Rn 15

Für die Zulässigkeit der Anschließung gilt dieselbe Frist wie für die Berufungserwiderung des Berufungsbeklagten (§ 521 Rn 9 ff). Ist diese verlängert worden, gilt die Verlängerung auch für die Anschließungsfrist. In die versäumte Frist zur Einlegung der Anschlussberufung nach Abs 2 S 2 findet eine Wiedereinsetzung nach den Vorschriften der §§ 233 ff nicht statt (BGH NJW 22, 1620, 1621 ff [BGH 25.01.2022 - VIII ZR 359/20]). Wurde dem Berufungsbeklagten keine Frist zur Erwiderung auf die Berufungsbegründung gesetzt, ist die Anschließung bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht zulässig. Das gilt auch in den Fällen, in denen das Berufungsverfahren nach der Aufhebung des Berufungsurteils und Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht durch das Revisionsgericht weitergeführt wird.

 

Rn 16

Ist dem Berufungsbeklagten die Fristsetzung zur Berufungserwiderung nur bekannt gemacht, nicht aber durch die Übergabe einer beglaubigten Abschrift der die Fristsetzung enthaltenden Verfügung zugestellt worden (§ 525 iVm § 329), setzt das den Lauf der Frist nicht in Gang; auch in diesem Fall kann sich der Berufungsbeklagte noch bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht der Berufung des Gegners anschließen (BGH FamRZ 09, 222f). Dasselbe gilt, wenn in der fristsetzenden Verfügung des Vorsitzenden des Berufungsgerichts die in § 277 Abs 2 iVm § 521 Abs 2 S 2 vorgeschriebenen Belehrungen fehlen (BGH ZIP 18, 1684, 1686).

 

Rn 17

In den Fällen der Abänderungsklage nach § 323 gilt die Berufungserwiderungsfrist als zeitliche Grenze für die Anschlussberufung nicht; vielmehr kann sich der Berufungsbeklagte der Berufung des Berufungsklägers bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht anschließen (BGH NJW 16, 1963 [BGH 22.03.2016 - VI ZR 168/14]), auch wenn ihm eine Frist zur Erwiderung auf die Berufung gesetzt wurde. Damit können im Laufe des Berufungsverfahrens eintretende Änderungen in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Berufungsbeklagten berücksichtigt werden, so dass eine spätere Abänderungsklage vermieden wird.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge