Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausschlussfristen / 7 Nicht erfasste Ansprüche

Bezieht sich die Ausschlussfrist auf "Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis" oder "gegenseitige Ansprüche aller Art aus dem Arbeitsverhältnis", so erfasste sie gleichwohl und trotz fehlender ausdrücklicher Regelung nach der bisherigen Rechtsprechung des BAG eine Reihe besonders wichtiger Ansprüche nicht. Dies galt z. B. für Ansprüche aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechte...mehr

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Teilwert in der Steuerbilanz / 4 Maßgebender Zeitpunkt

Rz. 32 Der maßgebende Zeitpunkt, an dem die Voraussetzungen für eine Teilwertabschreibung vorliegen müssen, ist der Bilanzstichtag. Auf diesen Stichtag muss die Teilwertabschreibung vorgenommen werden. Eine Teilwertabschreibung auf einen Zeitpunkt, der zwischen den Bilanzstichtagen liegt, ist nicht möglich.[1] Die Teilwertabschreibung braucht, soweit ein Wahlrecht besteht, a...mehr

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Besonderer Kündigungsschutz... / 9 Massenentlassungen

Hinweis Zukünftige Änderung der BAG-Rechtsprechung Am 14.12.2023 hat der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts die Absicht mitgeteilt, seine bisherige Rechtsprechung zur Auswirkung unterlassener oder fehlerhafter Massenentlassungsanzeigen aufgeben zu wollen. Danach könnten Kündigungen zukünftig trotz unterbliebener oder fehlerhafter Massenentlassungsanzeige wirksam sein. Di...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Definition – Abs. 1

Rz. 1 Auch ein qualifizierter Mietspiegel ist ein Mietspiegel i. S. d. § 558c Abs. 1. Darüber hinaus muss er jedoch nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden sein. Das Gesetz definiert nicht, was unter anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen zu verstehen ist. In ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Fortschreibung – Abs. 2

Rz. 2 Es besteht die Pflicht, den qualifizierten Mietspiegel im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen. Hinweis Maßgeblicher Zeitpunkt Nach § 558d Abs. 2 Satz 4 ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Anpassung und für die Neuerstellung der Stichtag, zu dem die Daten für den Mietspiegel erhoben wurden. Die Fortschreibungsmethoden sind vorgeschrieben, nämlich entwede...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Schadenspauschalen

Rz. 3 Die Vertragsstrafe dient der Erfüllung bzw. der gehörigen Erfüllung des (Miet-)vertrags. Schadenspauschalen setzen eine schuldhafte Vertragsverletzung voraus und dienen der einfachen Abwicklung des in diesem Zusammenhang entstandenen Schadensersatzanspruchs. Der Nachweis der Schadenshöhe soll erleichtert werden. Auch wenn die Abgrenzung zum Vertragsstrafeversprechen im ...mehr

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Ausschlussfristen / 9 Darlegungs- und Beweislast

Bei Ausschlussfristen handelt es sich um rechtsvernichtende Einwendungen, die im gerichtlichen Verfahren ohne Weiteres zu berücksichtigen sind.[1] Die Nichteinhaltung der Fristen ist eine Einwendung, die "von Amts wegen" zu beachten ist und auf die sich der Schuldner nicht berufen muss. Ist die Anwendbarkeit der Ausschlussfrist geklärt, trifft den Gläubiger die Darlegungs- un...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Fortschreibung des Mietspiegels – Abs. 3

Rz. 4 Aus der gesetzlichen Formulierung "soll" ergibt sich im Vergleich zum Wortlaut des § 558d Abs. 2 für qualifizierte Mietspiegel ("ist"), dass eine nicht erfolgte Anpassung keinesfalls zur Unanwendbarkeit eines z.B. drei statt zwei Jahre alten einfachen Mietspiegels führen kann. Die Anpassungen müssen entweder von der nach Landesrecht zuständigen Behörde oder von Interes...mehr

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Eigenbedarf – Neue Kündigun... / 3 Das Problem

Die ordentliche Kündigungsfrist, z. B. bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs, ist abhängig von der Dauer des Mietverhältnisses und beträgt maximal 9 Monate. Wurde an den vermieteten Wohnräumen jedoch nach Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet (Umwandlung) und das Wohnungseigentum veräußert, kann sich der Erwerber erst nach Ablauf von 3 Jahren seit der Veräuße...mehr

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Freie Mitarbeiter beschäftigen / 2.1 Einzelne Berufe

Berater Erbringt ein Berater im Auftrag seines Vertragspartners Beratungsleistungen gegenüber einem Dritten, so folgt die Notwendigkeit der zeitlichen Abstimmung mit dem Dritten aus der Beratungsaufgabe und nicht aus einem arbeitgeberseitigen Weisungsrecht. Auch die Kontrolle der erbrachten Leistungen und die Aufforderung, die Leistungen innerhalb vorgegebener Frist gegenüber...mehr

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Kommissionsgeschäfte in Buc... / 2.2 Einkaufskommission

Rz. 18 Der Ablauf einer Einkaufskommission entspricht grundsätzlich dem Ablauf bei der Verkaufskommission, jedoch nur mit dem Unterschied, dass der Lauf der Ware entgegengesetzt ist. Ausgangspunkt ist deshalb wiederum der Abschluss des Kommissionsvertrages, durch welchen der Kommissionär verpflichtet wird, für den Kommittenten eine bestimmte Ware zu besorgen. Rz. 19 Regelmäßi...mehr

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Kommissionsgeschäfte in Buc... / 4.1 Inländische Kommissionsgeschäfte

Rz. 41 Für das Umsatzsteuerrecht legt § 3 Abs. 3 UStG fest, dass beim Kommissionsgeschäft zwischen dem Kommittenten und dem Kommissionär eine Lieferung vorliegt.[1] Bei der Verkaufskommission gilt der Kommissionär, bei der Einkaufskommission der Kommittent als Abnehmer. Diese Vorschrift bestimmt damit jedoch nur, dass im Fall einer Verkaufskommission eine umsatzsteuerbare Li...mehr

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Freie Mitarbeiter beschäftigen / 1.2 Anwendbarkeit des Arbeitsrechts (Kurzübersicht)

Arbeitnehmer können unter den jeweiligen Voraussetzungen arbeitsrechtlichen Vollschutz in Anspruch nehmen. Auf arbeitnehmerähnliche Personen ist Arbeitsrecht grundsätzlich nicht anwendbar. Ausnahmen gelten u. a. nach § 5 Abs. 1 ArbGG, §§ 2, 12 BUrlG, § 12a TVG, § 11 EFZG und § 92a HGB. Zwischen Auftraggeber und freiem Mitarbeiter entstehen keinerlei arbeitsrechtliche Bindunge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Frist.

Rn 3 Nach Abs 1 beträgt die Wiedereinsetzungsfrist 2 Wochen auch dann, wenn die versäumte Frist länger ist (zB nach § 63 Abs 1). Fristbeginn ist der Wegfall des Hindernisses, das die Wahrung der Frist verhindert hat bzw der Zeitpunkt, nach dem dessen Weiterbestehen nicht mehr unverschuldet ist. Niemals beginnt die Frist vor dem Zeitpunkt, zu dem der Beteiligte Kenntnis erlan...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Frist.

1. Überblick. Rn 6 Die Modernisierungsankündigung muss dem Mieter spätestens 3 Monate vor dem geplanten Beginn zugehen (§ 130), ist aber bereits zulässig, wenn die Planungen so weit fortgeschritten sind, dass die inhaltlichen Anforderungen des § 555c I 2 eingehalten werden können (BGH ZMR 21, 572 Rz 51). Eines engen zeitlichen Zusammenhanges zwischen der Modernisierungsankünd...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Frist.

a) Ausschlussfrist. Rn 17 Der Mieter hat seine Interessen – wie auch nach § 555e I 2 – bis zum Ablauf des Monats, der auf den Zugang der Modernisierungsankündigung bei ihm folgt, in Textform (§ 126b) mitzuteilen. Für die Wahrung dieser materiellen Ausschlussfrist ist der Zugang der Mitteilung beim Vermieter maßgeblich (§ 130); bei mehreren Mietern können verschiedene Fristen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Frist.

I. Fristbeginn. Rn 1 Die Monatsfrist beginnt mit der Zustellung oder der schriftlichen Bekanntgabe des Bescheides, bei einem Vorschaltverfahren mit der Bekanntgabe des Beschwerdebescheides. Der Antrag ist aber schon vor der Zustellung oder schriftlichen Bekanntgabe zulässig (Bremen MDR 66, 867). Für den Fristbeginn genügt die mündliche Bekanntgabe ebenso wenig wie der Zeitpun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Frist.

I. Dauer. Rn 2 Die Berufungsfrist beträgt einen Monat. Da sie ausdrücklich als Notfrist bezeichnet ist, kann sie weder durch Vereinbarung der Parteien oder von dem Gericht abgekürzt noch von dem Gericht verlängert werden (§ 224 I und II). In dem Fall der Aussetzung oder Unterbrechung des Verfahrens (§§ 239 ff) hört der Lauf der Berufungsfrist auf; nach der Beendigung der Auss...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Frist nach Antrag gem § 1058.

Rn 83a Ein Antrag auf Berichtigung, Auslegung oder Ergänzung des Schiedsspruchs ist innerhalb eines Monats nach Empfang des Schiedsspruchs zu stellen, sofern die Parteien keine andere Frist vereinbart haben, § 1058 II. Nach der Stellung eines derartigen Antrags verlängert sich die Frist für den Aufhebungsantrag um höchstens einen Monat nach Empfang der Entscheidung des Schie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Frist.

Rn 5 Der Schuldner wird gem Nr 3 aufgefordert, im Begründetheitsfall innerhalb von zwei Wochen die angegebenen Beträge zu begleichen. Hieraus und aus Nr 4 ergibt sich, dass die 2-Wochen-Frist auch diejenige Frist ist, innerhalb welcher andernfalls der Widerspruch einzulegen ist. Bei Auslandszustellung beträgt die Frist einen Monat (§ 32 III AVAG, § 75 III AUG und § 688 Rn 21...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Frist.

Rn 4 Sowohl für Klageerwiderung (Abs 3) als auch Replik (Abs 4) besteht eine Mindestfrist von 2 Wochen. Bei erneuter Fristsetzung wird vorherige Frist bedeutungslos (Kobl OLGR 03, 115). Die Frist kann zusammen mit der Bestimmung eines Verhandlungstermins gesetzt werden (München MDR 21, 92). Rn 5 Die zu kurz gesetzte Frist kann Befangenheit des Richters begründen (Jena BauR 04...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Bestimmter Tag, Frist.

Rn 2 Die Vorschrift findet Anwendung auf Fristen, wobei sie zumindest entspr auch auf solche Zeitspannen anzuwenden ist, die nur durch die Festsetzung eines Endtermins bestimmt sind (BVerwGE 44, 48 [BVerwG 30.08.1973 - BVerwG II C 21.71]). Für eine nach Stunden (s.a. § 222 III ZPO) oder noch kürzeren Zeiträumen bemessene Frist ist die Vorschrift nicht anwendbar, da sich aus ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Frist.

Rn 4 Damit sind in erster Linie die gesetzlichen Fristen (insb Rechtsmittel- und Rechtsmittelbegründungspflichten) gemeint, aber auch richterliche Fristen fallen darunter. Die Frist muss nicht zwingend durch ein Datum festgelegt werden, sondern kann auch durch eine bestimmte Prozesslage gekennzeichnet sein, zB Schluss der mündlichen Verhandlung für § 295 I.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Frist.

Rn 6 Eine Frist ist nicht vorgeschrieben (LSG Stuttgart 7.2.07 – L 13 R 293/07 B, Rz 4); bei unzumutbar kurzer Frist – deren Bemessung Sache des Einzelfalles unter Berücksichtigung der persönlichen und beruflichen Umstände des Zeugen ist – wird im Falle des Ausbleibens des Zeugen aber von seiner genügenden Entschuldigung iSd § 381 auszugehen sein (Zö/Greger § 377 Rz 4; LSG S...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsnatur, Frist und Form (II 1).

Rn 16 Die Änderungsanordnung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung (vgl BGH BauR 04, 495). Sie ist jedenfalls zulässig nach Ablauf der Frist (zur Einigung) von 30 Tagen. Fristbeginn ist mit Zugang des Änderungsbegehrens beim Unternehmer; Berechnung: § 187 I, § 188 I; Form: Textform, § 126b. Auch vor Ablauf dieser Frist muss die Anordnung zulässig sein, wenn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Frist für Klagen nach § 579 Nr 4.

Rn 14 Die Frist beginnt mit Zustellung entweder an die Partei selbst oder an ihren gesetzlichen Vertreter, falls die Partei prozessunfähig ist. Es gilt dann die Monatsfrist des Abs 1. Auch beginnt die Frist frühestens mit Rechtskraft des Urteils zu laufen, obwohl die Norm dies nicht extra erwähnt. Wird also vorher zugestellt, führt erst der Rechtskrafteintritt zum Fristbegin...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Form und Frist (§ 24 IV).

Rn 10 Textform und 3-Wochen-Frist der Ladung ergeben sich – haben die WEigtümer nichts anderes bestimmt – aus § 24 IV; für die Berechnung der Frist gelten §§ 186 ff BGB. Für den Beginn der Einberufungsfrist ist der Tag maßgebend, an dem die schriftliche Einberufung den WEigtümern zugeht (BGH ZMR 21, 405 Rz 6). Dringend sind va Fälle des § 27 I Nr 2, sofern eine Ladung noch m...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Form und Frist.

Rn 4 Zur Form s § 568 I. Eine Begründung ist hilfreich, aber keine Voraussetzung. Der Mieter muss bis zum Ablauf des übernächsten Monats, der auf den Zugang einer ordnungsmäßigen Modernisierungsankündigung folgt, kündigen. Die Frist des § 555e I 2 entspricht der des § 555d III 1. Bsp: Geht die Modernisierungsankündigung am 24.1 zu, muss der Mieter bis zum Ablauf des Monats M...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Frist.

Rn 7 Für den Antrag gilt eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung des Urteils (Abs 2). Der Antrag darf wie bei § 320 II 2 schon vor Zustellung des Urteils gestellt werden. Die Frist beginnt bereits (anders § 320 Rn 4) mit Zustellung eines abgekürzten Urteils, wenn daraus die Ergänzungsbedürftigkeit ersichtlich ist (Hambg MDR 62, 313; St/J/Althammer Rz 21). Die Zustellung ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 71 FamFG – Frist und Form der Rechtsbeschwerde.

Gesetzestext (1) Die Rechtsbeschwerde ist binnen einer Frist von einem Monat nach der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses durch Einreichen einer Beschwerdeschrift bei dem Rechtsbeschwerdegericht einzulegen. Die Rechtsbeschwerdeschrift muss enthalten:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Frist.

Rn 29 Die Frist zur Einlegung der Beschwerde beträgt einen Monat (§ 127 II 3, III 3). Sie ist eine Notfrist. a) Fristbeginn. Rn 30 Zum Fristbeginn s.o. Rn 10. Wenn sich die Zustellung nicht nachweisen lässt oder gegen zwingende Vorschriften des Zustellungsrechts verstoßen wurde, so gilt der Beschl mit dem Zugang als zugestellt (§ 189). Wenn der Beschl verkündet wurde und sich ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 569 ZPO – Frist und Form.

Gesetzestext (1) 1Die sofortige Beschwerde ist, soweit keine andere Frist bestimmt ist, binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Gericht, dessen Entscheidung angefochten wird, oder bei dem Beschwerdegericht einzulegen. 2Die Notfrist beginnt, soweit nichts anderes bestimmt ist, mit der Zustellung der Entscheidung, spätestens mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Form/Frist.

Rn 6 Die Form der Ausschlagung richtet sich nach §§ 1955, 1945, die Frist nach § 1954 (vgl II). Bei Vermächtnissen ist nicht das Nachlassgericht, sondern der Beschwerte Empfänger der hier formlos möglichen Erklärung (II 2).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Frist.

Rn 14 Über das Ob und die Länge der Frist wird per Beschl entschieden. Die Länge wird nach freiem Ermessen bestimmt. Die Berechnung richtet sich nach §§ 221, 222. Eine Fristverlängerung ist zulässig, § 224.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 575 ZPO – Frist, Form und Begründung der Rechtsbeschwerde.

Gesetzestext (1) 1Die Rechtsbeschwerde ist binnen einer Notfrist von einem Monat nach Zustellung des Beschlusses durch Einreichen einer Beschwerdeschrift bei dem Rechtsbeschwerdegericht einzulegen. 2Die Rechtsbeschwerdeschrift muss enthalten:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1996 BGB – Bestimmung einer neuen Frist.

Gesetzestext (1) War der Erbe ohne sein Verschulden verhindert, das Inventar rechtzeitig zu errichten, die nach den Umständen gerechtfertigte Verlängerung der Inventarfrist zu beantragen oder die in Absatz 2 bestimmte Frist von zwei Wochen einzuhalten, so hat ihm auf seinen Antrag das Nachlassgericht eine neue Inventarfrist zu bestimmen. (2) Der Antrag muss binnen zwei Wochen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1995 BGB – Dauer der Frist.

Gesetzestext (1) 1Die Inventarfrist soll mindestens einen Monat, höchstens drei Monate betragen. 2Sie beginnt mit der Zustellung des Beschlusses, durch den die Frist bestimmt wird. (2) Wird die Frist vor der Annahme der Erbschaft bestimmt, so beginnt sie erst mit der Annahme der Erbschaft. (3) Auf Antrag des Erben kann das Nachlassgericht die Frist nach seinem Ermessen verläng...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Frist und Aufstellung des Plans.

Rn 1 Die Frist, nach welcher der Teilungsplan aufgestellt werden kann, beginnt mit der Zustellung an den letzten Gläubiger. VAw wird dann der Teilungsplan aufgestellt, und zwar auf Grundlage der Pfändungs- und Hinterlegungsprotokolle und nach Berechnung der einzelnen Gläubiger. Der Teilungsplan ist dann Grundlage der Erlösverteilung im Termin zur mündlichen Verhandlung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Frist.

Rn 11 Der Unternehmer hat seiner Pflicht aus I ›alsbald‹ nach Vertragsschluss nachzukommen. Was hierunter zu verstehen ist, wird im Gesetz nicht bestimmt. Orientieren können wird man sich an der in II bestimmten Frist. Danach hat der Unternehmer dem Verbraucher die Abschrift oder Bestätigung spätestens bei Lieferung der Ware zukommen zu lassen bzw bevor mit der Ausführung vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 494a ZPO – Frist zur Klageerhebung.

Gesetzestext (1) Ist ein Rechtsstreit nicht anhängig, hat das Gericht nach Beendigung der Beweiserhebung auf Antrag ohne mündliche Verhandlung anzuordnen, dass der Antragsteller binnen einer zu bestimmenden Frist Klage zu erheben hat. (2) 1Kommt der Antragsteller dieser Anordnung nicht nach, hat das Gericht auf Antrag durch Beschluss auszusprechen, dass er die dem Gegner ents...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Frist zur Erstattung des Mehrbetrags, IV.

Rn 5 Der Unternehmer hat den Mehrbetrag unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen zu erstatten, IV 1, 2. Nach IV 3 beginnt die Frist mit dem Zugang der Minderungserklärung beim Unternehmer. Weitere Erstattungsmodalitäten sind in IV 4, 5 geregelt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Frist.

Rn 3 Die Erwiderungsfrist beträgt mindestens zwei Wochen (§ 277 III). Die gesetzte Frist verliert ihre Wirkung nicht durch nachfolgende Verweisung an die KfH (Frankf OLGR 93, 55).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Frist.

Rn 2 Gem § 469 II beträgt die Frist zwei Monate ab Empfang der Mitteilung, § 469 I, 1099. Diese setzt voraus, dass der Kaufvertrag voll wirksam, also behördlich genehmigt sein muss (BGHZ 67, 395). Zum Inhalt der Mitteilung BGH DB 66, 1351.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 574b BGB – Form und Frist des Widerspruchs.

Gesetzestext (1) 1Der Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung ist schriftlich zu erklären. 2Auf Verlangen des Vermieters soll der Mieter über die Gründe des Widerspruchs unverzüglich Auskunft erteilen. (2) 1Der Vermieter kann die Fortsetzung des Mietverhältnisses ablehnen, wenn der Mieter ihm den Widerspruch nicht spätestens zwei Monate vor der Beendigung des Mietverhältn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Frist (Abs 2).

Rn 4 Der Antrag ist binnen zwei Wochen seit Zustellung in vollständiger Form (§ 317 Rn 2) zu stellen; die Zustellung in abgekürzter Form (§ 317 VI) genügt daher nicht. Die Frist ist für jede Partei gesondert zu bestimmen; für den Streithelfer läuft aber keine eigene Frist (BGH NJW 63, 1251 [BGH 27.02.1963 - V ZR 86/61]). Eine Verlängerungsmöglichkeit sieht das Gesetz nicht v...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Frist.

Rn 4 Die Rechtsbeschwerde muss binnen einer Frist von einem Monat begründet werden (Abs 2 S 1). Die Begründungsfrist beginnt ebenso wie die Einlegungsfrist mit der Zustellung der angefochtenen Entscheidung (Abs 2 S 2). Sie kann auf Antrag vom Senatsvorsitzenden verlängert werden, wenn der Gegner einwilligt. Ohne Einwilligung kann die Frist um bis zu zwei Monate verlängert we...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Nichtvornahme der Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist (Nr 1).

Rn 4 Fristbeginn ist die Mitteilung des Mangels durch den Verbraucher (Lorenz NJW 21, 2065, 2071; s aber Eckhoff/Bubinger RAW 22, 16, 21; Jaensch jM 22 134, 138: Beim Bestehen eines Wahlrechts iSd § 439 I muss sich der Käufer zunächst für eine Art der Nacherfüllung entscheiden, um die Frist in Gang zu setzen; aA BeckOKBGB/Faust Rz 12: Maßgeblich ist die Geltendmachung des Na...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Frist (Abs 2 S 2 und 3).

Rn 15 Für die Zulässigkeit der Anschließung gilt dieselbe Frist wie für die Berufungserwiderung des Berufungsbeklagten (§ 521 Rn 9 ff). Ist diese verlängert worden, gilt die Verlängerung auch für die Anschließungsfrist. In die versäumte Frist zur Einlegung der Anschlussberufung nach Abs 2 S 2 findet eine Wiedereinsetzung nach den Vorschriften der §§ 233 ff nicht statt (BGH N...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Frist und Form der sofortigen Beschwerde.

I. Beschwerdefrist (Abs 1). Rn 2 Die sofortige Beschwerde ist binnen einer nicht verlängerbaren Notfrist (§ 224 I, II) von zwei Wochen einzulegen. Der Zusatz ›soweit keine andere Frist bestimmt ist‹ bezieht sich auf die von der Zweiwochenfrist abweichende, auf einen Monat verlängerte Frist für sofortige Beschwerden im Prozesskostenhilfeverfahren (§ 127 II 3, III 3; vgl BTDrs ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Frist; Fristversäumung.

I. Fristsetzung. Rn 8 Gemäß § 379 S 2 ist der Partei für die Einzahlung des Vorschusses eine (unter den Voraussetzungen des § 224 II jederzeit abänderbare) Frist zu setzen, und zwar durch das Prozessgericht (Zö/Greger § 379 Rz 6). Die Frist muss angemessen sein. In Anwaltsprozessen ist zu beachten, dass der Betrag durch den Anwalt erst bei der Partei oder bei der Rechtsschutz...mehr