Nach dem Koalitionsvertrag[1] sollen Kinderrechte explizit im Grundgesetz verankert werden. Entsprechende Forderungen gab es seit langem, schon bei der Ausarbeitung des Grundgesetzes wurde darüber diskutiert. Mit der Koalitionsvereinbarung ist nunmehr klargestellt, dass das Grundgesetz um eine Regelung zu Kindergrundrechten ergänzt werden soll. Warum dies geschehen soll, wird nicht ausgeführt. Der Hinweis "Kinder sind Grundrechtsträger, ihre Rechte haben für uns Verfassungsrang" beschreibt die aktuelle Verfassungslage, lässt aber offen, welcher Regelungsbedarf nach Ansicht der Koalitionspartner besteht. Unterschiedliche Aussagen werden zu der Frage getroffen, was konkret in die Verfassung geschrieben werden soll. Zum einen heißt es im Plural: "Wir werden Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich verankern." An anderer Stelle heißt es im Singular: "Wir werden ein Kindergrundrecht schaffen."

Der Koalitionsvertrag lässt damit Interpretationsspielraum, ob die aktuelle Verfassungslage im Grundgesetztext verdeutlicht oder neue Grundrechte für Kinder eingeführt werden sollen. Für die Ausgestaltung des Projekts "Kindergrundrechte" wurde entsprechend den Vorgaben des Koalitionsvertrages eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt, die in den vergangenen Monaten mehrfach zusammengekommen ist und bis spätestens Ende des Jahres einen Vorschlag vorlegen soll.

Kurz und knapp: Der Koalitionsvertrag bestimmt das "Ob", nicht aber das "Warum" und das "Wie" einer ausdrücklichen Regelung zu Kinderrechten im Grundgesetz.

[1] "Kinder stärken – Kinderrechte ins Grundgesetz. Wir werden Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich verankern. Kinder sind Grundrechtsträger, ihre Rechte haben für uns Verfassungsrang. Wir werden ein Kindergrundrecht schaffen. Über die genaue Ausgestaltung sollen Bund und Länder in einer neuen gemeinsamen Arbeitsgruppe beraten und bis spätestens Ende 2019 einen Vorschlag vorlegen." Siehe Zeile 801 bis 806, https://www.cdu.de/system/tdf/media/dokumente/koali tionsvertrag_2018.pdf?file=1 (abgerufen am 20.8.2019).

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