Fachbeiträge & Kommentare zu Grundgesetz

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Jansen, SGB IV § 70 Haushal... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 70 definiert für die einzelnen Versicherungsträger die Zuständigkeiten und die zeitliche Abfolge des Prozesses der Haushaltsaufstellung und der Haushaltsfeststellung. Die Vorschrift greift den Grundsatz der Vorherigkeit auf, wie er in Artikel 110 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz für den Bundeshaushalt gefordert wird. Die Absätze 2 bis 5 regeln das Verfahren und die Termin...mehr

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Jansen, SGB IV § 67 Aufstel... / 3 Literatur

Rz. 12 Brandts/Wirth, Haushaltsrecht der Sozialversicherung. Deutsche Rentenversicherung, RV-SGB IV, 24. Aufl. 2019. Hauck/Noftz, Sozialgesetzbuch, SGB IV. Heuer, Kommentar zum Bundeshaushaltsrecht. Knoblich/Fudiekar, Das Rechnungswesen in der Sozialversicherung, 4. Aufl. 1996. Maunz-Dürig, Kommentar zum Grundgesetz. Patzig, Haushaltsrecht des Bundes und der Länder. Piduch, Bundesh...mehr

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Jansen, SGB IV § 73 Überpla... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift folgt der grundsätzlichen Regelung in Art. 112 Satz 1 und 2 GG und bestimmt für die Versicherungsträger das Nähere i. S. d. Art. 112 Satz 3 GG. Die Vorschrift ermächtigt den Vorstand, bei der Bundesagentur für Arbeit den Verwaltungsrat, als zuständiges Selbstverwaltungsorgan des Versicherungsträgers in Ausgaben einzuwilligen, die im Haushaltsplan nicht o...mehr

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Jansen, SGB IV § 72 Vorläuf... / 1 Allgemeines

Rz. 2 In Anlehnung an Art. 111 Abs. 1 GG trifft die Vorschrift an die Besonderheiten der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte, der sozialen Pflegeversicherung sowie der Arbeitsförderung angepasste Regelungen, die den jeweiligen Vorstand ermächtigen, im begrenzten Maß Ausgaben zuzulassen, wenn der Haushaltsplan...mehr

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Jansen, SGB IV § 74 Nachtra... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Sollten im Laufe des Haushaltsjahres die veranschlagten Mittel nicht ausreichen und ist der Vorstand (bei der Bundesagentur für Arbeit der Verwaltungsrat) wegen fehlender rechtlicher Voraussetzungen nicht in der Lage oder nicht willens, in die nach § 73 vorgegebenen Möglichkeiten der außer- oder überplanmäßigen Ausgaben einzuwilligen, wird in der Vorschrift des § 74 d...mehr

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Jansen, SGB IV § 77 Rechnun... / 1 Rechtsentwicklung/Allgemeines

Rz. 1 § 77 ist mit der Einführung des SGB IV durch das Gesetz v. 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) am 1.7.1977 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz v. 12.11.2009 (BGBl. I S. 3710) wurde das Vierte Buch Sozialgesetzbuch in der seit dem 1.9.2009 geltenden Fassung wiederholt neu bekannt gemacht. Die Vorschrift vereinheitlicht und konkretisiert die Rahmenregelungen des Art. 114 Abs. 1 GG...mehr

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Jansen, SGB IV § 69 Ausglei... / 2.1 Haushaltsausgleich (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 folgt der Regelung des Art. 110 Abs. 1 Satz 2 GG. Danach ist der Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben formell auszugleichen, das heißt, es dürfen Ausgaben nur in der Höhe geplant und im Haushalt veranschlagt werden wie Einnahmen realistisch erwartet werden können. Fehlbeträge sind, nach Maßgabe der besonderen Vorschriften für die einzelnen Versicherungszweige...mehr

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Jansen, SGB IV § 70 Haushal... / 2.1 Aufstellung und Feststellung des Haushaltsplans (Abs. 1)

Rz. 3 § 70 Abs. 1 bestimmt für alle Träger der Sozialversicherung (gesetzliche Kranken-, Renten- und Unfallversicherung einschließlich Alterssicherung der Landwirte sowie soziale Pflegeversicherung) einheitlich, dass der Haushaltsplan vom Vorstand aufgestellt und durch die Vertreterversammlung bzw. den Verwaltungsrat festgestellt wird. Die Regelung in Abs. 1 ordnet zunächst ...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 7.2 vGA von Enkel- an Muttergesellschaft ("Ketten-vGA")

Rz. 76 "Durchschüttung" entlang der Beteiligungskette. Erfolgt die Vorteilsgewährung nicht an einen unmittelbar, sondern an einen mittelbar übergeordneten Gesellschafter, liegen die Voraussetzungen einer vGA an eine nahestehende Person vor, die jeweils durch das Gesellschaftsverhältnis zum unmittelbar übergeordneten Gesellschafter veranlasst sind. Die vGA ist entlang der Bet...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.3.6 § 20 Abs. 2 AStG und das DBA – Zulässigkeit eines sog. Treaty override

Da § 20 Abs. 2 AStG das jeweilige DBA mit dem Anspruch auf Steuerfreistellung "überlagert", stellt sich die Frage der Zulässigkeit, da bereits § 2 AO den Vorrang völkerrechtlicher Verträge regelt. Während der BFH in der Vergangenheit regelmäßig die Zulässigkeit eines sog. Treaty override durch den deutschen Gesetzgeber billigte, da letztendlich das DBA nicht unmittelbar wirk...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.4 Verfassungswidrigkeit?

Die vorgenannte Frage der Auslegung des § 50d Abs. 9 S. 1 Nr. 2 EStG wird überlagert durch die Frage eines zulässigen Treaty override. Der BFH hat das Verfahren I R 86/13 (ebenfalls ein "Ryanair-Piloten-Fall") durch Beschluss vom 20.8.2013 ausgesetzt und dem BVerfG (dortiges Az.: 2 BvL 21/14) gemäß Art. 100 Abs. 1 GG vorgelegt.mehr

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Verwendung von Altersvorsorgevermögen zur Entschuldung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie

Leitsatz 1. Die Einzahlung von gefördertem Altersvorsorgevermögen auf einen nicht zertifizierten Bausparvertrag stellt auch dann eine förderschädliche wohnungswirtschaftliche Verwendung gemäß § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Alternative 2 EStG dar, wenn infolge der hierdurch ermöglichten früheren Zuteilung der Bausparsumme erreicht werden soll, ein Darlehen zur Immobilienfinanzieru...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.2.2 Abgrenzung zu Art. 15 OECD-MA (Ruhegehalt oder nachträglicher Arbeitslohn)

Art. 18 OECD-MA regelt nur das Besteuerungsrecht für die privaten Ruhegehälter für eine frühere unselbstständige Arbeit i. S. des Art. 15 OECD-MA sowie über die Rückverweisung in Art. 19 Abs. 3 OECD-MA für Ruhegehälter, die aus einem Betrieb gewerblicher Art stammen. Nachzahlungen für Tätigkeiten, die, bezogen auf die Aktivzeit, nicht unter Art. 15 oder 19 Abs. 3 OECD-MA fall...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung des BeitrRLUmsG

Rn. 325 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Die Verfassungsmäßigkeit der Neuregelungen in § 4 Abs 9 EStG und § 9 Abs 6 EStG idF BeitrRLUmsG sind umstritten. Nach Ansicht des VI Senats des BFH verstößt § 9 Abs 6 EStG idF BeitrRLUmsG gegen Art 3 Abs 1 GG in der Ausprägung des daraus abgeleiteten verfassungsrechtlichen Gebots der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit und ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 360 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Der begrenzte SA-Abzug für Entgelte für den Besuch von Privatschulen nach § 10 Abs 1 Nr 9 EStG ist durch das Kultur- und StiftungsförderungsG v 13.12.1990, BGBl I 1990, 2775 mit Wirkung ab dem VZ 1991 eingeführt worden. Mit der Regelung wollte der Gesetzgeber staatlich genehmigte oder erlaubte Ersatzschulen und anerkannte allgemeinbildende ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Bisherige BFH-Rspr

Rn. 1 Stand: EL 125 – ET: 12/2017 Der BFH hat bisher nur Aufwendungen einer verheirateten Frau für eine künstliche Befruchtung (In-vitro-Fertilisation – IVF) mit dem Samen des Ehemannes zum Abzug als ag Belastung nach § 33 EStG zugelassen (BFH BStBl II 1997, 805), nicht aber mit dem Samen eines Dritten (BFH BStBl II 1999, 761). Aufwendungen einer nicht verheirateten, empfängn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 261 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Mit dem BürgerentlastungsG Krankenversicherung ist die steuermindernde Berücksichtigung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen mit Wirkung zum 01.01.2010 vollständig neu geregelt worden. Ab dem VZ 2010 wird innerhalb der sonstigen Vorsorgeaufwendungen zwischen den Beiträgen zur Basiskrankenversicherung (§ 10 Abs 1 Nr 3 S 1 Buchst a E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Verfassungsmäßigkeit

Rn. 6 Stand: EL 125 – ET: 12/2017 Die Rspr des BFH zur Anerkennung von Kurkosten als ag Belastung mit ihren strengen Anforderungen verstößt nicht gegen das GG, da Missbrauchsmöglichkeiten groß seien. Das BVerfG DB 1970, 2148 sah in diesem Zusammenhang eine Verfassungsbeschwerde für offensichtlich unbegründet an. Auch s "Abmagerungskur".mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen

Rn. 299 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Verfassungsrechtlich geboten ist zumindest der steuerliche Abzug erwerbsbedingter Kinderbetreuungskosten. Dem Gesetzgeber steht es grds allerdings frei, die kindesbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit entweder im Steuerrecht oder im Sozialrecht zu berücksichtigten (BFH BStBl II 2014, 383). Der Gesetzgeber muss nach der Rspr des BVerfG j...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Religionsgemeinschaften iSd § 10 Abs 1 Nr 4 Hs 1 EStG

Rn. 287 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 KiSt sind nur Zahlungen, die die gemäß Art 140 GG iVm Art 137 Abs 6 Weimarer Reichverfassung (WRV) als Körperschaften des öffentlich Rechts anerkannten Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erheben. Die Anerkennung gezahlter KiSt als SA kann von diesem innerdeutschen Rechts- und Verfassungszustand ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Urt des BVerfG v 06.06.2002 zur Besteuerung von Alterseinkünften

Rn. 226 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Das BVerfG hat mit seinem Urt v 06.03.2002 (BVerfG BStBl II 2002, 618) die unterschiedliche Besteuerung der Renten und der Beamtenpensionen seit dem Jahr 1996 als mit dem Gleichheitssatz des Art 3 Abs 1 GG unvereinbar angesehen. Die Verfassungswidrigkeit der bisherigen Regelungen ergab sich für das BVerfG daraus, dass einerseits die Versorgu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Höhe des Abzugs

Rn. 376 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Nach § 10 Abs 1 Nr 9 S 1 EStG sind 30 % des Entgelts, höchstens 5 000 EUR, als SA abziehbar. Damit sind jährlich Schulgelder bis zu 16 666 EUR steuerlich berücksichtigungsfähig. In der gemäß § 10 Abs 1 Nr 9 EStG lediglich begrenzten Abziehbarkeit des für eine Privatschule gezahlten Schulgeldes liegt kein Verstoß gegen die Freiheit der Erzie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Höchstbetrag

Rn. 314 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Kinderbetreuungskosten sind gemäß § 10 Abs 1 Nr 5 S 1 EStG iHv zwei Dritteln der Aufwendungen, höchstens 4 000 EUR je Kind und Kj abziehbar. Die Höchstgrenze des § 10 Abs 1 Nr 5 S 1 EStG wird bei Betreuungskosten von 6 000 EUR pro Jahr erreicht. Rn. 315 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Die in § 10 Abs 1 Nr 5 S 1 EStG enthaltene Beschränkung des Ab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Begünstigte Schulen

Rn. 367 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Begünstigt sind nach § 10 Abs 1 Nr 9 S 1 u 2 EStG alle Schulen in freier Trägerschaft und überwiegend privat finanzierte Schulen, deren Besuch zu einem anerkannten Schul-, Jahrgangs- oder Berufsabschluss führt oder hierauf vorbereitet und nicht mehr nur, wie bisher, Ersatzschulen oder Ergänzungsschulen iSd Art 7 Abs 4 GG. Rn. 368 Stand: EL 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeiner Überblick

Rn. 400 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Seit 1979 (StÄndG – BGBl I 1978, 1849) sind gemäß § 10 Abs 1a Nr 1 EStG (bis VZ 2014 § 10 Abs 1 Nr 1 EStG aF) Unterhaltsleistungen an geschiedene oder getrennt lebende Ehegatten sowie in den Fällen der Nichtigkeit oder der Aufhebung der Ehe abziehbar. Unterhaltsleistungen an andere Personen oder an geschiedene usw Ehegatten, sofern § 10 Abs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Höchstbeträge gemäß § 10 Abs 4 S 1–3 EStG

Rn. 728 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Nach § 10 Abs 4 S 1 EStG können Vorsorgeaufwendungen iSd § 10 Abs 1 Nr 3 u 3a EStG (Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen sowie Beiträge zu sonstigen Versicherungen) bis zur Höhe von 2 800 EUR abgezogen werden. § 10 Abs 4 S 1 EStG betrifft in erster Linie StPfl, die die Aufwendungen für ihre Krankenversicherung sowie ihre Krankheitsk...mehr

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Tarifvertrag, Allgemeines / 6 Verhältnis von Tarifverträgen zu anderen Rechtsquellen

Die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer sind nicht nur in Tarifverträgen, sondern noch in einer Vielzahl von anderen Rechtsquellen wie z. B. den unterschiedlichen Formen der betrieblichen Rechtssetzung und den arbeitsvertraglichen Regelungen enthalten. Daneben kann höherrangiges Recht (EG-Vertrag, Grundgesetz, Gesetze, sonstiges autonomes staatliches Recht sowie Richterrecht...mehr

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Tarifvertrag, Allgemeines / 3 Koalitionsfreiheit

Durch Art. 9 Abs. 3 Satz 1 GG wird das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, für ‹jedermann und für alle Berufe› gewährleistet. Das Grundrecht gewährleistet zunächst die individuelle Koalitionsfreiheit, d. h. das Recht eines jeden – auch eines Ausländers – einen Verband zu gründen, einem solchen beizutreten und in i...mehr

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Tarifvertrag, Allgemeines / 4.1 Negative Koalitionsfreiheit

Grenzen für ihre Rechtssetzungsmacht ergeben sich für die Tarifvertragsparteien aus der negativen Koalitionsfreiheit der nicht oder anders organisierten Arbeitnehmer. Art. 9 Abs. 3 GG schützt entgegen seinem Wortlaut nicht nur das Recht des einzelnen, einer Koalition und damit einer Arbeitnehmer- bzw. Arbeitgeberkoalition beizutreten (positive Koalitionsfreiheit). Durch die ...mehr

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Tarifvertrag, Allgemeines / Zusammenfassung

Überblick Der vorliegende Beitrag führt in das Recht des Tarifvertrags ein. Da die Grundlage des Tarifrechtes in Art. 9 Abs. 3 GG verankert ist, werden zunächst die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen dargestellt, wobei besonderes Augenmerk auf die negative Koalitionsfreiheit gelegt wird. Überblicksartig werden die verschiedenen, in der Praxis relevanten Formen von Tari...mehr

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Tarifvertrag, Allgemeines / 6.2 Verfassungsrecht

Die Tarifvertragsparteien sind bei der Vereinbarung von Tarifverträgen – zumindest mittelbar – an die Grundrechte gebunden.[1] So verstößt z. B. eine tarifvertragliche Regelung, die das Arbeitsverhältnis bei Eheschließung der Arbeitnehmerin beendet, gegen Art. 6 GG (Schutz von Ehe und Familie).[2]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 1 Allgemeines

Rz. 1 §§ 92, 93 und 94 FGO regeln den wesentlichen Inhalt und Ablauf der mündlichen Verhandlung. Die mündliche Verhandlung bildet regelmäßig "den Kern des gerichtlichen Verfahrens …, der das Gesamtergebnis des Verfahrens … prägt."[1] Dies ergibt sich auch aus der Regelung des § 79 Abs. 1 S. 1 FGO, wonach der Rechtsstreit möglichst in einer mündlichen Verhandlung abschließend...mehr

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Tarifvertrag, Allgemeines / 4 Grenzen tariflicher Regelungsmacht

Den Tarifvertragsparteien sind beim Abschluss von Tarifverträgen in ihrer Rechtssetzungsbefugnis gegenüber den Tarifunterworfenen wie jedem anderen Normgeber Grenzen gesetzt. So dürfen sie nur Vereinbarungen treffen, die Regelungen der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen (Art. 9 Abs. 3 GG) zum Gegenstand haben. Dies sind alle Bedingungen, unter denen abhängige Arbeit geleist...mehr

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Tarifvertrag, Allgemeines / 2 Rechtliche Rahmenbedingungen

Rechtsgrundlage für den Abschluss von Tarifverträgen sind die in der Verfassung garantierte Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 GG) und die im Tarifvertragsgesetz (TVG) enthaltene gesetzliche Ausgestaltung der Tarifautonomie. Diese legen die Rahmenbedingungen für die Tarifverträge fest, innerhalb derer sich die Tarifvertragsparteien in rechtlich zulässigerweise bewegen können....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 3.1 Aufruf der Sache, § 92 Abs. 2 FGO

Rz. 6 Jede mündliche Verhandlung beginnt mit dem Aufruf der Sache. Unterbleibt der Aufruf oder erfolgt er unzureichend, liegt eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör[1] vor, wenn ein Beteiligter deshalb an der mündlichen Verhandlung nicht teilgenommen hat. Mit dem Aufruf der Sache gibt das Gericht den Beteiligten gleichsam das "Startzeichen" zur Wahrnehmung des A...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 4.4.6 Ermessen

Rz. 70 Die Teileinspruchsentscheidung ist, wie sich aus der Formulierung "kann" ergibt, eine Ermessensentscheidung. Ist eine Teileinspruchsentscheidung sachdienlich i. S. des § 367 Abs. 2a Satz 1 AO, so ist sie in der Regel auch ermessensgerecht. Das Ermessen ist insoweit vorgeprägt, so dass es keiner weiteren Begründung bedarf.[1] Rz. 70a Erlässt die Finanzbehörde für einen ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.8 Gefangenengelder

Rz. 155 Durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 28.8.2006 (BGBl. I 06 S. 2034; Föderalismusreformgesetz 2006) wurde der Strafvollzug der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes (Art. 72 GG) entzogen und der Kompetenz der Ländergesetzgebung (Art. 70 Abs. 1 GG) zugeordnet. Danach sind die Länder befugt, eigene Strafvollzugsgesetze zu erlassen. Von dieser Befugnis h...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Einzelfälle

Rz. 8 Als vertretbare Handlungen kommen i. d. R. Werk- oder Dienstleistungen (soweit letztere nicht unter § 888 ZPO fallen) vor (ausführlich hierzu Goebel/Goebel, § 11 Rn. 10), so z. B.: Abnahme einer Kaufsache (OLG Köln, MDR 1975, 586), der Anspruch auf Vernichtung von Fotomaterial, das sich im Besitz des Schuldners befindet (OLGR Frankfurt, 2006, 935; ausgeschlossen wäre ein...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Zuständigkeit

Rz. 12 Zuständig für den Erlass des Haftbefehls ist der Richter des nach § 899 ZPO zuständigen AG als Vollstreckungsgericht (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 RPflG; Art. 104 Abs. 2 Satz 1 GG), nicht der Rechtspfleger (BGH, NJW 2008, 3504= MDR 2009, 227 = WM 2009, 115 = KKZ 2010, 155 = BGHReport 2009, 149; LG Detmold, DGVZ 1994, 173). Dieser hat sämtliche Voraussetzungen für die Anordnung de...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.10.2.1.1 Billigkeitsprüfung

Rz. 186 Nach § 54 Abs. 2 SGB I ist die Pfändung einmaliger Geldleistungen möglich, wenn und soweit sie nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Leistungsberechtigten, der Art des beizutreibenden Anspruchs sowie der Höhe und Zweckbestimmung der Geldleistung der Billigkeit entspricht. Dies muss das Vollstreckungsgericht im Einzelfall vor Erlass des Pfändungsbeschlus...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Ansprüche eines ausländischen Staates

Rz. 19 Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für das Zwangsvollstreckungsverfahren setzt voraus, dass die Zwangsvollstreckung in Vermögen erfolgen soll, das sich im Inland befindet, denn nur darauf kann staatliche Zwangsgewalt ausgeübt werden ("Territorialitätsprinzip"; BGH, Rpfleger 2011, 223 = NJW-RR 2011, 647 = JZ 2011, 858 = MDR 2011, 194). Rz. 20 Die Vollst...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Normzweck/Anwendungsbereich

Rz. 2 Der Erlass eines Haftbefehls dient als Form der Beugehaft (BVerfG NJW 1983, 559) zur Erzwingung eines vom Gesetz befohlenen Verhaltens und zwar der Durchsetzung der dem Schuldner obliegenden Verpflichtung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, die für sich gesehen eine unvertretbare Handlung (§ 888 ZPO) darstellt. Als Zwangsmittel soll die Erzwingungshaft ledigl...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.3 Haftunfähigkeit

Rz. 6 Die Voraussetzungen der Haftfähigkeit prüft der Gerichtsvollzieher von Amts wegen nach eigenem Kenntnisstand. Er hat bei der Beurteilung der Haftfähigkeit strenge Maßstäbe anzulegen. Die Regelungen der §§ 904, 905 ZPO a. F. in der bis zum 31.12.2012 geltenden Fassung (Unzulässigkeit der Haft bzw. Haftunterbrechung bei Mitgliedern des Bundes- oder eines Landtages) wurde...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Normzweck

Rz. 4 Die Norm dient zum Schutz des Schuldners bei erheblicher Gesundheitsgefahr und hat ihre Berechtigung aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG (BVerfG NJW 1979, 2607 = WuM 1980, 27 = MDR 1980, 116 = DGVZ 1980, 8 = ZMR 1980, 12 = Rpfleger 1979, 450).mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Normzweck

Rz. 1 Die Norm regelt die sachliche, örtliche und funktionelle Zuständigkeit im Verfahren des Schuldners zur Abgabe der Vermögensauskunft in den Fällen der §§ 807, 836 Abs. 3 Satz 2 und 883 Abs. 2 ZPO. Die Regelung verstößt nicht gegen das GG (BVerfG, NJW 2002, 285).mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.4 Entscheidung über den Antrag

Rz. 57 Über den Pfändungsantrag entscheidet das Vollstreckungsgericht (Rechtspfleger; § 20 Nr. 17 RpflG) durch Beschluss. Dieser bedarf – bei Erlass des Pfändungsbeschlusses – grundsätzlich keiner Begründung. Lediglich in besonderen Einzelfällen kann eine Begründung geboten sein (z. B. wenn zu entscheiden ist, ob die Pfändung der Billigkeit entspricht, § 850b Abs. 2 ZPO). Di...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Kosten/Gebühren/Kostenerstattung

Rz. 52 Gerichtskosten fallen keine an. Dem Gerichtsvollzieher steht eine Gebühr i. H. v. 98,- EUR gem. Nr. 240 KV GvKostG, ggf. ein Zeitzuschlag von 20,- EUR pro angefangener Stunde gem. Nr. 500 KV GvKostG zu, falls drei Stunden überschritten wurden. Wenn im Protokoll die frei ersichtlichen beweglichen Sachen zu dokumentieren sind und der Gerichtsvollzieher bedient sich elek...mehr