Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Frist (Abs 1 S 1).

Rn 2 Die Sperrfrist im Falle, dass sich keine wesentliche Veränderung (Rn 3) ergibt, beträgt zwei Jahre und berechnet sich nach § 222 iVm §§ 187–189 BGB ab Abgabe der Versicherung. Bei der Fristberechnung ist der Zeitpunkt der Prüfung durch den Gerichtsvollzieher maßgeblich (Musielak/Voit/Voit § 802d Rz 3). Die Frist gilt auch im Verhältnis zu den Vermögensauskünften nach § ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Abmahnung und Frist.

Rn 13 Die nachhaltige Störung des Hausfriedens ist eine Vertragsverletzung (s.a. Rn 10). Die Kündigung ist daher im Regelfall (BGH NZM 05, 300, 301 [BGH 08.12.2004 - VIII ZR 218/03]) erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung (§ 541) derselben oder einer gleichartigen Störung zulässig (§ 543 III 1). Dies gilt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Form, Frist.

Rn 33 Es gelten die allgemeinen Voraussetzungen (§§ 542, 573d, 575a III). Die Gründe der Kündigung sind offen zu legen (§§ 573d I, 573 III 1). Sie bedarf der Schriftform (§ 568 I) und sollte auch die Belehrung über das Widerspruchsrecht nach der Sozialklausel enthalten. Rn 34 Die Frist beträgt allgemein drei Monate mit einer Karenzzeit von drei Werktagen (§ 573d II). Bei Miet...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Form, Frist, bedingte Einlegung, Umdeutung und Auslegung der Anschlussbeschwerde.

Rn 3 Die Anschließung erfolgt gem S 1 durch Einreichung einer Beschwerdeschrift beim Beschwerdegericht. Anders als nach § 567 III ZPO ist eine Protokollerklärung im Termin nicht ausreichend (BGH MDR 89, 522 zum jetzigen § 524 I 2 ZPO). Für Form u Inhalt gelten iÜ §§ 64 II, 65 entspr (s § 64 Rn 5 ff; § 65 Rn 1 ff). Die Anschlussbeschwerde ist in fG-Familiensachen nicht fristg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 575a BGB – Außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist.

Gesetzestext (1) Kann ein Mietverhältnis, das auf bestimmte Zeit eingegangen ist, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist gekündigt werden, so gelten mit Ausnahme der Kündigung gegenüber Erben des Mieters nach § 564 die §§ 573 und 573a entsprechend. (2) Die §§ 574 bis 574c gelten entsprechend mit der Maßgabe, dass die Fortsetzung des Mietverhältnisses höchstens bis zum ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 15 AVAG – Statthaftigkeit und Frist.

Gesetzestext (1) Gegen den Beschluss des Beschwerdegerichts findet die Rechtsbeschwerde nach Maßgabe des § 574 Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2 der Zivilprozessordnung statt. (2) Die Rechtsbeschwerde ist innerhalb eines Monats einzulegen. (3) Die Rechtsbeschwerdefrist ist eine Notfrist und beginnt mit der Zustellung des Beschlusses (§ 13 Absatz 3).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 573d BGB – Außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist.

Gesetzestext (1) Kann ein Mietverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist gekündigt werden, so gelten mit Ausnahme der Kündigung gegenüber Erben des Mieters nach § 564 die §§ 573 und 573a entsprechend. (2) 1Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig, bei Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 spätestens...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Form und Frist, § 595 IV, V.

Rn 8 Das Fortsetzungsverlangen muss der Schriftform (§§ 126, 126a) genügen. Die Soll-Vorschrift über die Begründung bedeutet, dass Gründe später auch in Textform oder formlos mitgeteilt werden können. Bei nicht fristgerechtem (§ 595 V) Verlangen hat der Verpächter ein Ablehnungsrecht. Eine Hinweispflicht des Verpächters besteht nicht (im Gegensatz zu § 568 II im Mietrecht). ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Erklärender, Adressat, Form und Frist (§ 555c I 1).

I. Vermieter. Rn 4 Die Modernisierungsankündigung muss nach § 555c I vom Vermieter, von einem entsprechend § 185 Ermächtigten (BGH NJW 08, 1218 [BGH 13.02.2008 - VIII ZR 105/07] Rz 26) oder einem Vertreter (BGH NJW 12, 63 [BGH 28.09.2011 - VIII ZR 242/10] Rz 19; 08, 1218 Rz 26) abgegeben werden (allg § 535 Rn 80 ff). Die Ermächtigung muss nicht offenbart werden (BGH NJW 14, 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Versäumung der Frist.

Rn 9 Wiedereinsetzung setzt begrifflich Fristversäumung voraus, so dass vorrangig zu prüfen ist, ob die Prozesshandlung rechtzeitig und wirksam vorgenommen wurde (BGH NJW 03, 2460 [BGH 27.05.2003 - VI ZB 77/02]). 1. Begriff. Rn 10 Versäumt ist eine Prozesshandlung, wenn sie überhaupt nicht, nicht rechtzeitig oder nicht formgerecht (Berufungseinlegung durch einen nicht postulat...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Wahrung einer Frist/Abwendung eines Nachteils (§ 27 I Nr 2).

1. Überblick. Rn 7 § 27 I Nr 2 gibt dem Verw für die GdW ein Notgeschäftsführungsrecht und eine entspr Pflicht (s.a. BGH NJW 16, 1310 [BGH 25.09.2015 - V ZR 246/14] Rz 15). Nach – unzutreffender – Ansicht kann ein Notgeschäftsführungsrecht ferner aus §§ 670, 257 BGB folgen (BGH NZM 11, 454 [BGH 18.02.2011 - V ZR 197/10] Rz 26); dieses wird jedenfalls durch § 27 I Nr 2 verdrän...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Frist.

Rn 7 Verzichtbare Zulässigkeitsrügen müssen vom Berufungskläger innerhalb der Berufungsbegründungsfrist (§ 520 II), vom Berufungsbeklagten innerhalb der Berufungserwiderungsfrist vorgebracht werden. War dem Berufungsbeklagten eine Erwiderungsfrist nicht gesetzt (§ 521 II 1), muss er die Rüge in der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht vor der Verhandlung zur Haupt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Form und Frist.

Rn 51 Es gilt die Formvorschrift des § 569 II, III. Auch wenn eine Entscheidung des Rechtspflegers des LG angegriffen wird, besteht kein Anwaltszwang, § 13 RPflG, § 78 III (BGH NJW 06, 2260 [BGH 26.01.2006 - III ZB 63/05]). Die Beschwerde ist binnen zwei Wochen ab Zustellung des Kfb bei dem Gericht, dem der Rechtspfleger angehört, der die angegriffene Entscheidung erlassen h...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Frist.

Rn 6 Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen nach Bekanntgabe der angefochtenen Rügeentscheidung des Gerichts einzulegen; der Fristbeginn ist nach § 16 Abs 1 iVm § 41 Abs. 1 S 2 mit dem Zeitpunkt der Zustellung der Entscheidung zu bestimmen. Diese Notfrist kann weder verkürzt noch verlängert werden; einem Antrag auf Wiedereinsetzung in die versäumte Beschwer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Frist.

Rn 19 Die sofortige Beschwerde ist nach § 567 innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung zu erheben (§ 569 I 1). Die sofortige Beschwerde kann sowohl beim Ausgangsgericht als auch beim Beschwerdegericht eingereicht werden (§ 569 I 1).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Frist.

Rn 20 Der Antrag ist fristungebunden, unterliegt jedoch der Verwirkung. Diese kann im formalisierten, nicht auf die Klärung materiell-rechtlicher Fragen ausgelegten Kostenfestsetzungsverfahren grds jedoch nicht geltend gemacht werden (vgl § 104 Rn 21). Dem Schuldner bleibt regelmäßig nur die Möglichkeit einer Vollstreckungsabwehrklage, § 767 (Ddorf MDR 88, 972).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Inhalt und Frist.

Rn 6 Die Anwendung von § 510b erfolgt nur auf Antrag, nicht vAw. Der Antrag kann schriftlich oder mündlich, auch zu Protokoll der Geschäftsstelle (§ 496) gestellt werden, und zwar bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung 2. Instanz. Er hat das Begehren des Klägers und die Begründung hierfür (MüKoZPO/Deubner Rz 6; aA Anders/Gehle/Bünnigmann ZPO Rz 4) auf Fristsetzung gem § ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Frist.

Rn 2 Bei Versäumung einer Rechtsmittelbegründungsfrist (für Berufung, Revision, Nichtzulassungsbeschwerde oder Rechtsbeschwerde gilt auch für die Wiedereinsetzung eine Monatsfrist; die Vorschrift gilt auch im Patentnichtigkeitsverfahren (BGH GRUR 08, 280 [BGH 13.11.2007 - X ZR 100/07]). Die Monatsfrist für die aufgezählten Fälle der Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfris...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zu kurze richterliche Frist.

Rn 2 Die Vorschrift bezieht sich nach allgM ausschließlich auf richterlich gesetzte, jedoch nicht auf die gesetzlich bestimmten Ladungs- und Einlassungsfristen (§§ 217, 274 Abs 3), die nicht zu kurz bemessen sein können. Eine richterliche Frist ist zu kurz bemessen, wenn die nicht erschienene Partei auch einen erheblichen Grund für eine Vertagung iSv § 227 vorbringen könnte ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Frist.

Rn 4 Die Vorschrift nennt keine Frist. Für den Fall, dass der Ablehnungsgrund erst nach Einlassung in die Verhandlung entstanden und der Partei bekannt geworden ist, ist das Ablehnungsgesuch jedoch unverzüglich anzubringen. IÜ kann in den Grenzen des § 43 das Gesuch jederzeit von der Anhängigkeit bis zur letzten denkbaren Entscheidung des Richters innerhalb der Instanz angeb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Frist und Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.

Rn 32 Soll eine bedingte Berufung durchgeführt werden, so muss PKH spätestens am letzten Tag der Rechtsmittelfrist beantragt werden bzw bei fehlendem Verschulden innerhalb der Frist des § 234. Der PKH-Antrag muss beim zuständigen Gericht eingereicht werden. Die Partei trifft eine Erkundigungspflicht hinsichtlich der Zuständigkeit (BGH NJW 87, 440). Das PKH-Gesuch muss mit de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Nach Ablauf der Frist.

Rn 6 Bei einer rechtzeitig angefochtenen Entscheidung tritt nicht schon mit dem Ablauf der Frist zur Einlegung des Rechtsmittels, sondern erst mit dem Ende der Rechtsmittelbegründungsfrist formelle Rechtskraft ein, wenn die erforderliche Begründung (zB nach §§ 520 II 1, 551 II 2, 575 II 2) nicht rechtzeitig erfolgt (BGH NJW 92, 842). Nach Ablauf der Rechtsmittel- und Einspru...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Frist.

Rn 11 Die Widerrufsfrist beträgt für alle Widerrufsrechte einheitlich 14 Tage (II 1). Sie beginnt grds mit Vertragsschluss (II 2). Ergänzt wird II 2 durch die in §§ 356 enthaltenen, gegenüber II 2 spezielleren Vorschriften (vgl dazu § 356 Rn 7 ff, § 356a Rn 1, § 356b Rn 5 f, § 356c Rn 7, § 356d Rn 2 sowie § 356e Rn 2). Die allg Vorschrift des II 2 gilt etwa für Verträge, die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Statthaftigkeit, Beschwer, Frist, Einlegung.

Rn 2 Die Beschwerde nach §§ 58, 117 ist statthaft gg Endentscheidungen (§ 38 I 1) in Ehe- u Familienstreitsachen, gg. Versäumnisentscheidungen jedoch nur im eingeschränkten Maße gem II 1 iVm § 514 ZPO. Zur Anfechtung der Kostenentscheidung s § 58 Rn 2. Ausgeschlossen ist die Beschwerde gg Entscheidungen, bei denen hinsichtlich der Rechtsmittel ausdr auf §§ 567 ff ZPO verwies...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anordnung der Frist.

Rn 7 Die Fristsetzung erfolgt bei Vorliegen der Voraussetzungen vAw durch Beschl des Gerichts, ohne dass ihm insoweit Ermessen eingeräumt ist (BGH LM § 823 [Dc] Nr 89 Bl 3). Eine mündliche Verhandlung ist nicht erforderlich, § 128 IV. Eine Verfügung nur des Vorsitzenden reicht nicht aus (BGH NJW 98, 2368, 2369). Der Beschl ist den Parteien zuzustellen, § 329 II 2. Adressat d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Frist, Form, Wirkung.

Rn 5 Die Anfechtung der Fristversäumung muss innerhalb von 6 Wochen ggü dem Nachlassgericht erfolgen. Die Frist beginnt in dem Zeitpunkt, in dem der Anfechtungsberechtigte gesicherte Kenntnis vom Ablauf der Ausschlagungsfrist und ihrer rechtlichen Wirkungen (Hamm FamRZ 85, 1185) erlangt hat (zur Darlegungslast vgl Köln FamRZ 14, 1576). Wird die Versäumung der Ausschlagungsfr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Frist (Abs 2).

Rn 5 An sich besteht für die Annahme oder Ausschlagung eines Vermächtnisses keine Frist (vgl § 2180; BGH 12.1.11 – IV ZR 230/09). Damit der beschwerte Erbe Klarheit hat, kann (nur) er dem Pflichtteilsberechtigten eine Annahmefrist setzen (II 1). Diese muss angemessen sein, dh sie darf idR nicht vor einer gesetzten Inventarfrist (§ 1944) oder Auskunftsfrist (§ 2314) enden. Mi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständigkeit, Form, Frist.

Rn 8 Nach § 802 ausschließlich zuständig ist das Prozessgericht, dessen Urkundsbeamter oder Rechtspfleger die Vollstreckungsklausel tatsächlich erteilt hat (nicht das Vollstreckungsgericht: Musielak/Voit/Lackmann § 732 Rz 7; aA Stuttg Rpfleger 97, 521), und zwar auch dann, wenn die Erinnerung gerade die Unzuständigkeit des klauselerteilenden Organs rügt. Wurde die Klausel vo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Frist.

Rn 2 Die Anfechtungsfrist beträgt 1 Jahr (III iVm § 2082 I ). Sie beginnt, wenn der Berechtigte den Anfechtungsgrund zuverlässig kennt (III iVm § 2082 II 1), so dass ihm Klageerhebung zumutbar ist (BayObLGR 02, 286), zB wenn er bei einer Testamentsfälschung die Tatsache der Fälschung und die Person des Fälschers aus einem Gutachten eines gerichtlich vereidigten Sachverständig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Frist.

Rn 3 Die Erhebung der Widerspruchsklage ist binnen eines Monats nach dem Termin dem Gericht nachzuweisen. Die Klage muss erhoben worden und der Gerichtskostenvorschuss eingezahlt oder ein Antrag auf Bewilligung von PKH eingereicht sein (Hamm NJW 65, 825 [OLG Hamm 24.11.1964 - 15 W 344/64]), wobei hier die unbedingte Klagerhebung erforderlich ist. Teilweise wird die Auffassun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Hemmung der Frist.

Rn 6 Die bereits in Lauf gesetzte Anfechtungsfrist kann nach Abs 5 aufgrund bestimmter Umstände gehemmt und damit faktisch verlängert werden. Für den leiblichen Vater hindert eine bestehende sozial-familiäre Beziehung des Kindes zum rechtlichen Vater weder den Lauf der Frist noch lebt diese bei Beendigung der Beziehung auf (Karlsr FamRZ 16, 1382). Ein Klärungsverfahren nach ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Frist für die Reaktion des Zahlungsdienstleisters.

Rn 9 Der Zahlungsdienstleister ist verpflichtet, dem Erstattungsverlangen des Zahlers innerhalb von zehn Tagen nach Zugang eine Reaktion folgen zu lassen. Der Zahlungsdienstleister hat innerhalb der Frist entweder den vollständigen Betrag zu erstatten oder dem Zahler die Gründe für die – aus seiner Sicht berechtigte – Ablehnung der Erstattung mitzuteilen. Im Fall der Ablehnu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen der Frist.

Rn 2 Der Lauf der Einspruchsfrist setzt die Zustellung einer Ausfertigung des Versäumnisurteils nach § 317, § 313b I, II voraus, wodurch sichergestellt wird, dass die beschwerte Partei von der Entscheidung Kenntnis nehmen kann (BGHZ 164, 347, 353). Nicht ausreichend ist die Zustellung einer beglaubigten Abschrift des Versäumnisurteils (allg BGHZ 186, 22, 25; zum VU Stuttg Ju...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Form, Frist, Zeit, Ort.

Rn 4 Die Satzung soll die Form der Berufung der Mitgliederversammlung regeln (§ 58 Nr 4). Sie muss hinreichend bestimmt sein (durch ›Presseveröffentlichung‹ ist zu unbestimmt, Hamm NJW-RR 11, 395 [OLG Hamm 23.11.2010 - I-15 W 419/10]) und sicherstellen, dass jedes teilnahmeberechtigte Vereinsmitglied von der Mitgliederversammlung Kenntnis erhalten kann (Schlesw NJW 12, 2524)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2210 BGB – Dreißigjährige Frist für die Dauervollstreckung.

Gesetzestext 1Eine nach § 2209 getroffene Anordnung wird unwirksam, wenn seit dem Erbfall 30 Jahre verstrichen sind. 2Der Erblasser kann jedoch anordnen, dass die Verwaltung bis zum Tod des Erben oder des Testamentsvollstreckers oder bis zum Eintritt eines anderen Ereignisses in der Person des einen oder des anderen fortdauern soll. 3Die Vorschrift des § 2163 Abs. 2 findet ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2162 BGB – Dreißigjährige Frist für aufgeschobenes Vermächtnis.

Gesetzestext (1) Ein Vermächtnis, das unter einer aufschiebenden Bedingung oder unter Bestimmung eines Anfangstermins angeordnet ist, wird mit dem Ablauf von 30 Jahren nach dem Erbfall unwirksam, wenn nicht vorher die Bedingung oder der Termin eingetreten ist. (2) Ist der Bedachte zur Zeit des Erbfalls noch nicht gezeugt oder wird seine Persönlichkeit durch ein erst nach dem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2163 BGB – Ausnahmen von der dreißigjährigen Frist.

Gesetzestext (1) Das Vermächtnis bleibt in den Fällen des § 2162 auch nach dem Ablauf von 30 Jahren wirksam:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Frist.

Rn 8 Die Einspruchsfrist von zwei Wochen ist eine Notfrist (§ 224 I 2, § 339 I); sie beginnt mit der Zustellung des VB (§§ 700 I, 339 I). Die Notfrist ist nicht verlängerbar (s § 224 Rn 3). Bei Versäumung kann Wiedereinsetzung gewährt werden (§ 233). § 46a ArbGG verweist auf die Vorschriften der ZPO über das Mahnverfahren, ›soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt‹. § 59...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Frist.

Rn 10 Stimmt der Mieter einem Mieterhöhungsverlangen nicht zu, muss der Vermieter auf Erteilung der Zustimmung klagen. Die Zustimmungsklage kann gem § 558 II 2 frühestens nach Ablauf der Zustimmungsfrist und spätestens innerhalb von weiteren 3 Monaten erhoben werden (Bsp: Zugang 5.1., Ablauf 30.6.; Zugang 31.7., Ablauf 31.12.). Überlegungs- und Klagefrist sind besondere Sach...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einlegung der Beschwerde, Form, Frist.

Rn 12 Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle nur bei dem Gericht eingelegt werden, dessen Beschwerde angefochten wird, § 64 I. Gem § 114 IV Nr 6 besteht kein Anwaltszwang (Brandbg FamRZ 14, 681; 12, 1894). Die Beschwerdefrist beträgt gem § 63 I einen Monat und beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe (Zustellung gem § 113 I 2 iVm § 329 II 2 ZP...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Frist.

Rn 8 Die Zehnjahresfrist gem § 2325 III ist auf Eigengeschenke an den Pflichtteilsberechtigten nicht anwendbar (BGH NJW 64, 1414 [BGH 04.05.1964 - III ZR 159/63]; 90, 180, 181 [BGH 04.10.1989 - IVa ZR 198/88]; Kobl NJOZ 05, 935, 936); sie sind ohne zeitliche Schranke zu berücksichtigen (BGH NJW 97, 2676 [BGH 25.06.1997 - IV ZR 233/96]). Soweit § 2327 I 1 bestimmt, dass Eigen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Form und Frist.

Rn 8 Nach Abs 3 sind für die Einlegung der Rechtsbeschwerde die Regelungen des § 71 FamFG anwendbar. Die Rechtsbeschwerde muss demnach innerhalb eines Monats nach schriftlicher Bekanntgabe des Beschlusses durch Einreichung einer unterschriebenen Beschwerdeschrift beim BGH erhoben werden. Sie muss den angegriffenen Beschl bezeichnen und die Erklärung beinhalten, dass gegen di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Unangemessen lange Frist.

Rn 17 Die Angemessenheit einer Nachfrist ist im Wege einer typisierenden Betrachtung der beteiligten Interessen zu bestimmen (vgl MüKo/Wurmnest § 308 Nr 2 Rz 5). Dabei sind insb die im jeweiligen Geschäftszweig üblichen Beschaffungs- und Herstellungszeiten – ggf verlängert um einen gewissen Sicherheitszeitraum –, aber auch die Interessen des Kunden an alsbaldiger bzw fristge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Inventarfrist soll mindestens einen Monat, höchstens drei Monate betragen. 2Sie beginnt mit der Zustellung des Beschlusses, durch den die Frist bestimmt wird. (2) Wird die Frist vor der Annahme der Erbschaft bestimmt, so beginnt sie erst mit der Annahme der Erbschaft. (3) Auf Antrag des Erben kann das Nachlassgericht die Frist nach seinem Ermessen verlängern.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Fristbeginn.

Rn 3 Die Inventarfrist beginnt gem § 15 FamFG mit der Zustellung des Beschlusses an die Erben, wobei die Frist für jeden Erben gesondert läuft. Erfolgte die Annahme der Erbschaft vor der Fristbestimmung, beginnt die Inventarfrist erst mit Bestimmung der Frist. Schlägt der Erbe aus verliert die Fristsetzung ihre Wirkung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Fristen.

Rn 8 Für die Geltendmachung des Anspruchs besteht eine Ausschlussfrist von 15 Monaten (IV). Dieser Frist unterliegen auch der Anspruch wegen Aufwendungen beruflicher Dienste (BayObLG FPR 03, 177; Frankf FPR 04, 35; LG Münster FamRZ 08, 1659). Die Frist wird ab Entstehen des Anspruchs und nicht erst ab Beendigung des Amtes des Betreuers gerechnet. Sie wird nur gewahrt, wenn d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fristen.

Rn 8 Die Dauer der Frist darf ein Jahr nicht überschreiten, dies gerechnet vom Tag des Abschlusses des Vergleichs an. Ist nach dem Vergleich an einem späteren Tag zu räumen, ist für den Fristenbeginn maßgeblich der im Vergleich genannte Räumungstermin, § 794a III. Die Räumungsfrist kann verlängert werden; ein Verlängerungsantrag ist spätestens zwei Wochen vor dem Tag, an dem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Sollvorschrift ergänzt § 1994. Auf Antrag eines Gläubigers ist iRd § 2005 II eine Neubestimmung der Frist möglich (NK-BGB/Odersky § 1995 Rz 1). Dem Nachlasspfleger kann bei unbekanntem Erbe keine Inventarfrist gesetzt werden, § 2012. Rn 2 Bevor das Nachlassgericht die gesetzliche Mindestfrist anordnet, hat es den Erben anzuhören.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 189 BGB – Berechnung einzelner Fristen.

Gesetzestext (1) Unter einem halben Jahr wird eine Frist von sechs Monaten, unter einem Vierteljahr eine Frist von drei Monaten, unter einem halben Monat eine Frist von 15 Tagen verstanden. (2) Ist eine Frist auf einen oder mehrere ganze Monate und einen halben Monat gestellt, so sind die 15 Tage zuletzt zu zählen. Rn 1 § 189 bietet Auslegungsregeln für den Fall, dass Fristen...mehr