Fachbeiträge & Kommentare zu Grundgesetz

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.1 Antrag

Rz. 8 Es entscheidet (ausschließlich; §§ 764, 802 ZPO) das Vollstreckungsgericht (Rechtspfleger; § 20 Nr. 17 RpflG). Hierzu bedarf es eines Antrages des Gläubigers. Ein solcher kann schriftlich oder mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle gestellt werden. Anwaltszwang besteht nicht (§ 78 ZPO). Der Gläubiger hat anzugeben, auf welche Art er die Ersatzleistungen erbringen wi...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Versteigerungsort (Abs. 2)

Rz. 3 Die Pfandstücke werden in der Gemeinde versteigert, in der sie gepfändet worden sind (nicht wo sie aufbewahrt werden), an einem anderen Ort im Bezirk des Vollstreckungsgerichts oder am Amtssitz des Gerichtsvollzieher, sofern nicht der Gläubiger und der Schuldner sich auf einen anderen Ort einigen oder der Gerichtsvollzieher auf Antrag des Gläubigers oder des Schuldners...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.5 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Nr. 5)

Rz. 80 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit sind ausl. Einkünfte, wenn die Arbeit in einem ausl. Staat ausgeübt oder verwertet wird. Wann Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit vorliegen, definiert das Gesetz selbst in § 19 EStG nicht; dieser enthält lediglich eine beispielhafte Aufzählung. Die DBA ordnen das Besteuerungsrecht nicht stets dem Tätigkeitsstaat zu. So k...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.2.2 Nicht sorgeberechtigte Väter

Rz. 46 Vätern, die nicht sorgeberechtigt sind, kommt rechtlich in erster Linie eine Auffangfunktion zu. Kann die Mutter die elterliche Sorge nicht länger ausüben, hat das Familiengericht die elterliche Sorge auf den Vater zu übertragen, wenn dies dem Wohl des Kindes dient. Das gilt insbesondere für den Fall des Todes der Mutter (§ 1680 Abs. 2 Satz 2 BGB), des Ruhens der Sorg...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.2.4.2 Erweiterte Unterhaltspflicht der Eltern

Rz. 48 Für Eltern gilt die erweiterte Unterhaltspflicht des § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB. Ihren minderjährigen unverheirateten Kindern gegenüber müssen Eltern alle verfügbaren Mittel einschließlich ihres Vermögensstammes (Diederichsen, in: Palandt, BGB, § 1603 Rz. 66) zu ihrem und der Kinder Unterhalt gleichmäßig verwenden. Ihnen verbleiben aber nach der Düsseldorfer Tabelle als...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.2.4 Sonderfall Adoption

Rz. 53 Nicht unerhebliche Probleme können entstehen, wenn ein Kind von seiner nicht verheirateten Mutter zur Adoption freigegeben (§ 1747 Abs. 1 BGB) und adoptionswilligen Eltern in Pflege gegeben wird (§ 1744 BGB). Ist zu diesem Zeitpunkt kein Mann als rechtlicher Vater oder möglicher biologischer Vater (§ 1747 Abs. 1 Satz 2 BGB) bekannt, reicht die Einwilligung der Mutter....mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.4.2 Rechtliche Rahmenbedingungen

Rz. 87 Die Gesetzesentwicklung zu § 1615l BGB ist 2007 rasant verlaufen. Zunächst entschied das BVerfG, dass die unterschiedliche Regelung der Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher und nichtehelicher Kinder mit Art. 6 Abs. 5 GG unvereinbar ist. Die nacheheliche Solidarität bei geschiedenen Ehegatten im Gegensatz zu nicht miteinander verheirateten Eltern rechtfertig...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.2.3 Bloß biologische Väter

Rz. 49 Die biologische Vaterschaft ist für die rechtliche Zuordnung eines Mannes zu einem Kind und damit für die Begründung elterlicher Sorge unbedeutend, solange keiner der in § 1592 BGB genannten Tatbestände erfüllt ist. Da die rechtliche Zuordnung nach § 1592 Nr. 2 BGB (Anerkennung) grundsätzlich von der Zustimmung der Mutter abhängig ist (§ 1595 Abs. 1 BGB), kann der bio...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.1.1 Anspruchsinhalt und Berechtigte (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 9 § 17 Abs. 1 und Abs. 2 normieren einen gegenüber § 16 spezielleren Beratungsanspruch, der auf spezielle Lebenssituationen in der Familie zugeschnitten ist. Die Beratung gehört zu den "anderen Aufgaben" i. S. d. § 2 Abs. 3 und wird aus dem in Art. 6 Abs. 1 GG normierten Schutz von Ehe und Familie und aus dem Grundrecht der Kinder und Jugendlichen aus Art. 6 Abs. 2 GG he...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 1.1 Partnerschaftsberatung zum Schutz der Kinderinteressen

Rz. 3 Für die Kinder bedeuten massive Streitigkeiten sowie Trennung oder Scheidung der Eltern erhebliche Einschnitte für ihre psychosoziale Entwicklung. Diese Belastungen können nur aufgefangen werden, wenn es den Eltern gelingt, zu einem tragfähigen Miteinander zu finden, das die Grundlage für eine verantwortungsvolle Ausübung elterlicher Sorge während des Bestehens der Bez...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.2.4 Umgangsrecht von Bezugspersonen (§ 1685 Abs. 2 BGB)

Rz. 128 § 1685 Abs. 2 BGB ist durch Gesetz v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 598) neu gefasst worden. Anlass war die Entscheidung des BVerfG v. 9.4.2003 (1 BvR 1493/96 und 1724/01). Das BVerfG stellte fest, dass § 1685 BGB insoweit nicht mit Art. 6 Abs. 1 GG vereinbar war, als er in den Kreis der Umgangsberechtigten den rein biologischen Vater auch dann nicht einbezog, wenn zwischen ...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.3.3 Beratung von Kindern und Jugendlichen

Rz. 139 Der Anspruch auf Beratung und Unterstützung steht Kindern und Jugendlichen unabhängig von Alter und Reifegrad zu. Der Träger der Jugendhilfe hat dementsprechend die Wünsche des Kindes oder Jugendlichen seinem Alter und Entwicklungsstand entsprechend zu beraten und zu unterstützen (Struck, in: Wiesner, SGB VIII, § 18 Rz. 20; Strick, in: Münchener-Kommentar, BGB, § 18 ...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.4.3 Ausübung alleiniger Sorge

Rz. 93 Für die Ausübung alleiniger Sorge bestehen nicht die Abgrenzungsprobleme, wie sie in § 1687 Abs. 1 Satz 1 bis Satz 3 BGB geregelt sind. Befindet sich das Kind mit Einwilligung des Sorgeberechtigten oder aufgrund gerichtlicher Entscheidung bei dem anderen Elternteil, gelten nach § 1687a BGB die Regelungen des § 1687 Abs. 1 Satz 4 und Satz 5 BGB entsprechend. Rz. 94 Zusä...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6 Beratung/Unterstützung zum Umgangsrecht (Abs. 3)

Rz. 103 "Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass ein befriedigender Umgang mit Elternentfremdung und Kontaktabbruch noch nicht gefunden ist. Die mit diesen Konfliktsituationen befassten Institutionen und Professionellen sind noch auf einer sich erst koordinierenden Suche nach Strategien und möglichen Formen von Kooperation. Die Vielzahl der ungelösten Probleme macht deu...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.2.1.2 Gestaltung des Umgangs

Rz. 125 Besteht zwischen den Eltern kein Streit über das Ob des Umgangs, sondern das Wie, kann das Familiengericht über den Umfang und die Gestaltung des Umgangs entscheiden (§ 1684 Abs. 3 Satz 1 BGB). Aufgabe des Familiengerichts ist es, eine Entscheidung zu treffen, die sowohl die beiderseitigen Grundrechtspositionen der Eltern aus Art. 6 Abs. 2 GG als auch das Wohl des Ki...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 1.2 Verknüpfung von Beratung und Kindschaftsrecht

Rz. 4 Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen des § 17 Abs. 1 und 2 sind untrennbar mit dem materiellen Kindschaftsrecht verbunden. Dies folgt insbesondere aus § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, Abs. 2 HS 2, Abs. 3. Nach § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 soll die Beratung im Fall von Trennung oder Scheidung helfen, eine Grundlage für die Wahrnehmung der Elternverantwortung zu schaffen. Zu...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 1.3 Rechtsberatung

Rz. 7 Die Tätigkeit des Trägers der Jugendhilfe im Rahmen des § 18 ist erlaubte Rechtsberatung. Für die Träger der öffentlichen Jugendhilfe folgt dies aus § 3 RBerG (ab 1.7.2008: § 8 Abs. 1 Nr. 2 Rechtsdienstleistungsgesetz), da sie als Behörde im Rahmen der ihnen nach § 18 gesetzlich zugewiesenen Aufgaben tätig werden. Damit ist aber nicht die außergerichtliche oder gericht...mehr

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Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen bei steuerfreiem Arbeitslohn aus der Schweiz

Leitsatz 1. Das Sonderausgabenabzugsverbot für Altersvorsorgeaufwendungen, die in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit in der Schweiz erzielten und im Inland steuerlich freigestellten Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit stehen (§ 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Halbsatz 1 EStG), verstößt gegen die durch das Freizügigkeitsabkommen (FZA) gewährleisteten Grundsätze der Ar...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.4.2.1 § 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB – Zustimmung

Rz. 68 § 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB ist Ausdruck des Gestaltungsvorranges der Eltern, der das Wächteramt des Staates (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG) zurückdrängt (Ziegler, in: KK-FamR, § 1671 Rz. 10, 90). Sind sich die Eltern einig, ist dies grundsätzlich zu akzeptieren. Damit relativiert sich aber zugleich die praktische Bedeutung von § 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Wenn sich die Eltern eini...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.6 Abänderung von Sorgerechtsentscheidungen

Rz. 100 Sorgerechtsentscheidungen unter anderem nach §§ 1628, 1671, 1672, 1678, 1680, 1682 BGB können nach § 1696 Abs. 1 BGB geändert werden, wenn dies aus triftigen, das Wohl des Kindes nachhaltig berührenden Gesichtspunkten angezeigt ist. Mit dieser Regelung sind 2 Zielsetzungen verbunden. Rz. 101 Zum einen wird den Beteiligten eine erneute Verfahrenseinleitung nur zugestan...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.4.2.2 § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB – Aufhebung gemeinsamer Sorge

Rz. 72 Im Rahmen der nicht einvernehmlichen Übertragung der elterlichen Sorge auf den Antragsteller nach § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB ist in einem ersten Schritt zu prüfen, ob die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge dem Kindeswohl am besten entspricht. Für diese Prüfung sind folgende Grundsätze zu beachten: Rz. 73 Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung enthält die Neu...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 3.1.1 Voraussetzungen für die Einrichtung eines obligatorischen AR nach DrittelbG

Rz. 991 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 DrittelbG ist für GmbHs ein Aufsichtsrat einzurichten, der zu einem Drittel aus Arbeitnehmervertretern besteht, wenn die GmbH im Inland "in der Regel" mehr als 500 Arbeitnehmer und nicht mehr als 2.000 Arbeitnehmer beschäftigt und kein "Tendenzunternehmen" ist. Im Einzelnen: Rz. 992 Nach ganz herrschender Auffassung in Rechtsprechung und Literatu...mehr

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IV Gesellschafterversammlun... / 9.2.5.1 Information der Gesellschafter

Rz. 637 Damit alle Gesellschafter die Möglichkeit haben, einer Anfechtungsklage beizutreten, sind die Geschäftsführer verpflichtet, alle Gesellschafter unverzüglich zu informieren, wenn ein Gesellschafterbeschluss angefochten wird.[1] Eine konkrete Vorgabe hinsichtlich Form und Frist besteht dabei nicht.[2] Da sich die Geschäftsführer aber bei Verletzung ihrer Unterrichtungs...mehr

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Jung, SGB XII § 52 Leistung... / 2.2 Freie Arztwahl (Abs. 2)

Rz. 9 Absatz 2 Satz 1 eröffnet den Leistungsempfängern die freie Wahl zwischen den Ärzten, Zahnärzten und Krankenhäusern entsprechend den Regeln für die gesetzliche Krankenversicherung. Rz. 10 Ärzte und Zahnärzte i. S. d. Abs. 2 sind dabei – wie in § 76 Abs. 1 SGB V – nicht nur die niedergelassenen Vertragsärzte, sondern auch die medizinischen Versorgungszentren, die ermächti...mehr

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III Der Gesellschafter und ... / 5 Wettbewerbsverbot

Rz. 307 Ein dem Gesellschafter auferlegtes Wettbewerbsverbot soll verhindern, dass dieser in demselben Geschäftsbereich wie die GmbH tätig wird und somit in Konkurrenz zu dieser tritt. Anders als z. B. in § 112 HGB für die Gesellschafter einer OHG normiert, sieht das GmbHG allerdings keine Regelung eines Wettbewerbsverbotes für die Gesellschafter einer GmbH vor. Dennoch ergbi...mehr

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Jung, SGB XII § 52 Leistung... / 2.1 Anbindung an das Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung (Abs. 1)

Rz. 5 In Abs. 1 Satz 1 wird klargestellt, dass die Hilfen nach §§ 47 bis 51 den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Im Vergleich zu § 38 Abs. 1 Satz 1 BSHG fehlt der Zusatz "soweit in diesem Gesetz keine andere Regelung getroffen ist". Damit sind die Leistungen des Fünften Kapitels ihrem Umfang nach umfassend an das Leistungsrecht der gesetzlichen Kr...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.2.4 Nichtsausgleichsfähiger Verlust

Rz. 1798 Mindestbesteuerung Verluste einer GmbH können nur bei der GmbH selbst im Wege des Verlustabzugs (Verlustrücktrag sowie Verlustvortrag) nach § 10d EStG berücksichtigt werden. Der Verlustrücktrag (§ 10d Abs. 1 EStG) ist betragsmäßig auf 511.500 EUR begrenzt und nur in dem dem Verlustjahr vorangegangenen Veranlagungsjahr möglich. Der Verlustvortrag (§ 10d Abs. 2 EStG), ...mehr

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Sommer, SGB V § 135a Verpfl... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift überträgt ab 1.1.2000 in Abs. 1 allen Leistungserbringern (vgl. § 69) die Verantwortung für die Sicherung und die Weiterentwicklung der Qualität der von ihnen erbrachten Leistungen (vgl. allgemein zur Qualitätssicherung: Vorbem. zu §§ 135 bis 139c). Damit wird nicht nur im Sinne eines Programmsatzes bzw. einer Auslegungshilfe, sondern verbindlich geregel...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.13.4.3 Nachvertragliches Wettbewerbsverbot aufgrund von Regelungen im Dienstvertrag

Rz. 839 Grundsätzlich unterliegen ehemalige Geschäftsführungsmitglieder ab Beendigung ihres Dienstvertrages keinem Wettbewerbsverbot mehr. Vielfach wird jedoch mit Geschäftsführungsmitgliedern im Dienstvertrag ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart. Hierbei ist Folgendes zu beachten. Rz. 840 Keine Anwendbarkeit der § 74ff. HGB : Soweit im Dienstvertrag des Geschäft...mehr

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FF 11/2019, Kindergrundrech... / 3. Ist die Verankerung spezieller Kinderrechte im Grundgesetz rechtlich geboten?

Nein, es besteht Einigkeit darüber, dass es keine rechtliche Verpflichtung gibt, spezielle Kinderrechte verfassungsrechtlich festzuschreiben. Eine entsprechende Grundgesetzänderung ist weder aufgrund internationaler Verpflichtungen geboten – etwa nach dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes, kurz UN-Kinderrechtskonvention[2] – noch durch nationale Vorgaben, etwa solche ...mehr

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FF 11/2019, Kindergrundrech... / 4. Welche Rechte haben Kinder aktuell nach dem Grundgesetz?

Die Grundrechte des Grundgesetzes gelten nach heutigem Verständnis unterschiedslos für jedes Alter (zur Getung von Kinderrechten für das ungeborene Leben siehe unten unter 5.). Kinder und Erwachsene sind gleichermaßen Rechtssubjekte und Grundrechtsträger. Nach dem Wortlaut des Art. 6 Abs. 2 ("Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörd...mehr

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FF 11/2019, Kindergrundrech... / 6. Wenn Kinder nach derzeitiger Verfassungslage umfassend rechtlich geschützt sind, warum wird dann die explizite Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz angestrebt?

Die Bundesregierung möchte damit ein "Signal" setzen.[14] Gestärkt werden sollen Kinder und auch deren Eltern. Unter Hinweis auf Verpflichtungen aus der UN-Kinderrechtskonvention erwähnt das federführende Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vor allem die Bedeutung von Beteiligungsrechten für Kinder und das Kindeswohlprinzip.[15] Das Vorhaben, explizite ...mehr

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FF 11/2019, Kindergrundrech... / 8. Welche Orientierungshilfe für die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz können Verfassungen anderer Staaten geben?

Eine Reihe europäischer Länder und auch außereuropäischer Staaten, vor allem in Lateinamerika, erwähnen Kinderrechte in ihren Verfassungen. Wenn Rechtsvergleiche mit dem Ausland angestellt werden, sind jedoch die jeweiligen Verfassungstraditionen und -kulturen zu berücksichtigen. Dabei zeigt sich, dass Inhalt und Ausgestaltung von Kinderrechten in den jeweiligen Verfassungen ...mehr

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FF 11/2019, Kindergrundrech... / 14. Welche unmittelbaren Folgen hätte eine Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz?

Unabhängig davon, welche Regelung der Verfassungsgesetzgeber zu Kinderrechten trifft, wird Deutschland allein dadurch nicht auf Anhieb kinderfreundlicher. Entscheidend ist vielmehr, welche Änderungen im einfachen Recht sowie in der Finanzplanung folgen. Welche Hebelwirkung die Verankerung von Kindergrundrechten entfaltet, hängt also davon ab, was der Gesetzgeber und in Strei...mehr

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FF 11/2019, Kindergrundrech... / 7. Welche Bedeutung hat die UN-Kinderrechtskonvention für das Vorhaben, Kinderrechte im Grundgesetz abzubilden?

Die UN-Kinderrechtskonvention (KRK) dient in der politischen ebenso wie in der rechtswissenschaftlichen Debatte über die Ausbuchstabierung von Kindergrundrechten als Referenzwerk und Richtschnur.[17] Charakteristisch für das Vertragswerk ist, dass es das Kind als Rechtssubjekt in den Blick nimmt und einen detaillierten Katalog von Rechten für Kinder sowie von Verpflichtungen...mehr

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FF 11/2019, Kindergrundrech... / 12. Bei einer Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages im Jahre 2013 hatten sich alle geladenen Rechtswissenschaftler und damit sieben der acht Sachverständigen skeptisch zur ausdrücklichen Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz geäußert. Sind die damals vorgebrachten Argumente weiterhin relevant?

Die juristischen Bedenken, die damals vorgetragen wurden, sind nach wie vor aktuell. Sie lassen sich folgendermaßen skizzieren[41]: Je nach Ausgestaltung der Kindergrundrechte hätten diese entweder nur symbolische Bedeutung oder man riskiere Verschiebungen in dem verfassungsrechtlich gut austarierten Dreiecksverhältnis von Kinderrechten, Elternrechten und staatlichen Befugni...mehr

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FF 11/2019, Kindergrundrechte und Grundgesetz

Fragen und Antworten zum Vorhaben expliziter verfassungsrechtlicher Verankerung 1. Was sieht der Koalitionsvertrag zum Thema Kindergrundrechte vor? Nach dem Koalitionsvertrag[1] sollen Kinderrechte explizit im Grundgesetz verankert werden. Entsprechende Forderungen gab es seit langem, schon bei der Ausarbeitung des Grundgesetzes wurde darüber diskutiert. Mit der Koalitionsvere...mehr

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FF 11/2019, Kindergrundrech... / 1. Was sieht der Koalitionsvertrag zum Thema Kindergrundrechte vor?

Nach dem Koalitionsvertrag[1] sollen Kinderrechte explizit im Grundgesetz verankert werden. Entsprechende Forderungen gab es seit langem, schon bei der Ausarbeitung des Grundgesetzes wurde darüber diskutiert. Mit der Koalitionsvereinbarung ist nunmehr klargestellt, dass das Grundgesetz um eine Regelung zu Kindergrundrechten ergänzt werden soll. Warum dies geschehen soll, wir...mehr

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FF 11/2019, Kindergrundrech... / 10. Welche Bedeutung haben elterliche Rechte und Pflichten für die Diskussion über Kindergrundrechte?

Nach Art. 6 Abs. 2 GG haben Eltern das "natürliche Recht" und die "Pflicht" zur "Pflege und Erziehung" ihrer Kinder.[24] Dieses Schutz- und Abwehrrecht ist ein eigenes Grundrecht des jeweiligen Elternteils.[25] Bei der Umsetzung der Koalitionsvereinbarung zum Thema Kindergrundrechte ist zu bedenken, ob und inwieweit sich Verschiebungen zulasten der Elternrechte ergeben könnt...mehr

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FF 11/2019, Kindergrundrech... / 9. Welche Bedeutung haben Kinderrechte in den Landesverfassungen für das Vorhaben grundgesetzlicher Verankerung?

In allen Landesverfassungen, mit Ausnahme der staatsorganisatorischen Verfassung von Hamburg, sind mittlerweile Kinderrechte verankert. Aus den landesrechtlichen Bestimmungen eine Richtschnur für eine Grundgesetzergänzung zu entwickeln, ist aber schon deshalb problematisch, weil sich die jeweiligen Regelungen sowohl inhaltlich als auch dem Umfang nach zum Teil deutlich vonei...mehr

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FF 11/2019, Kindergrundrech... / 13. Welche grundsätzlichen Weichenstellungen sind bei den Gesetzgebungsarbeiten für das Projekt "Kindergrundrechte" vorzunehmen?

Zu klären wäre zunächst die Zielrichtung des Vorhabens: Wird bezweckt, die gegenwärtige Verfassungslage zum Schutz und zu den Rechten von Kindern abzubilden (deklaratorische Verfassungsänderung) oder ist eine Änderung nicht nur des Grundgesetztextes, sondern auch des verfassungsrechtlichen Schutzumfangs geplant (substantielle Verfassungsänderung)? Für den Fall, dass eine inh...mehr

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FF 11/2019, Kindergrundrech... / 2. Für welche Rechtsbereiche spielt die Diskussion über die verfassungsrechtliche Verankerung von Kinderrechten eine Rolle?

Da die Grundrechte nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf die gesamte Rechtsordnung ausstrahlen, sind auch die grundrechtlich geschützten Belange von Kindern umfassend zu berücksichtigen. Es geht also nicht nur um Regelungen der Kinder- und Jugendhilfe. Rechtlich und politisch besonders sensibel sind jene Gebiete, auf denen durch die explizite Verankerung v...mehr

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FF 11/2019, Kindergrundrech... / 15

Anmerkung Hinweis d. Red.: Die in diesem Beitrag von Frau Dr. Gelinsky in einem Frage-und-Antwort-Kompendium zusammengefassten Kernpunkte sind am 30.8.2019 zunächst als Publikation der Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) erschienen; zu finden unter: www.kas.de. Autor: Dr. Katja Gelinsky , Koordinatorin für Recht und Politik in der Hauptabteilung Politik und Beratung der KonradAden...mehr

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FF 11/2019, Kindergrundrech... / 5. Was bedeutet die Einführung von Kindergrundrechten für die Rechtsstellung ungeborener Kinder?

Die Frage ist in der Rechtswissenschaft bislang nur sehr vereinzelt intensiver thematisiert worden,[9] obwohl sie erheblichen Konfliktstoff, vor allem zum Thema Schwangerschaftsabbruch, birgt. So gibt es die Sorge, die Einbeziehung ungeborener Kinder in das Vorhaben "Kindergrundrechte" könne zulasten des Selbstbestimmungsrechts schwangerer Frauen gehen und in der politischen...mehr

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FF 11/2019, Kindergrundrech... / 11. Was bedeutet die explizite Verankerung von Kindergrundrechten für das sog. Wächteramt des Staates?

Wie oben geschildert, sind für die Kinder in erster Linie ihre Eltern verantwortlich. Werden sie ihrer Pflege- und Erziehungsverantwortung jedoch nicht gerecht, hat das Kind "Anspruch auf den Schutz des Staates".[35] Der Staat hat nach der Karlsruher Rechtsprechung einen "grundrechtlichen Gewährleistungsauftrag" sicherzustellen, dass die Eltern ihre Pflichten "in Ausrichtung ...mehr

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FF 11/2019, Vaterschaftsanf... / 1 Gründe:

[1] I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Zurückweisung eines Antrags des mutmaßlichen biologischen Vaters auf Vaterschaftsanfechtung wegen Versäumung der Anfechtungsfrist. [2] 1. Das Kind, um dessen rechtliche Abstammung es im fachgerichtlichen Verfahren ging, wurde im April 2013 geboren. Zu diesem Zeitpunkt lebten der Beschwerdeführer und die Mutter des Kindes in nichte...mehr

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FF 11/2019, Experten: Qualität familiengericht-licher Verfahren verbessern

Für eine Verbesserung der Qualität von familiengerichtlichen Verfahren sprachen sich die Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch, 25. September 2019, aus. Anlass war ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/8568), demzufolge der Bundestag die Bundesregierung auffordern soll, die Qualifizierung von R...mehr

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ZErb 11/2019, Keine Beibeha... / Sachverhalt

Im Beschwerdeverfahren im Streit ist die Namensführung der Beteiligten zu 1 nach erfolgter Adoption durch die Beteiligte zu 2. Die Beteiligte zu 1 ist mit Herrn H... D... verheiratet. Die Ehegatten haben keinen gemeinsamen Ehenamen bestimmt, sondern nach der Eheschließung ihren jeweiligen Geburtsnamen beibehalten. Die vier aus der Ehe hervorgegangenen Söhne, von denen der jü...mehr