Fachbeiträge & Kommentare zu Grundgesetz

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§ 1 Anwaltsvertrag / a) Berufsrechtliche Verbote

Rz. 49 Gem. § 43a Abs. 4 BRAO darf der Rechtsanwalt keine widerstreitenden Interessen vertreten. Diese eindeutige Regelung kann bei der Anwendung im Einzelfall durchaus Schwierigkeiten bereiten.[120] Selbst wenn sich die Interessen der Mandanten teilweise widersprechen, kann ein Anwalt sie gemeinsam vertreten, soweit und solange das Mandat auf die Wahrnehmung solcher Interes...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / V. Berechtigtes Interesse

Rz. 109 Die Mitteilung einer unwahren Tatsache, deren Unrichtigkeit der Mitteilende nicht kennt, verpflichtet selbst bei fahrlässiger Unkenntnis nicht zum Schadensersatz, wenn der Mitteilende oder der Empfänger an der Mitteilung ein berechtigtes Interesse hat (§ 824 Abs. 2 BGB). Diese Vorschrift ist besonders für Medien, Auskunfteien und Warentestinstitute[422] bedeutsam. Di...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / VII. Rechtsanwalts-AG

Rz. 464 Vor dem Hintergrund der in Art. 12 Abs. 1 GG gewährten Berufsfreiheit und einem fehlenden gesetzlichen Verbot ist eine Rechtsanwalts-AG unter bestimmten Voraussetzungen zulassungsfähig.[1073] 1. Zulassungsvoraussetzungen Rz. 465 Bei der Zulassung der AG hat eine Ausrichtung an den Bestimmungen der §§ 59c ff. BRAO zu erfolgen (vgl. Rdn 457). Die AG darf in berufsrechtli...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / ff) Mandat mit Auslandsbezug

Rz. 68 Besonders hohe Anforderungen an die Rechtsprüfung des Rechtsanwalts – und an die Klärung des maßgeblichen Sachverhalts – stellt ein Mandat mit Auslandsbezug (vgl. § 1 Rdn 203 ff., 356 ff.),[335] das wegen der starken, noch zunehmenden internationalen Verflechtung persönlicher und wirtschaftlicher Art inzwischen verbreitet ist. Ein solcher Auslandsbezug kann schon den ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.2 Aussetzung und Ruhen des Verfahrens, § 79a Abs. 1 Nr. 1 FGO

Rz. 19 In den Fällen, in denen entweder auf Antrag eines Beteiligten oder von Amts wegen das Verfahren nach § 74 FGO oder nach den über § 155 FGO anwendbaren Vorschriften der ZPO ausgesetzt wird oder nach § 155 S. 1 FGO i. V. m. § 251 ZPO auf übereinstimmenden Antrag der Beteiligten das Ruhen angeordnet wird, entscheidet im vorbereitenden Verfahren nicht der Senat, sondern d...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / bb) Strafrechtliches Mandat

Rz. 475 Vereinbart ein Rechtsanwalt bei einer Strafverteidigung eine Vergütung, die mehr als das Fünffache der gesetzlichen Höchstgebühren beträgt, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass sie unangemessen hoch ist und das Mäßigungsgebot des § 3 Abs. 3 BRAGO verletzt. Diese Vermutung konnte nach bisheriger höchstrichterlicher Rechtsprechung durch den Rechtsanwalt nur ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 5 Entscheidung anstelle des Senats, § 79a Abs. 3 FGO

Rz. 55 Gem. § 79a Abs. 3 FGO kann in allen anderen als den in § 79a Abs. 1 und 2 FGO genannten Fällen der Vorsitzende oder der Berichterstatter anstelle des Senats nur im Einverständnis aller Beteiligter [1] entscheiden (sog. konsentierter Einzelrichter). Ob er dann aufgrund mündlicher Verhandlung entscheidet, richtet sich danach, ob durch Urteil oder durch Beschluss zu entsc...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 3. GmbH und AG

Rz. 32 Auch Berufsträgergesellschaften selbst können Versicherungsnehmer sein. Mit § 59j BRAO [57] hat der Gesetzgeber die Haftpflichtversicherung der Anwalts-GmbH geregelt. Danach muss die GmbH als juristische Person neben dem Anwalt eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen. Von ihr hängt die Zulassung ab; es handelt sich also um Pflichtversicherungen i.S.d. § 113 Abs...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / a) Allgemeines

Rz. 52 Hat der beauftragte Rechtsanwalt den zur Erledigung seines Auftrags maßgeblichen Sachverhalt ermittelt, so beginnt seine vornehmste und wichtigste Aufgabe, diesen Sachverhalt im Hinblick auf das von seinem Mandanten erstrebte Ziel – sorgfältig und "nach jeder Richtung"[280] – rechtlich zu prüfen. Erst nachdem der Rechtsanwalt selbst die Rechtslage festgestellt hat, ka...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.4.1 Erörterungstermin (§ 79 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 FGO)

Rz. 15 Der Vorsitzende und der Berichterstatter können die Beteiligten zu einem Erörterungstermin laden. Dies entlastet den Gesamtsenat von umfangreichen Erörterungen zur Herausarbeitung des entscheidungserheblichen Sachverhalts und von langwierigen Verhandlungen. In der Praxis hat sich der Erörterungstermin bewährt. Für die Beteiligten bietet die Durchführung eines Erörteru...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / XIII. Aufrechnung und Zurückbehaltung

Rz. 536 Hat der Auftraggeber einen Zahlungsanspruch gegen den Rechtsanwalt, so kann dieser gem. §§ 387 ff. BGB aufrechnen mit Ansprüchen auf Zahlung der Vergütung (§ 675 Abs. 1 mit §§ 611, 612 oder 631, 632 BGB) und auf Ersatz von Auslagen (§§ 670, 675 Abs. 1 BGB), und zwar auch mit entsprechenden Forderungen aus früheren Mandaten.[2062] Rz. 537 Ein Gerichtsurteil kann gegen ...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / V. Gerichtliche Beiordnung

Rz. 192 Ggü. der bedürftigen Partei ist der soziale Rechtsstaat zur Gewährung von PKH verpflichtet. Defizite in diesem Bereich können das aus Art. 6 Abs. 1 EMRK abgeleitete Recht auf konkreten und wirksamen Zugang zu den Gerichten verletzen.[491] Im öffentlichen Interesse wird der Rechtsanwalt in den Fällen der §§ 48 bis 49a BRAO verpflichtet, die Vertretung oder Beistandsch...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / b) Ausnahmen

Rz. 361 Die Verschwiegenheitspflicht gilt jedoch nicht uneingeschränkt. Gem. § 2 Abs. 3 BORA ist ein Rechtsanwalt nicht zur Verschwiegenheit verpflichtet, soweit die Berufsordnung oder andere Rechtsvorschriften Ausnahmen zulassen oder die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Mandatsverhältnis oder die Verteidigung des Rechtsanwalts in eigener Sache die Offenbarung...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / I. Geschützte Rechtsgüter

Rz. 7 Neben den erwähnten Rechtsgütern sind als sonstige Rechte i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB, die eine ausschließliche Rechtsnatur mit dem Rang der ausdrücklich genannten Rechtsgüter haben, anerkanntmehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2 Entscheidung durch Vorsitzenden (§ 79a Abs. 1 bis 3 FGO) oder durch Berichterstatter (§ 79a Abs. 4 FGO)

Rz. 9 Nach § 79a FGO entscheidet nicht der Senat, sondern regelmäßig der Vorsitzende. Ist ein Berichterstatter bestellt, entscheidet dieser anstelle des Vorsitzenden.[1] Wer Vorsitzender bzw. dessen Vertreter des mit der Sache befassten Senats ist, ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan des Gerichts.[2] Der Berichterstatter ist der nach § 21g GVG zuständige Berufsricht...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Rechtsgrundlagen

Rz. 430 Das Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger Freier Berufe (PartGG) [1000] ist am 1.7.1995 in Kraft getreten.[1001] Die Partnerschaft soll sich nach dem Willen des Gesetzgebers auch für interprofessionelle, überregionale und internationale Zusammenschlüsse eignen. Sie tritt neben die anderen berufsrechtlich zulässigen Formen, in denen Rechtsanwälte gemeins...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / I. Allgemeines

Rz. 62 Neben dem deliktischen Schadensersatzanspruch (§§ 823 ff. mit § 249 BGB), der den Beweis des Verschuldens des Schädigers voraussetzt und auf Herstellung des Zustandes gerichtet ist, der ohne das schädigende Ereignis bestünde, oder anstelle eines solchen Anspruchs kann derjenige, der in seinen durch §§ 823 ff. BGB geschützten Rechtsgütern verletzt wird, in entsprechend...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.1 Kompetenz

Rz. 5 Die Anordnungen nach § 79 FGO trifft der Vorsitzende oder der nach § 21g GVG zuständige Berufsrichter.[1] Welcher Richter Berichterstatter einer bestimmten Sache ist, bestimmt sich nach § 21g GVG nach dem vor Beginn des jeweiligen Geschäftsjahrs aufgestellten senatsinternen Mitwirkungsplan (Geschäftsverteilungsplan). Es hängt von dem senatsinternen Geschäftsverteilungs...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 5. Vergütungsprozess

Rz. 430 Wird in einem anwaltlichen Honorarrechtsstreit die Erteilung des Mandats bestritten, so muss der Rechtsanwalt das rechtsgeschäftliche Handeln der Beteiligten in tatsächlicher Hinsicht so darlegen, dass sich der Vertragsschluss – im Regelfall gem. §§ 145 ff. BGB – rechtlich prüfen lässt. Bei konkludentem Verhalten des Vertragspartners darf nicht lediglich die angeblic...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / b) Herausgabe

Rz. 393 Gem. §§ 666, 667, 675 Abs. 1, 611 bzw. 631 BGB ist ein Rechtsanwalt verpflichtet, dem Auftraggeber alles herauszugeben, was er zur Ausführung des Auftrags erhalten und aus der Geschäftsbesorgung erlangt hat.[1445] Zur Ausführung des Auftrags erlangt ist alles, was dem Beauftragten zum Zwecke der Geschäftsbesorgung zur Verfügung gestellt worden ist. Aus der Geschäftsb...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 2. Vermeidung von Interessenkollisionen

Rz. 369 Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten (§ 3 Abs. 1 BRAO). Die Wahrnehmung anwaltlicher Aufgaben setzt den unabhängigen, verschwiegenen und nur den Interessen des eigenen Mandanten verpflichteten Rechtsanwalt voraus.[1364] Der Mandant, welcher dem Anwalt die Schließung eines Anwaltsvertrages anträgt, darf von...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.1.1 Geeignete Person oder Stelle

Rn 47 In der InsO finden sich keine Vorgaben, welche Personen oder Stellen zur Ausstellung der Bescheinigung geeignet sind. Stattdessen können die Länder eigene Vorgaben machen. Dies ermöglicht es, regionalen Besonderheiten, bspw. der Verfügbarkeit von Schuldnerberatungsstellen, Rechnung zu tragen. Nach der Vorstellung des Gesetzgebers sind geeignete Personen oder Stellen in...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 7 G

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§ 12 Allgemeine Vorschriften / A. Einleitung

Rz. 1 Während sich das im 2. Abschnitt beschriebene materielle Recht damit befasst, ob und unter welchen Voraussetzungen ausgehend im Wesentlichen von dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Ansprüche unter Personen bestehen und wie diese inhaltlich ggfs. näher ausgestaltet sind, beschäftigt sich der 3. Abschnitt des Buches mit den für die Rechtspraxis mindestens genauso bedeutend...mehr

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§ 9 Familienrecht / A. Einführung

Rz. 1 Das Familienrecht, das im vierten Buch des BGB und in einigen Spezialgesetzen geregelt ist, befasst sich mit den Beziehungen von Familienmitgliedern untereinander . Die Familie ist in Artikel 6 des Grundgesetzes besonders geschützt. Dieses bedingt, dass die Familie einerseits insofern unter dem Schutz des Staates steht, als sie als Lebensgemeinschaft besondere Vorteile i...mehr

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§ 7 Besonderer Teil des Sch... / 2. Tarifverträge

Rz. 42 Inhalt und Wirkung Tarifverträge sind branchengebundene Vereinbarungen zwischen den Arbeitgebervereinigungen und den Gewerkschaften, die die Arbeitnehmer repräsentieren. Sie werden nach entsprechenden Verhandlungen zwischen diesen – durch das Grundgesetz geschützten – Parteien abgeschlossen und binden nach den Regeln über Verträge auch grundsätzlich nur die Vertragspar...mehr

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§ 14 Klageerhebung / II. Zuständigkeit

Rz. 19 Die Klage muss beim zuständigen Gericht erhoben werden. Dies folgt aus der dem Grundgesetz entnommenen Verpflichtung, dass jeder nur von seinem sog. gesetzlichen Richter abgeurteilt werden darf. Unter dem gesetzlichen Richter versteht man einen solchen Richter (Einzelrichter oder aus mehreren Richtern bestehenden Spruchkörper), der nach hierfür bereits vor Entstehen d...mehr

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Estland / 1. Allgemeines

Rz. 16 Laut § 32 Abs. 4 des Grundgesetzes der Republik Estland[12] ist das Erbrecht unantastbar – das umfasst das Recht jeder Person, seinen Erbenkreis zu bestimmen, und das Recht der so bestimmten Erben, Eigentümer des auf diese Weise Ererbten zu werden. Allerdings ist dieses Recht beschränkt durch die gesetzlichen Vorgaben z.B. des Pflichtteils, aber auch bezüglich der For...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / I. Vorbemerkung

Rz. 59 Das internationale Güterrecht ist in 18 Staaten der Europäischen Union – darunter auch Deutschland und Österreich – mit Wirkung vom 29.1.2019 an durch die Europäische Güterrechtsverordnung (EuGüVO) [63] vereinheitlicht worden. Für eingetragene Lebenspartnerschaften gilt eine parallele Verordnung ( EuPartVO) [64] vom selben Tage. Leider führen diese Verordnungen nicht zu ...mehr

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§ 3 Einführung / F. Fragen und Antworten

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§ 49 Wörterlexikon / 2 B

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§ 49 Wörterlexikon / 16 P

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§ 49 Wörterlexikon / 18 R

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§ 5 Grenzen der Anwendung a... / 2. Praktische Beispielsfälle

Rz. 19 Umstritten ist in Deutschland weiterhin, ob sich die Rechtsprechung des BGH zum ordre public-Vorbehalt[28] im internationalen Pflichtteilsrecht durch die Entscheidung des BVerfG vom 19.4.2005[29] zum Pflichtteilsrecht ändern muss. Teilweise wird die Ansicht vertreten, ein Pflichtteil der Kinder sei nun auch bei ausländischem Erbstatut bei ausreichender Inlandsberührun...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / VI. Vor dem 1.4.1953 geschlossene Ehen ("Uralt-Ehen")

Rz. 83 Für vor dem 1.4.1953 geschlossene Ehen gilt weiterhin Art. 15 EGBGB in der vom BVerfG am 22.2.1983 für nichtig erklärten Urfassung von 1900 (Art. 220 Abs. 3 S. 6 EGBGB) und damit das Heimatrecht des Ehemannes bei Eheschließung, da gem. Art. 117 GG für diese Ehen Art. 3 Abs. 2 GG noch nicht gilt. Die Eheleute haben aber seit dem 9.4.1983 die Möglichkeit, die ggf. als u...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / IV. Eheschließung nach dem 8.4.1983 und vor dem 1.9.1986

Rz. 74 Am 8.4.1983 verkündete das BVerfG das Urteil, dass die Anknüpfung des Güterstatuts an das Heimatrecht des Ehemannes in Art. 15 EGBGB a.F. (1900) gegen Art. 3 Abs. 2 GG verstoße und daher gem. Art. 117 Abs. 1 GG mit Wirkung vom 1.4.1953 an außer Kraft getreten sei.[77] Rz. 75 Am 1.9.1986 trat Art. 15 EGBGB a.F. in Kraft und gilt gem. Art. 220 Abs. 3 S. 2 EGBGB rückwirke...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / 7. Der ordre public

Rz. 38 In der EuErbVO findet sich ein Ordre-public-Vorbehalt in Art. 35. Der spanische ordre public (orden público) ist in Art. 12 Ziff. 3 CC niedergelegt. Danach "findet ein ausländisches Recht in keinem Falle Anwendung, wenn es im Widerspruch zur öffentlichen Ordnung steht". Eine nähere, positive Umschreibung des Begriffs "öffentliche Ordnung" findet sich nicht. Gemäß inte...mehr

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§ 48 Die Aktenzeichen der G... / VI. Bundesverfassungsgericht

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / I. Nationales Steuerrecht als Rechtsgrundlage

Rz. 38 Unter dem Begriff des internationalen Steuerrechts ist das nationale (deutsche) Steuerrecht zu verstehen, das sich mit der Besteuerung grenzüberschreitender Sachverhalte befasst. Der Teil des deutschen Erbschaftsteuerrechts, der sich mit Erbfällen mit Auslandsberührung beschäftigt, ist daher das deutsche internationale Erbschaftsteuerrecht. Zwischenstaatliches Recht g...mehr

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§ 47 Verwaltungsrecht und -... / III. Grundzüge des Verwaltungsrechts

Rz. 5 Während für den Bürger gilt, dass er alles tun darf, was nicht verboten ist, soweit er damit nicht Rechte anderer verletzt, gilt für den Staat als Exekutive der Gesetzesvorbehalt, d.h. er darf nur das tun, was ihm gesetzlich ausdrücklich erlaubt worden ist (Art. 20 Abs. 3 GG). Diese gesetzliche Erlaubnis für die staatlichen Verwaltungsorgane, die rechtlich auch als Erm...mehr

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Türkei / I. Gesetzliche Grundlage für das materielle Erbrecht

Rz. 13 Das türkische materielle Zivilrecht ist vom schweizerischen Recht geprägt. Nach der Gründung der türkischen Republik (1923) hat die Türkei einen wichtigen Rezeptionsprozess in ihrem Rechtssystem erlebt. Anstelle des bisher gültigen islamischen Rechts (Scharia) wurde ein neues Rechtssystem geschaffen, mit dem man den neuen Entwicklungen in der Welt besser Rechnung trag...mehr

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§ 5 Grenzen der Anwendung a... / I. Rechtsgrundlage

Rz. 4 Die Verweisung durch das IPR auf das Recht eines ausländischen Staates ist in der Regel[5] ergebnisoffen. Nicht zuletzt die Bindung der inländischen Gerichte an die Verfassung erzwingt aber, dass auch nach Verweisung auf eine ausländische Rechtsordnung durch das Kollisionsrecht – welches im Range einfachen Gesetzesrechts steht – übergeordnete Regeln des inländischen Re...mehr

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§ 7 Internationales Erbverf... / 3. Anerkennungsversagungsgründe

Rz. 93 Die Gründe, welche einer Anerkennung entgegenstehen, sind abschließend in Art. 40 EuErbVO aufgezählt. Weitere Einwände sind also nicht zulässig. Insbesondere darf die Richtigkeit der Entscheidung nicht mehr überprüft werden (Verbot der révision au fond, Art. 41 EuErbVO). Rz. 94 Nach Art. 40 lit. a EuErbVO wird eine Anerkennung mitgliedstaatlicher Entscheidungen durch d...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 1. Völkerrecht

Rz. 1 Das internationale Steuerrecht ist gekennzeichnet durch unterschiedliche Zielvorstellungen der nationalen Gesetzgeber. Einzelne Länder erheben regelmäßig in unterschiedlichem Umfang Steuern zur Erzielung von Einnahmen. Das Recht, Steuern zu erheben, ist Ausfluss der staatlichen Souveränität, die allerdings im Völker- und Europarecht ihre Grenzen findet. Völkerrechtlich...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 5 E

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§ 49 Wörterlexikon / 1 A

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Internationales Steuerrecht... / 4.2 Zulässige oder unzulässige Rückwirkung

Soweit bereits § 52 Abs. 59a Satz 8 EStG anordnet, dass § 50d Abs. 10 EStG auch auf Zeiträume vor 2009 anzuwenden ist, in denen die Einkommen- und Körperschaftsteuer noch nicht bestandskräftig festgesetzt ist, liegt nach überwiegender Auffassung in der Literatur[1] eine sog. echte Rückwirkung vor, da der Steueranspruch für diese Jahre mit ihrem Ablauf bereits entstand und di...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Verfahren

Rz. 6 Gem. Abs. 2 Satz 1 kann das Gericht auch verspätete Anträge zulassen, wenn es keine grobe Nachlässigkeit oder Verschleppungsabsicht annimmt, andernfalls kann es den Antrag ohne sachliche Prüfung zurückweisen. Ausschließlich (§ 802 ZPO) zuständig für die Entscheidung ist das Vollstreckungsgericht (§ 764 Abs. 2 ZPO), das gem. § 20 Nr. 17 RpflG durch den Rechtspfleger dur...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Anwendungsbereich

Rz. 3 Wegen des Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz und das Sozialstaatsprinzip (vgl. Art 3 GG) ist der Schutzzweck auch schon für die Zeit vor In-Kraft-Treten am 31.3.2007 gegeben (AG Lemgo, ZVI 2007, 183). Der Schutz besteht für private Vorsorgeverträge (BGH, Vollstreckung effektiv 2018, 59 = DGVZ 2018, 60 = NJW 2018, 1166 = Rpfleger 2018, 278) Selbständiger, es sei d...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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