Rz. 19

1. Fragen

1. Wie ist das BGB gegliedert?
2. Was ist Regelungsgegenstand des Zivilrechts?
3. Welche Rechtsquellen kennt das Zivilrecht?
4. Nennen Sie das wesentliche Gesetzbuch zum Zivilverfahrensrecht.
5.

Der Begriff Rechtsordnung bezeichnet die Gesamtheit der in einem Staat gültigen Rechtsnormen. Dabei steht die Rechtsordnung eines Gebietes in einem engen Zusammenhang mit der Gesellschaftsordnung. In einem demokratischen Rechtsstaat muss die Rechtsordnung den Prinzipien der Demokratie entsprechen.

Im deutschen Recht sind Rechtsnormen in diesem Sinne

Verfassungsnormen, die in den Artikeln des Grundgesetzes geregelt sind;
Gesetzliche Normen, wie z.B. das BGB oder das StGB;
Verordnungen;
Satzungen.

Daneben gibt es noch einige andere Rechtsquellen. So haben z.B. Urteile des Bundesverfassungsgerichtes Gesetzeskraft. Ebenfalls zur Rechtsordnung gehört das ungeschriebene Recht.

a) Zu welchem Teil des Rechts gehört das im Text beispielhaft genannte BGB?
b) Zu welchem Teil des Rechts gehört das im Text genannte StGB?
c) Wodurch unterscheiden sich diese beiden Teile des Rechts?

2. Antworten

1. Das BGB ist in fünf Bücher unterteilt, die mit "Allgemeiner Teil", "Schuldrecht", "Sachenrecht", "Familienrecht" und "Erbrecht" überschrieben sind.
2. Das Zivilrecht beschäftigt sich mit den Rechtsbeziehungen zwischen den gleichgeordneten Privatpersonen. Es enthält z.B. Bestimmungen über den Vertragsabschluss oder die Folgen von Vertragsbrüchen. Das Zivilrecht ist zum großen Teil im BGB geregelt, das aber durch Spezialgesetze (z.B. AktG, HGB, KSchG) ergänzt wird. Das bürgerliche Recht ist der Teil des Zivilrechts, der für alle Bürger für die Rechtsbeziehungen des täglichen Lebens gilt.
3. Die wesentliche Rechtsquelle ist das BGB. Daneben bestehen diverse Einzelgesetze, die spezielle Rechtsfragen regeln.
4. Die ZPO.
 
5.
a) Zivilrecht (Privatrecht)
b) Öffentliches Recht
c) Das Zivilrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen den gleichgeordneten Personen. Öffentliches Recht ist der Oberbegriff für die Gesamtheit der Rechtsnormen, die das Verhältnis zwischen Bürger und Staat und die staatlichen Organisationen regeln.

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