Eine Reihe europäischer Länder und auch außereuropäischer Staaten, vor allem in Lateinamerika, erwähnen Kinderrechte in ihren Verfassungen.

Wenn Rechtsvergleiche mit dem Ausland angestellt werden, sind jedoch die jeweiligen Verfassungstraditionen und -kulturen zu berücksichtigen. Dabei zeigt sich, dass Inhalt und Ausgestaltung von Kinderrechten in den jeweiligen Verfassungen sehr verschieden sind. Gleiches gilt für die praktische Bedeutung der verfassungsrechtlich verankerten Kinderrechte in dem jeweiligen Staat. Auch die Rolle der Gerichte, zumal der Verfassungsgerichte, zur Entfaltung und Durchsetzung von Kinderrechten ist sehr unterschiedlich.

Kurz und knapp: Für die Debatte über die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz mag der Blick ins Ausland hilfreiche Anregungen geben. Letztlich kommt es aber darauf an, eine Regelung zu finden, die den erwarteten Nutzen und mögliche Risiken für die deutsche Verfassungsrechtsordnung austariert.

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