Die vorgenannte Frage der Auslegung des § 50d Abs. 9 S. 1 Nr. 2 EStG wird überlagert durch die Frage eines zulässigen Treaty override. Der BFH hat das Verfahren I R 86/13 (ebenfalls ein "Ryanair-Piloten-Fall") durch Beschluss vom 20.8.2013 ausgesetzt und dem BVerfG (dortiges Az.: 2 BvL 21/14) gemäß Art. 100 Abs. 1 GG vorgelegt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge