Die Frage der Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die aufgrund der Entscheidung des BVerfG v. 10.4.2018 notwendige Reform des Grundsteuer- und des Bewertungsgesetzes wird in der Wissenschaft nicht einheitlich beantwortet. Es werden unterschiedliche Auffassungen zur Erforderlichkeit einer bundesgesetzlichen Regelung der Grundsteuer zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse oder zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit im Bundesgebiet nach der seit dem 16.11.1994 geltenden Fassung des Art. 72 Abs. 2 GG vertreten. Art. 125a Abs. 2 GG räumt dem Bund lediglich eine begrenzte Änderungskompetenz des fortgeltenden Bundesrechts unter Beibehaltung der wesentlichen Elemente ein, erlaubt aber keine grundlegende Neukonzeption der Materie.

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