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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 224 ZPO – Fris ... / II. Fristverlängerung durch das Gericht.

Dr. Norbert Kazele
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Rn 3

Gemäß Abs 2 können gesetzliche Fristen nur abgekürzt oder verlängert werden, wenn dies im Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist. Für die Abkürzung von Fristen ist auf § 226 zu verweisen; bei allen Notfristen (insb Rechtsmittelfristen) ist dies ausgeschlossen (vgl auch BGH, 19.08.19 – AnwZ[Brfg.] 26/19, BeckRS 19, 22258 Rz 6; 28.7.16, AnwZ [Brfg.] 28/16, juris Rz 3 zur Frist für die Begründung der Zulassung der Berufung nach § 112e S 2 BRAO, § 124a Abs 4 S 5 VwGO). Die Fristverlängerung setzt einen Antrag der Partei voraus, der vor Ablauf der Frist bei Gericht eingehen muss. Dieser muss die erforderliche Form (§ 130d) wahren (BGH MDR 23, 1063 [BGH 21.06.2023 - V ZB 15/22] Rz 15). Die postalische Weiterleitung eines beim unzuständigen Gericht ordnungsgemäß in elektronischer Form eingereichten Fristverlängerungsantrags führt nicht zur Formunwirksamkeit des Antrags (BGH NJW 25, 309 Rz 27). Ebenso ist unerheblich, dass der Antrag irrtümlich ein unzutreffendes Az trägt. Entscheidend ist allein, dass er vor Ablauf der gesetzten Frist in den Machtbereich des Gerichts gelangt ist (BGH NJW 25, 309 [BGH 23.10.2024 - XII ZB 411/23] Rz 24; MDR 24, 592 [BGH 20.02.2024 - VIII ZR 238/22] Rz 16 f). Die Bewilligung der Fristverlängerung kann bei rechtzeitigem Antrag auch nach Fristablauf erfolgen (BVerfG NJW 23, 2173 Rz 26; BGH NJW 03, 3418; St/J/Roth Rz 10 mwN). Wird ein Antrag auf Fristverlängerung zurückgewiesen, ist eine nähere und auf den Fall bezogene Begründung erforderlich (BGH MDR 18, 1014). Die Nichtbescheidung eines fristgerecht gestellten Verlängerungsantrags kann eine Verletzung des Rechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art 103 I GG) begründen (BVerfG NJW 23, 2173 [BVerfG 10.05.2023 - 2 BvR 370/22] Rz 22 ff.; vgl auch Matthäus NZS 23, 718 [BSG 08.03.2023 - B 7 AS 107/22 B...

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