Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

Beitrag aus Steuer Office Gold
Disziplinarische Ahndung vo... / 1.2 Geldbuße

Nach § 28 LDG BW kann dem Beamten eine Geldbuße auferlegt werden, die er an seinen Dienstherrn zu zahlen hat, wenn er durch ein leichtes Dienstvergehen das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit in die pflichtgemäße Amtsführung nicht nur geringfügig beeinträchtigt hat. Auch die Geldbuße soll dazu dienen, den Beamten künftig zur ordnungsgemäßen Pflichtenerfüllung anzuh...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Disziplinarische Ahndung vo... / 1.4 Zurückstufung

Nach § 30 LDG BW kann der Beamte in ein anderes Amt derselben Laufbahn versetzt werden (Zurückstufung), wenn er durch ein mittelschweres Dienstvergehen das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit in die pflichtgemäße Amtsführung nachhaltig erschüttert hat. Auch die Zurückstufung soll dazu dienen, den Beamten künftig zur ordnungsgemäßen Pflichtenerfüllung anzuhalten – si...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Disziplinarische Ahndung vo... / 1.3 Kürzung der Bezüge

Nach § 29 LDG BW können dem Beamten dessen Bezüge[1] gekürzt werden, wenn er durch ein mittelschweres Dienstvergehen, das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit in die pflichtgemäße Amtsführung erheblich beeinträchtigt hat. Auch die Kürzung der Bezüge soll dazu dienen, den Beamten zur künftig ordnungsgemäßen Pflichtenerfüllung anzuhalten. Die Bezüge dürfen um maximal 20...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Dekarbonisierung in Scope 1... / 4.1.2 Definition der Rahmenbedingungen und Zielsetzungen

Bevor konkrete Maßnahmen zur Dekarbonisierung entwickelt werden können, müssen zunächst die Rahmenbedingungen und Zielsetzungen klar definiert werden. Dieser Schritt ist entscheidend, um die Strategie realistisch, umsetzbar und anschlussfähig an regulatorische Anforderungen zu gestalten. Zentral ist die Frage, ob bereits eine vollständige CO2-Bilanz (Corporate Carbon Footpri...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Verdachtskündigung: Vorauss... / 1.5 Außerordentliche Verdachtskündigung

Die Verdachtskündigung ist zwar als ordentliche und als außerordentliche Kündigung denkbar. In jedem Fall muss jedoch der Kündigungsgrund das Gewicht eines außerordentlichen Kündigungsgrundes haben, sodass die Verdachtskündigung regelmäßig als außerordentliche Kündigung erklärt wird. Bei der außerordentlichen Kündigung hat der Arbeitgeber die Einhaltung der 2-Wochenfrist gemä...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.4 Fortsetzung des vertragswidrigen Gebrauchs

Rz. 13 Schließlich ist weitere Voraussetzung des Unterlassungsanspruchs, dass der Mieter ungeachtet der Abmahnung, d. h. trotz ihrer Kenntnis, den vertragswidrigen Gebrauch fortsetzt. Mehr als diese Fortsetzung ist nicht erforderlich. Der Unterlassungsanspruch setzt weder Wiederholungsgefahr noch Verschulden auf Seiten des Mieters voraus (Palandt/Weidenkaff, § 541 Rn. 9). Ei...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Verdachtskündigung: Vorauss... / 1.4 Ausschöpfung aller zumutbaren Aufklärungsmaßnahmen und Anhörung des Arbeitnehmers

Da bei einer Verdachtskündigung niemals die Gefahr zu vermeiden ist, dass sie einen Unschuldigen trifft, muss der Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung besonders sorgfältig alles ihm Zumutbare zur Aufklärung des Sachverhalts tun. So muss er auch Entlastungstatsachen prüfen, z. B. auch, ob nicht andere Täter in Betracht kommen. Dabei wird bei der Verdachtskündigung im Gegens...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Verordnung (EU) 2023/1542 – Batterieverordnung

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Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1.4 Maßnahmen zur Verringerung des Energieverlusts der zentralen Heizungs- und Warmwasseranlagen

Rz. 9 Zu den duldungspflichtigen Energiesparmaßnahmen gehören auch die Maßnahmen zur wesentlichen Verminderung des Energieverlusts der zentralen Heizungs- und Warmwasseranlagen. Der Einbau einer neuen Brennwerttherme mit Warmwasseraufbereitung samt Anschluss an die Warmwasserbereitung anstelle einer Gasetagenheizung aus der Zeit vor 1988 (LG Berlin, Urteil v. 21.12.2021, 63 S...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.4 Antragserfordernis bei bestimmten Beschäftigten (Abs. 3)

Anwendungsbereich Abs. 3 betrifft nur folgende Beschäftigtengruppen:mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Künstlersozialabgabe / 6 Aufzeichnungspflichten: Diese Angaben müssen Sie gesondert aufzeichnen

Die Aufzeichnungen für die Meldung der Beträge an die Künstlersozialkasse müssen in Bezug auf die Berechnung und Bezahlung nachprüfbar sein. Die an Publizisten oder Künstler gezahlten Entgelte müssen fortlaufend aufgezeichnet werden, ebenso wie der Name des Publizisten bzw. Künstlers. Die Aufzeichnung ist in Form von laufend geführten Listen möglich. Darüber hinaus müssen di...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sonderurlaub / 2.1.2 Antrag

Ungeschriebene Voraussetzung für jegliche Gewährung von Sonderurlaub ist ein entsprechender Antrag der/des Beschäftigten, da der Arbeitgeber hier nicht auf eigene Initiative und ohne Zustimmung der Beschäftigten tätig werden kann und soll. Für den Antrag genügt eine entsprechende Willenserklärung der Beschäftigten, in der das Vorliegen eines wichtigen Grundes i. S. d. § 28 T...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Künstlersozialabgabe / 3.1 Diese Personen sind in der Künstlersozialversicherung pflichtversichert

In der Künstlersozialkasse sind Personen pflichtversichert, die eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit selbstständig, hauptberuflich und erwerbsmäßig ausüben (nicht nur vorübergehend) und aus ihr Einkünfte i. H. v. mindestens 3.900 EUR jährlich bzw. 325 EUR monatlich erzielen. Erwerbsmäßig ist jede nachhaltige, auf Dauer angelegte Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen....mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.15 Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen einen Beschäftigten (Abs. 1 Nr. 15)

Die Norm betrifft sowohl Beamte als auch Arbeitnehmer. Begriffe Nach Abs. 1 Nr. 15 hat der Personalrat mitzubestimmen, wenn gegen einen Beschäftigten "Ersatzansprüche" geltend gemacht werden sollen. Mit dem Begriff "Ersatzansprüche" sind v.a. Schadensersatzansprüche gemeint[1] und zwar sowohl solche gegen Beamte Anspruchsgrundlage: § 75 BBG gegen Bundesbeamte; § 48 BeamtStG gegen...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.1.2 Mitbestimmungspflichtige Maßnahmen

Das Mitbestimmungsrecht ist das stärkste Beteiligungsrecht des Personalrats. Mitbestimmungspflichtige Maßnahmen sind in den Katalogen der §§ 74 und 75 LPVG BW abschließend aufgezählt und können grundsätzlich nur mit Zustimmung der Personalvertretung getroffen werden. Das bedeutet, dass die beabsichtigte Maßnahme nicht durchgeführt werden darf, solange die erforderliche Zusti...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neues Anwendungsschreiben z... / VIII. Erhebung der Kapitalertragsteuer bei Sachwertleistungen und unbaren Kapitalerträgen (Rz. 251a ff.)

Die Verwaltung hat zu den Regelungen, welche die Erhebung der Kapitalertragsteuer bei Sachwertleistungen gem. § 44 Abs. 1 Satz 7 bis 11 EStG betreffen, Stellung genommen. Demnach gelten die folgenden Regelungen: Werden Kapitalerträge in Sachwerten geleistet oder reicht der in Geld geleistete Ertrag zur Deckung der Kapitalertragsteuer nicht aus, kann der zum Steuerabzug Verpf...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.8 Hinausschieben des Beamten-Ruhestands / Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers über die Altersgrenze hinweg (Abs. 1 Nr. 8)

Hinausschieben des Beamten-Ruhestands Regulärer Eintritt in den Ruhestand Wann Bundesbeamte regulär, d. h. durch Erreichen der Regelaltersgrenze (kraft Gesetzes) in den Ruhestand treten, ist wie folgt geregelt: Ausgangspunkt ist § 51 BBG: Gemäß § 51 Abs. 1 Sätze 1 und 2 BBG treten Bundesbeamte grundsätzlich mit Ablauf desjenigen Monats in den Ruhestand, in dem sie das 67. Leben...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.13 Teilnehmerauswahl an Fortbildungen (Abs. 1 Nr. 13)

Die Regelung gilt sowohl für Beamte als auch für Arbeitnehmer. Zweck des Mitbestimmungstatbestandes ist es, einen gerechten Zugang der Beschäftigten zu Fortbildungsveranstaltungen zu gewährleisten (zumal fachliche Fortbildungen für das berufliche Fortkommen mitentscheidend sind, insbesondere können sie im Beamtenrecht eine Voraussetzung für den Aufstieg in die nächsthöhere La...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sonderurlaub / 2.6 Sonderurlaub und andere Freistellungsgründe

In der Zeit eines längeren Sonderurlaubs kann keine Freistellung aus anderem Grund, etwa für den Wehr- oder Zivildienst, in Anspruch genommen werden, da der Beschäftigte bereits vom Dienst freigestellt ist. Diese gesetzlichen Regelungen greifen jedoch ggf. am Ende des Sonderurlaubs ein. Allerdings ist der Arbeitnehmer verpflichtet, bestehende Erklärungsfristen einzuhalten, w...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs in eigener Sache

Leitsatz Die Einreichung einer Klage in eigener Sache durch einen Rechtsanwalt hat regelmäßig unter Verwendung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs zu erfolgen. Sachverhalt Der Kläger war Rechtsanwalt, der in einer Frage zur Grundsteuer in eigener Sache gegen eine Einspruchsentscheidung klagte. Aus der Klageschrift war nicht erkennbar, dass der Kläger als Rechtsanwalt zugelassen ist. Die Klage wurde per Fax innerhalb der Frist erhoben. Nachdem dem Gericht bekannt geworden war, dass der ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Prompten für Personaler: Da... / 7 Prompting mit Dokumenten/Analyse von Dokumenten

Einige KI-Systeme bieten zusätzlich die Möglichkeit, Dokumente direkt hochzuladen und automatisiert auszuwerten. Dies eignet sich besonders, um umfangreiche oder komplexe Dokumente schnell und effizient zu analysieren, zusammenzufassen oder gezielt Informationen zu extrahieren.[1] Typische Anwendungsfälle sind: Zusammenfassungen langer Texte, z. B. Urteile, Verträge, Gutachte...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.6 Versagungskatalog des Abs. 5

Bei dem sogenannten "Versagungskatalog" des § 78 Abs. 5 BPersVG handelt es sich um einen abschließenden Katalog der zulässigen Versagungsgründe – nicht nur um eine beispielhafte Aufzählung. Dies kann § 74 Abs. 3 Satz 2 BPersVG entnommen werden, wonach die Einigungsstelle "in den Fällen des § 78 Abs. 5" festzustellen hat, ob ein dort genannter Grund zur Verweigerung der Zusti...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.4 Bindung an die 3-Wochen-Frist des § 4 KSchG

Rz. 133 Ist eine ordentliche Kündigung nach § 15 KSchG unzulässig, so ist sie nach § 134 BGB nichtig. Auch hier muss der Arbeitnehmer Klage innerhalb der 3-Wochen-Frist des § 4 KSchG erheben.[1]mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1 Frist und Form des Einspruchs

Rz. 6 Der Arbeitnehmer kann binnen einer Woche nach Zugang der Kündigung Einspruch beim Betriebsrat einlegen. Der Zugang richtet sich nicht nach der tatsächlichen Kenntnisnahme, sondern danach, wann der Arbeitnehmer bei normalem Verlauf von der Kündigung hätte Kenntnis nehmen können. Die Frist berechnet sich nach den §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 BGB. Beispiel Geht die Kündigung ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.3.4.3 Frist für die Erteilung der Zustimmung

Rz. 71 Das Gesetz sieht im Gegensatz zu §§ 55 Abs. 1 Satz 2, 127 Abs. 1 Satz 2 BPersVG nicht ausdrücklich eine Frist für die Äußerung des Betriebsrats vor. Da aber wegen der Kündigungserklärungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB kein sachlicher Grund besteht, dem Betriebsrat für seine Stellungnahme eine längere Frist einzuräumen als im Anhörungsverfahren, ist § 102 BetrVG Abs. 2 Sat...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.3.6.3 Frist für die Erklärung der außerordentlichen Kündigung

Rz. 85 Erteilt der Betriebsrat nach Anrufung durch den Arbeitgeber die Zustimmung innerhalb der 3-tägigen Äußerungsfrist, so ist die außerordentliche Kündigung innerhalb der 2-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB zu erklären. Die dem Arbeitgeber verbleibende Überlegungsfrist verkürzt sich im Ergebnis um die 3 Tage, die der Arbeitgeber dem Betriebsrat zur Stellungnahme einräumen...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.3.6.2 Verhältnis zu § 626 Abs. 2 BGB

Rz. 81 Nach § 626 Abs. 2 BGB kann die außerordentliche Kündigung nur innerhalb von 2 Wochen nach Kenntniserlangung der für die Kündigung maßgebenden Tatsachen erfolgen. Diese Vorschrift gilt auch für die außerordentliche Kündigung von Betriebsratsmitgliedern und die anderen in Abs. 1 genannten Personen, die den besonderen Kündigungsschutz im Rahmen der Betriebsverfassung gen...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.3 Leistungsklage und Klage auf Weiterbeschäftigung

Rz. 7 Nach der Rechtsprechung des BAG war § 6 Satz 1 KSchG in seiner bis zum 31.12.2003 geltenden Fassung auch dann entsprechend anwendbar, wenn der Arbeitnehmer innerhalb der 3-Wochen-Frist nur eine Klage auf Weiterbeschäftigung bzw. auf Zahlung der Vergütung für die Zeit nach Ablauf der Kündigungsfrist erhoben hatte. Der Arbeitnehmer konnte den Kündigungsschutzantrag dann ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.5 Außerordentliche Kündigung

Rz. 11 § 6 Satz 1 KSchG gilt auch für außerordentliche Kündigungen (§ 13 Abs. 1 Satz 2 KSchG). Sofern der Arbeitnehmer innerhalb der 3-Wochen-Frist der §§ 4 Satz 1 KSchG, 13 Abs. 1 Satz 2 KSchG Kündigungsschutzklage erhebt, kann er auch nach Ablauf dieser Frist weitere Gründe für die Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung in den Prozess einführen. Beispiel Der Arbeitne...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.4 Klage zur Wahrung der Kündigungsfrist

Rz. 9 In der Praxis kommt es gelegentlich vor, dass der Arbeitgeber die Kündigungsfrist für die ordentliche Kündigung zu kurz berechnet. Im Einzelfall kann deshalb die Kündigung unwirksam und die Erhebung einer Kündigungsschutzklage innerhalb der 3-Wochen-Frist notwendig sein.[1] Andernfalls ist lediglich eine Klage auf Feststellung erforderlich, dass die Kündigung das Arbei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 6.2 Kündigungsschutzprozess

Rz. 31 Da der Arbeitgeber von der Notwendigkeit der behördlichen Zustimmung zu der ausgesprochenen Kündigung weiß, weil ihm die Elternzeit des Arbeitnehmers bekannt ist, braucht der Arbeitnehmer die Klagefrist nach § 4 Satz 1 KSchG nicht einzuhalten, wie sich aus § 4 Satz 4 KSchG ergibt. Davon gibt es jedoch eine Ausnahme, wenn der Arbeitnehmer nach § 18 Abs. 2 Nr. 2 gegen d...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8.4 Verwaltungsrechtliches Verfahren

Rz. 40 Die Verwaltungsvorschrift lautet dazu: 4. Form des Antrages Die Zulässigkeitserklärung der Kündigung hat der Arbeitgeber bei der für den Sitz des Betriebes oder der Dienststelle zuständigen Behörde schriftlich oder zu Protokoll zu beantragen. Im Antrag sind der Arbeitsort und die vollständige Anschrift des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin, dem oder der gekündigt w...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.3 Erklärungsfrist; Folgen der Fristversäumnis

Rz. 6 Das FA hat für die Abgabe der angeforderten Steuererklärung eine bestimmte Frist zu setzen. Diese Frist muss mindestens einen Monat betragen (§ 31 Abs. 1 S. 2 ErbStG). Die Frist kann gem. § 109 AO auf Antrag oder von Amts wegen nach pflichtgemäßem Ermessen des FA verlängert werden, ggf. auch rückwirkend.[1] Eine solche Fristverlängerung wird insbesondere bei umfangreic...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4 Rechtsfolgen

Rz. 13 § 3 KSchG hat allein individualrechtliche Bedeutung und gilt unbeschadet der Regelungen in §§ 102, 103 BetrVG.[1] Zu beachten ist, dass durch die Einlegung des Einspruchs die 3-Wochen-Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG nicht gehemmt wird. Nach Ablauf dieser Frist wird die Kündigung ungeachtet eines Einspruchs oder eines Verständigungsversuchs d...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.3.7.2 Begründetheit des Antrags

Rz. 92 Das Arbeitsgericht ersetzt die Zustimmung des Betriebsrats, wenn die außerordentliche Kündigung unter Berücksichtigung aller Umstände gerechtfertigt ist (Abs. 2 Satz 1). Es hat also zu prüfen, ob ein wichtiger Grund i. S. d. § 626 Abs. 1 BGB vorliegt.[1] Rz. 93 Das Gericht hat bei der Prüfung, ob eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt ist, alle Umstände zu berü...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 6 KSchG soll den häufig nicht rechtskundigen Arbeitnehmer schützen, der rechtzeitig Klage gegen eine Kündigung erhebt.[1] Im Einzelnen ist jedoch vieles streitig. Hat der Arbeitnehmer die Unwirksamkeit einer Kündigung innerhalb der 3-Wochen-Frist des § 4 Satz 1 KSchG gerichtlich geltend gemacht, kann er sich auch nach Ablauf dieser Frist bis zum Schluss der mündliche...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.1 Anlaufhemmung gem. § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO

Rz. 83 Für die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist hinsichtlich des Beginns der Festsetzungsfrist zum einen die Anlaufhemmung des § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO zu beachten: Hiernach beginnt, wenn eine Anzeige zu erstatten (§ 30 ErbStG) oder eine Steuererklärung (§ 31 ErbStG) einzureichen ist, die Festsetzungsfrist mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Steuererklärung oder Anz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 9.4.3 Innerhalb der letzten fünf Jahre erworbene Anteile (§ 4 Abs. 6 S. 6 Alt. 2 UmwStG)

Rz. 222 Nach § 4 Abs. 6 S. 6 Alt. 2 UmwStG ist ein Übernahmeverlust – abweichend von der Regelung im § 4 Abs. 6 S. 2 bis 5 UmwStG – nicht zu berücksichtigen, soweit die Anteile an der übertragenden Körperschaft innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem steuerlichen Übertragungsstichtag entgeltlich erworben wurden. § 4 Abs. 6 S. 6 Alt. 2 UmwStG betrifft den entgeltlichen Erwerb a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.6 Rechtsfolgen einer Verletzung der Anzeigepflicht

Rz. 71 Ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht kann steuerstrafrechtliche Folgen auslösen.[1] Zwar enthält § 30 ErbStG – anders als § 33 Abs. 4 ErbStG – keine Strafvorschrift für den Fall der Verletzung der Anzeigepflicht; eine Steuerordnungswidrigkeit (§ 377 AO) kommt daher nicht in Betracht.[2] Es kann jedoch u. U. eine leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO) vorliegen, wenn...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.3.6.1 Wirksamkeitsvoraussetzung

Rz. 79 Eine ohne Zustimmung des Betriebsrats erklärte außerordentliche Kündigung ist unwirksam. Das BAG und die nahezu einhellige Lehre im Schrifttum verlangen, dass die Zustimmung vor Ausspruch der Kündigung vorliegt.[1] Rz. 80 Stellt man nur auf den Gesetzestext des § 103 Abs. 1 BetrVG ab, so ist es unerheblich, ob der Betriebsrat der außerordentlichen Kündigung vorher oder...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2 Allgemeine Feststellungsklage nach § 256 ZPO

Rz. 5 Hat der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage gegen eine Kündigung erhoben und zusätzlich einen zulässigen allgemeinen Feststellungsantrag[1] nach § 256 ZPO gestellt, kann er etwaige weitere Kündigungen auch nach Ablauf der 3-Wochen-Frist des § 4 Satz 1 KSchG in das gerichtliche Verfahren einbringen. Ein Rückgriff auf § 6 Satz 1 KSchG ist nicht erforderlich.[2] Rz. 6 Eine ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5 Erklärungspflicht mehrerer Erben (§ 31 Abs. 4 ErbStG)

Rz. 26 Bei mehreren Erben ist jeder nur hinsichtlich seines Erwerbs erklärungspflichtig.[1] Für mehrere Erben besteht nach § 31 Abs. 4 ErbStG die Möglichkeit, eine gemeinsame Steuererklärung abzugeben.[2] In diese können auch andere am Erbfall Beteiligte (z. B. Vermächtnisnehmer) einbezogen werden (§ 31 Abs. 4 S. 3 ErbStG). Die gemeinsame Steuererklärung ist von allen Beteil...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Green Nudging: Umweltverträ... / 3.2.1 Gewohnheiten, Trägheit

Menschen neigen aus Gründen der Bequemlichkeit und aus Gewohnheiten dazu, einen bestimmten Zustand aufrechtzuerhalten. Das nennt man Status-quo-Effekt: Entscheidungen werden gerne aufgeschoben, gute Vorsätze und Absichten werden nicht umgesetzt oder verpuffen. Eine Verhaltensänderung findet selbst dann nicht statt, wenn die Kosten der Alternative geringer sind und der Nutzen...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.3.7.4 Bedeutung der Zustimmungsersetzung für die Kündigung und einen Rechtsstreit über die Kündigung

Rz. 105 Die Zustimmungsersetzung wird mit Rechtskraft des Beschlusses wirksam[1], sofern sich ein Rechtsmittel oder ein Rechtsbehelf gegen den die Zustimmung ersetzenden Beschluss nicht als offensichtlich aussichtslos darstellt[2]. Dabei ist unerheblich, ob man den Beschluss des Arbeitsgerichts einem Leistungsurteil oder einem Gestaltungsurteil gleichstellt.[3] Zieht man die...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1 Kündigungsschutzklage

Rz. 4 Nach dem Wortlaut des § 6 Satz 1 KSchG kann sich der Arbeitnehmer auf die verlängerte Anrufungsfrist berufen, wenn er innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung die Unwirksamkeit der Kündigung im Klageweg geltend macht, d. h. fristgemäß Kündigungsschutzklage nach § 4 Satz 1 KSchG erhebt.[1] Hat der Arbeitnehmer gegen eine (Folge-)Kündigung – zulässig...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 4.2.12 Sonderbetriebsvermögen

Rz. 76 Wirtschaftsgüter, die die Gesellschafter der übernehmenden Personengesellschaft der übertragenden Körperschaft bislang überlassen haben und die bisher Privatvermögen waren, gelten zum steuerlichen Übertragungsstichtag als in das Sonderbetriebsvermögen der übernehmenden Personengesellschaft eingelegt. Anzusetzen sind die betroffenen Wirtschaftsgüter in der Sonderbilanz...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.6 Änderungsschutzklage

Rz. 13 § 6 Satz 1 KSchG ist entsprechend anzuwenden, wenn der Arbeitnehmer innerhalb der 3-Wochen-Frist nach Zugang der Änderungskündigung zunächst Änderungsschutzklage nach § 4 Satz 2 KSchG erhebt und später auf eine Kündigungsschutzklage nach § 4 Satz 1 KSchG übergeht, weil er das Änderungsangebot nicht ordnungsgemäß nach § 2 KSchG unter Vorbehalt angenommen hatte.[1] Dageg...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.4.2 Fehlen eines wichtigen Grundes

Rz. 119 Hat der Betriebsrat dagegen die Zustimmung erteilt, so kann der Arbeitnehmer das Fehlen eines wichtigen Grundes nur nach Maßgabe des § 4 Satz 1 KSchG und der §§ 5–7 KSchG geltend machen (§ 13 Abs. 1 Satz 2 KSchG). Er muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4.2 Ausnahme: Kündigungsschutz auch ohne Elternzeit bei Teilzeit mit Elterngeldanspruch

Rz. 21 Eine Ausnahme von der Voraussetzung, dass der besondere Kündigungsschutz nach § 18 die Inanspruchnahme von Elternzeit voraussetzt, enthält § 18 Abs. 2 Nr. 2. Grds. gilt auch für Arbeitnehmer, die während der Elternzeit beim eigenen Arbeitgeber in zulässigem Umfang (§ 15 Abs. 4 BEEG: 32 Stunden pro Woche im Monatsdurchschnitt) Teilzeitarbeit leisten, dass der besondere...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1 Anzeigepflicht des Erwerbers bzw. Beschwerten (§ 30 Abs. 1 ErbStG)

Rz. 16 Nach § 30 Abs. 1 ErbStG ist jeder der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer unterliegende Erwerb (§ 1 ErbStG) durch den Erwerber anzuzeigen. Die Vorschrift begründet kein Ermessen. "Erwerber" ist daher sowohl derjenige von Todes wegen (Erbe, Vermächtnisnehmer, Pflichtteilsberechtigter) als auch derjenige aufgrund freigebiger Zuwendung unter Lebenden. Erwerber i. S. d. § 30 ...mehr