Rz. 47

Armborst, Das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes und die Umsetzung in Ländern und Kommunen, ArchsozArb 2012 S. 44.

Becker, Die neuen Leistungen für Bildung und Teilhabe im SGB II, SGb 2012 S. 185.

Böttiger, Bildung und Teilhabe – keine Übernahme der Leihgebühr für ein Musikinstrument, SGb 2014 S. 574.

Brose, Die Lernförderung nach dem Bildungspaket: Eine kritische Zwischenbilanz, NZS 2013 S. 51.

Clauß, Mehr Chancengerechtigkeit – Bildung und Teilhabe – Ein kurzer Blick zurück, Landkreis 2013 S. 167.

Dehmer u. a., Das Bildungs- und Teilhabepaket – Eine Misserfolgsgeschichte, Soziale Sicherheit 2016 S. 400.

Finis-Siegler, Das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes und die Umsetzung in Ländern und Kommunen, NDV 2013 S. 68.

Groth, Neue Leistungen für Bildung und Teilhabe im SGB II, SGB XII, und BKGG, jurisPR-SozR 8/2011 Rz. 1.

Groth/Leopold, Das Schulbedarfspaket nach § 24a SGB II und § 28a SGB XII, info also 2009 S. 59 und 206.

Groth/Luik/Siebel-Huffmann, Das neue Grundsicherungsrecht, 1. Aufl. 2011.

Hennecke, Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder im Sozialhilfebezug gebietet Aufhebung von § 3 Abs. 2 SGB XII, Der Landkreis 2011 S. 3.

ders., Sirenengesängen im selbsterzeugten Nebel nicht erliegen, Der Landkreis 2011 S. 70.

ders., Kommunale Bildungs- und Teilhabeangebote nach dem SGB, Zweites, Achtes und Zwölftes Buch, Der Landkreis 2011 S. 194.

Hilligardt/Rost/Stark, Leistungen für Bildung und Teilhabe – Die Umsetzung in Hessen, Landkreis 2013 S. 173.

Husemann, Übernahme der Beförderungskosten nach § 28 Abs. 4 SGB II, NZS 2018 S. 72.

Klerks, Leistungen für Bildung und Teilhabe gem. §§ 28, 29 SGB II, info also 2011 S. 147.

Knickrehm, Drei Jahre Bildungs- und Teilhabepaket nach dem SGB II, Soziale Sicherheit 2014 S. 157.

Künkler, Das-Starke-Familiengesetz – Verbesserungen beim Kinderzuschlag und Bildungs- und Teilhabepaket – Ein Schritt zur Bekämpfung von Kinderarmut, Soziale Sicherheit 2019 S. 156.

Langner, Neuregelungen im Grundsicherungsrecht des SGB II und SGB XII – (K)ein großer Wurf?, RdLH 2011 S. 55.

Lenze, Mit dem Starke-Familien-Gesetz gegen Kinderarmut?, info also 2019 S. 109.

Leubecher, Zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes im ländlichen Raum, NDV 2013 S. 281.

Loose, Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II – Ein Überblick über die (Rechts-)Probleme unter Berücksichtigung der aktuelleren Rechtsprechung, info also 2016 S. 147.

Mushoff, Lernförderung bei Lese-Rechtschreibschwäche, NZS 2018 S. 626.

ohne Angabe, Leistungen für Bildung und Teilhabe im Bereich der Behinderteneinrichtungen, Sozialrecht aktuell 2013 S. 70.

Prölß, Das "Bildungs- und Teilhabepaket" – ein Weg zu mehr Teilhabe und Sozialkapital?, NDV 2017 S. 115.

Sartorius, Neuerungen im Sozialrecht 2019: Starke-Familien-Gesetz, ZAP 2019 S. 683.

Schweitzer, Bildung schafft Chancengerechtigkeit, Landkreis 2013 S. 165.

von der Leyen, Das Bildungspaket – Eine Erfolgsgeschichte, Landkreis 2013 S. 163.

 

Rz. 48

zu Abs. 2:

Der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende hat die tatsächlichen Kosten mehrtägiger Klassenfahrten ohne Beschränkung auf einen Höchstbetrag zu übernehmen, wenn die Klassenfahrt im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen stattfindet und das Schulrecht selbst keine Kostenobergrenze für Klassenfahrten vorsieht:
BSG, Urteil v. 13.11.2008, B 14 AS 36/07 R.

Hängt die Teilnahme an einer mehrtägigen Klassenfahrt in schulrechtlich zulässiger Weise von der vorherigen Teilnahme an einer eintägigen Veranstaltung ab, gehören auch diese Kosten zu den Kosten der mehrtägigen Klassenfahrt:
BSG, Urteil v. 23.3.2010, B 14 AS 1/09 R.

Bei einem vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus organisierten 4-wöchigen Schulbesuch in den USA handelt es sich um eine mehrtägige Klassenfahrt im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen i. S. d. § 28 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB II. Der grundlegende Teilhabegedanke gebietet eine weite Auslegung des Begriffs der Klassenfahrt, weshalb auch ein 4-wöchiger Schulbesuch im Ausland ohne weitere Teilnehmer derselben Klasse oder Jahrgangsstufe eine Klassenfahrt in diesem Sinne sein kann:

LSG Sachsen, Urteil v. 26.10.2017, L 7 AS 209/14.

Ein mehrwöchiger Schüleraustausch mit einer australischen Schule – mit Gegenbesuch – ist in Sachsen-Anhalt einer mehrtägigen Klassenfahrt gleichgestellt. Systematisch differenziert das sachsen-anhaltinische Schulrecht, soweit es mehrtägige schulische Veranstaltungen als pädagogisch sinnvoll erkennt, nicht zwischen "Klassenfahrten" und sonstigen Veranstaltungen. Die Höhe der Aufwendungen für den Schüleraustausch führt nicht dazu, dass eine Überschreitung des bundesrechtlichen Rahmens anzunehmen wäre:

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 7.12.2016, L 5 AS 461/14.

Die Aufwendungen für einen mehrtägigen Ausflug eines Schülerhortes stellen einen Bedarf nach § 28 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB II dar, falls sich das Ausflugsangebot an die regulären Besucher des Hortes richtet:

SG Speyer, Urteil v. 23.2.2016, S 15 AS 857/15.

Fahrtkosten eines Kindes für den Besuch des Kindergartens können nicht als Bedarfe für Bildu...

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