Aufgabe seiner f...mehr

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§ 43 Objektiver Tatbestand ... / 5. Nicht bemerkter Unfall

Rz. 117 Nach früherer Rechtsprechung musste auch derjenige, der erst nach (längerer) Weiterfahrt Kenntnis von seiner Unfallbeteiligung erhielt, gem. § 142 Abs. 2 StGB zum Unfallort zurückkehren (BGH VRS 55, 266; OLG Koblenz NZV 1989, 241). Dieser weiten Auslegung ist das BVerfG jedoch mit seiner Entscheidung vom 27.3.2007 (zfs 2007, 347; NJW 2007, 1666) entgegengetreten. Rz. ...mehr

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§ 62 Eignungszweifel und MPU / B. Wann und ggf. welche Maßnahmen darf die Führerscheinbehörde ergreifen?

Rz. 3 Werden Tatsachen bekannt, die Eignungszweifel eines Führerscheinbewerbers oder eines Führerscheininhabers begründen, muss er die entstandenen Zweifel (auf eigene Kosten) widerlegen. Eignungszweifel begründende Tatsachen erfährt die Verwaltungsbehörde oft auch aus anderen Verfahren, so sind z.B. Polizeibeamte gem. § 2 StVG verpflichtet, solche ihnen im Rahmen von Ermitt...mehr

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§ 41 Gefährlicher Eingriff ... / C. Verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB)

Rz. 24 Da die Zahl der selbst im innerstädtischen Bereich mit hohen Geschwindigkeiten durchgeführten gefährlichen Wettfahrten stark zunahm, aber das Gesetz hiergegen kein ausreichendes Abschreckungspotenzial vorhielt – eine Straßenverkehrsgefährdung (§ 315c StGB) setzt bekanntlich den Nachweis eines "Beinaheunfalls" voraus – hat der Gesetzgeber mit § 315d StGB eine Regelung ...mehr

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§ 37 Objektiver Tatbestand ... / II. Achtung: Verfassungsrechtliche Einschränkung

Rz. 182 Nach dem damaligen Stand der Wissenschaft musste der Gesetzgeber von der verkehrsrelevanten Wirkung jeder, auch noch so geringen, im Blut nachweisbaren Menge Drogen ausgehen, denn damals stimmten noch Wirkungs- und Nachweisdauer überein. Mit dem technischen Fortschritt ist in der Zwischenzeit die Verkehrsmedizin jedoch in der Lage, bei der Blutuntersuchung einen posit...mehr

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§ 17 Im Ausland begangene V... / a) Halterhaftung

Rz. 22 Danach ist gem. § 79b Abs. 3, 9 IRG die Vollstreckung abzulehnen, wenn der Betroffene im ausländischen Verfahren keine Gelegenheit hatte einzuwenden, für die der Entscheidung zugrundeliegende Handlung nicht verantwortlich zu sein, oder dies erfolglos eingewandt hat (OLG Köln DAR 2013, 586; OLG Zweibrücken NZV 2018, 338) und er dies im Bewilligungsverfahren auch vorgeb...mehr

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§ 25 Konkurrenzen sowie Str... / 1. Tatidentität von Verkehrsstraftaten

Rz. 31 In Strafsachen wird die eine erneute Verurteilung hindernde Tatidentität oft deshalb nicht gesehen, weil Tatmehrheit zwischen den einzelnen Taten besteht, es für die Frage der Sperrwirkung aber alleine auf den Tatbegriff des § 264 StPO ankommt. Dabei reicht der Umfang der Sperrwirkung für eine erneute Verurteilung so weit, wie Tatidentität gegeben ist (OLG Frankfurt V...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung ermächtigt das jeweils zuständige Ministerium zum Erlass von Rechtsverordnungen zu im BetrVG vorgesehenen Wahlverfahren. Sie entspricht nach herrschender Meinung[1] den Erfordernissen des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz. Danach müssen Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen im Gesetz bestimmt werden. Ermächti...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4 Atypisch stille Gesellschaften

Bei atypisch stillen Gesellschaften stellt sich sowohl die Frage, ob aufgrund der Struktur als Innengesellschaft eine Betriebsstätte besteht, als auch die Frage, ob es sich um eine unternehmerische Tätigkeit i. S. d. Art. 7 OECD-MA handelt. Der BFH[1] entschied hierzu wie folgt: "Ist eine in Deutschland ansässige Person atypisch still an dem Unternehmen einer (Schweizer) Kapi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 1.2.1 Grundgesetz

Rz. 2 Die Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art dient der wettbewerbsneutralen Besteuerung von Privatunternehmen und öffentlicher Hand, wenn und soweit öffentliche mit privaten Unternehmen konkurrieren. § 4 KStG verstößt nicht gegen das GG. Die Vorschrift ist hinreichend bestimmt und beachtet den Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit.[1]mehr

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Bring Your Own Device at my... / 5 Datenschutzrechtliche Anforderungen

Neben institutionellen Anforderungen kommen auch datenschutzrechtliche Anforderungen im Rahmen von BYOD-Modellen in Betracht. Diese können sich insbesondere aus den Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes BDSG ergeben. Der Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnik am Arbeitsp...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.3.4 Drittbezug bei Rechtsetzungsmaßnahmen

Abgeordnete sind zu recht- und gesetzmäßigem Handeln verpflichtet, d. h. sie müssen das Grundgesetz beachten und dürfen keine verfassungswidrigen formellen Gesetze verabschieden. Die entsprechende Amtspflicht der Abgeordneten resultiert aus Art. 20 Abs. 3 GG.[1] Allerdings wird die Drittbezogenheit bei sog. legislativem Unrecht allgemein verneint.[2] Gesetzgebungsorgane üben...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3 Schadenersatzanspruch des Steuerpflichtigen

Der Steuerpflichtige hat trotz fehlender Regelung über die Kostenerstattung im isolierten Rechtsbehelfsverfahren eine Möglichkeit, die Kostenerstattung zu verlangen. Er kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Amtshaftungsanspruch gegen die Finanzverwaltung geltend machen. Ein Amtshaftungsanspruch ist weder durch die AO noch durch § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO ausgeschlossen.[1...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.2.2 Übersicht über die wichtigsten Amtspflichten

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit werden in Rechtsprechung und Rechtslehre folgende Fallgruppen von Amtspflichten genannt: Recht- bzw. gesetzmäßiges Verhalten Als grundlegende Pflicht, aus der sich nahezu alle weiteren Amtspflichten ableiten lassen, besteht die Pflicht des Amtsträgers zu recht- bzw. gesetzmäßigem Verhalten[1], wie sie in Art. 20 Abs. 3 GG als Grundsatz der Ges...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.1 Handeln in Ausübung eines öffentlichen Amts

Eine Haftung nach § 839 Abs. 1 Satz 1 BGB setzt voraus, dass ein Beamter handelt, während Art. 34 Satz 1 GG lediglich fordert, dass jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amts tätig wird (haftungsrechtlicher Beamtenbegriff).[1] Bei der Amtshaftung gilt dieser weite haftungsrechtliche Beamtenbegriff.[2] Jede Person, die von der zuständigen Stelle mit der Ausüb...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / Zusammenfassung

Überblick Notwendige Steuerberaterkosten können unter bestimmten Voraussetzungen bei einem erfolgreichen Einspruch vom Steuerpflichtigen aufgrund eines Amtshaftungsanspruchs von der Finanzverwaltung erstattet verlangt werden. Dafür erforderlich ist insbesondere die schuldhafte Verletzung einer Amtspflicht mit drittschützender Wirkung durch den Finanzbeamten. Ersetzt werden m...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.9.2 Gerichtliche Zuständigkeit und Anwaltszwang

Für Schadenersatzansprüche aus Amtshaftung ist der Zivilrechtsweg eröffnet (vgl. Art. 34 Satz 3 GG). Erstinstanzlich zuständig ist – unabhängig vom Streitwert – ausschließlich die Amtshaftungskammer des Landgerichts (§ 40 Abs. 2 VwGO, § 71 Abs. 2 Nr. 2 GVG). Örtlich zuständig ist das Landgericht, in dessen Bezirk die Behörde, die den Fiskus in der konkreten Sache zu vertreten...mehr

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Sommer, SGB V § 26 Gesundhe... / 3 Literatur

Rz. 22 Hümmer, Die Vereinbarkeit verpflichtender Früherkennungsuntersuchungen von Kindern mit Art. 6 GG, ZfL 2007 S. 46. Kunkel, Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern und Jugendlichen – Präventives Potenzial noch besser ausschöpfen!, BKK 2006 S. 390. Lampert, Prävention und Gesundheitsförderung für Kinder und Jugendliche, KrV 2003 S. 17. Roolf, Neue Leistungen zum Kariesschu...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 31c... / 2.5 Weisungen/Regress (Abs. 5)

Rz. 10 Die Beliehene ist nach Abs. 5 verpflichtet, den Weisungen des BMG nachzukommen. Abs. 5 Satz 2 eröffnet eine Regressmöglichkeit für den Fall, dass die Beliehene durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Amtspflichtverletzung einem Dritten einen Schaden verursacht, für den der Bund nach Art. 34 Satz 1 GG haften müsste.mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.9.3 Anspruchs- bzw. Klagegegner

Der Schadenersatzanspruch aus § 839 Abs. 1 BGB, Art. 34 Satz 1 GG richtet sich gegen diejenige Körperschaft, bei der der Beamte angestellt ist[1], also den Dienstherrn des Handelnden.[2] Schadenersatzklagen sind gegen das betreffende Bundesland zu richten, wobei die Vertretung des Landes regelmäßig durch die zuständige OFD erfolgt.[3] Wenn der Beamte eine Doppelstellung inne...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 4 Besonderheit: Rechtslage in den neuen Bundesländern

In Teilen der neuen Bundesländer bleibt nach dem Einigungsvertrag das Staatshaftungsgesetz der DDR vom 12.5.1969 als Landesrecht in Kraft,[1] wobei vor Erhebung der Klage nach §§ 5 ff. StHG-DDR ein in Antrags- und Beschwerdeverfahren gegliedertes behördliches Vorverfahren zu durchlaufen ist.[2] Das Staatshaftungsgesetz der DDR sieht eine Gefährdungshaftung des Staats vor, so...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.3.2 Persönlicher Individualschutz

Der Geschädigte muss dem geschützten Personenkreis angehören, d. h. Dritter i. S. d. Art. 34 Satz 1 GG sein und durch die Amtspflichtverletzung in seinem Rechtskreis betroffen werden.[1] Es ist zunächst zu ermitteln, welchen Personenkreis die Amtspflicht schützt. In einem weiteren Schritt ist zu prüfen, ob der Geschädigte zu diesem Personenkreis gehört.mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.5 Schaden

Voraussetzung für einen Ersatzanspruch aus § 839 Abs. 1 BGB, Art. 34 Satz 1 GG ist, dass der Betroffene durch die Amtspflichtverletzung einen Schaden erlitten hat. Schaden ist jede Einbuße, die jemand aufgrund eines bestimmten Ereignisses an seinen Lebensgütern erleidet. Vom Schadensbegriff umfasst sind materielle (Vermögensschäden) und immaterielle Schäden (Nichtvermögenssch...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.5.2 Einzelne Schadenspositionen

Als Schadenspositionen kommen exemplarisch in Betracht: Gebühren des Rechtsanwalts oder Steuerberaters[1] als Kosten zweckmäßiger Rechtsverfolgung[2], Zinsschaden durch zu zahlende Sollzinsen oder entgangene Guthabenzinsen (streitig ist oft der Zeitpunkt der Schadensentstehung bei verzögerter Bearbeitung und Auszahlung durch die Finanzverwaltung), Fahrtkosten, Aufwand für Instan...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 1 Grundsatz der fehlenden Kostenerstattung bei erfolgreichem Einspruch

Das Steuerrecht wird nach allgemeiner Meinung trotz gegenteiliger Beteuerungen der Finanzpolitiker immer komplizierter.[1] Exakte Zahlen, wie viele fehlerhafte Steuerbescheide jährlich erlassen werden, fehlen. Schätzungen zufolge sind rund 60 bis 70 % der Steuerbescheide falsch, weil den Mitarbeitern der Finanzverwaltung nicht die Zeit bleibt, alle eingegangenen Erklärungen ...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 5.4 Durchsetzung des Anspruchs

Die Regelung des Verfahrens zur Geltendmachung sowie zur gerichtlichen Durchsetzung bleiben dem nationalen Recht überlassen.[1] Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH ist es mangels gemeinschaftsrechtlicher Regelungen Sache der nationalen Rechtsordnung der einzelnen Mitgliedstaaten, die zuständigen Gerichte zu bestimmen und das Verfahren auszugestalten, die den vollen Schutz...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.7.3 Nichteinlegung eines Rechtsmittels und Schadensminderungspflicht

Nach § 839 Abs. 3 BGB tritt die Schadenersatzpflicht nicht ein, wenn der Verletzte es vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, zur Abwendung des Schadens ein Rechtsmittel einzulegen (Vorrang des Primärrechtsschutzes).[1] Die Regelung geht vom Prinzip "alles oder nichts" aus. Es gibt kein Wahlrecht – also kein dulde und liquidiere.[2] Wer verschuldet ein Rechtsmittel nich...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.7.1 Subsidiaritätsklausel

Der Geschädigte hat bei fahrlässigem Handeln des Amtsträgers nur dann einen Amtshaftungsanspruch, wenn er nicht auf andere Weise (d. h. von einem Dritten) Ersatz verlangen kann (§ 839 Abs. 1 Satz 2 BGB), was er – der Geschädigte – darzulegen und zu beweisen hat.[1] Obwohl diese Subsidiaritätsklausel ursprünglich den Sinn hatte, den persönlich haftenden leistungsschwachen Beam...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.7.2 Spruchrichterprivileg

Eine Amtshaftung für Rechtsfehler in der Rechtsprechungstätigkeit von Richtern ist in der deutschen Rechtsordnung nur unter sehr strengen Voraussetzungen vorgesehen.[1] Wegen des sog. Spruchrichterprivilegs[2] des § 839 Abs. 2 BGB kommt bei einem Urteil in einer Rechtssache ein Amtshaftungsanspruch nur in Betracht, wenn die (vorsätzlich begangene) Amtspflichtverletzung straf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 4.2 Art. 103 Abs. 2 GG im Steuerstrafrecht

Rz. 12 Aus Art. 103 Abs. 2 GG sowie Art. 49 Abs. 1 EU-GrCh ergibt sich das sog. Gesetzlichkeitsgebot. Nach dem Grundsatz nullum crimen sine lege (kein Verbrechen ohne Gesetz) kann eine Tat einerseits nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde. Diese Garantie findet sich ferner in Art. 7 EMRK. Andererseits muss gem. Art. 1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 4.1 Allgemeines

Rz. 11 Wie jeder andere Bereich des Rechts unterliegt auch das Steuerstraf- und -ordnungswidrigkeitenrecht den sich aus der Verfassung ergebenden vielfältigen Bindungen. Besonders hervorzuheben sind insoweit die sich aus Art. 103 Abs. 2 GG und dem Gleichheitsgrundsatz[1] ergebenden Fragen.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 4.3 Der Gleichheitsgrundsatz im Steuerstrafrecht

Rz. 21 Auch dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG kommt im Rahmen des Steuerstrafrechts Bedeutung zu. Aus ihm ergibt sich, dass die Stpfl. nicht nur rechtlich, sondern auch tatsächlich gleich zu belasten sind. Damit dies der Fall ist, bedarf es – neben der Gleichheit der Rechtsanwendung – einer Gleichheit der normativen Steuerpflicht. Der Gesetzgeber ist somit verpfl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 1 Inhalt und Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 1 Zum wesentlichen Inhalt des Rechtsstaatsprinzips[1] gehören die Objektivität und die Unparteilichkeit eines jeglichen staatlichen Verfahrens. Verfassungsrechtlich abgesichert wird dies u. a. durch das Gebot der Unabhängigkeit der Richter[2] und das Recht auf den gesetzlichen Richter. [3] Dies bedeutet zunächst, dass von Verfassungs wegen allgemeine Regeln darüber besteh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 3.3.3.1 Entscheidung über ein zulässiges Ablehnungsgesuch

Rz. 55 Ist das Ablehnungsgesuch nicht offensichtlich unzulässig oder rechtsmissbräuchlich, hat nach § 45 Abs. 1 ZPO der Senat des Gerichts, dem der abgelehnte Richter angehört[1], hierüber zu entscheiden und zwar unter Ausschluss des betroffenen Richters. An dessen Stelle tritt zunächst sein geschäftsplanmäßiger Vertreter.[2] Der Beschluss ergeht beim FG grundsätzlich in der...mehr