Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Allgemeine Grundsätze.

Rn 42 An die Organisation des Fristenwesens einer Anwaltskanzlei stellt die Rspr sehr strenge Maßstäbe, denn die rechtzeitige Erstellung und Einreichung fristgebundener Schriftsätze gehört zu den zentralen Aufgaben des RA. Er darf die Berechnung der üblichen Fristen in Rechtsangelegenheiten, die in seiner Praxis häufig vorkommen, seinem gut ausgebildeten und sorgfältig überw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R1393 Art. 22 EuZVO – Nichteinlassung des Beklagten.

Gesetzestext (1) War ein verfahrenseinleitendes Schriftstück oder ein diesem gleichwertiges Schriftstück nach dieser Verordnung zum Zwecke der Zustellung in einen anderen Mitgliedstaat zu übermitteln und hat sich der Beklagte nicht auf das Verfahren eingelassen, so ergeht kein Urteil, bis festgestellt ist, dass das Schriftstück so rechtzeitig zugestellt oder übergegeben wor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Wiedereinsetzung muss innerhalb einer zweiwöchigen Frist beantragt werden. 2Die Frist beträgt einen Monat, wenn die Partei verhindert ist, die Frist zur Begründung der Berufung, der Revision, der Nichtzulassungsbeschwerde oder der Rechtsbeschwerde einzuhalten. (2) Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem das Hindernis behoben ist. (3) Nach Ablauf eines Jahres, von dem E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Fristsetzung.

Rn 22 Das Gericht hat eine Frist zum Nachweis der Erbringung der Sicherheit zu setzen. Soweit das Gericht keine Frist gesetzt hat, berührt das die Wirksamkeit der Sicherungsanordnung nicht (Naumbg NJW 16, 1250 [OLG Naumburg 15.09.2015 - 12 W 84/15]). Die Frist bezieht sich nicht auf die Bestellung der Sicherheit. Anders als bei der Verpflichtungserklärung nach § 569 III Ziff...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gegenwärtiges Guthaben (Abs 3 S 2 HS 1).

Rn 30 Wird das bei einem Kreditinstitut gepfändete Guthaben einer natürlichen Person dem Gläubiger überwiesen, darf der Drittschuldner erst einen Monat nach Zustellung des Überweisungsbeschlusses aus dem Guthaben leisten oder den Betrag hinterlegen, Abs 3 S 2 Hs 1. Die Frist gilt kraft Gesetzes und muss nicht gerichtlich angeordnet werden. Das Guthaben muss bei einem Krediti...mehr

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zfs 08/2025, Verfrühte Verw... / 2 Aus den Gründen:

Der Antrag auf Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichtes ist begründet. Nach §§ 79 Abs. 3 Satz 1, 80 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 345 Abs. 1 Satz 1 StPO ist die Begründung des Antrages auf Zulassung der Rechtsbeschwerde binnen eines Monats nach Ablauf der Frist zur Einlegung des Rechtsmittels anzubringen. Die Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde beginnt gemäß § 79 Abs. 3 Satz 1 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Fristsetzung.

Rn 8 Gemäß § 379 S 2 ist der Partei für die Einzahlung des Vorschusses eine (unter den Voraussetzungen des § 224 II jederzeit abänderbare) Frist zu setzen, und zwar durch das Prozessgericht (Zö/Greger § 379 Rz 6). Die Frist muss angemessen sein. In Anwaltsprozessen ist zu beachten, dass der Betrag durch den Anwalt erst bei der Partei oder bei der Rechtsschutzversicherung ein...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Rechtsmittel

a) Allgemeines Rz. 770 [Autor/Stand] Wer eine richterliche Entscheidung mit den Rechtsmitteln der Beschwerde, Berufung oder Revision anfechten will, muss vorab Folgendes klären: Wer kann das Rechtsmittel einlegen?; s. Rz. 771; Ist der Beschwerdeführer durch die Entscheidung "beschwert"?; s. Rz. 773; Welche Fristen und Formen sind zu beachten?; s. Rz. 774 ff.; Welche Konsequenzen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Zur Vorbereitung des frühen ersten Termins zur mündlichen Verhandlung kann der Vorsitzende oder ein von ihm bestimmtes Mitglied des Prozessgerichts dem Beklagten eine Frist zur schriftlichen Klageerwiderung setzen. 2Andernfalls ist der Beklagte aufzufordern, etwa vorzubringende Verteidigungsmittel unverzüglich durch den zu bestellenden Rechtsanwalt in einem Schriftsatz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Beschwerde ist, soweit gesetzlich keine andere Frist bestimmt ist, binnen einer Frist von einem Monat einzulegen. (2) Die Beschwerde ist binnen einer Frist von zwei Wochen einzulegen, wenn sie sich gegen folgende Entscheidungen richtet:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Fristbeginn und Fristende.

Rn 3 Die Frist beginnt mit Kenntnis der Partei vom Wiederaufnahmegrund, frühestens jedoch mit formeller Rechtskraft des Urteils. Wird also vor Rechtskrafteintritt Kenntnis erlangt, lässt dies die Frist nicht beginnen. Es kann aber dann dazu kommen, dass die Klage an § 582 oder § 579 II scheitert. Ein Fristbeginn erst mit Rechtskraft trotz früherer Kenntnis wird deshalb nur r...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / a) Streitwertbeschwerde

Rz. 11 Die Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung erfolgt nach § 68 GKG. Sie ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200 EUR übersteigt oder die Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Angelegenheit vom Gericht zugelassen wurde. Die Streitwertbeschwerde ist gerichtskostenfrei. Rz. 12 Diese Vorschrift geht davon aus, dass die Partei des Rechtsstrei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fristverlängerung durch das Gericht.

Rn 3 Gemäß Abs 2 können gesetzliche Fristen nur abgekürzt oder verlängert werden, wenn dies im Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist. Für die Abkürzung von Fristen ist auf § 226 zu verweisen; bei allen Notfristen (insb Rechtsmittelfristen) ist dies ausgeschlossen (vgl auch BGH, 19.08.19 – AnwZ[Brfg.] 26/19, BeckRS 19, 22258 Rz 6; 28.7.16, AnwZ [Brfg.] 28/16, juris Rz 3 zur Fris...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / (aa) Erster gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt der Ehegatten nach der Eheschließung

Rz. 201 Nach Art. 26 Abs. 1 Buchst. a EuGüVO unterliegt das Ehegüterrecht mangels einer Rechtswahl in erster Linie dem Recht des Staates, in dem die Ehegatten nach der Eheschließung ihren ersten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt hatten. Die Vorschrift ist mit großer Rechtsunsicherheit behaftet, weil es nicht auf den Zeitpunkt der Eheschließung, sondern – ausweislich von Er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Durch Vereinbarung der Parteien können Fristen, mit Ausnahme der Notfristen, abgekürzt werden. 2Notfristen sind nur diejenigen Fristen, die in diesem Gesetz als solche bezeichnet sind. (2) Auf Antrag können richterliche und gesetzliche Fristen abgekürzt oder verlängert werden, wenn erhebliche Gründe glaubhaft gemacht sind, gesetzliche Fristen jedoch nur in den besonders...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R0861 Art. 7 EuGFVO – Abschluss des Verfahrens.

Gesetzestext (1) Innerhalb von 30 Tagen, nachdem die Antworten des Beklagten oder des Klägers unter Einhaltung der Frist des Artikels 5 Absatz 3 oder Absatz 6 eingegangen sind, erlässt das Gericht ein Urteil oder verfährt wie folgt:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wiedereinsetzung in die versäumte Wiedereinsetzungsfrist.

Rn 3 Zu beachten ist, dass auch gg die Versäumung der Wiedereinsetzungsfrist des Abs 1 (nicht aber der Ausschlussfrist des Abs 3) ihrerseits Wiedereinsetzung gewährt werden kann (§ 233); die hierfür maßgebliche 2-Wochen-Frist läuft unabhängig von der Wiedereinsetzungsfrist für die zunächst versäumte Frist. Bsp: Die Berufungsbegründung (Frist 11.4.) geht infolge eines der Par...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Antrag nicht fristgemäß.

Rn 2 Die Wirkung des MB, gg welchen Widerspruch nicht eingelegt ist, fällt sechs Monate nach Zustellung des MB weg, wenn der ASt bis dahin nicht den VB beantragt (§ 701 S 1). Die Frist des § 701 ist eine vAw zu beachtende Ausschlussfrist (BGH NJW 90, 3207 [BGH 09.07.1990 - II ZR 69/89], Rz 8, zu § 612 HGB), die durch das Gericht weder verkürzt noch verlängert und gg deren Ve...mehr

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ZErb 08/2025, Stellvertretu... / 1 Gründe

I. Das BerGer. meint, der Anspruch auf Rückübertragung des Grundstückseigentums scheitere daran, dass er nicht innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist von den Kl. höchstpersönlich geltend gemacht worden sei. Die Befugnis, sich durch einen Bevollmächtigten vertreten zu lassen, sei durch Rechtsgeschäft abdingbar. In diesem Sinne sei die in Nr. XVII 3. des Überlassungsvertra...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Stellungnahmefrist (S 2).

Rn 39 Zusammen mit dem Hinweis ist dem Berufungskläger die Möglichkeit zur Stellungnahme innerhalb einer gesetzten Frist, die auf Antrag bei Vorliegen erheblicher Gründe verlängert werden kann (§ 224 II), zu geben. Bis zum Ablauf der Frist eingehender Tatsachenvortrag ist Grundlage der endgültigen Entscheidung des Berufungsgerichts und bestimmt damit auch den Umfang der Rech...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Besonderheiten.

Rn 11 Der bedürftigen Partei wird regelmäßig nicht zugemutet, iRd PKH-Verfahrens zur Vermeidung der Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist einen Antrag auf Verlängerung dieser Frist zu stellen (BGH NJW-RR 05, 1586 [BGH 22.06.2005 - XII ZB 34/04], strenger aber offenbar BGH NJW 13, 1684 [BGH 19.03.2013 - VI ZB 68/12]); zum einen wird es nicht selten vorkommen, dass die P...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren und Entscheidung.

Rn 7 Auf unbefristeten, aber vor Beendigung der Zwangsvollstreckung beim zuständigen Vollstreckungsgericht zu stellenden Antrag des Schuldners ist die Pfändung aufzuheben. Falls Barmittel gepfändet sind, muss der Gerichtsvollzieher die Vollstreckung aufheben. Der Antrag beinhaltet ein eigenes Rechtsschutzgesuch, trotz gewisser Ähnlichkeiten aber keine Erinnerung (aA MüKoZPO/...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung, zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 3 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 § 50c EStG regelte bis zu seiner Aufhebung durch das StSenkG 2001 v 23.10.2000 (BGBl I 2000, 1433) Abzugsbeschränkungen bei ausschüttungsbedingten Teilwertabschreibungen. In seiner jetzigen Form wurde er durch Art 1 Nr 15 AbzStEntModG v 02.06.2021 (BGBl I 2021, 1259) eingeführt und beinhaltet das bisher in § 50d Abs 1, 1a, 2, 4 bis 6 EStG aF g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Revisionskläger muss die Revision begründen. (2) 1Die Revisionsbegründung ist, sofern sie nicht bereits in der Revisionsschrift enthalten ist, in einem Schriftsatz bei dem Revisionsgericht einzureichen. 2Die Frist für die Revisionsbegründung beträgt zwei Monate. 3Sie beginnt mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils, spätestens aber mit Ablauf ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Hat der Kläger für den Fall, dass der Beklagte nicht vor dem Ablauf einer ihm zu bestimmenden Frist den erhobenen Anspruch befriedigt, das Recht, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu fordern oder die Aufhebung eines Vertrages herbeizuführen, so kann er verlangen, dass die Frist im Urteil bestimmt wird. (2) Das Gleiche gilt, wenn dem Kläger das Recht, die Anordnung eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Vollziehungsfrist.

Rn 3 Die Vollziehungsfrist ist eine gesetzliche Frist, die der Disposition der Parteien wie auch des Gerichts entzogen ist. Sie kann weder abgekürzt noch verlängert werden. Gg ihre Versäumung gibt es im Zivilprozess keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (BGHZ 120, 73, 86 = NJW 93, 1076; Karlsr NJW-RR 16, 821). Die unterbliebene Vollziehung führt zur Aufhebung der einst...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Einzelheiten.

Rn 2 In manchen Fällen setzt das Gericht selbst den Beginn der Frist fest (›Den Parteien wird zur Stellungnahme zum Ergebnis der Beweisaufnahme eine Frist von 3 Wochen ab Erhalt des Sitzungsprotokolls gesetzt‹); in diesem Fall gilt für den Fristbeginn das in der Fristsetzung bestimmte Ereignis. Häufig wird aber nur ein bestimmter Zeitraum angesetzt, ohne dass der für den Fri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Bestimmt der Vorsitzende keinen frühen ersten Termin zur mündlichen Verhandlung, so fordert er den Beklagten mit der Zustellung der Klage auf, wenn er sich gegen die Klage verteidigen wolle, dies binnen einer Notfrist von zwei Wochen nach Zustellung der Klageschrift dem Gericht schriftlich anzuzeigen; der Kläger ist von der Aufforderung zu unterrichten. 2Zugleich ist d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Fristbeginn (Abs 1, 2).

Rn 3 Nach Abs 1 beginnt der Lauf einer Frist grds mit der Bekanntgabe des betroffenen Dokuments (§§ 15, 41), falls das Gesetz nichts anderes bestimmt (zB nach § 1600b Abs 1 S 2 BGB) und ein Zustellungswille des Gerichts besteht (BGH MDR 22, 118). Ist für den Beginn einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, wird bei der Berechnun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ist eine einstweilige Anordnung erlassen, hat das Gericht auf Antrag eines Beteiligten das Hauptsacheverfahren einzuleiten. Das Gericht kann mit Erlass der einstweiligen Anordnung eine Frist bestimmen, vor deren Ablauf der Antrag unzulässig ist. Die Frist darf drei Monate nicht überschreiten. (2) In Verfahren, die nur auf Antrag eingeleitet werden, hat das Gericht auf An...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Lauf einer richterlichen Frist beginnt, sofern nicht bei ihrer Festsetzung ein anderes bestimmt wird, mit der Zustellung des Dokuments, in dem die Frist festgesetzt ist, und, wenn es einer solchen Zustellung nicht bedarf, mit der Verkündung der Frist.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Fristbeginn und Fristberechnung.

Rn 4 Die Wiedereinsetzungsfrist beginnt mit dem Ablauf des Tages, an dem das Hindernis für die Nichteinhaltung der Frist entfallen ist, dieser Tag wird also nicht mitgerechnet (§ 187 I BGB). Das Hindernis entfällt in dem Zeitpunkt, in dem entweder die Ursache der Verhinderung – zB Krankheit (BGH NJW 11, 1601 [BGH 05.04.2011 - VIII ZB 81/10]); Unkenntnis einer ergangenen Ents...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fristverlängerung.

Rn 6 Die Begründungsfrist kann verlängert werden, wenn der Berufungskläger dies vor ihrem Ablauf durch einen an das Berufungsgericht gerichteten schriftlichen Antrag seines Prozessbevollmächtigten (vgl § 519 Rn 3) beantragt hat. Einen solchen Verlängerungsantrag enthält der bloße Antrag, das Ruhen des Verfahrens anzuordnen, nicht (BGH MDR 10, 164, 165). Die Dauer der gewünsc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Zureichender Grund.

Rn 5 Ist ein zureichender Grund gegeben, so bestimmt das OLG eine Frist und setzt das Verfahren bis dahin aus (Abs 2 S 1). Liegt bei Ablauf der gesetzten Frist noch keine Entscheidung der Justizverwaltung vor, kann die Frist – auch mehrmals – verlängert werden. Ergeht innerhalb der gesetzten – und ggf verlängerten – Frist eine für den Antragsteller positive Entscheidung der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Dauer, Beginn und Berechnung.

Rn 4 Die zweimonatige Frist zur Begründung der Berufung ist mangels gesetzlicher Bezeichnung (vgl § 224 I S 2) keine Notfrist. Sie beginnt mit der Zustellung des erstinstanzlichen Urteils (dazu § 517 Rn 5 ff), welches angefochten werden soll, spätestens jedoch mit Ablauf von fünf Monaten nach dessen Verkündung. Damit knüpft der Fristbeginn an dasselbe Ereignis an wie die Fri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Die Monatsfrist des Abs 1.

Rn 10 Gem Abs 1 S 1 kann die Anfechtung anderer Folgesachen nur noch binnen eines Monats erfolgen. Der Fristbeginn knüpft an die Bekanntgabe der Rechtsmittelbegründung an. Erfolgen mehrere Bekanntgaben, ist im Interesse einer einheitlichen Fristbestimmung für alle Beteiligten die letzte entscheidend, Abs 1 S 1 aE. Beschwerden gegen Entscheidungen in Familiensachen der freiwi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begründungsfrist.

Rn 12 Die Begründungsfrist beträgt nach § 544 IV zwei Monate ab Zustellung des vollständig abgefassten Berufungsurteils. Wird das Berufungsurteil nicht, nicht wirksam oder später als fünf Monate nach seiner Verkündung zugestellt, so endet die Frist mit Ablauf von sieben Monaten nach der Verkündung (Musielak/Voit/Ball § 544 Rz 15). Die Begründungsfrist kann mit denselben Maßg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Fristsetzung (Abs 2 S 1).

Rn 9 Die Fristsetzung für die Berufungserwiderung und für die Replik des Berufungsbeklagten hierauf führt iErg zu einem schriftlichen Vorverfahren, wie es in § 276 für das erstinstanzliche Verfahren vorgesehen ist. Zuständig für die Fristsetzung sind der Vorsitzende der Berufungskammer bzw des Berufungssenats und das Berufungsgericht selbst, also der gesamte Spruchkörper. Rn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Folgesachen iSv § 137 Abs 2 S 1.

Rn 28 Folgesachen iSv II 1 müssen spätestens 2 Wochen vor der mündlichen Verhandlung im ersten Rechtszug in der Scheidungssache (vgl Köln FamRZ 15, 1128 zum Anhängigmachen in der Beschwerdeinstanz) von einem Ehegatten anhängig gemacht werden. Der Gesetzgeber hat die Einführung dieser Frist in Abkehr der in § 623 IV ZPO aF enthaltenen Regelung für erforderlich gehalten, um ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Berechnung.

Rn 15 Die Berechnung der Berufungsfrist ist nach den Vorschriften der §§ 187 I, 188 II, III BGB vorzunehmen (§ 222 I). Demnach beginnt die Frist an dem Tag der Zustellung (Rn 4 ff) oder Urteilsverkündung (Rn 11 f) und endet mit dem Ablauf desjenigen Tages des nächsten Monats, welcher durch seine Zahl dem Zustellungs- oder Verkündungstag entspricht, oder, wenn dieser Tag fehl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Antragsfrist (§ 50c Abs 3 S 2 EStG)

Rn. 52 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Nach § 50c Abs 2 S 2 EStG ist der Erstattungsantrag binnen einer Frist von vier Jahren zu stellen, beginnend mit dem Ablauf des Kj des Zuflusses, aber nicht endend vor Ablauf eines Jahres (§ 50d Abs 1 S 10 EStG aF: 6 Monate; zur erstmaligen Anwendung der verlängerten Frist für Anträge ab dem 01.01.2021 s Rn 3a) seit dem Zeitpunkt der Entrich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Für die Berechnung der Fristen gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs. (2) Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. (3) Bei der Berechnung einer Frist, die nach Stunden bestimmt ist, werden Sonntage, allgemeine Feiertage und Sonnabende nicht mitgerechnet.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Die Säumnisfälle.

Rn 2 § 95 ist zum einen anwendbar, wenn die Partei einen Termin oder eine Frist versäumt. Ein Verschulden ist hier nicht erforderlich. Unter Termin nach 95 ist jeder Termin iSd §§ 214 ff zu verstehen, also ein Verhandlungstermin, ein Gütetermin (§ 278 IV), ein Erörterungstermin, ein Termin vor dem ersuchten Richter (zB nach § 278 V), ein Beweisaufnahmetermin etc. Auch ein Ter...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Ebenso wie gesetzliche Fristen dienen richterliche Fristen der Strukturierung und Beschleunigung des Verfahrens. Auf Seiten des Gerichts setzt dies regelmäßig eine angemessene Erfassung des konkreten Prozessstoffs in der jeweiligen Phase des Rechtsstreits voraus, denn eine sinnvolle Förderung und Beschleunigung des Prozesses kann nur durch adäquate Fristsetzung erreicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Regelungsinhalt, Anwendungsbereich.

Rn 1 Nach § 186 BGB finden die §§ 187–193 BGB ohnehin nicht nur für Rechtsgeschäfte, sondern auch für die in Gesetzen oder gerichtlichen Verfügungen getroffenen Fristen Anwendung; dies wird hier durch den Verweis auf die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs im Grunde wiederholt. Abs 2 entspricht in seinem Regelungsgehalt weitgehend § 193 BGB. Abs 3 enthält für nach Stun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 225 ZPO – Verfahren bei Friständerung.

Gesetzestext (1) Über das Gesuch um Abkürzung oder Verlängerung einer Frist kann ohne mündliche Verhandlung entschieden werden. (2) Die Abkürzung oder wiederholte Verlängerung darf nur nach Anhörung des Gegners bewilligt werden. (3) Eine Anfechtung des Beschlusses, durch den das Gesuch um Verlängerung einer Frist zurückgewiesen ist, findet nicht statt. Rn 1 Nach Abs 1 bedarf e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abweichende Fristverlängerungen in der Revisionsinstanz.

Rn 3 Während in der Berufungsinstanz die Fristverlängerung ohne Einwilligung nur bis zu einem Monat möglich ist, kann der Vorsitzende in der Revisionsinstanz die Frist um bis zu zwei Monate ohne Einwilligung verlängern. Kann dem Revisionskläger innerhalb dieser Frist Einsicht in die Prozessakten nicht für einen angemessenen Zeitraum gewährt werden, kann der Vorsitzende auf A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Anwendungsbereich.

Rn 10 Die Vorschrift gilt in allen ZPO-Verfahren, auch in der Rechtsmittelinstanz (BGH NJW-RR 05, 790, 791 [BGH 16.02.2005 - VIII ZR 133/04]). Die entspr Anwendung ist ausdrücklich vorgesehen in §§ 302 II, 599 II, 716, 721 I. Auch auf dem Rechtsmittelweg kann nach Versäumung der Frist des § 321 auf einen Vorbehalt hingewirkt werden (Frankf MDR 18, 1339 [BGH 19.04.2018 - I ZB...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Hauptverhandlung

Rz. 661 [Autor/Stand] Der wichtigste Abschnitt des Strafprozesses ist die Hauptverhandlung. Unabhängig von den vorher getroffenen Ermittlungen hat das Gericht in der Hauptverhandlung noch einmal alle Beweise zu erheben. Für das Urteil sind allein die hier getroffenen Ergebnisse maßgeblich (§ 261 StPO). a) Ablauf der Hauptverhandlung Rz. 662 [Autor/Stand] Der Ablauf der Hauptve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) In dringenden Fällen kann das Amtsgericht, in dessen Bezirk sich der Streitgegenstand befindet, eine einstweilige Verfügung erlassen unter Bestimmung einer Frist, innerhalb der die Ladung des Gegners zur mündlichen Verhandlung über die Rechtmäßigkeit der einstweiligen Verfügung bei dem Gericht der Hauptsache zu beantragen ist. (2) 1Die einstweilige Verfügung, auf Grund d...mehr