Fachbeiträge & Kommentare zu Grundgesetz

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FF 05/2020, Nebengüterrecht... / III. Schwiegerelterliche Transferleistungen (Schenkungen, Mitarbeit)

Abschreibung (Anspruchsverminderung durch Zeitablauf) bei "faktischen" Schwiegereltern Finanzielle Ausgleichsansprüche wegen Zuwendungen und Schenkungen[19] werden i.d.R. durch die Trennung ausgelöst, welche die Geschäftsgrundlage entfallen lässt. Bis dahin wurde der Zweck der Zuwendung/Schenkung erreicht, was zu einer Reduzierung des Ausgleichsbetrages führt.[20] Nach bisher...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Telekommunikationsüberwachung, Online-Durchsuchung etc. (§§ 100a ff. StPO)

Schrifttum: Bäumerich, Verschlüsselte Smartphones als Herausforderung für die Strafverfolgung, NJW 2017, 2718; Fahr, Die Neuregelung der Telekommunikation, DStR 2008, 375; Meyer-Mews, Die Verwendung im Strafverfahren erlangter Erkenntnisse aus der Telekommunikationsüberwachung im Besteuerungsverfahren, DStR 2015, 204; Rebehn, Abhören, Mitlesen, Lauschen, Spähen, AnwBl. 2011, ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Politische Parteien, politische Vereine

Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Unter den Begriff "Förderung der Allgemeinheit" fällt auch die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich des Grundgesetzes. Es sollten aber nach den Worten des Gesetzgebers nicht die Vereine hinzugehören, die bestrebt sind, nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art zu verfolgen oder deren Bestrebungen aussc...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Umsatzsteuerliche Behandlung

Tz. 4 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 § 4 Nr. 21 UStG (Anhang 5) – als zentrale Befreiungsvorschrift für Bildungsleistungen – begünstigt ausdrücklich auch private Schulen, ohne eine gesetzliche Definition des Begriffes Privatschule mit vorzugeben. In Art. 7 Abs. 4 GG heißt es: "…das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet." Private Schulen als Ersatz für öffe...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Religiöse Zwecke

Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Der Begriff der "religiösen Zwecke" ist umfassender als der der "kirchlichen Zwecke" (s. "Kirchliche Zwecke"). Religiöse Zwecke sind nicht auf die Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts beschränkt. Religiöse Zwecke werden verfolgt, wenn sie sich mit dem Verhältnis des Menschen zu der Idee der Gottheit befassen, ohne dass hier eine Beschrän...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Gemeinnützigkeitsrechtliche Würdigung

Tz. 1 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Bei Körperschaften die Schulen betreiben, ist zwischen Ersatzschulen und Ergänzungsschulen zu unterscheiden (AEAO Nr. 4 Satz 1 zu § 52 AO; Anhang 2). Ersatzschulen werden von den zuständigen Landesbehörden genehmigt, wenn eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird, d. h. es findet von vornherein ke...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vermögensteuer

Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts (s. BVerfG vom 22.06.1995, BStBl 1995 Teil II S. 655) wird die Vermögensteuer wegen ihrer teilweisen Verfassungswidrigkeit seit 01.01.1997 nicht mehr erhoben. Nach Auffassung des Gerichtes liegt ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG vor, weil der einheitswertgebundene ...mehr

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Jung, SGB XII § 34 Bedarfe ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 47 Armborst, Das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes und die Umsetzung in Ländern und Kommunen, ArchsozArb 2012 S. 44. Becker, Die neuen Leistungen für Bildung und Teilhabe im SGB II, SGb 2012 S. 185. Böttiger, Bildung und Teilhabe – keine Übernahme der Leihgebühr für ein Musikinstrument, SGb 2014 S. 574. Brose, Die Lernförderung nach dem Bildungspaket: Eine kritische Zw...mehr

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Jung, SGB XII § 34 Bedarfe ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bildet gemeinsam mit den §§ 34a und b den Dritten Abschnitt des Dritten Kapitels des SGB XII, der Vorschriften über die Leistungen zur Bildung und Teilhabe enthält. Die Einfügung der Vorschriften ist im Wesentlichen zurückzuführen auf die massive Kritik, die das BVerfG in dem Urteil v. 9.2.2010, 1 BvL 1/09 u. a. Rz. 191 ff. an der Bemessung der Regelleis...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 9.3 Pensionszusagen an nahestehende Personen

Rz. 111 Nahe stehend sind Personen, die in einem besonderen persönlichen Verhältnis zum Stpfl. stehen. Neben nahen Verwandten können dies auch andere Personen wie z. B. Lebensgefährten sein.[1] Arbeitnehmer-Ehegatten können ebenso wie mitarbeitenden Familienangehörigen (Kinder) und auch Lebenspartnern innerhalb steuerlich anzuerkennender Arbeitsverhältnisse Pensionszusagen er...mehr

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Sauer, SGB II § 52 Automati... / 2.4 Informationelles Selbstbestimmungsrecht

Rz. 15 Die Vorschrift wird wie schon die Vorbild- und Vorläuferregelung in § 117 BSHG (jetzt § 118 SGB XII) aus verfassungsrechtlichen Gründen stark kritisiert (unzulässig: Kunkel, NVwZ 1995 S. 21; Zeitler, NDV 1998 S. 105; zulässig: Schnipper, FPR 1998 S. 298; zulässig, wenn eng auszulegen: Schoch, RDV 1998 S. 195). Rz. 16 Eine Vielzahl von Autoren hält die Vorschrift für zu...mehr

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Sauer, SGB II § 51a Kundenn... / 3 Rechtsprechung

Rz. 20 Grundlegend zu dem aus der Menschenwürde des Art. 1 Abs. 1 GG und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Art. 2 Abs. 1 GG abgeleiteten sog. informationellen Selbstbestimmungsrecht sowie zu einem allgemeinen Personenkennzeichen: BVerfG, Urteil v. 15.12.1983, 1 BvR 209/83, u. a. (sog. Volkszählungsurteil). BVerfG, Kammerbeschluss v. 24.7.1990, 1 BvR 1244/87.mehr

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Sauer, SGB II § 50 Datenübe... / 2.3 Nutzung der Informationstechnik (Abs. 3)

Rz. 19 Nach Abs. 3 Satz 1 nutzt die gemeinsame Einrichtung zur Erfüllung ihrer Aufgaben durch die Bundesagentur zentral verwaltete Verfahren der Informationstechnik. Abs. 3 stellt sicher, dass die gemeinsamen Einrichtungen i. S.e. einheitlichen Leistungserbringung und Vermittlung, einer höheren Transparenz auf dem Arbeitsmarkt sowie einer einheitlichen Haushaltsbewirtschaftu...mehr

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Sauer, SGB II § 51 Verarbei... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Im Rahmen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dem Einzelnen die Befugnis, grundsätzlich selbst über die Preisgabe seiner persönlichen Daten zu bestimmen. Im Hinblick auf die Möglichkeiten der modernen Datenverarbeitung sind – aufgrund der Gemeinschaftsbezogenheit und der Gemeinschaftsg...mehr

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Sauer, SGB II § 51a Kundenn... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Vorschrift dient der verwaltungsmäßigen Bearbeitung von Anträgen, insbesondere unter Beteiligung mehrerer Träger der Leistungen nach dem SGB II und der automatisierten Datenverarbeitung. Um einen Leistungsberechtigten bzw. auch die Bedarfsgemeinschaft, in der er lebt, jederzeit und unabhängig davon, ob er von einer Agentur für Arbeit oder einer zugelassenen kommuna...mehr

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Sauer, SGB II § 51a Kundenn... / 2.4 Neuvergabe der Kundennummer

Rz. 16 Die Neuvergabe der Kundennummer nach Satz 5 der Vorschrift trägt der Rechtsprechung des BVerfG Rechnung. Sind Sozialdaten wie die Kundennummer personenbezogen und in der Bevölkerung weit verbreitet, bergen sie die Gefahr, dass die Kundennummer auch außerhalb des Sozialleistungsbereiches verwendet wird. Eine solche weiter gehende Verwendung ist jedoch zu verhindern, we...mehr

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Jung, SGB VII § 158 Genehmi... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Zuständigkeiten der Aufsichtsbehörden i. S. v. Abs. 1 sind in § 90 SGB IV geregelt. Die Aufsicht über bundesunmittelbare Unfallversicherungsträger obliegt dem Bundesversicherungsamt gemäß § 90 Abs. 1 SGB IV, soweit dabei nicht die Unfallverhütung betroffen ist. Bundesunmittelbare Träger sind diejenigen, deren Zuständigkeitsbereich sich über mehr als 3 Bundesländer ...mehr

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Elternunterhalt / 8.3.8 Fahrtkosten für Heimbesuche

Kosten, die den unterhaltspflichtigen Kindern durch Besuche bei den im Heim lebenden Eltern entstehen, können ebenfalls von dem Einkommen abgezogen werden. In der Regel handelt es sich dabei um Fahrtkosten. Die Höhe der Fahrtkosten ist entsprechend der Grundsätze zu berechnen, die bei den berufsbedingten Aufwendungen gelten. Der BGH[1] zu den Fahrtkosten für Heimbesuche wie ...mehr

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Elternunterhalt / 7.3 Rücklagen für den eigenen Sterbefall

Die Sozialämter stellen sich häufig auf den Standpunkt, dass Vermögensrücklagen für die eigene Beerdigung von den bedürftigen Eltern zur vorrangigen Bedarfsdeckung verwertet werden müssen. Dies ist allerdings so nicht zutreffend, denn nach der Rechtsprechung gehören generell angemessene Rücklagen für Beerdigungen zum geschützten Vermögen nach § 90 SGB XII. Innerhalb der sozi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 28 (weggefallen)

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 9 des Gesetzes v. 20.12.1974[1] aufgehoben. Die Vereidigung der ehrenamtlichen Richter erfolgt nunmehr nach § 45 Abs. 2 bis 8 DRiG.[2] Hinweis Auszug aus § 45 DRiG in der Fassung vom 8.6.2017: § 45 Unabhängigkeit und besondere Pflichten des ehrenamtlichen Richters ... (2) 1Der ehrenamtliche Richter ist vor seiner ersten Dienstleistung in öff...mehr

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Jansen, SGG § 1 Unabhängige... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift, die am 1.1.1954 (Sozialgerichtsgesetz v. 3.9.1953, BGBl. I S. 1239) im Gebiet der alten Bundesländer und am 3.10.1990 (Gesetz v. 23.9.1990, BGBl. I S. 895) in den neuen Bundesländern in Kraft getreten ist, stellt klar, dass die Sozialgerichtsbarkeit als eine der in Art. 95 GG genannten Gerichtsbarkeiten von unabhängigen Gerichten ausgeübt wird. Diese Kl...mehr

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Jansen, SGG § 1 Unabhängige... / 2.3 Trennung von Behörden

Rz. 5 Eine Trennung der (Verwaltungs)Gerichte von den jeweiligen Verwaltungsbehörden ist nach dem heutigen Verständnis des Grundsatzes der Gewaltenteilung selbstverständlich. Jedoch war auch unter Geltung des Grundgesetzes diese gerade für den Bereich der Sozialgerichtsbarkeit nicht immer gegeben. Bis zum Inkrafttreten des SGG wurden Versicherungs- und Versorgungsbehörden ni...mehr

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Jansen, SGG § 1 Unabhängige... / 2.1 Sozialgerichtsbarkeit

Rz. 2 Die Ausübung der Sozialgerichtsbarkeit, also die Rechtsprechung in den in § 51 genannten oder gesetzlich zugewiesenen Sachgebieten, wird gemäß § 1 den Sozialgerichten als besonderen Verwaltungsgerichten anvertraut. In der Revisionsinstanz bleibt jedoch allein das Bundessozialgericht zuständig. Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit sind Gerichte i. S. v. Art. 92 ff. GG...mehr

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Jansen, SGG § 2 Die Gericht... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift legt den 3-stufigen Aufbau der Sozialgerichtsbarkeit fest und bestimmt ferner, dass entsprechend den Bestimmungen des GG zwischen Gerichten der Länder (Sozial- und Landessozialgerichten) sowie dem obersten Gerichtshof des Bundes (Bundessozialgericht) zu differenzieren ist (vgl. Art. 30, 92, 95 GG). Mit dem 3-stufigen Aufbau entspricht die Sozialgerichtsb...mehr

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Jansen, SGG § 1 Unabhängige... / 2.2 Unabhängigkeit

Rz. 3 Die Unabhängigkeit der Gerichte kann nur dann gegeben sein, wenn eine Unabhängigkeit der Richter besteht, die in persönlicher und sachlicher Hinsicht garantiert sein muss (Art. 97 Abs. 1 und 2 GG). Die sachliche Unabhängigkeit sichert Art. 97 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem DRiG und den Richtergesetzen der Länder sämtlichen an der Rechtsprechung beteiligten Personen zu...mehr

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Jansen, SGG § 3 Besetzung d... / 2.1 Berufsrichter

Rz. 2 Berufsrichter sind hauptamtlich i. S. v. Art. 97 Abs. 2 GG tätige Richter, deren Rechtsstellung im DRiG geregelt ist. Zum Kreis der Berufsrichter können nur solche Personen gezählt werden, die über eine entsprechende Vorbildung verfügen und die Befähigung zum Richteramt gemäß §§ 5 ff. DRiG besitzen. In das Richterverhältnis darf nur berufen werden, wer Deutscher i. S. ...mehr

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Jansen, SGG § 125 Urteil / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die seit Inkrafttreten des SGG unveränderte Vorschrift stimmt wörtlich überein mit § 107 VwGO. Sie bestimmt lediglich die Form der Entscheidung. Eine Verpflichtung des Gerichts, alsbald nach Erlangung von Entscheidungsreife zu entscheiden (vgl. die von § 125 abweichende Formulierung in § 300 ZPO), ergibt sich aus § 125 nicht (vgl. Giesbert, in: Schlegel/Voelzke, jurisP...mehr

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Jansen, SGG § 5 Rechts- und... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Zitat § 158 GVG Ablehnung des Ersuchens (1) Das Ersuchen darf nicht abgelehnt werden. (2) Das Ersuchen eines nicht im Rechtszuge vorgesetzten Gerichts ist jedoch abzulehnen, wenn die vorzunehmende Handlung nach dem Recht des ersuchten Gerichts verboten ist. Ist das ersuchte Gericht örtlich nicht zuständig, so gibt es das Ersuchen an das zuständige Gericht ab. § 159 GVG Ent...mehr

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Jansen, SGG § 124 Entscheid... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Der Rechtsstreit ist aufgrund mündlicher Verhandlung zu entscheiden, wenn nicht vorher das Einverständnis der Beteiligten in eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung durch Urteil wirksam erklärt ist (§ 124 Abs. 2) oder die Voraussetzungen für eine Entscheidung nach Aktenlage (§ 124 Abs. 3, § 126), durch Gerichtsbescheid (§ 105) oder Beschluss (§ 153 Abs. 4, §§ 158,...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 2 Die Gericht... / 2.3 Organisatorische Selbständigkeit

Rz. 4 Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit müssen als organisatorisch selbständige Einheiten errichtet werden. Während dies auf der Ebene der Gerichte der Länder nie eine diskussionswürdige Frage war, wurde auf Bundesebene eingehend erörtert, ob für die Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit ein gemeinsamer oberster Gerichtshof des Bundes errichtet werden müsse. Diese Diskussi...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 124 Entscheid... / 2.2.4 Wirksamwerden der Entscheidung

Rz. 17 Abgeschlossen ist der Erlass des nicht nach mündlicher Verhandlung ergangenen Urteils erst mit der Zustellung des Urteils. Wirksam (Bindung nach § 202 i. V. m. § 318 ZPO) wird ein solches Urteil mit der Übergabe zur Post zwecks Zustellung (h. M. vgl. BSG, SozR 3-1750 § 551 Nr. 7; für den Fall des § 153 Abs. 4 Satz 2 BSG, Beschluss v. 31.3.2004, B 4 RA 203/03 B; BGH, U...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 124 Entscheid... / 2.2.5 Rechtliches Gehör

Rz. 19 Eng verbunden mit der Frage nach dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens eines ohne mündliche Verhandlung gefassten Urteils ist das Problem, bis wann beim Gericht eingehende Schriftsätze vom Gericht noch zu berücksichtigen sind. Die h. M. setzt diesen Zeitpunkt mit dem in Rz. 17 genannten gleich (vgl. BVerfGE 60 S. 313, 318; BVerfGE 62 S. 347, 353; BSG, SozR 3-1750 § 551 Nr....mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 124 Entscheid... / 2.1.1 Bedeutung

Rz. 2 Der Grundsatz der Mündlichkeit bedeutet, dass jeder Kläger in einem Hauptsacheverfahren Anspruch darauf hat, dass seine Streitsache in wenigstens einer mündlichen Verhandlung in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht erörtert wird. Rz. 3 Die mündliche Verhandlung, die der Entscheidung i. d. R. (§ 124 Abs. 1) vorauszugehen hat, steht im Mittelpunkt unserer "Kultur einer ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Nachschau / 4.1 Betreten von Grundstücken und Räumen

Im Rahmen der Nachschau hat der Prüfer das Recht, unternehmerisch genutzte Grundstücke und Räume (auch angemietete) zu betreten. Wichtig: Nur das Betreten ist zulässig. Das Durchsuchen der genannten Räumlichkeiten ist unzulässig. Ohne Grund dürfen die Räumlichkeiten nicht betreten werden, der Prüfer muss glaubhaft machen, dass er dort Prüfungen vornehmen oder Feststellungen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Nachschau / 2.1 Abgabenrechtliche Aspekte

Die Umsatzsteuer-Nachschau ist keine Außenprüfung i. S. v. § 193 AO. Sie ist ein besonderes Verfahren zur zeitnahen Aufklärung möglicher steuererheblicher Sachverhalte. Deshalb gelten die Vorschriften für eine Außenprüfung nicht.[1] Ein Prüfungsbericht wird nach Abschluss einer Umsatzsteuer-Nachschau nicht gefertigt. Sollen aufgrund der Umsatzsteuer-Nachschau Besteuerungsgru...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 15 Richter auf Probe

Rz. 1 Die Ernennung auf Lebenszeit sichert einem Richter die persönliche Unabhängigkeit.[1] Richter auf Lebenszeit können nur aus den in Art. 97 Abs. 2 GG genannten Gründen entlassen, ihres Amtes enthoben oder in den Ruhestand versetzt werden.[2] Das trifft auf den Richter auf Probe und den Richter kraft Auftrags nur eingeschränkt zu, weil sie nicht i. S. d. Art. 97 Abs. 2 S...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 23 Wahlausschuss

Rz. 1 § 23 FGO regelt das Verfahren der Wahl der ehrenamtlichen Richter. Der hierzu bestimmte Ausschuss steht unter dem Vorsitz des Präsidenten des FG. Ferner gehören ihm ein von der OFD zu bestimmender Beamter der Landesfinanzverwaltung sowie sieben Vertrauensleute an. Die Vertrauensleute werden durch den Landtag des jeweiligen Bundeslands oder einen Landtagsausschuss gewäh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 21 Gründe für Amtsentbindung

Rz. 1 Auch der nach Liste[1] bestimmte ehrenamtliche Richter ist der gesetzliche Richter i. S. d. Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG. [2] Er kann vor Ablauf seiner Amtszeit gegen seinen Willen aufgrund § 44 Abs. 2 DRiG nur unter den gesetzlich bestimmten Voraussetzungen und gegen seinen Willen nur durch Entscheidung des Gerichts abberufen werden. Diese gesetzlichen Voraussetzungen ergeb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 14 Richter auf Lebenszeit

Rz. 1 Art. 92 GG weist die rechtsprechende Gewalt den Richtern zu. Dies gilt für Berufsrichter wie für ehrenamtliche Richter gleichermaßen. Ihre Stellung ist geprägt durch die verfassungsmäßig garantierte persönliche und sachliche Unabhängigkeit. Im Einzelnen wird ihr Rechtsverhältnis durch das DRiG geregelt. § 8 DRiG kennt verschiedene Rechtsformen des Richterdienstes: den R...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 27 Liste und Hilfsliste

Rz. 1 Die vom Präsidium des Finanzgerichts aufgestellte Liste hat nicht nur eine bloße Ordnungsfunktion. Ebenso wie der Geschäftsverteilungsplan[1] dient sie der Bestimmung des gesetzlichen Richters [2], indem sie die Möglichkeit einer Manipulation weitgehend verhindert. Von der Liste darf deshalb nicht willkürlich abgewichen werden. Vielmehr muss die Reihenfolge der Zuweisun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 17 Voraussetzungen für die Berufung

Rz. 1 Voraussetzung für die Ausübung des Amts eines ehrenamtlichen Richters ist der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.[1] Der Besitz einer weiteren Staatsbürgerschaft ist dagegen unschädlich. Die Verletzung des § 17 S. 1 FGO stellt einen (absoluten) Revisionsgrund dar, soweit er nach seiner Amtsentbindung[2] weiterhin tätig bleibt.[3] Gegen ein bereits rechtskräftig ge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 20 Recht zur Ablehnung der Berufung

Rz. 1 Die Übernahme des Amts eines ehrenamtlichen Richters gehört zu den staatsbürgerlichen Pflichten, denen man sich grundsätzlich nicht entziehen kann. Die in § 20 Abs. 1 FGO genannten Personen können ohne Begründung die Berufung ablehnen. Nr. 1: Das Recht zur Ablehnung steht nicht nur Amtsträgern der großen christlichen Kirchen, sondern Vertretern aller Religionsgemeinscha...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 19 Unvereinbarkeit

Rz. 1 Die in § 19 FGO genannten Personen können nicht zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden, da die Mitwirkung der dort genannten Funktionsträger der Legislative und Exekutive[1] mit dem verfassungsrechtlichen Prinzip der Gewaltentrennung[2] kollidieren würde bzw. der Gesetzgeber die Gefahr einer Interessenkollision sieht:[3] § 19 Nr. 1 FGO: Die Aufzählung ist abschließen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1.1 Strafprozessuale Funktion der Finanzbehörden

Rz. 1 Durch die AO wird den Finanzbehörden eine Doppelfunktion zugewiesen. Nach Art. 108 GG obliegt den Finanzbehörden[1] die Verwaltung von Steuern.[2] Ziel dieser steuerlichen Aufgabe ist nach § 85 AO die gesetzmäßige Verwirklichung des Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis. Diesem Ziel dient auch die Steueraufsicht (s. Rz. 24). Die §§ 386, 385 Abs. 2 AO sowie § 208 AO ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 25 Gesundhe... / 2.5 Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (Abs. 4 und 5)

Rz. 11 Das GMG hat eine Richtlinienkompetenz des Gemeinsamen Bundesausschusses (vgl. § 91) zur Gewährleistung einer qualitätsgesicherten Durchführung von Früherkennungsmaßnahmen geschaffen. Damit soll es ermöglicht werden, bei Bedarf von den an Früherkennungsmaßnahmen teilnehmenden Ärzten nicht nur die Einhaltung bestimmter Strukturqualitätsanforderungen und eine bestimmte P...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 3.4.1 Allgemeines

Rz. 39 Die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle (s. Rz. 24) ist eine steuerliche Aufgabe der Fahndung (s. Rz. 25). Die Fahndung hat nach § 208 Abs. 1 S. 2 AO die Ermittlungsbefugnisse, die den FÄ oder Hauptzollämtern[1] im Besteuerungsverfahren zustehen[2], die allerdings durch § 208 AO modifiziert werden (s. Rz. 54). Die Fahndung kann sich demgemäß bei diesen Er...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.4.1 Inhalt der Aufgabe

Rz. 23 Die Aufgabe der Fahndung, "unbekannte Steuerfälle" aufzudecken und zu ermitteln, resultiert aus der finanzbehördlichen allgemeinen Steueraufsichtspflicht.[1] Nach § 85 S. 2 AO haben die Finanzbehörden insbesondere sicherzustellen, dass Steuern nicht verkürzt und Steuererstattungen bzw. Steuervergütungen nicht zu Unrecht gewährt werden. Damit sollen aber nicht nur fisk...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 5.1 Allgemeines

Rz. 56 Die Mitwirkungspflichten im Steuerstraf- bzw. Bußgeldverfahren und im Verwaltungsverfahren wegen Steuersachen sind unterschiedlich gestaltet. Kennzeichnend für das Straf- und Bußgeldverfahren ist der Grundsatz, dass ein Beschuldigter bzw. Betroffener nicht verpflichtet ist, sich selbst zu belasten, und er sich demgemäß sanktionslos jeder Mitwirkung im Verfahren enthal...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.6 Aufgaben kraft besonderer Zuweisung – § 208 Abs. 2 Nr. 2 AO

Rz. 32 Nach § 208 Abs. 2 Nr. 2 AO können der Fahndung weitere Aufgaben übertragen werden, soweit diese in die Zuständigkeit der Finanzbehörden gehören, also gemäß Art. 108 GG die Verwaltung von Steuern betreffen.[1] Rz. 33 Aus der Vorschrift kann nicht entnommen werden, in welcher Form diese Übertragung zu erfolgen hat. Überwiegend wird die Ansicht vertreten, dass diese Übert...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.2.1 Inhalt der Aufgabe

Rz. 12 Aufgabe der Fahndung (s. Rz. 8) ist die Erforschung von Steuerstraftaten und solchen Straftaten, die kraft gesetzlicher Regelung als Steuerstraftaten gelten[1] und Steuerordnungswidrigkeiten.[2] Die besondere Erwähnung dieser Aufgabe in § 208 AO hat ausschließlich deklaratorische Bedeutung, denn sie folgt bereits aus der in § 404 S. 2 Hs. 2 AO zugewiesenen gesetzliche...mehr