Rechtsgrundlage für den Abschluss von Tarifverträgen sind die in der Verfassung garantierte Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 GG) und die im Tarifvertragsgesetz (TVG) enthaltene gesetzliche Ausgestaltung der Tarifautonomie. Diese legen die Rahmenbedingungen für die Tarifverträge fest, innerhalb derer sich die Tarifvertragsparteien in rechtlich zulässigerweise bewegen können. Der Tarifinhalt kann mit anderen Rechtsquellen (z. B. Verfassung, Gesetze, betriebliche Rechtssetzung) kollidieren. Für das Verhältnis eines Tarifvertrages zu diesen anderen Rechtsquellen gelten besondere Ordnungsgrundsätze.

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