Rn 1
Die Sollvorschrift ergänzt § 1994. Auf Antrag eines Gläubigers ist iRd § 2005 II eine Neubestimmung der Frist möglich (NK-BGB/Odersky § 1995 Rz 1). Dem Nachlasspfleger kann bei unbekanntem Erbe keine Inventarfrist gesetzt werden, § 2012.
Rn 2
Bevor das Nachlassgericht die gesetzliche Mindestfrist anordnet, hat es den Erben anzuhören.
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