Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Hinweispflicht.

Rn 29 Wegen des Rechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art 103 I GG) hat das Gericht den Parteivortrag, der für die Frage entscheidungserheblich ist, ob Angriffs- und Verteidigungsmittel zuzulassen sind, die erst nach Ablauf einer hierfür gesetzten Frist vorgebracht werden, zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfG NJW 87, 485). Will es den Vortrag als versp...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rücknahmefrist nach Aussetzungsbeschluss.

Rn 2 In Abs 1 wird als Sonderregelung zu § 269 ZPO eine Möglichkeit der Klagerücknahme geschaffen, mit der sich der Kläger innerhalb der genannten Frist noch dem Musterverfahren und damit ggf verbundenen Kostenrisiken entziehen kann. Der Kläger kann unmittelbar danach eine neue Klage erheben, die dann nicht gg seinen Willen (vgl § 10 II KapMuG) in das Musterverfahren einbezo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Darlegungszwang für jeden Aufhebungsgrund.

Rn 12 Der Antragsteller hat die Aufhebungsgründe aus dem Katalog von § 1059 II 1, auf die er den Aufhebungsantrag stützen möchte, ›begründet‹ geltend zu machen (BGHZ 142, 204, 206 f). Er hat daher jeden einzelnen Aufhebungsgrund dem Gericht mit schlüssigem Parteivortrag darzulegen (BGH 23.7.20 – I ZB 88/19 juris, Rz 12) – ggf für jede einzelne vollstreckungsfähige Regelung d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Antrag auf Fristsetzung.

Rn 4 Der Beweisantritt durch Antrag auf Fristsetzung zielt darauf ab, das Verfahren anzuhalten. Der Beweisführer, der die Beweisurkunde derzeit noch nicht vorlegen kann, bleibt jedenfalls so lange nicht beweisfällig, wie die Frist zur Urkundenvorlegung läuft (Grenze: § 431 II). Die mit der Fristsetzung bewirkte Unterbrechung des Verfahrens soll dem Beweisführer die Möglichke...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Vor der Trennung.

Rn 4 Werden die Früchte vor der Trennung versteigert, findet der Termin idR an Ort und Stelle statt (§ 103 II 1 GVGA). Die Zustimmung des Schuldners ist dafür nicht erforderlich (LG Bayreuth DGVZ 85, 42). Aberntung und Wegschaffung obliegen dann dem Erwerber. Die Versteigerungsbedingungen bestimmen, in welcher Frist er dies zu tun hat (§ 103 III 1 GVGA). Der Erwerber erlangt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelfälle.

Rn 16 Im Falle einer Abtretung des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs (s hierzu BGH NJW 88, 3204, 3205 [BGH 21.04.1988 - IX ZR 191/87]) kann dem Zedenten der Einwand fehlender Aktivlegitimation nur dann entgegengehalten werden, wenn die Abtretung zwischen den Parteien unstr und für das Gericht offenkundig oder durch öffentliche Urkunden nachgewiesen ist. IÜ bleibt nur d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Die Vollmacht ist schriftlich zu den Gerichtsakten einzureichen. 2Sie kann nachgereicht werden; hierfür kann das Gericht eine Frist bestimmen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Widerspruchsfrist.

Rn 10 Der VB setzt voraus, dass der Ag nicht rechtzeitig Widerspruch erhoben hat (§ 699 I 1). Gemäß § 692 I Nr 3 enthält der MB die Aufforderung, innerhalb von zwei Wochen zu begleichen oder den Umfang des Widerspruchs mitzuteilen. § 32 III AVAG legt die Widerspruchsfrist bei Auslandszustellung auf einen Monat fest. Nach § 46a III ArbGG beträgt die in den MB nach § 692 I Nr ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Klagen sind vor Ablauf der Notfrist eines Monats zu erheben. (2) 1Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Partei von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erhalten hat, jedoch nicht vor eingetretener Rechtskraft des Urteils. 2Nach Ablauf von fünf Jahren, von dem Tag der Rechtskraft des Urteils an gerechnet, sind die Klagen unstatthaft. (3) Die Vorschriften des vorstehenden ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verschuldensfälle.

Rn 3 Darüber hinaus können die Kosten gesondert einer Partei auferlegt werden, wenn sie die Verlegung eines Termins, die Vertagung einer Verhandlung, die Anberaumung eines Termins zur Fortsetzung der Verhandlung oder die Verlängerung einer Frist durch ihr Verschulden veranlasst hat. Im Gegensatz zu dem Säumnisfällen ist hier ein Verschulden der Partei erforderlich. Rn 4 Voraussetz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Jede Partei hat in der mündlichen Verhandlung ihre Angriffs- und Verteidigungsmittel, insbesondere Behauptungen, Bestreiten, Einwendungen, Einreden, Beweismittel und Beweiseinreden, so zeitig vorzubringen, wie es nach der Prozesslage einer sorgfältigen und auf Förderung des Verfahrens bedachten Prozessführung entspricht. (2) Anträge sowie Angriffs- und Verteidigungsmitte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R0861 Art. 18 EuGFVO – Überprüfung des Urteils in Ausnahmefällen.

Gesetzestext (1) Der Beklagte, der sich auf das Verfahren nicht eingelassen hat, ist berechtigt, beim zuständigen Gericht des Mitgliedstaats, in dem das Urteil im europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen ergangen ist, eine Überprüfung des Urteils zu beantragen, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 63 Brüssel IIb-VO – Aussetzung des Verfahrens.

Gesetzestext (1) Die für die Vollstreckung zuständige Behörde oder das Gericht, die/das mit einem Antrag auf Versagung der Vollstreckung oder mit einem Rechtsbehelf nach Artikel 61 oder 62 befasst ist, kann das Verfahren aus einem der folgenden Gründe aussetzen:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz vom 5.12.12 (BGBl I 2418) mit Wirkung ab 1.1.14 eingefügt worden. Danach hat nunmehr auch im Zivilverfahren jede anfechtbare gerichtliche Entscheidung eine Belehrung über das statthafte Rechtsmittel, den Einspruch, den Widerspruch oder die Erinnerung sowie über das Gericht, bei dem der Rechtsbehelf einzulegen ist, über den Sitz des Ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verzögerungsrüge.

Rn 11 Zwingende Voraussetzung für eine Entschädigung ist die Verzögerungsrüge nach Abs 3 S 1. Dabei handelt es sich um eine haftungsbegründende Obliegenheit (BGH 17.7.14 – III ZR 228/13, NJW 14, 2588). Die Vorschrift stellt keine besonderen Anforderungen an die Form oder den Mindestinhalt einer Verzögerungsrüge, sondern verlangt lediglich, dass die Dauer des Verfahrens beans...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ist die Veranlassung für eine Sicherheitsleistung weggefallen, so hat auf Antrag das Gericht, das die Bestellung der Sicherheit angeordnet oder zugelassen hat, eine Frist zu bestimmen, binnen der ihm die Partei, zu deren Gunsten die Sicherheit geleistet ist, die Einwilligung in die Rückgabe der Sicherheit zu erklären oder die Erhebung der Klage wegen ihrer Ansprüche nac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fristversäumung.

Rn 8 Nach Ablauf der Frist vorgebrachte verzichtbare Rügen können nur dann berücksichtigt werden, wenn die Nichteinhaltung der Frist genügend entschuldigt wird (dazu § 530 Rn 11). Dies ist nicht der Fall, wenn die Partei an der Verspätung irgendeine Form des Verschuldens trifft, wobei bereits einfache Fahrlässigkeit schadet (BGH NJW 85, 743, 744 [BGH 29.03.1984 - I ZR 230/81...mehr

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§ 18 Anordnungen für die Er... / 3. Auflage mit Sanktion

Rz. 98 Um die Einhaltung der Auflage durch die Miterben zu gewährleisten, kann der Erblasser einen Verstoß gegen das Teilungsverbot mit einer die Erben sanktionierenden Reglung versehen. Rz. 99 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 18.16: Teilungsverbot als Auflage mit Sanktion Ich, _________________________, geb. am _________________________, derzeit wohnh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beschwerdeverfahren.

Rn 7 Es gelten gem § 68 III 1 die Vorschriften des ersten Rechtszugs, also über § 113 I 2 in Wesentlichen die Vorschriften der ZPO über das Verfahren vor den Landgerichten (s § 113 Rn 3). Einer Güteverhandlung bedarf es gem II 2 nicht. Bei Nichtwiederholung erstinstanzlich bereits durchgeführter Verfahrenshandlungen nach § 68 III 2 ist in Ehe- u Familienstreitsachen ein vorh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ergänzung.

Rn 25 Hat das Gericht die Entscheidung über die Kosten der Nebenintervention übergangen, so kann nach § 321 Ergänzung beantragt werden (Koblenz, Beschl v 28.5.13 – 5 U 983/12). Die Zwei-Wochen-Frist für den Ergänzungsantrag beginnt mit Zustellung des Urteils an den Nebenintervenienten (BGH NJW 75, 218). Wird die Frist versäumt, ist eine Nachholung nicht möglich. Der Nebenint...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtswirkungen.

Rn 11 Vor Ablauf der in dem Zulassungsbeschluss gesetzten Frist darf kein Endurteil ergehen. Die Zulassung ermächtigt die Partei vorläufig zu allen Prozesshandlungen und verpflichtet die Gegenpartei, an dem Verfahren mitzuwirken. Wird der Nachweis der Sachurteilsvoraussetzung fristgerecht erbracht, sind sämtliche Rechtshandlungen endgültig wirksam. Falls der Mangel hingegen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. ›Untätigkeitsbeschwerde‹ bei ausbleibender Entscheidung über die Beschleunigungsrüge (Abs 4).

Rn 19 Hat das Gericht nicht innerhalb der Monatsfrist des § 155b II 1 nach Eingang einer Beschleunigungsrüge hierüber entschieden, eröffnet Abs 4 S 1 dem Beteiligten die Möglichkeit, innerhalb von einer Frist von 2 Monaten bei dem Beschwerdegericht eine Beschleunigungsbeschwerde nach Abs 2 einzulegen. Dies ist auch dann möglich, wenn zwar eine förmliche Entscheidung über die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Rücknahmefiktion (Abs 6).

Rn 9 Sind nach Zugang der Mitteilung gem § 254 6 Monate verstrichen, fingiert § 255 VI die Rücknahme des (über eine zuvor erfolgte Teilfestsetzung gem § 253 I 2 oder eine Verpflichtungserklärung des Antragsgegners nach § 252 II hinausgehenden) Antrags. Die lange Frist von 6 Monaten soll den Beteiligten Gelegenheit geben, sich außergerichtlich zu einigen (BTDrs 13/7338, 42); ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.

Rn 33 Bei Bewilligung von PKH beginnt mit der Zustellung des Beschlusses die Wiedereinsetzungsfrist von zwei Wochen für die Berufungseinlegung (BGH NJW 01, 2545). Auch wegen der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist ist Wiedereinsetzung fristgerecht zu beantragen. Die Frist beträgt einen Monat nach Bekanntgabe der Entscheidung, dass Wiedereinsetzung in den vorigen Stand w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 11. Fristverlängerung.

Rn 62 Bemerkt der Anwalt, dass er eine Rechtsmittelbegründung wegen Arbeitsüberlastung nicht rechtzeitig erstellen kann, muss er rechtzeitig einen Fristverlängerungsantrag an das zuständige Gericht stellen; versäumt er die Antragstellung, ist die Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist nicht schuldlos (BGH NJW 13, 3181 [BGH 01.07.2013 - VI ZB 18/12] Rz 9). Ein Anwalt dar...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Gesetzliches Verfahren (Abs 2).

Rn 3 Haben die Parteien über das Verfahren der Schiedsrichterablehnung keine Vereinbarung getroffen, so gilt Abs 2. Danach muss dem Schiedsgericht ein schriftlicher Antrag eingereicht werden, in dem die Ablehnungsgründe darzulegen sind. Dieser Antrag muss innerhalb einer Frist von zwei Wochen eingehen, nachdem die Zusammensetzung des Schiedsgerichts oder ein Umstand bekannt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 55 AVAG – Abweichungen von Vorschriften des Allgemeinen Teils; ergänzende Regelungen.

Gesetzestext (1) Die §§ 3, 6 Absatz 1, § 7 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2, § 10 Absatz 2 und 3 Satz 2, § 11 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie die §§ 12, 14 und 18 finden keine Anwendung. (2) Die Beschwerde gegen die Zulassung der Zwangsvollstreckung ist einzulegenmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R0861 Art. 5 EuGFVO – Durchführung des Verfahrens.

Gesetzestext (1) Das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen wird schriftlich durchgeführt. (1a) Das Gericht hält eine mündliche Verhandlung ab, wenn es der Auffassung ist, dass es auf der Grundlage der schriftlichen Beweismittel kein Urteil fällen kann, oder wenn eine der Parteien einen entsprechenden Antrag stellt. Das Gericht kann einen solchen Antrag ablehnen,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsmittel.

Rn 9 Ein Beschl, mit dem eine Beibringungsfrist gesetzt wird, ist für beide Seiten unanfechtbar. Ist die Frist so lange bemessen, dass sie praktisch zu einer Aussetzung des Verfahrens führt, ist jedoch eine Beschwerde entspr § 252 zuzulassen (MüKoZPO/Heinrich Rz 14; Bremen NJW 69, 1908, 1909; aA Frankf NJW 63, 912, 913). Hingegen dürfte eine Beschwerde gg die Ablehnung einer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Geschäftsstelle des Gerichts, an das die Streitsache abgegeben wird, hat dem Antragsteller unverzüglich aufzugeben, seinen Anspruch binnen zwei Wochen in einer der Klageschrift entsprechenden Form zu begründen. 2 § 270 Satz 2 gilt entsprechend. (2) 1Bei Eingang der Anspruchsbegründung ist wie nach Eingang einer Klage weiter zu verfahren. 2Soweit der Antrag in der Ans...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verkündung im Termin der mündlichen Verhandlung.

Rn 4 Abs 1 unterscheidet zwischen der Verkündung im Termin, in dem die mündliche Verhandlung geschlossen wurde, Abs 1 S 1 Var 1, vgl § 136 IV, und der Verkündung in einem Verkündungstermin (›VT‹, ›Verkünder‹), Abs 1 S 1 Var 2. Unter Abs 1 S 1 Var 1 fällt das sog Stuhlurteil, das sich direkt an die Verhandlung anschließt und die Anwesenheit der Mitglieder des Prozessgerichts v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anordnung des Gerichts.

Rn 2 Die Anordnung ergeht durch Beweisbeschluss. Sie ist ggü der beweisführenden Partei zu treffen, unabhängig davon, ob diese auch die Beweislast trägt (BGH NJW 84, 2039). Das Gericht muss hierbei prüfen, ob nicht eine selbst veranlasste Rechtshilfe, eine konsularische Vernehmung oder gar eine eigene Beweiserhebung möglich ist und die Mitwirkung der Partei an der Beweiserhe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Regel: 3 Monate ab Empfang des Schiedsspruchs.

Rn 83 Die Regelfrist für einen Aufhebungsantrag beträgt drei Monate ab Empfang des Schiedsspruchs durch den Antragsteller, sofern die Parteien die Antragsfrist nicht durch eine Vereinbarung abgeändert haben (§ 1059 III 1). Fristbeginn ist der Tag, an dem der Antragsteller den Schiedsspruch empfangen hat (§ 1059 III S 2). Da das Schiedsgericht den Parteien den Schiedsspruch l...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Guthabenübertrag, Abs 2.

Rn 11 Abs 2 S 1 erweitert den Pfändungsschutz durch den Übertrag des pfändungsgeschützten Guthabens, über das der Schuldner nicht verfügt hat, in die nächsten drei Kalendermonate. § 899 II 1 formuliert deswegen, wenn der Schuldner im jeweiligen Kalendermonat nicht über Guthaben iHd Basis-Pfändungsschutzes verfügt hat, wird dieses nicht verbrauchte Guthaben in den drei nachfo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beschwerdeschrift (Abs 2).

Rn 6 Die Beschwerde wird regelmäßig durch Einreichung einer Beschwerdeschrift eingelegt (II 1). Die Vorschrift des S 2 über den Mindestinhalt einer Beschwerdeschrift ist durch das ZPO-Reformgesetz neu geschaffen worden. Ebenso wie § 519 II für die Berufungsschrift (vgl BTDrs 14/4722, 112) verlangt sie die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die (unbedingte) Erkl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 27 Die im selbstständigen Beweisverfahren entstandenen Kosten stellen solche des nachfolgenden Hauptsacheverfahrens dar, sofern die Parteien u der Streitgegenstand beider Verfahren identisch oder teilidentisch sind; im selbstständigen Beweisverfahren ergeht grds keine Kostenentscheidung, es ist deshalb über die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens im Regelfall im H...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht kann anordnen, dass der Antragsteller und der Antragsgegner Auskunft über ihre Einkünfte, ihr Vermögen und ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erteilen sowie bestimmte Belege vorlegen, soweit dies für die Bemessung des Unterhalts von Bedeutung ist. Das Gericht kann anordnen, dass der Antragsteller und der Antragsgegner schriftlich versichern,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Tatbestandsvoraussetzungen.

Rn 2 Eine Anordnung nach § 184 kann nur bei einer Zustellung nach § 183 innerhalb eines anhängigen Verfahrens getroffen werden. Sie kann zwar zugleich mit dem verfahrenseinleitenden Schriftstück zugestellt werden, muss aber ihrerseits nach § 183 erfolgen (Ddorf 25.7.24 – 2 U 41/24); öffentliche Zustellung ist ausgeschlossen (Ddorf 14.3.24 – 15 U 63/23). Im Rahmen einer Inlan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Schiedsklage.

Rn 2 Abs 1 knüpft an die Erfordernisse an, die § 253 für die Klage vor dem staatlichen Gericht an den Kl stellt. Im Zusammenhang mit den §§ 1042, 1044 müssen also das Schiedsgericht und die Parteien genau bezeichnet werden, es müssen Angaben zum Streitgegenstand erfolgen und es muss der genaue Anspruch bezeichnet werden. Nicht erforderlich sind alle diese Angaben, soweit sie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Amtsprüfung.

Rn 11 Die Frage der Rechtzeitigkeit hat das Gericht vAw zu klären, selbst wenn die Fristversäumung unstr ist (zur Fristwahrung durch Einreichung einer handschriftlich beglaubigten Kopie eines fristgebundenen Schriftsatzes BGH NJW 12, 1738 [BGH 26.03.2012 - II ZB 23/11]; bei Unterzeichnung ›i.V.‹ BGH MDR 12, 796 [BGH 26.04.2012 - VII ZB 83/10]; bei Unterzeichnung durch einen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die dem Musterkläger und den Beigeladenen im erstinstanzlichen Musterverfahren entstehenden Kosten gelten als Teil der Kosten des ersten Rechtszugs des jeweiligen Ausgangsverfahrens. (2) Die den Musterbeklagten im erstinstanzlichen Musterverfahren entstehenden Kosten gelten anteilig als Kosten des ersten Rechtszugs des jeweiligen Ausgangsverfahrens, es sei denn, die Klag...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Enthält eine rechtskräftige Endentscheidung nach § 237 oder § 253 eine Verpflichtung zu künftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen, kann jeder Teil die Abänderung beantragen, sofern nicht bereits ein Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens nach § 255 gestellt worden ist. (2) Wird ein Antrag auf Herabsetzung des Unterhalts nicht innerhalb eines Monats n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Gericht kann bei der Zustellung nach § 183 Absatz 2 bis 5 anordnen, dass die Partei innerhalb einer angemessenen Frist einen Zustellungsbevollmächtigten benennt, der im Inland wohnt oder dort einen Geschäftsraum hat, falls sie nicht einen Prozessbevollmächtigten bestellt hat. 2Wird kein Zustellungsbevollmächtigter benannt, so können spätere Zustellungen bis zur nac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Wird eine ausländische Behörde ersucht, den Beweis aufzunehmen, so kann das Gericht anordnen, dass der Beweisführer das Ersuchungsschreiben zu besorgen und die Erledigung des Ersuchens zu betreiben habe. (2) Das Gericht kann sich auf die Anordnung beschränken, dass der Beweisführer eine den Gesetzen des fremden Staates entsprechende öffentliche Urkunde über die Beweisauf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Fristbeginn.

Rn 5 Die Frist beginnt beim Arresturteil bereits mit Verkündung, nicht erst mit der Amtszustellung. Dies gilt auch dann, wenn trotz Antrages eine Urteilsausfertigung nicht fristgerecht erteilt wurde (Hamm MDR 87, 63, 64). Den Interessen des Gläubigers wird hinreichend dadurch Rechnung getragen, dass er sogleich erneut eine einstweilige Rechtsschutzmaßnahme erwirken kann. Ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Berufungsgericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob die Berufung an sich statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt und begründet ist. 2Mangelt es an einem dieser Erfordernisse, so ist die Berufung als unzulässig zu verwerfen. 3Die Entscheidung kann durch Beschluss ergehen. 4Gegen den Beschluss findet die Rechtsbeschwerde statt. (2) 1Das Berufun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Verbot überlanger Verfahrensdauer.

Rn 43 Auch das allgemein anerkannte Verbot überlanger Verfahrensdauer hat das BVerfG aus dem Rechtsstaatsprinzip entwickelt (BVerfG NJW 00, 797; 01, 214; 01, 961; 01, 2707; 08, 503; 13, 3630; 15, 3779). Diese Herleitung beruht sicherlich auch darauf, dass die EMRK in Deutschland nur im Range eines formellen Gesetzes gilt. Denn es ist anerkannt, dass Art 6 I EMRK einen genere...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Folgen der Versäumung.

Rn 9 Ohne Androhung (§ 231) unterbleibt die Ladung des Zeugen (§§ 379 S 2; 230), wenn der Vorschuss nicht binnen der gesetzten und angemessenen (Rn 8) Frist oder in zu geringer Höhe einbezahlt wird; dies ist verfassungsrechtlich unbedenklich (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg 15.4.16 – 10/16, Rz 11). Auf ein Verschulden der Partei kommt es dabei nicht an (BGH NJW 82,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beginn.

1. Erstinstanzliches Urteil. Rn 3 Der Beginn der Berufungsfrist setzt die Existenz eines mit der Berufung anfechtbaren erstinstanzlichen Urteils (§ 511 Rn 2 ff) voraus (BGH NJW 95, 404). 2. Urteilszustellung. a) Form. Rn 4 Frühester Zeitpunkt des Beginns der Berufungsfrist ist die wirksame Zustellung des in vollständiger Form abgefassten erstinstanzlichen Urteils. Das gilt auch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / g) Handeln auf eigenes Risiko.

Rn 74 Der verfahrensrechtliche op ist nicht verletzt, wenn die Parteien auf eigenes Risiko handeln. Sie sind berechtigt, das Schiedsverfahren selbst zu regeln, § 1042 III. Sie können daher auch in der Schiedsvereinbarung ein eigenes Verfahren für die noch beim Schiedsgericht vorzubringende Rüge vorsehen, das Schiedsgericht habe das rechtliche Gehör verletzt, und hierfür eine...mehr