Rz. 315

Die Aufgaben der Verteidigungslastenverwaltung (insbesondere die Regulierung von Schäden, die durch Mitglieder der ausländischen Streitkräfte verursacht wurden), die bisher ausschließlich durch Landesbehörden wahrgenommen wurden, sind zum 1.1.2005 endgültig in eine bundeseigene Verwaltung übergegangen. Einzelheiten regelt das Verteidigungslastenzuständigkeitsänderungsgesetz vom 19.9.2002 (BGBl 2002 Teil II Nr. 37). Zeitgleich wurde die Bundesvermögensverwaltung umstrukturiert und in eine neu zu errichtende Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) überführt. Der Deutsche Bundestag hat am 29.10.2004 das BImA-Errichtungsgesetz verabschiedet. Zur Durchführung der Aufgaben der Verteidigungslastenverwaltung wurden vom Bundesministerium der Finanzen die Schadensregulierungsstellen des Bundes (SRB) mit 4 Regionalbüros eingerichtet, welche ebenfalls in die neu zu gründende Anstalt überführt wurden. Die Zuständigkeiten für Schadensfälle nach dem NATO-Truppenstatut (einschließlich Schäden durch Streitkräfte, die sich nach dem Streitkräfteaufenthaltsgesetz erlaubterweise in der Bundesrepublik aufhalten) sind wie folgt verteilt:

 
Dienststelle/Anschrift Zuständigkeitsbereich

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Schadensregulierungsstelle

Regionalbüro Ost Erfurt

Drosselbergstr. 2

99097 Erfurt

Telefon: (03 61) 34 82 – 1 31

Telefax: (03 61) 3 482 – 3 66

Bayern (nur Regierungsbezirk Unterfranken), Berlin, Brandenburg, Hessen, Sachsen, Thüringen

- sämtliche Schäden -

Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen (nur Regierungsbezirk Detmold), Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein

- nur Personendauerschäden -

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Schadensregulierungsstelle

Regionalbüro West Koblenz

Schloss (Hauptgebäude)

56068 Koblenz

Telefon: (02 61) 39 08 – 0

Telefax: (02 61) 39 08 – 1 81
Nordrhein-Westfalen (ohne Regierungsbezirk Detmold), Rheinland-Pfalz, Saarland

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Schadensregulierungsstelle

Regionalbüro Süd Nürnberg

Rudolphstr. 28–30

90489 Nürnberg

Telefon: (09 11) 9 92 61 – 0

Telefax: (09 11) 9 92 61 – 1 85

Baden-Württemberg, Bayern (ohne Regierungsbezirk Unterfranken)

- sämtliche Schäden -

Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen,

Nordrhein-Westfalen (nur Regierungsbezirk Detmold),

Sachsen Anhalt, Schleswig-Holstein

- ohne Personendauerschäden -

Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bezirk das schädigende Ereignis stattgefunden hat.[1]

 

Rz. 316

 

Beachte

Für die Anmeldung gilt eine Ausschlussfrist von drei Monaten (Art. 6 Abs. 1 des Gesetzes zum NATO-Truppenstatut und zu den Zusatzvereinbarungen vom 18.8.1961).

 

Rz. 317

Die Anmeldung erfolgt dadurch, dass ein schriftlicher Antrag (Antragsformular Anhang Anlage 14, siehe § 14 Rdn 18) bei der Schadensregulierungsstelle eingereicht wird.

 

Rz. 318

Im Falle einer Ablehnung des Antrages muss binnen zwei Monaten Klage vor den ordentlichen Gerichten (Landgericht gem. § 71 Abs. 2 Nr. 2 GVG) erhoben werden (BGH NJW 1985, 1081). Beklagte ist ausschließlich die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die örtlich zuständige Behörde.

 

Rz. 319

Bei Militärfahrzeugen der Bundeswehr gelten § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG unmittelbar.

[1] Quelle: Bundesfinanzministerium (http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Bundesvermoegen/Bundesanstalt_fuer_Immobilienaufgaben/Schadensregulierungsstellen/schadensregulierungsstellen-des-bundes.html), siehe auch: http://www.bundesimmobilien.de.

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