Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Jung, SGB XII § 72 Blindenhilfe / 1 Allgemeines

Dr. Manuela Müller
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rz. 2

Die Vorschrift überträgt im Wesentlichen inhaltsgleich den bisherigen § 67 BSHG, der seinerseits altes Recht der Fürsorge für Kriegs- und Friedensblinde fortgeführt und weiterentwickelt hatte. Wie bei vorigen Rechtsänderungen ist die jetzige Regelung eng mit dem Spitzenverband der Betroffenen abgestimmt worden. So entspricht die Ergänzung des Abs. 1 einem Vorschlag einer Arbeitsgruppe der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger und des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e. V. Anstelle der bisherigen Ermessenausübung, die mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden war, wird damit eine gestaffelte und bundeseinheitlich geregelte Kürzungsvorgabe eingeführt (Abs. 1 Satz 2). Diese Regelung ist mit Art. 2 des PSG III v. 23.12.2016 mit Wirkung zum 1.1.2017 angepasst worden. Nach altem Recht waren auf die Leistungen der Blindenhilfe die Leistungen bei häuslicher Pflege nach dem SGB XI in Abhängigkeit der Pflegestufe anzurechnen. Infolge der Umstellung von 3 Pflegestufen in 5 Pflegegrade war die Vorschrift entsprechend der Überleitungsregel des § 140 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 SGB XI anzupassen. Die Leistungsverbesserungen in der Pflege sollen, so die Gesetzesbegründung (BT-Drs. 18/9518), den Leistungsberechtigten nach § 72 zugutekommen, ohne dass die Blindenhilfe absolut stärker als bisher gekürzt wird. Dementsprechend sind ab dem 1.1.2017 auf die Blindenhilfe bei Pflegebedürftigen des Pflegegrades 2 Leistungen bei häuslicher Pflege nach dem SGB XI mit 50 % des Pflegegeldes bei Pflegegrad 2 und bei Pflegebedürftigen der Pflegegrade 3 bis 5 die Leistungen bei häuslicher Pflege nach dem SGB XI mit 40 % des Pflegegeldes bei Pflegegrad 3, höchstens jedoch mit 50 % des Betrages nach § 72 Abs. 2, anzurechnen.

Die privat- und beamtenrechtlichen Pflege...

Dieser Inhalt ist unter anderem im SGB Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Jansen, SGG § 86a Aufschiebende Wirkung von Widerspruch ... / 2.3.2 Vollziehungsaussetzung (Abs. 3 Satz 1)
    1
  • Arbeitgeberanteil / 2.1 Versicherungspflichtige Arbeitnehmer
    0
  • Jansen, SGB VI § 275 (außer Kraft)
    0
  • Jansen, SGB VI § 36 Altersrente für langjährig Versicherte / 2.3 Hinzuverdienst
    0
  • Jansen / Sommer, SGB I § 2 Soziale Rechte / 2 Rechtspraxis
    0
  • Jung, AsylbLG § 5a Arbeitsgelegenheiten auf der Grundlage des Arbeitsmarktprogramms Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (außer Kraft)
    0
  • Jung, SGB VIII § 36a Steuerungsverantwortung, Selbstbesc ... / 1 Allgemeines
    0
  • Jung, SGB VIII § 36a Steuerungsverantwortung, Selbstbesc ... / 2.2.3.3 Qualitätsgewährleistung der Leistungserbringung nach § 80 Abs. 3
    0
  • Jung, SGB VIII § 74 Förderung der freien Jugendhilfe / 2.5.3 Rechtfertigung von Ungleichbehandlungen
    0
  • Jung, SGB XII § 144 Einmalzahlung für den Monat Juli 2022 / 1 Allgemeines
    0
  • Jung, SGB VIII § 2 Aufgaben der Jugendhilfe / 2.1 Leistungen und andere Aufgaben
    0
  • Jung, SGB VIII § 22a Förderung in Tageseinrichtungen / 2.5 Integration Behinderter (Abs. 4)
    0
  • Jung, SGB XII § 49 Hilfe zur Familienplanung / 2.3 Abgrenzungen
    0
  • Jung, SGB XII § 58 Gesamtplan (außer Kraft)
    0
  • Klose, SGB I § 50 Überleitung bei Unterbringung / 2.2 Umfang des Anspruchsübergangs (Abs. 2)
    0
  • Krankenhausentgeltgesetz / §§ 3 - 6c Abschnitt 2 Vergütung der Krankenhausleistungen
    0
  • Sauer, SGB II § 82 Gesetz zur Förderung der beruflichen ... / 0 Rechtsentwicklung
    0
  • Sauer, SGB II § 44a Feststellung von Erwerbsfähigkeit un ... / 2.5 Feststellung der Hilfebedürftigkeit
    0
  • Sauer, SGB II § 53 Statistik und Übermittlung statistisc ... / 2.6 Geltung von Vorschriften aus dem Recht der Arbeitsförderung
    0
  • Sauer, SGB IX § 131 Rahmenverträge zur Erbringung von Le ... / 2.3.2 Inhalte der Verordnung
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt SGB Office Professional
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Sozialwesen
So geht's: Fördermittelmanagement in der sozialen Arbeit
Fördermittelmanagement in der sozialen Arbeit
Bild: Haufe Shop

Förderprojekte spielen in der sozialen Arbeit eine entscheidende Rolle. Mit diesem Buch finden Sie sich im „Förderdschungel“ zurecht und bauen erfolgreich ein Fördermittelmanagement auf. Die Autorin bietet mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen und Beispielen alles für eine gelungene Projektumsetzung.


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Sozialwesen Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren