Fachbeiträge & Kommentare zu Grundgesetz

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Konsultationsvereinbarung Schweiz (2): Anwendbarkeit des Art. 15 Abs. 4 DBA-Schweiz 1971/2010 auch ohne Eintragung der Funktion in das Handelsregister

Leitsatz Art. 15 Abs. 4 DBA‐Schweiz 1971/2010 setzt keine Eintragung der Funktion des Steuerpflichtigen in das Handelsregister voraus. Die anders lautende Regelung des § 19 Abs. 2 Satz 2 KonsVerCHEV vom 20.12.2010 verstößt gegen den Grundsatz des Vorrangs des Gesetzes (Art. 20 Abs. 3 GG). Normenkette Art. 15 Abs. 4, Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 Buchst. d DBA-Schweiz 1971/2010,...mehr

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Konsultationsvereinbarung Schweiz (1): Nichtrückkehrtage i.S.d. Grenzgängerregelung des Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA-Schweiz 1971/2002

Leitsatz Tage, an denen der Steuerpflichtige von einer Geschäftsreise aus dem Drittland tatsächlich an seinen Wohnsitz zurückkehrt, gehören nicht zu den Nichtrückkehrtagen i.S. des Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA-Schweiz 1971/2002. Entsprechendes gilt für Geschäftsreisen an Wochenend- und Feiertagen, sofern die Arbeit an diesen Tagen nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbar...mehr

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Abgeltungswirkung bei der Besteuerung von Scheinrenditen aus einem Schneeballsystem (1)

Leitsatz 1. Die Abgeltungswirkung nach § 43 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 EStG tritt auch dann ein, wenn die bei der Auszahlung der Kapitalerträge einbehaltene Kapitalertragsteuer nicht beim Finanzamt angemeldet und abgeführt wird und kein die Abgeltungswirkung des Steuerabzugs ausschließender Fall nach § 43 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2, Satz 2 oder Satz 3 EStG vorliegt. 2. Dies gilt ...mehr

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Jung, SGB XII § 67 Leistung... / 2.2.3 Hilfewunsch

Rz. 19 Nach der o. g. Entscheidung des BVerfG (ZfF 1967 S. 231) folgt aus Art. 2 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG, dass der Sozialhilfeträger keine Befugnis besitzt, etwaigen Hilfebedürftigen Hilfen nach § 67 gegen deren Willen aufzudrängen. Auf die Frage, ob ein bestimmtes Verhalten von einer lokalen Bevölkerungsmehrheit als sozial anstößig empfunden wird, kommt es nicht an. Legal...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 § 94 BetrVG dient dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers sowie dessen Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 1 Abs. 1 GG; 2 Abs. 2 GG). Der Arbeitgeber ist deshalb lediglich berechtigt, vom Arbeitnehmer solche Informationen einzufordern und zu sammeln, die in einem erkennbaren Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen. Dem Schu...mehr

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Jung, SGB XII § 79a Außeror... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 79a ist ein Anwendungsfall der außerordentlichen Kündigung. Wegen der damit für den Leistungserbringer verbundenen erheblichen Folgen – insbesondere des Eintretens eines vertragslosen Zustands – und der Auswirkungen auf die Berufsfreiheit des Einrichtungsträgers (Art. 12 GG) werden an die tatbestandlichen Voraussetzungen hohe Anforderungen gestellt. Voraussetzung ist ...mehr

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Jung, SGB XII § 80 Rahmenve... / 2.5 Rechtsverordnung

Rz. 21 Die bislang in § 81 Abs. 1 enthaltene Befugnis zum Erlass einer Rechtsverordnung ist seit dem 1.1.2020 in Abs. 4 geregelt. Kommt es danach nicht innerhalb von 6 Monaten nach schriftlicher Aufforderung durch die Landesregierung zu einem Rahmenvertrag, kann die Landesregierung durch Rechtsverordnung die Inhalte regeln. Die nach Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG für eine wirksame ...mehr

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Jung, SGB XII § 72 Blindenh... / 2.1 Zweck der Regelung – Charakter der Leistung

Rz. 3 Die Blindheit soll die durch Blindheit bedingten materiellen Mehraufwendungen ausgleichen (BVerwG, Urteil v. 4.11.1976, V C 7.76, FEVS 25 S. 1). Dabei ist an Aufwendungen für Betreuungspersonen oder für Hilfsmittel, die nicht nach anderen Bestimmungen geleistet werden können, gedacht (Meusinger, in: Fichtner, BSHG, 2. Aufl. 2003, § 67 Rz. 8). Den Ausgleich immaterielle...mehr

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Jung, SGB XII § 72 Blindenh... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift überträgt im Wesentlichen inhaltsgleich den bisherigen § 67 BSHG, der seinerseits altes Recht der Fürsorge für Kriegs- und Friedensblinde fortgeführt und weiterentwickelt hatte. Wie bei vorigen Rechtsänderungen ist die jetzige Regelung eng mit dem Spitzenverband der Betroffenen abgestimmt worden. So entspricht die Ergänzung des Abs. 1 einem Vorschlag ein...mehr

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Jung, SGB XII § 75 Allgemei... / 2.4 Auswahl des Vertragspartners (Abs. 2 und 3)

Rz. 48 Nach Abs. 1 sind die Sozialhilfeträger zur Kostenübernahme von Leistungen, die in Einrichtungen oder von Diensten erbracht werden, nur dann verpflichtet, wenn mit diesen Vereinbarungen (Pflegesatzvereinbarungen) i. S. v. Abs. 1 bestehen. Abs. 2 regelt in Satz 2 und 3, unter welchen Voraussetzungen und ggf. mit wem die Sozialhilfeträger solche Vereinbarungen abzuschlie...mehr

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Jung, SGB XII § 75 Allgemei... / 2.3 Vorrangregelung (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 37 Abs. 2 Satz 1 regelt, dass die Träger der Sozialhilfe zur Erfüllung ihrer Aufgaben eigene Einrichtungen nur dann neu schaffen sollen, soweit nicht geeignete Einrichtungen anderer Träger vorhanden sind, ausgebaut oder geschaffen werden können. Rz. 38 Die Vorschrift beinhaltet unverändert die umfassende Gewährleistungsverpflichtung der Sozialhilfeträger. Die Vorschrift k...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Grundsätze

Rz. 3 § 88 BetrVG ist innerhalb des Betriebsverfassungsgesetzes im dritten Abschnitt des vierten Teils verankert. In systematischer Hinsicht bezieht sich die Norm also allein auf soziale Angelegenheiten. Zu den sozialen Angelegenheiten werden alle Angelegenheiten gezählt, die durch Tarifvertrag regelbar sind[1]. Gleichwohl ist allgemein anerkannt, dass Betriebsvereinbarungen...mehr

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Jung, SGB XII § 81 Schiedss... / 2.5 Erlass von Rechtsverordnungen

Rz. 46 § 81 Abs. 5 enthält nunmehr die bis zum 31.12.2019 in § 81 Abs. 1 enthalten Verordnungsermächtigung. Diese ist mit höherrangigem Recht, insbesondere Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG, vereinbar (Schoenfeld, in: Grube/Wahrendorf, 2. Aufl. 2008, § 81 Rz. 9 m. w. N.). Rz. 47 Zur Klarstellung wird seit dem 1.1.2020 in Abs. 5 Nr. 1 geregelt, dass die Ermächtigung auch die Zahl der S...mehr

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Zweitwohnungssteuer für aus beruflichen Gründen gehaltene Nebenwohnung Nichtverheirateter

Leitsatz Es ist verfassungsrechtlich unbedenklich, dass ein Unverheirateter, der aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung in Hamburg anmietet, im Gegensatz zu einem Verheirateten zur Zweitwohnungssteuer herangezogen wird. Sachverhalt Der Kläger hatte seit dem Jahr 2015 seinen Hauptwohnsitz in einer anderen Stadt. Dort wohnte er mit seiner Lebensgefährtin und dem gemeinsamen ...mehr

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Qualifizierung / 3 Kein Anspruch auf Qualifizierung

In Anlehnung an die bereits erwähnte tarifvertragliche Regelung im Chemie-Bereich ist im TVöD ein Anspruch auf Qualifizierung ausdrücklich ausgeschlossen. Vielmehr stellt die Qualifizierung lediglich ein Angebot dar, aus dem die Beschäftigten grundsätzlich keinen individuellen Anspruch ableiten können. Auch in anderen Tarifverträgen betreffend die Qualifizierung haben die je...mehr

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Qualifizierung / 6.1.3 Zulässigkeit

Nach ständiger Rechtsprechung des BAG[1] sind vertragliche Vereinbarungen über die Rückzahlung von Qualifizierungskosten im Fall einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Beschäftigten zulässig.[2] Das gilt jedoch nicht ausnahmslos. Derartige Zahlungsverpflichtungen können gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn sie auch bei der Berücksichtigung der Grun...mehr

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Qualifizierung / 6.1.3.4 Prüfungsmaßstab der Inhaltskontrolle

Vor der Schuldrechtsreform wurden die Rückzahlungsklauseln nach Maßgabe von Art. 12 GG, später nach § 242 BGB (Treu und Glauben) inhaltlich geprüft. Seit dem 1.1.2003 erfolgt die Inhaltskontrolle uneingeschränkt nach den §§ 305 ff. BGB (AGB-Kontrolle). Es greift nunmehr das Transparenzgebot und inhaltlich sind Regelungen nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam, wenn sie den V...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.2 Gute Sitten

Rz. 6 Ein Verstoß gegen die guten Sitten liegt vor, wenn ein Verhalten nach seinem durch umfassende Würdigung von Inhalt, Beweggrund und Zweck ermittelten Gesamtcharakter gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt.[1] Bei der inhaltlichen Ausfüllung dieser Formel ist ein objektiver Maßstab anzulegen, der sich in erster Linie aus den in der Gesamtrec...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Gesetzesmaterialien

Rz. 1 Die Regelung übernimmt die bis zur Novellierung des BetrVG im Jahr 2001 geltenden Vorschriften des § 89 BetrVG über die Rechtsstellung des Betriebsrats im Arbeitsschutz und begründet durch entsprechende Ergänzungen ausdrücklich eine Zuständigkeit des Betriebsrats auch für den betrieblichen Umweltschutz. Die Änderungen tragen der gewachsenen Bedeutung des Umweltschutzge...mehr

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Jung, SGB VII § 67 Vorausse... / 2.2.3.1 Beruf

Rz. 20 Der Begriff des Berufs ist ausgehend von der Rechtsprechung des BVerfG zu Art. 12 Abs. 1 GG weit auszulegen. Danach ist unter Beruf jede auf Erwerb gerichtete Tätigkeit zu verstehen, die auf Dauer angelegt ist und der Schaffung und Aufrechterhaltung einer Lebensgrundlage dient (Urteil v. 11.6.1958, 1 BvR 596/56; Urteil v. 28.3.2006, 1 BvR 1054/01). Der Begriff umfasst...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.2.1.1 Unrichtige Darstellung der Verhältnisse der Kapitalgesellschaft

Rz. 68 Nach § 331 Nr. 1 HGB macht sich strafbar, wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats einer Kapitalgesellschaft die Verhältnisse derselben in der Eröffnungsbilanz, im Jahresabschluss oder im Lagebericht unrichtig wiedergibt oder verschleiert.[1] Rz. 69 Zum Täterkreis zählt § 331 Nr. 1 HGB die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs ...mehr

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Nachbarrechtlicher Interess... / 2.2.3 Die Unterhaltung und Reinigung der höher geführten Anlagen

Nutzung des höheren Gebäudes Die Unterhaltung und Reinigung der unter Nutzung des Nachbargebäudes höher geführten Schornsteine und Lüftungsleitungen wird häufig von dem niedrigeren Gebäude aus nicht möglich sein. Deshalb erweitern die einschlägigen Landesvorschriften die Duldungspflicht des höher bauenden Nachbarn insoweit, als die hoch geführten Schornsteine und Lüftungsleit...mehr

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Änderung von Einkommensteuerbescheiden nach § 91 Abs. 1 Satz 4 EStG aufgrund einer Mitteilung der ZfA

Leitsatz 1. Die Mitteilung der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) führt bei Abweichungen in Bezug auf den Sonderausgabenabzug nach § 10a Abs. 1 Satz 1 EStG nicht dazu, dass das Finanzamt ungeprüft den Inhalt dieser Mitteilung umzusetzen hat; die Mitteilung nach § 91 Abs. 1 Satz 4 EStG ist im Verhältnis zum Einkommensteuerbescheid weder ein Grundlagenbescheid no...mehr

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Kein Veranlagungswahlrecht für Lohneinkünfte eines beschränkt steuerpflichtigen US-Amerikaners

Leitsatz 1. Einem in Deutschland beschränkt steuerpflichtigen US-amerikanischen Staatsangehörigen steht das Veranlagungswahlrecht für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gemäß § 50 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 Buchst. b i.V.m. Satz 7 EStG auch dann nicht zu, wenn er in einem EU- oder EWR-Staat (hier: Niederlande) wohnt. Aus dem Diskriminierungsverbot des Art. 24 Abs. 1 DBA-USA 19...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 1 [Autor/Stand] Mit § 1 GrStG beginnt der erste Abschnitt des Grundsteuergesetzes zur Regelung der Steuerpflicht. Als zentrale Vorschrift des Grundsteuergesetzes richtet sich danach die Erhebung der gemeindlichen Grundsteuer aus. Die Grundsteuer ist eine Vermögensteuer, die am Grundbesitz unabhängig von der Person des Eigentümers und dessen Einkommensverhältnissen anknüp...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grundsteuer – Einführung / A. Systematische Einordnung und Rechtfertigung der Grundsteuer

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Grundsteuer zählt zu den ältesten Formen der direkten Besteuerung. Ihre Ursprünge können bis in die Antike zurückverfolgt werden.[2] Damals entstand der Grundgedanke, Abgaben an den Ertrag des Grund und Bodens zu knüpfen. Im Mittelalter gab es weitere Abgaben (Naturalien oder Geld), die allein an den Besitz von Grund und Boden anknüpften. Gemeint war ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Religionsgesellschaften

Rz. 346 [Autor/Stand] Von der Grundsteuer befreit ist gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 GrStG der Grundbesitz, der von einer Religionsgesellschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, einem ihrer Orden, einer ihrer religiösen Genossenschaften oder einem ihrer Verbände (subjektive Voraussetzung) für Zwecke der religiösen Unterweisung, der Wissenschaft, des Unterric...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes

Rz. 45 [Autor/Stand] Durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes wurde die uneingeschränkte konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Grundsteuer in Art. 105 Abs. 2 Satz 1 GG explizit verankert. Nach Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG wird den Ländern die Befugnis zur abweichenden Gesetzgebung über die Grundsteuer eingeräumt.[2] Diese Regelungskompetenz ist um...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Hintergrund der geänderten gesetzlichen Regelung

Rz. 8 [Autor/Stand] Das Bundesverfassungsgericht hat mit Entscheidung vom 10.4.2018[2] die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung des Grundvermögens in den alten Bundesländern jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 festgestellt. In seiner Begründung führt es aus, dass es bedingt durch das überlange Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.1...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Hintergrund der geänderten gesetzlichen Regelung

Rz. 11 [Autor/Stand] Das Bundesverfassungsgericht hat mit Entscheidung vom 10.4.2018[2] die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung des Grundvermögens in den alten Bundesländern jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 festgestellt. In seiner Begründung führt es aus, dass es bedingt durch das überlange Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines

Rz. 401 [Autor/Stand] Die Regelung in § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 GrStG bezüglich der Grundsteuerbefreiung bestimmter konfessioneller Zwecke dienender Dienstwohnungen stellt eine Ergänzung zur allgemeinen Steuerbefreiung von konfessionellem Grundbesitz gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GrStG dar. Die Vorschrift beinhaltet unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahme von dem allgem...mehr

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Grundsteuer – Einführung / C. Neuregelung durch das Grundsteuer-Reformgesetz

Rz. 20 [Autor/Stand] Die Anknüpfung der Bewertung an die nach den Wertverhältnissen auf den 1.1.1964 – bzw. für die neuen Bundesländer – auf den 1.1.1935 festgestellten Einheitswerte war vermutlich schon in den 1980er Jahren, spätestens aber seit der Wiedervereinigung für den Rechtsanwender kaum noch nachzuvollziehen. Bereits in den 1970er Jahren, wurde erkannt, dass die Hau...mehr

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ZErb 09/2020, Anmerkung zu ... / III. Unzulässigkeit der Regelungen zur Verkehrswertbestimmung von Erbbaurechten in normergänzenden allgemeinen Verwaltungsbestimmungen

1. Vorschriften zum jeweiligen Anwendungsbereich gehören zu jedem normativen Regelwerk. Sie sind sogar die wichtigsten Vorschriften innerhalb eines solchen Regelwerks. Denn sie stellen klar, auf welche Sachverhalte das normative Re­gelwerk Anwendung findet und auf welche Sachverhalte nicht. Deshalb finden sich die Regelungen zum jeweiligen Anwendungsbereich auch grundsätzlic...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines

Rz. 331 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber ist im Rahmen des Gebots der weltanschaulich-religiösen Neutralität dazu angehalten, eine dadurch ebenfalls gebotene Belastungsgleichheit zwischen den Religionsgesellschaften herzustellen.[2] Diese Anforderung wird für Zwecke der Grundsteuer in § 3 GrStG umgesetzt. In § 3 Abs. 1 Nr. 4 GrStG hat der Gesetzgeber alle Religionsgesellschafte...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. § 5 GrStG: Zu Wohnzwecken benutzter Grundbesitz

Rz. 36 [Autor/Stand] Die Befreiung gemäß § 3 Abs. 1 GrStG wird durch § 5 Abs. 1 GrStG für Grundbesitz, der zugleich Wohnzwecken dient, grundsätzlich eingeschränkt, vgl. Ausnahmetatbestände § 5 Abs. 1 Nr. 1–4 GrStG. Unabhängig von einer im Einzelfall gemischten Zweckbestimmung sind Wohnungen für Zwecke der Grundsteuerkraft ausdrücklicher Regelung in § 5 Abs. 2 GrStG stets ste...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Geistliche und Kirchendiener

Rz. 421 [Autor/Stand] § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 GrStG legt fest, welche konfessionellen Dienstwohnungen der Grundsteuerbefreiung des § 3 GrStG in personeller Hinsicht unterliegen. Als maßgeblich dafür sieht das Gesetz die Zugehörigkeit zum Personenkreis der Geistlichen und Kirchendiener an. Zusätzlich muss dieser Personenkreis zu den Angehörigen von Religionsgesellschaf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , GrStG § 1 Heberecht

Schrifttum: Becker, Die Reform der Grundsteuer – wem obliegt die Gesetzgebungskompetenz?, BB 2013, 861; Broer, Grundsteuer: Gemeindesteuer und "Reichensteuer"?, Vierteljahreshefte zur Wirtschaftsforschung 2013, 198; Bertelsmann (Hrsg.), Kommunaler Finanzreport 2019, Gütersloh 2019; Birk/Desens/Tappe, Steuerrecht, 21. Aufl., Heidelberg 2018; Brümmerhoff/Büttner, Finanzwissensc...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Gemeinnützige oder mildtätige Zwecke

Rz. 221 [Autor/Stand] Durch die steuerlichen Vorschriften des Gemeinnützigkeitsrechts der §§ 51 ff. AO sowie durch entsprechende einzelsteuergesetzliche Regelungen (z.B. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. b GrStG) sollen private Körperschaften steuerlich begünstigt werden, die grundsätzlich im Gemeinwohl liegende Aufgaben wahrnehmen und damit den Staat entlasten. Diese steuerli...mehr

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zfs 09/2020, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen:

"…" [14] 2. Der Große Senat beantwortet die Vorlagefrage dahin, dass Kosten eines Privatgutachtens, das sich zur Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Planfeststellungsbeschlusses verhält und sowohl im Klageverfahren als auch im zugehörigen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes vorgelegt wird, vorbehaltlich der jeweiligen Kostengrundentscheidung unter den in § 162 Abs. 1 VwG...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grundsteuer – Einführung / B. Rechtsentwicklung bis zum Grundsteuer-Reformgesetz

Rz. 10 [Autor/Stand] Die Grundsteuergesetze des 19. Jahrhunderts[2] knüpften die Besteuerung an unterschiedliche Sachverhalte. Auch noch vor dem Ersten Weltkrieg war die Grundsteuer landesgesetzlich unterschiedlich geregelt.[3] Eine reichseinheitliche Regelung folgte erstmalig mit dem Landessteuergesetz v. 30.3.1920.[4] Das Grundsteuergesetz 1936 [5] und die dazu ergangenen D...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Vollstreckung

Rz. 105 [Autor/Stand] Die Vollstreckung rückständiger Grundsteuer kann nicht nach §§ 249 ff. AO erfolgen. Es gelten die jeweiligen Landesverwaltungsgesetze. Denn § 3 Abs. 2 i. V. m. § 1 Abs. 2 AO verweist nicht auf die Vorschriften des Sechsten Teils (§ 249 ff. AO), der sich mit der Vollstreckung befasst. Dies ergibt deshalb Sinn, weil es sich bei der Grundsteuer um eine Rea...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Ausübung des Heberechts

Rz. 19 [Autor/Stand] § 1 Abs. 1 GrStG legt fest, dass der Gemeinde als kleinste Gebietskörperschaft die aus dem Selbstverwaltungsrecht abgeleitete Entscheidung zur Erhebung der Grundsteuer obliegt. Diese Entscheidungskompetenz ist Ausfluss der Ertragshoheit, die das Aufkommen der Grundsteuer allein den Kommunen zuweist.[2] Um die den Landesfinanzbehörden zustehende Verwaltun...mehr

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ZErb 09/2020, Anmerkung zu ... / II. Die Behandlung der WertR 06 in dem Beitrag von Herrn Seitz

1. Der Fachautor Albert. M. Seitz beruft sich in seinem Beitrag auf die WertR 06.[13] Leider stellt er dabei nicht klar, dass die WertR 06 seit ihrer ersten Bekanntmachung am 1.3.2006 wiederholt geändert worden ist. Dabei handelt es sich um folgende Änderungen:mehr

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FF 09/2020, Volljährigenadoption und Namensrecht

GG Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 100 Abs. 1 S. 1; BGB § 1757 § 1767 Abs. 2; FamFG § 197 Abs. 3 Satz 1 Leitsatz 1. Ein Annahmebeschluss unterliegt der Anfechtung, soweit damit zugleich ein Antrag zur Namensführung nach §1757 Abs.3 BGB abgelehnt wird. 2. Es wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu der Frage eingeholt, ob es mit dem von Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs....mehr

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10 Unternehmen im Porträt: ... / 2 Die Wirtschaftsdemokraten – Einheitsgehalt bei CPP Studios

Zitat Wir sind Vollblut Industrie-Sklaven und werfen nicht mit Wattebällchen. Gernot Pflüger, Geschäftsführer der CPP Studios GmbH "Ich bin wie die Jungfrau Maria zu einem Unternehmen gekommen", sagt Gernot Pflüger. Der angehende Mittfünfziger (Jahrgang 1965) trägt schwarz, Jeans und T-Shirt. Über die Jahre hat er ein paar Kilo zugelegt, doch der jugendliche Schalk sitzt ihm no...mehr

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FF 09/2020, Kein Alleinvert... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Der Antragsgegner wendet sich gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Kindesunterhalt. [2] Die Antragstellerin und der Antragsgegner schlossen im Juli 1999 die Ehe, aus der die mittlerweile volljährige Tochter B. und die weitere Tochter A., geboren 2006, hervorgegangen sind. Die Kinder leben seit der Trennung der Eltern im Haushalt der Antragstellerin. Die Ehe ...mehr

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FF 09/2020, Volljährigenado... / Leitsatz

1. Ein Annahmebeschluss unterliegt der Anfechtung, soweit damit zugleich ein Antrag zur Namensführung nach §1757 Abs.3 BGB abgelehnt wird. 2. Es wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu der Frage eingeholt, ob es mit dem von Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG gewährleisteten Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts unvereinbar ist, dass gemäß §§ 1767 Abs...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Landeszuständigkeit (Abs. 2)

Rz. 35 [Autor/Stand] In einem Land, in dem keine Gemeinden bestehen, steht das Aufkommen unmittelbar dem Land zu. § 1 Abs. 2 wiederholt die Regelung des Art. 106 Abs. 6 Satz 3 GG. Dieser Ausnahmefall trifft auf zwei Länder zu. In den Stadtstaaten Berlin und Hamburg gibt es keine Gemeinden, sondern Stadtbezirke. Das Grundsteueraufkommen steht dem Land Berlin und dem Land Frei...mehr

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FF 09/2020, Zur alleinigen ... / 2. Verfassungswidrigkeit?

Der Rigorismus der geltenden Regelung könnte als Verstoß gegen Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG verfassungswidrig sein. Der BGH ist zu dieser Auffassung jedenfalls für den Fall gelangt, dass einem volljährigen Angenommenen, der bis zur Annahme als Kind seinen Geburtsnamen als Familiennamen, nicht aber als Ehenamen geführt hat, auch bei Vorliegen eines besonderen Kontinui...mehr

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zfs 09/2020, Der Entwurf ei... / VIII. Verengung der Rechtsmittelmöglichkeiten des Betroffenen

Zur Entlastung der Justiz sieht der Entwurf eine erhebliche Verkürzung der Rechtsmittelmöglichkeiten des Betroffenen vor. Nicht jede Entscheidung eines Gerichtes soll durch ein Gericht höherer Instanz überprüft werden können. Die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG gewähre Schutz durch, nicht gegen den Richter.[18] 1. Rechtsbeschwerde Gegen das Urteil und den Beschlus...mehr