Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Entscheidung.

Rn 7 Über den beantragten Schriftsatznachlass ist bereits im Termin zu entscheiden, wenn kein sog Stuhlurteil ergeht (KG 17.4.23 – 10 W 52/23 juris). Das Gericht hat nach pflichtgemäßem Ermessen sowohl das Gebot der Verfahrensbeschleunigung als auch den Anspruch auf rechtliches Gehör zu berücksichtigen. Maßgeblich sind die konkreten Umstände des Einzelfalls (Ddorf GRUR-RR 23...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Fristsetzung.

Rn 1 Im Zwischenurteil bzw im Beschl – ist die Verpflichtung zur Sicherheitsleistung in Grund und Höhe unstreitig kann durch Beschl entschieden werden (BGH v 24.3.2016 – III ZR 140/15 –; § 110 Rn 19) – wird bei Vorliegen der Voraussetzungen dem Kl gleichzeitig mit der Anordnung der Sicherheitsleistung eine Frist hierfür gesetzt. Die Frist richtet sich nach §§ 222, 224, 225, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Endgültiger Schiedsspruch.

Rn 7 Vollstreckbar ist nur ein endgültiger Schiedsspruch. Liegt dem Schiedsspruch eine Schiedsvereinbarung zugrunde, die es den Parteien in gleicher Weise ermöglicht, innerhalb einer bestimmten Frist nach Erlass des Schiedsspruchs das staatliche Gericht anzurufen, um den Streit erneut durch das Gericht entscheiden zu lassen, so liegt ein endgültiger und damit wirksamer Schie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die Partei, die einen Termin oder eine Frist versäumt oder die Verlegung eines Termins, die Vertagung einer Verhandlung, die Anberaumung eines Termins zur Fortsetzung der Verhandlung oder die Verlängerung einer Frist durch ihr Verschulden veranlasst, hat die dadurch verursachten Kosten zu tragen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Prozesssituation.

Rn 16 Die vorläufige Einstellung nach § 153a StPO (s § 581 Rn 3) vermag die Frist des § 586 nicht in Gang zu setzen (Hamm FamRZ 97, 759; Köln FamRZ 91, 584). Die Frist gilt auch, falls die Klage wegen eines analog anwendbaren Wiederaufnahmegrundes erhoben wird (BGH VIZ 04, 272 [BGH 08.01.2004 - IX ZB 87/03]). Wird eine Wiederaufnahmeklage gg ein Vaterschaftsfeststellungsurtei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ist eine nach § 142 einheitlich ergangene Entscheidung teilweise durch Beschwerde oder Rechtsbeschwerde angefochten worden, können Teile der einheitlichen Entscheidung, die eine andere Familiensache betreffen, durch Erweiterung des Rechtsmittels oder im Wege der Anschließung an das Rechtsmittel nur noch bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe der Rechtsmittelbegrün...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1081 ZPO – Berichtigung und Widerruf.

Gesetzestext (1) 1Ein Antrag nach Artikel 10 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 auf Berichtigung oder Widerruf einer gerichtlichen Bestätigung ist bei dem Gericht zu stellen, das die Bestätigung ausgestellt hat. 2Über den Antrag entscheidet dieses Gericht. 3Ein Antrag auf Berichtigung oder Widerruf einer notariellen oder behördlichen Bestätigung ist an die Stelle zu ri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rückgabefrist.

Rn 3 Die Übermittlung der Urkunde geschieht in beliebiger Weise gg schriftliches Empfangsbekenntnis (§ 195). Entsprechend der Vorgabe des § 134 II 1 muss die Rückgabe grds innerhalb einer Frist von 3 Tagen erfolgen, es sei denn, mit dem übermittelnden Anwalt wurde nach dem Rechtsgedanken des § 134 II 2 eine längere (oder kürzere) Frist vereinbart.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Versäumung.

Rn 3 Eine Prozesshandlung ist versäumt, wenn sie nicht bis zum Ablauf einer dafür bestehenden Frist wirksam vorgenommen wurde. Versäumt ist sie deshalb auch dann, wenn sie zwar innerhalb der Frist vorgenommen wurde, aber an Mängeln leidet, die zur Unwirksamkeit führen (fehlende Unterschrift unter bestimmenden Schriftsatz; Antrag durch nicht postulationsfähigen Anwalt oder du...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung kann auch gestellt werden, wenn über einen Antrag, eine Maßnahme zu treffen, oder über eine Beschwerde oder einen anderen förmlichen Rechtsbehelf ohne zureichenden Grund nicht innerhalb von drei Monaten entschieden ist. 2Das Gericht kann vor Ablauf dieser Frist angerufen werden, wenn dies wegen besonderer Umstände des Falles geb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Prüfungsumfang des Gerichts.

Rn 13 Das Gericht darf sich nicht mit der Feststellung begnügen, dass ein fristgebundener Schriftsatz nicht zu den Akten gelangt ist, denn die Frist ist bereits dann gewahrt, wenn der Schriftsatz rechtzeitig in den Empfangsbereich des Gerichts gelangt ist, also vor Fristablauf in den Briefkasten des Gerichts geworfen wurde. Kann dies festgestellt werden, so ist die Frist gew...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Antrag auf Wiedereinsetzung ist binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses zu stellen. Ist der Beteiligte verhindert, die Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde einzuhalten, beträgt die Frist einen Monat. (2) Die Form des Antrags auf Wiedereinsetzung richtet sich nach den Vorschriften, die für die versäumte Verfahrenshandlung gelten. (3) Die Tatsachen zur Beg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Antrag.

Rn 3 Antragsbefugt sind der Ag und, solange der Ag nicht widerspricht (Karlsr NJW-RR 01, 214), sein Streithelfer (Hamm BauR 07, 2118; Frankf 16.6.15 – 13 W 32/15; aber LG Karlsruhe 16.5.24 – 6 OH 15/16 = NZI 24, 744 [OLG Düsseldorf 04.06.2024 - 24 U 1/23]: Dem Antrag eines Streithelfers nach § 494a I fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn zu der von ihm unterstützten Partei d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Erklärungsfrist (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 10 [Autor/Stand] Nach § 228 Abs. 1 Satz 2 BewG muss die Finanzverwaltung dem Steuerpflichtigen zur Abgabe der Feststellungserklärung mindestens eine Frist von einem Monat einräumen. Damit regelt die Vorschrift nur eine Mindestfrist, nicht aber eine generelle Abgabefrist.[2] Es gilt die allgemeine verfahrensrechtliche Vorschrift des § 149 Abs. 1 Satz 2 AO, wonach eine Ste...mehr

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ZErb 08/2025, Tod des Miete... / 12. Keine Geltendmachung des Vermieterpfandrechts gegenüber einem verstorbenen Mieter möglich

Das wirkliche Problem sehe ich in der Praxis bei einem verstorbenen Mieter in der wirksamen Geltendmachung des Vermieterpfandrechts, denn es gibt Stimmen, die die Auffassung vertreten, dass die Geltendmachung des Vermieterpfandrechts dem Mieter gegenüber mit einer Frist von drei Wochen angekündigt werden sollte/müsste: Zitat "… Der Vermieter sollte dem Mieter zunächst ankündig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / g) Bedeutung der Vorfristen.

Rn 49 Für Rechtsmittelbegründungen müssen – um auch für den Fall von Zwischenfällen die rechtzeitige Bearbeitung sicher zu stellen – Vorfristen (idR etwa 1 Woche) notiert werden, zu dem die Akten einem Rechtsanwalt vorgelegt werden müssen (BGH NJW-RR 23, 1284 [BGH 21.06.2023 - XII ZB 418/22]; NJW-RR 22, 1717 [BGH 20.09.2022 - VI ZB 17/22] Rz 7; NJW 94, 2831); dass hierzu gee...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Dauer.

Rn 2 Die Berufungsfrist beträgt einen Monat. Da sie ausdrücklich als Notfrist bezeichnet ist, kann sie weder durch Vereinbarung der Parteien oder von dem Gericht abgekürzt noch von dem Gericht verlängert werden (§ 224 I und II). In dem Fall der Aussetzung oder Unterbrechung des Verfahrens (§§ 239 ff) hört der Lauf der Berufungsfrist auf; nach der Beendigung der Aussetzung od...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Vorbereitung der Hauptverhandlung

Rz. 647 [Autor/Stand] Mit dem Eröffnungsbeschluss wird das Zwischenverfahren in das Hauptverfahren übergeleitet. Das Hauptverfahren gliedert sich in die Vorbereitung der Hauptverhandlung und die Hauptverhandlung selbst. Die Vorbereitung der Hauptverhandlung ist in den §§ 212–225a StPO geregelt. a) Terminsanberaumung Rz. 648 [Autor/Stand] Der Termin zur Hauptverhandlung wird du...mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / 4. Ausschlagung des Vermächtnisses

Rz. 9 Das Vermächtnis kann durch formlose empfangsbedürftige Willenserklärung gegenüber dem/den beschwerten Erben ausgeschlagen werden (§§ 2176, 2180 BGB). Die Ausschlagung ist sowohl bedingungs- als auch befristungsfeindlich und nach Annahme des Vermächtnisses nicht mehr möglich.[10] Insoweit besteht für den Erblasser auch die Möglichkeit, anzuordnen, dass das Vermächtnis e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beschwerdefrist (Abs 3 S 1).

Rn 10 Die Notfrist (§ 224 I 2), gg deren Versäumung unter den Voraussetzungen des § 233 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich ist, beträgt einen Monat. Sie beginnt mit der Zustellung des vollständig abgefassten Berufungsurteils. Fällt das Ende der Frist auf einen Feiertag, ist zu beachten, dass die Frist nur dann am darauffolgenden Werktag endet, wenn der gesetzliche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Fristbeginn.

Rn 30 Zum Fristbeginn s.o. Rn 10. Wenn sich die Zustellung nicht nachweisen lässt oder gg zwingende Vorschriften des Zustellungsrechts verstoßen wurde, so gilt der Beschl mit dem Zugang als zugestellt (§ 189). Wenn der Beschl verkündet wurde und sich keine Zustellung angeschlossen hat, so gilt der Beschl mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung als zugestellt (§ 5...mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / b) Mitteilung des Kaufvertrags

Rz. 238 Der Vorkaufsrechtsverpflichtete (= Eigentümer) hat nach Abschluss des Kaufvertrags mit dem Dritten dem Vorkaufsberechtigten den Inhalt dieses Kaufvertrags durch Übermittlung einer Vertragsabschrift unverzüglich mitzuteilen. Diese Mitteilung kann auch vom Dritten übernommen werden (§ 469 BGB). Die Ausübung des Vorkaufsrechts muss innerhalb der gesetzlichen Frist von z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1098 ZPO – Annahmeverweigerung auf Grund der verwendeten Sprache.

Gesetzestext 1Die Frist zur Erklärung der Annahmeverweigerung nach Artikel 6 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 beträgt eine Woche. 2Sie ist eine Notfrist und beginnt mit der Zustellung des Schriftstücks. 3Der Empfänger ist über die Folgen einer Versäumung der Frist zu belehren. Rn 1 Diese Frist ist in Art 6 EuGFVO zwar nicht ausdrücklich vorgesehen, aber Erw 19 der Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Rechtzeitige Zustellung.

Rn 21 Auch die Rechtzeitigkeit der Zustellung ergibt sich aus dem für das Erstverfahren geltenden Prozessrecht. War die Frist des ausl Rechts unzureichend, und war dem Bekl deshalb eine Verteidigung nicht möglich, ist die Anerkennung zu versagen. Ob die Frist angemessen ist, ergibt sich aus den Umständen des Einzelfalls. Dabei ist dem Bekl ein höherer Zeitbedarf, etwa für di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Fristablauf und Terminsbestimmung (Abs 1 u Abs 2 S 1–3).

Rn 3 Abs 1 benennt die besonderen Voraussetzungen der Abnahme der Vermögensauskunft. Erforderlich ist eine letztmalige Zahlungsaufforderung durch den Gerichtsvollzieher (Nr 1), die eine zweiwöchige Zahlungsfrist in Gang setzt (Nr 2), nach deren Ablauf die Forderung nicht vollständig beglichen sein darf (Nr 3). Einer ausdrückliche Setzung der Frist durch den Gerichtsvollziehe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Ausschlussgründe (S 2).

Rn 6 Es dürfen nicht die Voraussetzungen der Wiedereröffnung (s dazu § 156 Rn 2; BGH NJW 93, 134; 00, 142, 143; BAG NJW 08, 1097, 1101 f [BAG 06.09.2007 - 2 AZR 264/06]) vorliegen. Daher sind nach Schluss der mündlichen Verhandlung eingegangene, nicht nachgelassene Schriftsätze daraufhin zu überprüfen, ob darin enthaltene rechtliche Ausführungen Anlass für die Wiedereröffnun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Fristsetzung.

Rn 5 Wegen Abs 1 S 2 ist eine Fristsetzung zur Beibringung der Vollmacht oder der Genehmigung notwendig (BAG VersR 08, 559 [BAG 26.07.2007 - 8 AZR 707/06]; KG KGR 02, 226, 227), die nach Zeitabschnitten zu bemessen ist (OVG Kobl NJW 93, 2547: nicht ausreichend ›umgehend‹). Die Frist muss ausreichend lang sein, eine zu kurze Frist kann Art 103 I GG verletzen. Die Fristsetzung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Der widersprechende Gläubiger muss ohne vorherige Aufforderung binnen einer Frist von einem Monat, die mit dem Terminstag beginnt, dem Gericht nachweisen, dass er gegen die beteiligten Gläubiger Klage erhoben habe. 2Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist wird die Ausführung des Planes ohne Rücksicht auf den Widerspruch angeordnet. (2) Die Befugnis des Gläubigers, der dem ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Parteivereinbarung über Anfechtungsfrist.

Rn 82 § 1059 III enthält eine prozessuale Klagefrist. Ihr Ablauf führt zum Verlust des Klagerechts aus § 1059 (BGH 29.04.20 – VIII ZR 355/18 = NJW 20, 1947 Rz 21). Dabei muss zwingend lediglich der Aufhebungsantrag innerhalb der maßgeblichen Frist (§ 1059 III) gestellt werden. Nach Ablauf der Frist unterliegt die Geltendmachung weiterer Aufhebungsgründe des § 1059 Abs 2 Nr 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Stellungnahme.

Rn 8 Der Gegner erhält Gelegenheit zur Stellungnahme durch Übersendung des PKH-Antrags mit der Auflage, innerhalb einer vom Gericht gesetzten Frist Stellung zu nehmen. Die Länge der Frist ist nicht vorgeschrieben, sie richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles und beträgt idR zwei Wochen. In Eilfällen wird die Frist kürzer zu bemessen sein, bei komplizierten Sachverhal...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Kein Zustellungsbevollmächtigter.

Rn 4 Unterbleibt die Benennung, können weitere Zustellungen – auch Klageerweiterungen (BGH NJW 12, 2588 [BGH 26.06.2012 - VI ZR 241/11] Rz 12) – nach Ablauf der Frist durch Aufgabe eines einfachen Briefs zur Post unter der bekannten Anschrift der Partei vorgenommen werden. Übersetzungen sind nicht erforderlich (BGH NJW 99, 1871, 1872 [BGH 03.02.1999 - VIII ZB 35/98]; krit Mü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

Rn 4 Ein Revisionsverfahren kommt nach § 552b S 1 für eine Leitentscheidung nur in Betracht, wenn die Rechtsfragen sowohl für das konkrete Revisionsverfahren als auch für eine Vielzahl anderer Verfahren von Bedeutung sind. In welcher Vielzahl anderer Verfahren sich die Rechtsfragen stellen müssen, legt der Gesetzgeber nicht fest. Die Festlegung der ›Vielzahl anderer Verfahre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Fristbeginn.

Rn 1 Die Monatsfrist beginnt mit der Zustellung oder der schriftlichen Bekanntgabe des Bescheides, bei einem Vorschaltverfahren mit der Bekanntgabe des Beschwerdebescheides. Der Antrag ist aber schon vor der Zustellung oder schriftlichen Bekanntgabe zulässig (Bremen MDR 66, 867). Für den Fristbeginn genügt die mündliche Bekanntgabe ebenso wenig wie der Zeitpunkt eines Realak...mehr

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Fassung Brüssel IIb-VO1Zur Brüssel IIa-VO s shop.wolterskluwer-online.de/code (s Impressum S IV).

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 81 Absatz 3,auf Vorschlag der Europäischen Kommission,nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,nach den Stellungnahmen des Europäischen Parlaments (1),nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Soziala...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Fristbestimmung im Urt soll dem Gl die für die begünstigten Erfüllungsanprüche erforderliche Fristsetzung ersparen. Nach Fristablauf ist der Sekundäranspruch zwar einzuklagen, im Vorprozess beschiedene Einreden können nicht mehr geltend gemacht werden. Tenorierungsbeispiel:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Sofort.

Rn 3 Das Anerkenntnis muss sofort abgegeben werden, also bei der erstmöglichen Gelegenheit. Wann das wiederum der Fall ist, hängt vom jeweiligen Verfahren ab. Soweit das Gericht einen frühen ersten Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt, muss das Anerkenntnis spätestens im Termin abgegeben werden. Der Klageanspruch darf dann aber schriftsätzlich nicht zuvor bestritten wo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Voraussetzungen für den Erlass.

Rn 3 Der Erlass des Festsetzungsbeschlusses setzt voraus, dass der Antrag zulässig ist und (jedenfalls) innerhalb der Frist des § 251 II Nr 3 entweder keine oder nur unzulässige Einwendungen iSv § 252 II–IV erhoben wurden. In diesem Fall setzt der Rechtspfleger den beantragten Unterhalt antragsgemäß fest. Gleiches gilt, wenn der ASt seinen Antrag auf einen zulässigen Einwand...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verkauf.

Rn 34 Die Ermächtigung des GV zum Verkauf der Sachen wird erst nach Ablauf einer Frist von nunmehr einem Monat nach Räumung wirksam (krit zur Verkürzung dieser Frist: Flatow NJW 13, 1185, 1190) und soll ab diesem Zeitpunkt allerdings dann möglichst ohne Verzögerung erfolgen (Karlsr Rpfleger 74, 408 [OLG Karlsruhe 18.02.1974 - 1 W 90/73]). Die Fristberechnung bestimmt sich na...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Einzelheiten zum Anwaltsverschulden.

Rn 30 Der Rechtsirrtum eines Rechtsanwalts ist regelmäßig nicht unverschuldet. Nach der Rspr des BGH muss ein Rechtsanwalt die Gesetze kennen, die in einer Anwaltspraxis gewöhnlich zur Anwendung kommen. Eine irrige Auslegung des Verfahrensrechts kann als Entschuldigungsgrund nur dann in Betracht kommen, wenn der Verfahrensbevollmächtigte die volle, von einem Rechtsanwalt zu ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Außerordentliche Rechtsbehelfe

a) Wiederaufnahme des Verfahrens Rz. 840 [Autor/Stand] Die Wiederaufnahme des Verfahrens dient der Beseitigung fehlerhafter rechtskräftiger Urteile oder Strafbefehle (vgl. §§ 359, 373a StPO). Sie ist kein ordentliches Rechtsmittel, sondern ein außerordentlicher Rechtsbehelf, weil eine Durchbrechung der Rechtskraft erfolgt. Wurde das Strafverfahren aus Opportunitätsgründen nach...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verfahren.

Rn 6 Der Antrag auf Räumungsfrist ist spätestens zwei Wochen vor dem Tag, an dem zu räumen ist, zu stellen; die §§ 233–238 sind sinngemäß anzuwenden, § 794a I 2. Die Frist läuft ab dem im Vergleich vereinbarten Datum. Ist sofort zu räumen oder beträgt die im Vergleich niedergelegte Frist weniger als zwei Wochen, scheidet eine Räumungsfrist nach § 794a nicht mit der Folge aus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Abschließender Katalog.

Rn 9 Die staatlichen Gerichte sind an einen Schiedsspruch, der im Verfahren nach §§ 1025 ff ergangen ist, grds gebunden. Eine Aufhebung kann nur unter den Voraussetzungen von § 1059 II, III beantragt werden. Hierbei geht es im Wesentlichen um gravierende Verfahrensmängel, oder einen Widerspruch zur öffentlichen Ordnung (ordre public). Darüber hinaus findet eine Überprüfung d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Handlungen des Gerichts.

Rn 8 Diese sind, soweit sie die Hauptsache betreffen und nach außen wirken, (zB Verhandlungen, Ladungen, Zustellungen, Beiladungen) unzulässig und grds ggü den Parteien unwirksam, und zwar unabhängig von der Kenntnis des Gerichts (BGH NJW 13, 2438 – Zustellung nach Unterbrechung gem § 244; NJW-RR 18, 567 [BGH 01.03.2018 - IX ZR 2/18] Rz 13 [Wiedereinsetzung]; BAG NZA 24, 129...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Der Erbe kann auf Grund der ihm nach den §§ 2014, 2015 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zustehenden Einreden nur verlangen, dass die Zwangsvollstreckung für die Dauer der dort bestimmten Fristen auf solche Maßregeln beschränkt wird, die zur Vollziehung eines Arrestes zulässig sind. 2Wird vor dem Ablauf der Frist die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens beantragt, so ist a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Einlassungsfrist (Abs 3).

Rn 4 Die Frist zur Einlassung beträgt mindestens zwei Wochen, bei Zustellung im Ausland einen Monat. Sie ist eine Schutzfrist zug des Bekl, die nur für die Zeit zwischen Zustellung der Klage und dem ersten darauf folgenden Termin gilt; für alle späteren Termine (auch Klageänderung, Widerklage) gelten nur noch die Fristen der §§ 217, 132 (Ddorf OLGR 99, 147). Ist die Frist ni...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Überprüfung und Sanktion.

Rn 11 Soweit der Streitmittler die jeweiligen gesetzlich genannten Fristen und insb die 90-Tages-Frist des § 20 II überschreitet, kann dieses Verhalten nicht sanktioniert werden. Auch die vom Streitmittler vorgenommene Verlängerung der Frist bei Annahme besonderer Schwierigkeiten (§ 20 III) unterliegt weder einer Überprüfung noch einer Sanktion. Hat der Streitmittler dabei z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32006R1896 Art. 9 EuMVVO – Vervollständigung und Berichtigung des Antrags.

Gesetzestext (1) Das Gericht räumt dem Antragsteller die Möglichkeit ein, den Antrag zu vervollständigen oder zu berichtigen, wenn die in Artikel 7 genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind und die Forderung nicht offensichtlich unbegründet oder der Antrag unzulässig ist. Das Gericht verwendet dazu das Formblatt B gemäß Anhang II. (2) Fordert das Gericht den Antragsteller...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zweiwochenfrist.

Rn 2 Die Vollstreckung darf erst beginnen, wenn der Titel zwei Wochen vorher zugestellt wurde; bei qualifizierten Klauseln nach §§ 726 ff müssen gem § 750 II neben dem Titel auch die Vollstreckungsklausel und, soweit die Vollstreckungsklausel aufgrund öffentlicher oder öffentlich-beglaubigter Urkunden erteilt ist, Abschriften dieser Urkunden zugestellt werden (St/J/Münzberg ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Konkrete Beweisverwertung.

Rn 4 Das Hauptsachegericht prüft nicht die Zulässigkeitsvoraussetzungen des stattgefundenen selbstständigen Beweisverfahrens (München 19.10.20/25.1.21 – 28 U 4343/20 Bau: ›Das Erstgericht konnte das Gutachten im selbstständigen Beweisverfahren, auch bei ggf fehlender Zuständigkeit des Gerichts … verwerten, § 493‹; wurde die fehlende Zuständigkeit im selbstständigen Beweisver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32001R1206 Art. 24 EuBVO – Ausübung der Befugnisübertragung.

Gesetzestext (1) Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte wird der Kommission unter den in diesem Artikel festgelegten Bedingungen übertragen. (2) Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte gemäß Artikel 23 Absatz 2 wird der Kommission für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem 22. Dezember 2020 übertragen. Die Kommission erstellt spätestens neun Monate vor Ablauf de...mehr