Überblick

Der vorliegende Beitrag führt in das Recht des Tarifvertrags ein. Da die Grundlage des Tarifrechtes in Art. 9 Abs. 3 GG verankert ist, werden zunächst die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen dargestellt, wobei besonderes Augenmerk auf die negative Koalitionsfreiheit gelegt wird. Überblicksartig werden die verschiedenen, in der Praxis relevanten Formen von Tarifverträgen erläutert, unterschieden nach Gegenstand und Abschlussform. Abschließend wird das Zusammenspiel von Tarifverträgen mit anderen Rechtsquellen aufgezeigt. Mit dem in der Praxis wichtigen Günstigkeitsprinzip bei der Konkurrenz von Tarifvertrag und Arbeitsvertrag wird der Beitrag schließlich abgerundet.

 

Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Grundlage der Tarifautonomie ist Art. 9 Abs. 3 GG. Einfachgesetzlich ausgeformt wurde dies im Tarifvertragsgesetz (TVG). Im Rahmen des vorliegenden Beitrags ist dabei besonders auf die normative Wirkung des Tarifvertrages nach § 4 Abs. 1 TVG und auf das Günstigkeitsprinzip nach § 4 Abs. 3 TVG hinzuweisen.

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