Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Frist (Abs 1 S 1).

Rn 2 Die Sperrfrist im Falle, dass sich keine wesentliche Veränderung (Rn 3) ergibt, beträgt zwei Jahre und berechnet sich nach § 222 iVm §§ 187–189 BGB ab Abgabe der Versicherung. Bei der Fristberechnung ist der Zeitpunkt der Prüfung durch den Gerichtsvollzieher maßgeblich (Musielak/Voit/Voit § 802d Rz 3). Die Frist gilt auch im Verhältnis zu den Vermögensauskünften nach § ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Frist zur Einreichung.

Rn 15 Kann der Prozessbevollmächtigte den Nachweis nicht führen, weil er bspw die Vollmachtsurkunde nicht in seinen Terminsakten hat, kann das Gericht ihn einstweilen nach § 89 zur Prozessführung zulassen (§ 89 Rn 3). Es kann aber auch davon absehen und eine Frist zur Nachreichung der Vollmacht bestimmen (§ 80 S 2). Die Fristsetzung richtet sich an die vertretene Partei, der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Form, Frist, bedingte Einlegung, Umdeutung und Auslegung der Anschlussbeschwerde.

Rn 3 Die Anschließung erfolgt gem S 1 durch Einreichung einer Beschwerdeschrift beim Beschwerdegericht. Anders als nach § 567 III ZPO ist eine Protokollerklärung im Termin nicht ausreichend (BGH MDR 89, 522 zum jetzigen § 524 I 2 ZPO). Für Form u Inhalt gelten iÜ §§ 64 II, 65 entspr (s § 64 Rn 5 ff; § 65 Rn 1 ff). Die Anschlussbeschwerde ist in fG-Familiensachen nicht fristg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 15 AVAG – Statthaftigkeit und Frist.

Gesetzestext (1) Gegen den Beschluss des Beschwerdegerichts findet die Rechtsbeschwerde nach Maßgabe des § 574 Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2 der Zivilprozessordnung statt. (2) Die Rechtsbeschwerde ist innerhalb eines Monats einzulegen. (3) Die Rechtsbeschwerdefrist ist eine Notfrist und beginnt mit der Zustellung des Beschlusses (§ 13 Absatz 3).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Inhalt und Frist.

Rn 6 Die Anwendung von § 510b erfolgt nur auf Antrag, nicht vAw. Der Antrag kann schriftlich oder mündlich, auch zu Protokoll der Geschäftsstelle (§ 496) gestellt werden, und zwar bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung 2. Instanz. Er hat das Begehren des Klägers und die Begründung hierfür (MüKoZPO/Deubner Rz 6; aA Anders/Gehle/Bünnigmann ZPO Rz 4) auf Fristsetzung gem § ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Frist.

Rn 7 Verzichtbare Zulässigkeitsrügen müssen vom Berufungskläger innerhalb der Berufungsbegründungsfrist (§ 520 II), vom Berufungsbeklagten innerhalb der Berufungserwiderungsfrist vorgebracht werden. War dem Berufungsbeklagten eine Erwiderungsfrist nicht gesetzt (§ 521 II 1), muss er die Rüge in der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht vor der Verhandlung zur Haupt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Frist.

Rn 2 Bei Versäumung einer Rechtsmittelbegründungsfrist (für Berufung, Revision, Nichtzulassungsbeschwerde oder Rechtsbeschwerde gilt auch für die Wiedereinsetzung eine Monatsfrist; die Vorschrift gilt auch im Patentnichtigkeitsverfahren (BGH GRUR 08, 280 [BGH 13.11.2007 - X ZR 100/07]). Die Monatsfrist für die aufgezählten Fälle der Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfris...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Frist.

Rn 6 Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen nach Bekanntgabe der angefochtenen Rügeentscheidung des Gerichts einzulegen; der Fristbeginn ist nach § 16 Abs 1 iVm § 41 Abs 1 S 2 mit dem Zeitpunkt der Zustellung der Entscheidung zu bestimmen. Diese Notfrist kann weder verkürzt noch verlängert werden; einem Antrag auf Wiedereinsetzung in die versäumte Beschwerd...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Versäumung der Frist.

Rn 9 Wiedereinsetzung setzt begrifflich Fristversäumung voraus, so dass vorrangig zu prüfen ist, ob die Prozesshandlung rechtzeitig und wirksam vorgenommen wurde (BGH NJW 03, 2460 [BGH 27.05.2003 - VI ZB 77/02]). 1. Begriff. Rn 10 Versäumt ist eine Prozesshandlung, wenn sie überhaupt nicht, nicht rechtzeitig oder nicht formgerecht (Berufungseinlegung durch einen nicht postulat...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Form und Frist.

Rn 51 Es gilt die Formvorschrift des § 569 II, III. Auch wenn eine Entscheidung des Rechtspflegers des LG angegriffen wird, besteht kein Anwaltszwang, § 13 RPflG, § 78 III (BGH NJW 06, 2260 [BGH 26.01.2006 - III ZB 63/05]). Die Beschwerde ist binnen zwei Wochen ab Zustellung des Kfb bei dem Gericht, dem der Rechtspfleger angehört, der die angegriffene Entscheidung erlassen h...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Frist.

Rn 20 Der Antrag ist nicht fristgebunden, unterliegt jedoch der Verwirkung. Diese kann im formalisierten, nicht auf die Klärung materiell-rechtlicher Fragen ausgelegten Kostenfestsetzungsverfahren grds jedoch nicht geltend gemacht werden (vgl § 104 Rn 21). Dem Schuldner bleibt regelmäßig nur die Möglichkeit einer Vollstreckungsabwehrklage, § 767 (Ddorf MDR 88, 972).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Frist.

Rn 19 Die sofortige Beschwerde ist nach § 567 innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung zu erheben (§ 569 I 1). Die sofortige Beschwerde kann sowohl beim Ausgangsgericht als auch beim Beschwerdegericht eingereicht werden (§ 569 I 1).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Nach Ablauf der Frist.

Rn 6 Bei einer rechtzeitig angefochtenen Entscheidung tritt nicht schon mit dem Ablauf der Frist zur Einlegung des Rechtsmittels, sondern erst mit dem Ende der Rechtsmittelbegründungsfrist formelle Rechtskraft ein, wenn die erforderliche Begründung (zB nach §§ 520 II 1, 551 II 2, 575 II 2) nicht rechtzeitig erfolgt (BGH NJW 92, 842). Nach Ablauf der Rechtsmittel- und Einspru...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständigkeit, Form, Frist.

Rn 8 Nach § 802 ausschließlich zuständig ist das Prozessgericht, dessen Urkundsbeamter oder Rechtspfleger die Vollstreckungsklausel tatsächlich erteilt hat (nicht das Vollstreckungsgericht: Musielak/Voit/Lackmann § 732 Rz 7; aA Stuttg Rpfleger 97, 521), und zwar auch dann, wenn die Erinnerung gerade die Unzuständigkeit des klauselerteilenden Organs rügt. Wurde die Klausel vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zu kurze richterliche Frist.

Rn 2 Die Vorschrift bezieht sich nach allgM ausschließlich auf richterlich gesetzte, jedoch nicht auf die gesetzlich bestimmten Ladungs- und Einlassungsfristen (§§ 217, 274 Abs 3), die nicht zu kurz bemessen sein können. Eine richterliche Frist ist zu kurz bemessen, wenn die nicht erschienene Partei auch einen erheblichen Grund für eine Vertagung iSv § 227 vorbringen könnte ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Form, Frist und Verfahren der elektronischen Übermittlung (Abs. 6)

Rz. 56 [Autor/Stand] Die Vorschrift normiert die Verpflichtung der nach Abs. 3 und 4 mitteilungspflichtigen Stellen zur elektronischen Datenübermittlung an die Finanzbehörden. Die Form der Übermittlung ergibt sich aus § 87b AO.[2] Die Übermittlung erfolgt anlassbezogen. Eine bestimmte Frist sieht der Gesetzgeber nicht vor, so dass eine Sammlung von Daten über einen bestimmte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Frist.

Rn 3 Die Erhebung der Widerspruchsklage ist binnen eines Monats nach dem Termin dem Gericht nachzuweisen. Die Klage muss erhoben worden und der Gerichtskostenvorschuss eingezahlt oder ein Antrag auf Bewilligung von PKH eingereicht sein (Hamm NJW 65, 825 [OLG Hamm 24.11.1964 - 15 W 344/64]), wobei hier die unbedingte Klagerhebung erforderlich ist. Teilweise wird die Auffassun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Frist.

Rn 4 Die Vorschrift nennt keine Frist. Für den Fall, dass der Ablehnungsgrund erst nach Einlassung in die Verhandlung entstanden und der Partei bekannt geworden ist, ist das Ablehnungsgesuch jedoch unverzüglich anzubringen. IÜ kann in den Grenzen des § 43 das Gesuch jederzeit von der Anhängigkeit bis zur letzten denkbaren Entscheidung des Richters innerhalb der Instanz angeb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Statthaftigkeit, Beschwer, Frist, Einlegung.

Rn 2 Die Beschwerde nach §§ 58, 117 ist statthaft gg Endentscheidungen (§ 38 I 1) in Ehe- u Familienstreitsachen, gg. Versäumnisentscheidungen jedoch nur im eingeschränkten Maße gem II 1 iVm § 514 ZPO. Zur Anfechtung der Kostenentscheidung s § 58 Rn 2. Ausgeschlossen ist die Beschwerde gg Entscheidungen, bei denen hinsichtlich der Rechtsmittel ausdr auf §§ 567 ff ZPO verwies...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anordnung der Frist.

Rn 7 Die Fristsetzung erfolgt bei Vorliegen der Voraussetzungen vAw durch Beschl des Gerichts, ohne dass ihm insoweit Ermessen eingeräumt ist (BGH LM § 823 [Dc] Nr 89 Bl 3). Eine mündliche Verhandlung ist nicht erforderlich, § 128 IV. Eine Verfügung nur des Vorsitzenden reicht nicht aus (BGH NJW 98, 2368, 2369). Der Beschl ist den Parteien zuzustellen, § 329 II 2. Adressat d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Frist und Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.

Rn 32 Soll eine bedingte Berufung durchgeführt werden, so muss PKH spätestens am letzten Tag der Rechtsmittelfrist beantragt werden bzw bei fehlendem Verschulden innerhalb der Frist des § 234. Der PKH-Antrag muss beim zuständigen Gericht eingereicht werden. Die Partei trifft eine Erkundigungspflicht hinsichtlich der Zuständigkeit (BGH NJW 87, 440). Das PKH-Gesuch muss mit de...mehr

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ZErb 08/2025, Tod des Miete... / 13. Exkurs: Herleitung der Frist für die Ankündigung der Geltendmachung des Vermieterpfandrechts

Die in den oben genannten Zitaten angegebene Frist von drei Wochen scheint aus § 721 ZPO zur Zwangsräumung abgeleitet worden zu sein: Zitat "… Nach einer wirksamen Kündigung hat der Mieter die Wohnräume mit Beendigung des Mietverhältnisses zu verlassen. Unterlässt er dies, kann der Vermieter Räumungsklage erheben. … Im Zuge der Räumungsklage überprüft das zuständige Gericht zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen der Frist.

Rn 2 Der Lauf der Einspruchsfrist setzt die Zustellung einer Ausfertigung des Versäumnisurteils nach § 317, § 313b I, II voraus, wodurch sichergestellt wird, dass die beschwerte Partei von der Entscheidung Kenntnis nehmen kann (BGHZ 164, 347, 353). Nicht ausreichend ist die Zustellung einer beglaubigten Abschrift des Versäumnisurteils (allg BGHZ 186, 22, 25; zum VU Stuttg Ju...mehr

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§ 24 Erbvertrag / bb) Frist

Rz. 109 Die Anfechtungsfrist des § 2283 Abs. 1 BGB läuft für jeden anfechtungsberechtigten Erblasser gesondert. Für den Beginn des Fristenlaufs kommt es auf die Kenntnis des jeweiligen Erblassers an.mehr

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AGS 08/2025, KostBRÄG 2025:... / XLL. Zwei-Kalenderjahres-Frist

Erhält der Anwalt nach Ablauf von zwei Kalenderjahren, nachdem der Erstauftrag erledigt worden ist, den Auftrag zu weiterer Tätigkeit, so gilt diese weitere Tätigkeit nach § 15 Abs. 5 S. 2 RVG als neue Angelegenheit.[32] Die Gebühren richten sich in diesem Fall für die weitere Tätigkeit nach neuem Recht, wenn der Auftrag dazu nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung erteilt w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Form und Frist.

Rn 8 Nach Abs 3 sind für die Einlegung der Rechtsbeschwerde die Regelungen des § 71 FamFG anwendbar. Die Rechtsbeschwerde muss demnach innerhalb eines Monats nach schriftlicher Bekanntgabe des Beschlusses durch Einreichung einer unterschriebenen Beschwerdeschrift beim BGH erhoben werden. Sie muss den angegriffenen Beschl bezeichnen und die Erklärung beinhalten, dass gg diese...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einlegung der Beschwerde, Form, Frist.

Rn 12 Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle nur bei dem Gericht eingelegt werden, dessen Beschwerde angefochten wird, § 64 I. Gem § 114 IV Nr 6 besteht kein Anwaltszwang (Brandbg FamRZ 14, 681; 12, 1894). Die Beschwerdefrist beträgt gem § 63 I einen Monat und beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe (Zustellung gem § 113 I 2 iVm § 329 II 2 ZP...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständigkeit, Form und Frist.

Rn 7 Die sofortige Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen entweder bei dem Gericht, das die Entscheidung erlassen hat, oder bei dem Beschwerdegericht einzulegen, § 569 I 1. Wird die sofortige Beschwerde bei dem Gericht, das die Entscheidung erlassen hat, eingelegt, kann es ihr gem § 572 I abhelfen. Anwaltszwang für die Einlegung besteht nicht, wenn in der 1....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Frist.

Rn 8 Die Einspruchsfrist von zwei Wochen ist eine Notfrist (§ 224 I 2, § 339 I); sie beginnt mit der Zustellung des VB (§§ 700 I, 339 I). Die Notfrist ist nicht verlängerbar (s § 224 Rn 3). Bei Versäumung kann Wiedereinsetzung gewährt werden (§ 233). § 46a ArbGG verweist auf die Vorschriften der ZPO über das Mahnverfahren, ›soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt‹. § 59...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fristen.

Rn 8 Die Dauer der Frist darf ein Jahr nicht überschreiten, dies gerechnet vom Tag des Abschlusses des Vergleichs an. Ist nach dem Vergleich an einem späteren Tag zu räumen, ist für den Fristbeginn maßgeblich der im Vergleich genannte Räumungstermin, § 794a III. Die Räumungsfrist kann verlängert werden; ein Verlängerungsantrag ist spätestens zwei Wochen vor dem Tag, an dem z...mehr

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§ 24 Erbvertrag / cc) Form und Frist der Anfechtung

Rz. 100 Die Anfechtung muss durch den Erblasser persönlich erklärt werden (§ 2282 Abs. 1 BGB); für einen geschäftsunfähigen Erblasser handelt der gesetzliche Vertreter mit Genehmigung des Familien- oder Betreuungsgerichts (§ 2282 Abs. 2 BGB). Die Anfechtungserklärung bedarf der notariellen Beurkundung (§ 2282 Abs. 3 BGB) und muss zu Lebzeiten des Vertragspartners diesem gege...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Fristen.

Rn 4 In Abs 1 sind mit Fristen alle eigentlichen Fristen des Prozessrechtes gemeint, auch die nach § 544 II (BGH WM 16, 1747), und zwar unabhängig davon, ob es sich um gesetzliche oder richterliche Fristen sowie um Notfristen oder gewöhnliche Fristen handelt; nicht hierunter fallen die uneigentlichen und die materiell-rechtlichen Fristen (LAG Sachsen MDR 01, 834 [LAG Sachsen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Änderung von Fristen.

Rn 6 Nach Abs 2 iVm § 224 Abs 2 ZPO können richterliche oder gesetzliche Fristen abgekürzt oder verlängert werden, wenn dafür erhebliche Gründe glaubhaft gemacht werden (§ 31). Für gesetzliche Fristen gilt das aber nur dann, wenn dies im Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist (zB § 71 Abs 2 S 3 iVm § 551 Abs 2 S 5 ZPO). Rn 7 Das insoweit anzuwendende Verfahren bestimmt sich nach ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Erfasste Fristen.

Rn 3 Verjährungsfrist (§ 204 BGB; auch beim Gütestelleverfahren, Abs 1 Nr 4: BGH WM 09, 2032 Rz 14), Klagefrist im Mieterhöhungsverfahren (§ 558b II 2 BGB), Anfechtungsfrist nach §§ 3, 4 AnfG (Frankf OLGR 94, 263), Frist für aktienrechtliche Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage (BGH NJW 89, 904 f; BGH NJW-RR 11, 976 Rz 11; Dresd ZIP 17, 2003), Klagefristen nach § 12 III 1 VVG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Sonstige Fristen.

Rn 27 Die Klagefrist des § 4 KSchG wird durch den PKH-Antrag samt Entwurf einer Kündigungsschutzklage nicht gewahrt (LAG Köln NZA-RR 96, 453). Die Zustellung eine Stufenklage nach Bewilligung von PKH für die Auskunftsstufe führt zur Rechtshängigkeit der Klage insgesamt, wenn bei der Zustellung nicht ausdrücklich eine Einschränkung auf die Auskunftsklage zum Ausdruck gekommen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Fristen für das Zwischenverfahren nach § 1040 III.

Rn 84 Hat das Schiedsgericht bereits durch Zwischenentscheid nach § 1040 III seine Zuständigkeit bejaht, so beträgt die Frist für den Antrag auf gerichtliche Entscheidung lediglich einen Monat ab Übermittlung des schriftlich abgefassten Entscheids an den Antragsteller, § 1040 III 2. Wird kein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt, kann die Entscheidung des Schiedsger...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZMediatAusbV § 8 ZMediatAusbV – Hemmung von Fristen

Gesetzestext War jemand ohne sein Verschulden gehindert, eine in dieser Verordnung genannte Frist einzuhalten, so ist der Lauf dieser Frist für die Dauer des Hindernisses, höchstens jedoch für die Hälfte der jeweils einzuhaltenden Frist, gehemmt. Rn 1 Die neue Regelung des § 8 der VO soll sicherstellen, dass Kandidaten, die sich der Aus- oder Fortbildung zum zertifizierten M...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R0861 Art. 14 EuGFVO – Fristen.

Gesetzestext (1) Setzt das Gericht eine Frist fest, so ist die betroffene Partei über die Folgen der Nichteinhaltung dieser Frist zu informieren. (2) Das Gericht kann die Fristen nach Artikel 4 Absatz 4, Artikel 5 Absätze 3 und 6 und Artikel 7 Absatz 1 ausnahmsweise verlängern, wenn dies notwendig ist, um die Rechte der Parteien zu wahren. (3) Kann das Gericht die Fristen nac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Andere Fristen.

Rn 6 Für andere Fälle der Versäumung prozessualer Fristen (etwa: Antrag auf Tatbestandsberichtigung oder Urteilsergänzung, vgl BGH NJW 60, 866 [BGH 25.01.1960 - II ZR 22/59] und 80, 785 f [BGH 23.01.1980 - IV ZR 217/79]) kommt Wiedereinsetzung (auch im Wege analoger Anwendung) nicht in Betracht; dem steht die bewusste Beschränkung des § 233 auf die darin ausdrücklich genannt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 132 ZPO – Fristen für Schriftsätze.

Gesetzestext (1) 1Der vorbereitende Schriftsatz, der neue Tatsachen oder ein anderes neues Vorbringen enthält, ist so rechtzeitig einzureichen, dass er mindestens eine Woche vor der mündlichen Verhandlung zugestellt werden kann. 2Das Gleiche gilt für einen Schriftsatz, der einen Zwischenstreit betrifft. (2) 1Der vorbereitende Schriftsatz, der eine Gegenerklärung auf neues Vor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 16 FamFG – Fristen.

Gesetzestext (1) Der Lauf einer Frist beginnt, soweit nichts anderes bestimmt ist, mit der Bekanntgabe. (2) Für die Fristen gelten die §§ 222 und 224 Abs. 2 und 3 sowie § 225 der Zivilprozessordnung entsprechend. A. Zweck der Vorschrift. Rn 1 Abs 1 regelt den regelmäßigen Beginn des Laufs einer Frist. Abs 2 harmonisiert die Fristberechnung mit der Verweisung auf die §§ 222, 224...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IX. Ladung, Termine, Fristen (§§ 214–229).

Rn 19 Grds ist eine Ladung der Parteien bereits aus dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs erforderlich (vgl § 1047 II). Förmliche Regelungen der Ladung sowie weitere zwingende Regelungen über Fristen und Termine gibt es nicht. Die Regelung zur Terminsverlegung (§ 227) gilt auch im Schiedsverfahren (BGH v 21.4.22 – I ZB 36/21, EWiR 22, 637).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Die relevanten Fristen.

1. Notfristen und Rechtsmittelbegründungsfristen. Rn 5 Hauptsächlicher Anwendungsbereich der Wiedereinsetzung sind die Notfristen (§ 224 I 2), also insb die Fristen zur Einlegung und Begründung von Rechtsmitteln. In Betracht kommt aber auch die Wiedereinsetzungsfrist selbst (BGH 24.5.18 – III ZA 30/17, juris Rz 8; Bsp: die Partei erfährt am 2.3., dass ihre Einspruchsschrift a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren, Fristen.

I. Verfahren. Rn 6 Der Antrag auf Räumungsfrist ist spätestens zwei Wochen vor dem Tag, an dem zu räumen ist, zu stellen; die §§ 233–238 sind sinngemäß anzuwenden, § 794a I 2. Die Frist läuft ab dem im Vergleich vereinbarten Datum. Ist sofort zu räumen oder beträgt die im Vergleich niedergelegte Frist weniger als zwei Wochen, scheidet eine Räumungsfrist nach § 794a nicht mit ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Fristen.

Rn 8 Bei der Fristenbestimmung ist das Gericht zwar zunächst grds an die gesetzlichen Vorgaben mit Ausn der Regelungen über Notfristen iSv § 224 I 2 nicht gebunden (Anders/Gehle/Bünnigmann ZPO Rz 12, 48; einschränkend MüKoZPO/Deubner Rz 28), in der Praxis wird jedoch ein Abweichen von den gesetzlichen Regelungen etwa in §§ 217, 276 I 2, 277 III und IV im Sinne einer wesentli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Präklusion (Abs 3).

Rn 6 Eine gesetzliche Frist, innerhalb derer die Begründung vorzulegen ist, gibt es nicht. Das Beschwerdegericht oder dessen Vorsitzender kann dem Beschwerdeführer eine Frist für das Vorbringen von Angriffs- und Verteidigungsmitteln setzen. Um eine solche Frist handelt es sich auch, wenn dem Beschwerdeführer eine Frist zur Begründung der sofortigen Beschwerde gesetzt wird. D...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beschwerdefrist (Abs 1).

Rn 2 Die sofortige Beschwerde ist binnen einer nicht verlängerbaren Notfrist (§ 224 I, II) von zwei Wochen einzulegen. Der Zusatz ›soweit keine andere Frist bestimmt ist‹ bezieht sich auf die von der Zweiwochenfrist abweichende, auf einen Monat verlängerte Frist für sofortige Beschwerden im Prozesskostenhilfeverfahren (§ 127 II 3, III 3; vgl BTDrs 14/4722, 111). Die Frist be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Arresthypothek.

Rn 17 Die Vollziehung eines Arrestes erfolgt gem § 932 in ein Grundstück durch Eintragung einer Sicherungshypothek. Auch hierbei gilt, dass die Mindestsumme von 750 EUR erfüllt sein muss. Hier ist aber zu beachten, dass der Arrestbefehl unter 750 EUR lauten kann, wenn die Lösungssumme (§ 923) unter Einschluss von Kosten und Zinsen 750 EUR übersteigt. Zur Eintragung sind erfo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens.

Rn 6 Die Klärung des exakten Datums der konkreten Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens ist bedeutsam ua für die Antwort auf die Frage, bis wann im selbstständigen Beweisverfahren noch Nachfragen an den SV gerichtet werden können, für die Frage der Fälligkeit der Gerichtskosten des selbstständigen Beweisverfahrens, ferner für die Bestimmung des Endes der Verjährung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Einzelne Pflichten.

Rn 17 Die Kasuistik zu den Anwaltspflichten im Prozess ist inzwischen kaum noch überschaubar, weshalb hier nur ein kurzer Überblick gegeben werden kann: Unklare Vorstellungen über die Rechtslage entlasten den Anwalt (BGH NJW 94, 55, 56) ebenso wenig wie ein Rechtsirrtum (BGH NJW 11, 386 [BGH 03.11.2010 - XII ZB 197/10]; BAG NZA 25, 349 [BAG 16.10.2024 - 4 AZR 254/23] Rz 20)....mehr