Fachbeiträge & Kommentare zu Gemeinschaftseigentum

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 8/2018, Wohnungseigentum und Urbanisationen in Spanien

Burckhardt Löber/Erhard Huzel/Alexander Steinmetz Edition für internationale Wirtschaft, 6. Aufl. 2017, 278 Seiten, broschiert, 38 EUR ISBN 978-3-921326-70-1 Die sechste Auflage des von einem erfahrenen und für spanisches Recht sehr gut ausgewiesenen Autorentrio verfassten Handbuchs war insbesondere wegen einer größeren Novelle des spanischen Wohnungseigentumsrechts im Jahre 20...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein wirtschaftliches Eigentum eines Sondernutzungsberechtigten

Leitsatz Der Sondernutzungsberechtigte hat über seinen Miteigentumsanteil hinaus in der Regel kein wirtschaftliches Eigentum an dem ihm zur Nutzung überlassenen Gemeinschaftseigentum. Normenkette § 4 Abs. 1 Satz 2, § 13a EStG, § 13 Abs. 2 Satz 1 WEG, § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO Sachverhalt Zum landwirtschaftlichen Betriebsvermögen des Klägers gehörte u.a. ein landwirtschaftlic...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschluss: Wer muss ihn durchführen?

Leitsatz Die Pflicht zur Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer trifft den Verwalter. Pflichtverletzungen des Verwalters, die sich auf die Durchführung von Beschlüssen beziehen, begründen daher keine Schadensersatzansprüche einzelner Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Jeder Wohnungseigentümer kann vom Verwalter verlangen, dass er se...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Instandsetzung: Wann ist sie zwingend?

Leitsatz Grundsätzlich muss das gemeinschaftliche Eigentum jedenfalls in einem solchen baulichen Zustand sein, dass das Sondereigentum zu dem in der Gemeinschaftsordnung vorgesehenen Zweck genutzt werden kann. Sind im Bereich des gemeinschaftlichen Eigentums gravierende bauliche Mängel vorhanden, die die zweckentsprechende Nutzung des Sondereigentums erheblich beeinträchtige...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umlagevereinbarung: Verständnis

Leitsatz Eine Regelung in der Gemeinschaftsordnung, wonach Einrichtungen, Anlagen und Gebäudeteile, die nach der Beschaffenheit oder dem Zweck des Bauwerks oder gemäß der Gemeinschaftsordnung zum ausschließlichen Gebrauch durch einen Wohnungseigentümer bestimmt sind (z.B. Balkon, Loggia), auf dessen Kosten instand zu halten und instand zu setzen sind, ist nächstliegend dahin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 4/2018, Erstattungsauss... / 2.2 Betreiben des Hauptverfahrens durch WEG-Gemeinschaft

Der BGH hat für einen Fall eine abweichende Rspr. getroffen. Betreiben Erwerber von Wohnungseigentum ein selbstständiges Beweisverfahren mit einem Anwalt ihres Vertrauens und führt die Wohnungseigentümergemeinschaft später aufgrund eines Beschlusses, mit dem sie die Durchsetzung der Rechte der Erwerber auf Beseitigung von Mängeln des Gemeinschaftseigentums an sich gezogen ha...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sondernutzungsrecht: Inhaltsänderung

Leitsatz Die dauerhafte Änderung des Inhalts eines Sondernutzungsrechts und die dauerhafte Aufhebung eines solchen Rechts können die übrigen Wohnungseigentümer gegen den Willen des Sondernutzungsberechtigten nur nach Maßgabe von § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG und auf dem darin geregelten Weg einer Anpassung oder Änderung der Gemeinschaftsordnung herbeiführen. Aus § 10 Abs. 2 Satz 3 W...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Der Bauträgervertrag / 3. Kein Anordnungsrecht des Bestellers nach den §§ 650b, 650c und 650d BGB

Rz. 25 Die Einführung eines Anordnungsrechts[50] beim Bauträgervertrag würde nach Ansicht des Gesetzgebers[51] zu erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Problemen führen.[52] So könne bspw. im Geschosswohnungsbau kaum einem einzelnen Erwerber ein Anordnungsrecht in Bezug auf das Gemeinschaftseigentum eingeräumt werden – ein Anordnungsrecht in Bezug auf das Sondereigentum ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Der Bauträgervertrag / I. Anwendung des Werk-, Bau- und Verbraucherbauvertragsrechts

Rz. 14 Hinsichtlich der Errichtung oder des Umbaus (Herstellungsverpflichtung) finden nach § 650u Abs. 1 S. 2 BGB (neben den Vorgaben der MaBV) die Vorschriften des ­Untertitels 1 (Werkvertrag) – d.h. die §§ 631 bis 651 BGB (Werk-, Bau- und Verbraucherbauvertragsrecht) – Anwendung, mithinmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Der Bauträgervertrag / B. Der Begriff "Bauträgervertrag" und die auf ihn anwendbaren Vorschriften (§ 650u BGB)

Rz. 6 § 650u Bauträgervertrag; anwendbare Vorschriften[10] (1) Ein Bauträgervertrag ist ein Vertrag, der die Errichtung oder den Umbau eines Hauses oder eines vergleichbaren Bauwerks zum Gegenstand hat und der zugleich die Verpflichtung des Unternehmers enthält, dem Besteller das Eigentum an dem Grundstück zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu bestellen oder zu übertragen. H...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Selbstständiges Beweisverfahren: Vorbefassungsgebot?

Leitsatz Die Durchführung eines gegen die übrigen Wohnungseigentümer gerichteten selbstständigen Beweisverfahrens über Mängel am gemeinschaftlichen Eigentum setzt nicht voraus, dass der antragstellende Wohnungseigentümer sich zuvor um eine Beschlussfassung über die Einholung eines Sachverständigengutachtens zu den behaupteten Mängeln bemüht hat. Normenkette ZPO § 485; WEG § 2...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 2/2018, Anwaltswechsel ... / 2 Aus den Gründen

II. Das Beschwerdegericht ist der Auffassung, dass die Beklagte grundsätzlich Anspruch auf Festsetzung der Kosten auch des selbständigen Beweisverfahrens habe, da die Parteien und der Streitgegenstand dieses Verfahrens und des Klageverfahrens identisch seien und deshalb die nach § 103 Abs. 1 ZPO erforderliche Kostengrundentscheidung vorliege. Die Klägerin müsse jedoch nicht ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erhöhte Absetzungen nach § 7h EStG für Eigentumswohnung

Leitsatz 1. Die Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde ist materiell-rechtliche Abzugsvoraussetzung für die Begünstigung nach § 7h EStG und Grundlagenbescheid. Sie ist objektbezogen auszustellen. 2. Die Bindungswirkung der Bescheinigung erstreckt sich auf die in § 7h Abs. 1 EStG genannten Tatbe­standsmerkmale. 3. Der Regelungsinhalt der Bescheinigung ist im Wege der Aus...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Videoüberwachung öffentlich... / 4.2.1 Überwachung bei Gemeinschaftseigentum

Der Einbau einer Videoanlage zur Überwachung von Teilen des Gemeinschaftseigentums ist grundsätzlich zulässig, wenn die Überwachung durch die Gemeinschaft erfolgt und die Voraussetzungen des § 6b BDSG [bis 24.5.2018] bzw. § 4 BDSG [ab 25.5.2018] eingehalten sind. Dabei muss ein berechtigtes Überwachungsinteresse der Gemeinschaft das Interesse des einzelnen Wohnungseigentümer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / I. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Privathaftpflichtversicherung (AVB PHV) – Stand April 2016

Rz. 186 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Hinweise zum Aufb...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Errichtung einer Rollstuhlrampe

Leitsatz Ein behinderter Wohnungseigentümer oder ein Wohnungseigentümer, der eine behinderte Person in die Wohnung nicht nur vorübergehend aufnimmt, kann nach § 22 Abs. 1 WEG einen Anspruch auf eine bauliche Veränderung haben. Der Anspruch auf Duldung besteht so lange, wie die Wohnung durch ihn als Behinderten genutzt wird, der eine Zugangshilfe braucht. Beim Wegfall der Dul...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Umsatzerlöse aus der Errichtung von Immobilien

Tz. 201 Stand: EL 31 - ET: 3/2017 Während die Bilanzierung von Verträgen über die Errichtung von Immobilien aufgrund nicht eindeutiger Regelungen in IAS 11 und IAS 18 bislang durch die Kriterien des IFRIC 15 konkretisiert wurde, erfolgt die Umsatzerfassung gemäß IFRS 15 einheitlich nach dem übergeordneten Kontroll-Kriterium. Auch bei Immobilienbauverträgen sind zunächst etwai...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mängelrechte: Vergemeinschaftung

Leitsatz In der Ermächtigung des Verwalters "im Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft deren Ansprüche gegen die Firma G … sowie gegen Planer und Subunternehmer wegen Mängeln und Schäden am Gemeinschaftseigentum, insbesondere wegen der im gerichtlichen Beweissicherungsverfahren festgestellten Mängeln und Schäden, außergerichtlich und nötigenfalls gerichtlich durch Rechtsan...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niebling, AnwaltKommentar A... / 2. Beispiele

Rz. 24 Unzulässig sind beispielsweise Architekten-AGB, die nicht auf die Abnahme der Architektenleistung, sondern auf den meist vorangehenden Zeitpunkt der Fertigstellung oder Abnahme des Bauwerks abstellen.[77] Unwirksam ist eine Klausel, die den Verjährungslauf nicht an zeit-, sondern benutzungsbezogene Kriterien wie die Fahrleistung bei Kraftfahrzeugen anknüpft und dies b...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Baumaßnahmen durch Mieter

Leitsatz Greift ein Mieter in die Gebäudesubstanz durch Einbau einer von außen sichtbaren Klimaanlage ein, kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegen diese Maßnahme nach einer Vergemeinschaftung vorgehen. Normenkette WEG § 10 Abs. 6 Das Problem Mieter B des Teileigentümers X bringt an der Hoffassade der Wohnungseigentumsanlage zwischen den beiden vergitterten Hoffenste...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Übertragung der Instandsetzungs- oder Instandhaltungspflicht

Leitsatz Wird einem Sondereigentümer in der Gemeinschaftsordnung eine Instandsetzungs- oder Instandhaltungspflicht übertragen, hat er im Zweifel auch die ihm dadurch entstehenden Kosten zu tragen. Normenkette WEG §§ 10 Abs. 2 Satz 2, 16 Abs. 2, 21 Abs. 5 Nr. 2 Das Problem In der Gemeinschaftsordnung einer durch Teilungsvertrag (§ 3 WEG) entstandenen Wohnungseigentumsanlage hei...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Änderung der Teilungserklärung

Leitsatz Sollen die Grenzen von Sondereigentum und gemeinschaftlichem Eigentum geändert werden, indem die nach § 8 Abs. 1 WEG erklärte und gemäß §§ 8 Abs. 2, 3, 7 WEG vollzogene Aufteilung abgeändert wird, ist hierfür ab Entstehen der (werdenden) Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 4 Abs. 1 und 2 WEG eine Vereinbarung in der Form der Auflassung nach §§ 873, 925 BGB unter Z...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wahrung der Klagebegründungsfrist

Leitsatz Der Lebenssachverhalt, auf den die Anfechtungsklage gestützt wird, muss sich in seinem wesentlichen Kern aus den innerhalb der Frist eingegangenen Schriftsätzen selbst ergeben. Normenkette WEG § 46 Abs. 1 Satz 2 Das Problem In der Gemeinschaftsordnung heißt es wie folgt: „§ 4 Lasten und Kosten: 1. (…) Jeder Wohnungseigentümer trägt außerdem die Kosten der Instandhaltun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 9/2016, Gemeinschaftseigentum: Beseitigung von Mängeln

(BGH, Urt. v. 25.2.2016 – VII ZR 156/13) • Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung die Ausübung der den einzelnen Erwerbern aus den jeweiligen Verträgen mit dem Veräußerer zustehenden Rechte auf ordnungsgemäße Herstellung des Gemeinschaftseigentums durch Mehrheitsbeschluss an sich ziehen. Sie kann danach einen auf Beseitigung von Män...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 7/2015, Geltendmachung ... / 2. Beeinträchtigung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum

a) Rechte des Sondereigentümers Wie die in der Praxis häufigeren Fälle zu behandeln sind, in denen durch die Störung sowohl das Gemeinschaftseigentum als auch das Sondereigentum betroffen sind, hat der BGH in den Entscheidungsgründen ausdrücklich offen gelassen. In der Pressemitteilung des BGH (Nr. 182/2014 v. 5.12.2014) war noch davon die Rede, dass der Wohnungseigentümer ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 17/2016, Gemeinschaftseigentum: Erstreckung der Abnahme auf Nachzügler-Erwerber

(BGH, Urt. v. 12.5.2016 – VII ZR 171/15) • Der Beschluss in der ersten Eigentümerversammlung gemäß einer Bestimmung in der Teilungserklärung dahingehend, dass die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch ein Ingenieurbüro auf Kosten des Bauträgers in Vertretung der einzelnen Wohnungseigentümer durchgeführt werden soll, ist insoweit unwirksam, als die Verjährungsfrist für Ans...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 17/2016, Rechtsprechung... / 3. Unterkunftskosten: Berücksichtigungsfähigkeit einer Nutzungsentschädigung für die Überlassung von Gemeinschaftseigentum

In der vorliegenden Entscheidung des BSG vom 19.8.2015 (B 14 AS 13/14 R; s. hierzu Scholz jurisPR-SozR 9/2016 Anm. 1), ging es um die Frage, ob als Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II auch eine Nutzungsentschädigung in angemessener Höhe zu berücksichtigen ist, die ein getrennt lebender Ehegatte gem. § 1361b Abs. 3 S. 2 BGB zu zahlen hat. Nach dies...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 2/2017, Sondereigentum: Balkonraum

(KG, Beschl. v. 8.11.2016 – 1 W 493/16) • Balkone können in der Teilungserklärung zum Gemeinschaftseigentum bestimmt werden. Zu errichtende Balkonräume müssen nicht im Sondereigentum stehen. Gleiches gilt für die baulichen Bestandteile der Balkone, soweit sie nicht ohnehin gem. § 5 Abs. 2 WEG zwingend Gemeinschaftseigentum sind. Auch der Umstand, dass der Balkon nur durch ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 7/2015, Geltendmachung ... / a) Rechte des Sondereigentümers

Wie die in der Praxis häufigeren Fälle zu behandeln sind, in denen durch die Störung sowohl das Gemeinschaftseigentum als auch das Sondereigentum betroffen sind, hat der BGH in den Entscheidungsgründen ausdrücklich offen gelassen. In der Pressemitteilung des BGH (Nr. 182/2014 v. 5.12.2014) war noch davon die Rede, dass der Wohnungseigentümer eine eigene Klage erheben kann, w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 7/2015, Geltendmachung ... / b) Folgerungen

Hieraus ist wohl abzuleiten, dass die Störung des Sondereigentums über die bloßen Folgen der Beeinträchtigung des Gemeinschaftseigentums hinausgehen muss. Das Sondereigentum darf nicht nur deshalb (mittelbar) beeinträchtigt sein, weil das Gemeinschaftseigentum (unmittelbar) beeinträchtigt ist. Ein Nebeneinander von Prozessen der Wohnungseigentümergemeinschaft und des Sonderei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 2/2016, WEG: Aufteilungsplan maßgeblich für Grenzen des Sondereigentums

(BGH, Urt. v. 20.11.2015 – V ZR 284/14) • Grundsätzlich kann von jedem Wohnungseigentümer verlangt werden, dass das Gemeinschaftseigentum plangerecht hergestellt wird. Unerheblich ist hierfür, dass die tatsächliche Aufteilung des errichteten Gebäudes von der nach dem Aufteilungsplan vorgesehenen abweicht, da der Aufteilungsplan maßgeblich für die Grenzen des Sondereigentums ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 9/2015, Nutzung einer E... / II. Sachverhalt

Die auf Unterlassung klagende Wohnungseigentümergemeinschaft (Gemeinschaft) lehnt den Antrag der beklagten Heilpraktikerin auf Nutzung ihrer Ende 2012 erworbenen 2,5 Zimmer-Eigentumswohnung im zweiten OG als Heilpraktikerpraxis per Mehrheitsbeschluss ab. Die Gemeinschaft besteht aus zwei getrennten Gebäuden. Das Grundbuch und die Teilungserklärung (TE) legen ein reines Wohng...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 14/2015, Das zuständige... / 3. Klagen Dritter

Die Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts ist ferner gem. § 43 Nr. 5 WEG gegeben, wenn ein unter § 43 Nr. 1 WEG fallender Anspruch von einem Dritten geltend gemacht wird, auf den dieser übergegangen ist (KG Berlin WuM 1984, 308) oder wenn ein Anspruch von einem Wohnungseigentümer gegen einen ehemaligen Wohnungseigentümer als solchen erhoben wird (BGH, Beschl. v. 26.9.2...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 14/2015, Das zuständige... / a) Verfahrensgegenstand

Gegenstand eines Verfahrens nach § 43 Nr. 1 WEG sind lediglich Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander, die sich aus der Gemeinschaft oder der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ergeben. Damit scheiden etwa Streitigkeiten über Begründung, Übertragung, Aufhebung und Belastung des Eigentums (BGHZ 62, 388) einschließlich solcher über die Umwandlung vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 2/2016, Kauf einer Eigentumswohnung: Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen

(BGH, Urt. v. 24.7.2015 – V ZR 167/14) • Wenn eine gebrauchte Eigentumswohnung unter Ausschluss der Haftung für Sachmängel verkauft und eine Beschaffenheitsgarantie nicht vereinbart worden ist, fallen allein nach Kaufrecht zu beurteilende Ansprüche auf Minderung und kleinen Schadensersatz nicht in den Anwendungsbereich des § 10 Abs. 6 S. 3 Hs. 1 WEG. Für deren Geltendmachung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 24/2016, Versicherungsleistung: Auskehr an Wohnungseigentümer

(BGH, Urt. v. 16.9.2016 – V ZR 29/16) • Schließt eine Wohnungseigentümergemeinschaft für das gesamte Gebäude eine Gebäudeversicherung ab, handelt es sich – mit Ausnahme von etwaigem Verbandseigentum – um eine Versicherung auf fremde Rechnung. Versicherungsnehmer ist der rechtsfähige Verband, während Versicherte die einzelnen Wohnungseigentümer sind, und zwar sowohl für ihren...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 10/2016, WEG-Gemeinschaft: Beschlusskompetenz für Grundstückserwerb

(BGH, Urt. v. 18.3.2016 – V ZR 75/15) • Wohnungseigentümer können grundsätzlich den Erwerb eines benachbarten Grundstücks mit Stellflächen durch die Gemeinschaft wirksam beschließen. Ein solcher Erwerb eines Grundstücks durch die Wohnungseigentümergemeinschaft entspricht jedenfalls dann regelmäßig ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn das Grundstück für die Wohnungseigentumsanlag...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 9/2015, Nutzung einer E... / I. Vorbemerkung

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt unter § 14 Nr. 1 WEG grundsätzlich, dass jeder Wohnungseigentümer verpflichtet ist, sein Sondereigentum und das Gemeinschaftseigentum nur in solcher Weise zu gebrauchen, dass "dadurch keinem der anderen Wohnungseigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erwächst". Oft wird diese oder ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 9/2015, Nutzung einer E... / 2. Konkrete Nutzung als Heilpraktiker- bzw. Naturheilpraxis

Die Wohnungseigentümer haben jedoch einen Anspruch gegen die Beklagte auf Unterlassung der konkreten Nutzung als Heilpraktiker- bzw. Naturheilpraxis der Wohneinheit ohne Einwilligung des Verwalters bzw. Genehmigung der Wohnungseigentümer gem. § 1004 Abs. 1 BGB, §§ 14 Nr. 1, 15 Abs. 3 WEG i.V.m. der GO. a) Nach der GO bedarf es hier für die gewerbliche oder sonstige berufliche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 7/2015, Wohnungseigentümergemeinschaft: Geltendmachung von Individualansprüchen

(BGH, Urt. v. 5.12.2014 – V ZR 5/14) • Zieht die Wohnungseigentümergemeinschaft die Durchsetzung von Beseitigungs- oder Unterlassungsansprüchen wegen Störung des Gemeinschaftseigentums durch Mehrheitsbeschluss an sich, so begründet sie damit ihre alleinige Zuständigkeit für die gerichtliche Geltendmachung. Hinweis: Welche Folgerungen und auch welche Folgeprobleme sich aus de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 7/2015, Geltendmachung ... / I. Einführung

Mit Urteil vom 5.12.2014 (V ZR 5/14, ZAP EN-Nr. 273/2015) hat der BGH eine bisher in Rechtsprechung und Literatur heftig umstrittene Frage entschieden: Zieht die Wohnungseigentümergemeinschaft die Durchsetzung von Beseitigungs- oder Unterlassungsansprüchen wegen Störung des Gemeinschaftseigentums an sich, so begründet sie damit ihre alleinige Zuständigkeit für die gerichtlic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 15/2015, Wohnungseigentum: "Nichtanleinen" von Hunden auf Gemeinschaftsflächen

(BGH, Urt. v. 8.5.2015 – V ZR 163/14) • Die in einem Mehrheitsbeschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft enthaltene Erlaubnis, Hunde auch unangeleint auf einer Rasenfläche des Gemeinschaftseigentums spielen zu lassen, ist nicht per se unwirksam, sondern kann ordnungsmäßigem Gebrauch entsprechen. Die Regelung, dass Hunde der Eigentümer und Mieter auf den Rasenflächen spie...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verständnis eines Umlageschlüssels

Leitsatz Sieht die Gemeinschaftsordnung vor, dass der Sondereigentümer "Gebäudeteile", die sich im Bereich seines Sondereigentums befinden, auf eigene Kosten instand setzen muss, ist die Abdichtung des Daches davon nicht umfasst. Normenkette WEG §§ 14, 16 Abs. 2, 21 Abs. 5 Das Problem Die Wohnungseigentümer streiten um das Verständnis einer Umlagevereinbarung aus dem Jahr 1973...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums

Leitsatz Fassen die Wohnungseigentümer in einer Versammlung einen Beschluss in Umsetzung einer Bestimmung in der Gemeinschaftsordnung, dass die Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums durch ein Ingenieurbüro auf Kosten des Bauträgers in Vertretung der einzelnen Wohnungseigentümer durchgeführt werden soll, und erklärt das dementsprechend beauftragte Ingenieurbüro die Abnahme...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einführung / 3. Prüfung des maßgeblichen Güterstandes

Rz. 281 Der gesetzliche Güterstand nach deutschem Recht ist gem. § 1363 BGB die Zugewinngemeinschaft. Es kann ein anderer Güterstand vereinbart werden. Der Güterstand unterliegt damit der freien Disposition der Ehegatten. Der Güterstand kann nur in der Form eines Ehevertrages gem. §§ 1408 f. BGB variiert werden. Rz. 282 Die Zugewinngemeinschaft wurde erst zum 1.7.1958 durch d...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Begründung von Sondernutzungsrechten und Bestimmtheit

Leitsatz Sollen Sondernutzungsrechte im Fall der Vorratsteilung aufschiebend bedingt durch eine spätere Zuordnungserklärung des Verwalters begründet werden, müssen die Grundstücksflächen, von deren Mitgebrauch die späteren Wohnungseigentümer durch das Sondernutzungsrecht ausgeschlossen werden, in der zu den Grundakten gelangten Teilungserklärung oder den dieser beigelegten P...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter: Weitere Aufgaben durch Bestimmung der Wohnungseigentümer?

Leitsatz Die Wohnungserbbauberechtigten können eine Verpflichtung vereinbaren, den jeweiligen Verwalter zu beauftragen, den – verteilten – Erbbauzins einzuziehen, an den Grundstückseigentümer abzuliefern, auf dessen Verlangen Einzelaufstellungen über gezahlte Erbbauzinsen zu erstellen und diesen unverzüglich zu informieren, sofern einzelne Erbbauberechtigte trotz Mahnung den...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauträgervertrag: Wann darf der Bauträger Mittel entgegennehmen?

Leitsatz Der Bauträger darf Mittel der Erwerber erst entgegennehmen, wenn die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 MaBV erfüllt sind. Normenkette § 3 Abs. 2 MaBV Das Problem Im Jahr 2011 verpflichtet sich K gegenüber B zur schlüsselfertigen Errichtung des Wohnungseigentumsrechts Nr. 24 sowie zu seiner Übereignung. K und B vereinbaren, dass B aus der ersten Kaufpreisrate als Sicherhe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Wohnungs- und Grundstü... / II. Sonstige Nutzungsverhältnisse aller Art

Rz. 21 Versichert sind nicht nur dingliche Nutzungsrechte, wie in den ARB 75, sondern auch alle schuldrechtlichen Nutzungsverhältnisse. Versicherungsschutz im Miet- und Grundstücks-Rechtsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus folgenden dinglichen Nutzungsrechten an Immobilien:mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hauswasseranschluss und Hauptwasserzähler in einem Kellerraum: Liegt ein Mangel vor?

Leitsatz Befinden sich Hauswasseranschluss und Hauptwasserzähler in einem Kellerraum, der zum Sondereigentum eines Wohnungseigentümers gehört, so stellt dies i.d.R. keinen Mangel des gemeinschaftlichen Eigentums dar. Hingegen kann mit dieser baulichen Situation ein Mangel am Sondereigentum gegeben sein. Normenkette §§ 633, 634 Nr. 2, 637 Abs. 3 BGB; §§ 3, 5 WEG Das Problem K e...mehr