Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

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Steuerliche Beurteilung des... / 3. Umsatzsteuer

Die Vermietung und die Verpachtung von Grundstücken ist grundsätzlich steuerfrei (§ 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. a UStG). Dazu gehören auch die damit in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden üblichen Nebenleistungen.[2] Die Finanzverwaltung vertritt die Auffassung, dass als Nebenleistung auch die Lieferung von Strom durch Vermietende an Mietende anzusehen ist.[3] Das ...mehr

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§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / [Ohne Titel]

RD Dipl.-Kfm., Dipl.-Finw. (FH) Dr. Jan Christoph Schumann[*] Mit dem Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) schuf der Gesetzgeber eine Steuerfreistellung für Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb bestimmter Photovoltaikanlagen. Mit BMF-Schreiben vom 17.7.2023 (BMF v. 17.7.2023 – IV C 6 - S 2121/23/10001 :001 – DOK 2023/0659709, BStBl. I 2023, 1494 = EStB 2023, 301 [Schumann])...mehr

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§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / III. Sachlicher Anwendungsbereich

Marktdatenstammregister maßgeblich: Die Steuerbefreiungen nach § 3 Nr. 72 EStG setzen voraus, dass die begünstigten Photovoltaikanlagen in Abhängigkeit von ihrem Installationsort eine bestimmte Maximalleistung nicht überschreiten (objektbezogene Prüfung). Maßgeblich bei dieser Prüfung ist die für die jeweilige Photovoltaikanlage in das Marktdatenstammregister eingetragene Br...mehr

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§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / IX. Wegfall der gewerblichen Infektion

Gewerbliche Infektion durch eigene Betätigung: Bei im übrigen vermögensverwaltenden Personengesellschaften konnte der Betrieb einer Photovoltaikanlage vor dem VZ 2022 zu einer gewerblichen Infektion nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 1 EStG führen. Dies war dann der Fall, wenn die Einnahmen aus Stromerzeugung mehr als 3 % der Gesamtnettoerlöse der Gesellschaft betragen und den Betr...mehr

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§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / VI. Verhältnis § 7g EStG zu § 3 Nr. 72 EStG

Verwaltungsauffassung: Die Finanzverwaltung unterscheidet zur Beschreibung des Verhältnisses des § 3 Nr. 72 zu § 7g EStG zwei Fälle. Der Betriebszweck erschöpft sich nicht allein in dem Betrieb von Photovoltaikanlagen, welche die Voraussetzungen nach § 3 Nr. 72 S. 1 EStG erfüllen (Fall 1). Die Photovoltaikanlagen erfüllen die Voraussetzungen des § 3 Nr. 72 S. 1 EStG und sind d...mehr

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§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / 1. Allgemeines

Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit: § 3c Abs. 1 EStG regelt insbesondere ein Abzugsverbot für Betriebsausgaben (BA), die in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen. Das Abzugsverbot ist begrenzt auf die Höhe der zugeflossenen steuerfreien Einnahmen. Diese gleichen durch ihren Zufluss insoweit die durch erwerbsbezogene Aufwendu...mehr

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§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / X. Verhältnis § 35a EStG zu § 3 Nr. 72 EStG

Fiktion der Liebhaberei für Zwecke der Steuerermäßigung: Nach Auffassung des BMF soll – ausschließlich für Zwecke des § 35a EStG – gelten, dass auf, an oder in zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden montierte Photovoltaikanlagen, welche die Voraussetzungen des § 3 Nr. 72 S. 1 EStG erfüllen, ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden. Auf diese Weise sollen bei Vorliege...mehr

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Steuerliche Beurteilung des... / a) Steuerbefreiung einer Genossenschaft und eines Vereins

Eine Steuerbefreiung einer Genossenschaft oder eines Vereins ist auch bei der Gewerbesteuer (GewSt) möglich. Genossenschaften und Vereine i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG sind von der GewSt befreit, soweit eine Befreiung von der Körperschaftsteuer besteht (§ 3 Nr. 15 GewStG). Kürzung des Gewerbeertrages: Bei der Berechnung des Gewerbeertrages können sich weitere Besonderheiten e...mehr

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§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / V. Prüfung der Höchstgrenzen

Objektbezogene Höchstgrenze: Zunächst ist für die Stpfl. oder die Mitunternehmerschaft zu prüfen, welche der von ihnen betriebenen Photovoltaikanlagen unter die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 S. 1 EStG fallen.[25] Subjektbezogene Prüfung: Sodann ist zu prüfen, ob der jeweilige Steuerpflichtige oder die jeweilige Mitunternehmerschaft insgesamt die 100 kWp-Grenze einhält.[26] B...mehr

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§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / IV. Umfang der Steuerbefreiung

Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage sind unter den weiteren Voraussetzungen des § 3 Nr. 72 S. 1 EStG – unabhängig von der Verwendung des von der Anlage erzeugten Stroms[18] – steuerfrei. Als Einnahmen nennt das BMF-Schreiben insbesondere[19] Einspeisevergütung, Entgelte für anderweitige Stromlieferungen, z.B. Mieter, Vergütungen für das Aufladen von ...mehr

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Aufwendungen für Fahrzeuge ... / c) Die sog. "Ferrari-Entscheidung" des BFH

In der sog. Ferrari-Entscheidung des BFH aus 2014 ging es um einen Tierarzt mit einer gut gehenden Praxis, der im Streitjahr 2005 einen Ferrari-Spider für betriebliche Zwecke geleast hatte. Die Mietsonderzahlung bei Beginn betrug 15.000 EUR zzgl. USt, die weiteren (36) monatlichen Leasingraten jeweils 1.961 EUR zzgl. USt. Die Fahrzeugkosten betrugen in den Streitjahren 2005-200...mehr

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§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / XIV. Weitergehende Überlegungen

Handelsbilanz: § 3 Nr. 72 EStG gilt nicht für die Handelsbilanz. Sich ergebende Unterschiede zur steuerbilanziellen Gewinnermittlung sind durch Steuerlatenzen (§ 274 HGB) abzubilden. Anzeigepflicht: Bei Aufnahme des Betriebs einer Photovoltaikanlage besteht eine Anzeigepflicht nach § 138 Abs. 1 AO. Mit der Steuerfreistellung der Einnahmen und Entnahmen nach § 3 Nr. 72 EStG ha...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.6 Nachweis der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug

Rz. 297 Obwohl ein spezieller Buchnachweis für den Vorsteuerabzug nicht gefordert wird, ist der Unternehmer nach § 22 UStG verpflichtet, zur Festsetzung der Steuer und der Grundlagen ihrer Berechnung[1] Aufzeichnungen zu machen. Für den Vorsteuerabzug müssen nach § 22 Abs. 2 Nr. 5 bis 9 UStG folgende Angaben aus den Aufzeichnungen zu ersehen sein: Praxis-Beispiel die Entgelte...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.4 Lieferungen oder sonstige Leistungen "für sein Unternehmen"

Rz. 94 Es müssen Lieferungen oder sonstige Leistungen für das Unternehmen des Abzugsberechtigten ausgeführt worden sein. Das bedeutet, dass die Vorumsätze der unternehmerischen Betätigung unmittelbar oder mittelbar dienen müssen und der Unternehmer der Leistungsempfänger ist. Diese Voraussetzung muss als Erstes zweifelsfrei feststehen.[1] Rz. 94a Der BFH sieht im Regelfall de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.4.2 Sofortabzug

Rz. 155 Der Vorsteuerabzug ist zeitlich unabhängig von entsprechenden Umsätzen des Unternehmers. Es gilt das schon in Rz. 102 erläuterte Prinzip des Sofortabzugs. Zur Einschränkung beim Leistungsempfänger im Fall der Ist-Versteuerung durch den leistenden Unternehmer s. das in Rz. 102a erwähnte EuGH-Urteil v. 10.2.2022.[1] Die Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht auch, wen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.1 Der gesonderte Ausweis der USt in der Rechnung

Rz. 42 Um den ordnungsgemäßen Abzug zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber in § 14 Abs. 2 Nr. 2 UStG angeordnet, dass ein Unternehmer, der Umsätze an einen anderen Unternehmer ausführt, verpflichtet ist, Rechnungen innerhalb von sechs Monaten auszustellen, in denen die Steuer gesondert ausgewiesen ist. Die mit dem offenen Steuerausweis ausgestattete Rechnung des Leistenden ist ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.3 Inrechnungstellung der Vorsteuer aufgrund von Lieferungen oder sonstigen Leistungen

Rz. 65 Der Vorsteuerbetrag muss dem Unternehmer aufgrund von Lieferungen oder sonstigen Leistungen berechnet worden sein. Der Gesetzgeber konnte davon ausgehen, dass grundsätzlich nur für steuerpflichtige Lieferungen oder sonstige Leistungen[1] Rechnungen mit Steuerausweis gem. § 14 Abs. 4 UStG erteilt werden. Nach dem Sinn und Zweck des § 15 UStG berechtigen nur Steuerbeträ...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / I. Problemstellung

Steuerpflichtige müssen im Steuerrecht zahlreiche Handlung- und Erklärungsfristen beachten, um gegenüber der Finanzverwaltung ihre Rechte wahren zu können. In der Besteuerungspraxis betrifft dies insb. die Einspruchsfrist (§ 355 AO) sowie weitergehend im gerichtlichen Verfahren die Klagefrist (§ 47 FGO), die Revisionsfrist (§ 120 FGO) sowie die Beschwerdefrist zur Zulassung ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1 Beginn der Strafverfolgungsfrist

Rz. 5 Die Strafverfolgungsfrist beginnt gem. § 78a StGB mit Beendigung der Tat. Beendigung i. d. S. liegt vor, wenn der Täter sein rechtsverneinendes Tun insgesamt abgeschlossen hat.[1] Ist nicht feststellbar, wann eine Tat beendet wurde, wirkt sich der Zweifel, ob sie verjährt ist, nach dem Grundsatz in dubio pro reo zugunsten des Beschuldigten aus.[2] Rz. 6 Der Beendigungsz...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / III. Fazit

Bei der Häufigkeit der Anpassungen des UStAE durch das BMF ist es schwierig, nicht den Überblick zu verlieren. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, die Anpassungen der Finanzverwaltungsauffassung zu verfolgen, um ggf. zeitnah reagieren zu können und eventuellen Streitigkeiten mit der Finanzverwaltung aus dem Weg zu gehen.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.3.4 Nachträgliches Erkennen

Rz. 28 Der Korrekturpflichtige muss nachträglich erkannt haben, dass die Steuererklärung unrichtig oder unvollständig ist.[1] Damit entfällt die Korrekturpflicht, wenn die Erklärung von ihm schon bewusst unrichtig oder unvollständig abgegeben worden ist.[2] Dies gilt auch bei bedingtem Vorsatz[3] des Korrekturpflichtigen.[4] In diesem Fall stellt das Verhalten von vornherein...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 1 Einordnung und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 Eine § 153 AO in etwa entsprechende Bestimmung fand sich in § 165e RAO.[1] § 153 AO begründet hierbei vier besondere – jeweils rechtlich selbstständige – Mitwirkungspflichten[2]: Anzeige- und Berichtigungspflicht bei fehlerhaften Steuererklärungen[3] Anzeigepflicht fehlerhafter Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern[4] Anzeigepflicht bei unberechtigten Steuerv...mehr

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Personengesellschaften in d... / 4.3 Personengesellschaftliche Besonderheiten bei der standardisierten elektronischen Übermittlung von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen (E-Bilanz)

Rz. 74 Die Verpflichtung zur Einreichung einer sog. elektronischen Bilanz (kurz: E-Bilanz),[1] d. h. die standardisierte elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen (§ 5b EStG), besteht mithin für Personengesellschaften. Diese Gesellschaften haben für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen, entsprechende Bilanzposten elektronisch a...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.2.1.4 Klärungsbedürftige Rechtsfrage

Rz. 19 Eine Rechtsfrage ist klärungsbedürftig, wenn sie die Rechtssicherheit, die Rechtseinheitlichkeit oder die Fortentwicklung des Rechts berührt. Dies ist der Fall, wenn es sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handelt, deren Bedeutung sich nicht in der Entscheidung des konkreten (individuelle...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9a... / 1.1 Systematische Stellung der Vorschrift

Rz. 1 Die Werbungskosten-Pauschbeträge beruhen auf der Überlegung, dass jede berufliche Tätigkeit eine Vielzahl von kleineren Aufwendungen verursacht, die Werbungskosten sind. Soweit diese Werbungskosten insgesamt eine bestimmte Höhe nicht erreichen, werden sie unter Verzicht auf Einzelnachweis und Einzelprüfung zum Abzug zugelassen. Dies gilt auch dann, wenn Werbungskosten ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9a... / 2.2 Werbungskosten-Pauschbetrag bei Einnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit und Versorgungsbezügen

Rz. 8 Ab dem Vz 2011 galt rückwirkend ein Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.000 EUR für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit nach dem G. v. 1.11.2011. Der Gesetzgeber versprach sich von der Anhebung des Werbungskosten-Pauschbetrags um 80 EUR eine Vereinfachung für die Steuerbürger und die Finanzverwaltung, weil das Sammeln und Prüfen von Einzelbelegen insoweit entbehrli...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 9a... / 4 Verwaltungspauschalen

Rz. 16 Verwaltungspauschalen sind Werbungskosten-Pauschbeträge, deren Grundlage in typisierenden Entscheidungen (Schätzungen gem. § 162 AO) der Finanzverwaltung bestehen. Obwohl sie aus grundsätzlichen Erwägungen rechtsstaatlich bedenklich sind, werden sie von der Rspr. regelmäßig als angemessene Schätzungen anerkannt.[1] Tragendes Motiv für die Verwaltungspauschalen ist die...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 9a... / 2.1 Allgemeines

Rz. 5 Die Pauschbeträge des § 9a EStG werden, anders als z. B. die Verwaltungspauschalen, nicht für bestimmte Sachverhalte gewährt (z. B. Übernachtungskosten im Ausland), sondern pauschal bei den Einkünften einer Einkunftsart abgesetzt. Der Stpfl. hat auf ihre Gewährung einen Rechtsanspruch. Der Werbungskosten-Pauschbetrag ist auch dann abzuziehen, wenn feststeht, dass Werbu...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Anwendung des 90 %-Einstiegstests bei Handelsunternehmen

Leitsatz § 13b Abs. 2 Satz 2 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) ist dahingehend auszulegen, dass bei Handelsunternehmen, deren begünstigungsfähiges Vermögen aus Finanzmitteln im Sinne des § 13b Abs. 4 Nr. 5 ErbStG besteht und nach seinem Hauptzweck einer Tätigkeit im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes dient, für den dort verankert...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Verpflichtung zur Einzelaufzeichnung bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung sowie Aufbewahrungspflicht gespeicherter Daten eines PC-Kassensystems

Leitsatz Für den Betreiber eines Lebensmitteleinzelhandels, der seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, bestand – jedenfalls nach der Rechtslage in den Jahren 2016 bis 2019 – auch dann keine Verpflichtung zur Einzelaufzeichnung seiner Barumsätze sowie der Aufbewahrung dieser Ursprungsaufzeichnungen, wenn er ein modernes PC-Kassensystem verwendet, das sämtliche Kassenvo...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wenn die GmbH zur Bank wird... / b) Gesellschaft hat selbst einen Kredit aufgenommen

Hat die Gesellschaft selbst Fremdkapital aufgenommen, berechnet sich die für den Ansatz einer vGA erforderliche verhinderte Vermögensmehrung nach den ihr in Rechnung gestellten Sollzinsen, wenn und soweit davon ausgegangen werden kann, dass der dem Gesellschafter (ggf. zinslos) überlassene Darlehensbetrag andernfalls zur Kreditrückzahlung verwendet worden wäre.[66] Nach Tross...mehr

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Jansen, SGB VI § 151b Autom... / 2.1 Datenaustausch zwischen den Rentenversicherungsträgern und den Finanzbehörden (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 legt fest, wie der notwendige Datenaustausch in einem automatisierten Verfahren erfolgen kann, damit die Grundlagen für die Einkommensanrechnung nach § 97a durchgeführt werden kann. Nach Satz 1 werden die für die Ermittlung und Prüfung der Anrechnung des Einkommens nach § 97a benötigten Daten im Rahmen eines automatisierten Datenabrufverfahrens von den Trägern d...mehr

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Die gleichlautenden Erlasse... / b) Stellungnahme

Die Adaption der Rspr. des BFH durch die Finanzverwaltung erscheint problematisch. Die vorstehend angeführten Urteile des BFH betrafen die Streitjahre 2007 und 2010 bis 2012 und damit einen Zeitraum, in dem § 13b ErbStG a.F. nach dem Urteil des BVerfG v. 17.12.2014 (BVerfG v. 17.12.2014 – 1 BvL 21/12, ZEV 2015, 19 = FR 2015, 160; s. dazu auch M. Söffing/Thonemann-Micker, Erb...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers um das BEHG (zu § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ändert Abschn. 13b.1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 UStAE . Zum 1.1.2023 ist die Regelung zur Übertragung der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger in § 13b Abs. 2 Nr. 6 i. V. m. Abs. 5 Satz 1 UStG um die Übertragung von Emissionszertifikaten nach § 3 Nr. 2 BEHG [1] erweitert worden. Danach wird seit dem 1.1.2023 der Leistungsempfänger zum Ste...mehr

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Die gleichlautenden Erlasse... / a) Der Erlass v. 13.10.2022

Junge Finanzmittel sind nach § 13b Abs. 4 Nr. 5 Satz 2 ErbStG der positive Saldo aus der Einlage und der Entnahme von Finanzmitteln innerhalb von zwei Jahren vor dem Besteuerungszeitpunkt. Wie im Bereich des jungen Verwaltungsvermögens soll nach dem Erlass auch bei der Ermittlung junger Finanzmittel die betriebsbezogene Betrachtungsweise anzuwenden und auf jeder Beteiligungs...mehr

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Die gleichlautenden Erlasse... / 1. Einleitung

Der § 13a ErbStG gewährt unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerbefreiung für das in § 13a ErbStG genannte begünstigte Vermögen. So bleibt das Vermögen unter weiteren Voraussetzungen gem. § 13a Abs. 1 Satz 1 ErbStG i.V.m. § 13b Abs. 2 Satz 1 ErbStG mithilfe eines sog. Verschonungsabschlag zu 85 % oder unter Einhaltung strengerer Anforderungen gem. § 13a Abs. 10 ErbStG s...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Liquidationswert nach § 166... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Gerhard Bruschke, StB[*] Wird ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb vererbt oder im Wege der Schenkung einem Dritten übergeben, erfolgt die Bewertung des Betriebes für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer nach den Regeln des § 162 BewG. Diese setzen voraus, dass der Erwerber den Betrieb fortführt. Wird diese Annahme durch die Aufgabe oder die Veräußerun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die gleichlautenden Erlasse... / 4. Fazit

Die gleichlautenden Erlasse v. 13.11.2022 müssen bei der Planung vorweggenommener Erbfolgen frühzeitig berücksichtigt werden. Beraterhinweis Dies muss mindestens zwei Jahre vor dem geplanten Stichtag geschehen. Da junges Verwaltungsvermögen und junge Finanzmittel ohne Verschonung der Erbschaft/Schenkungsteuer unterliegen, sollten dies weitestgehend vermieden oder reduziert we...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die gleichlautenden Erlasse... / b) Stellungnahme

Die Begründung von jungen Finanzmitteln durch Umwandlungsvorgänge widerspricht zunächst der grundsätzlich maßgeblichen ertragsteuerlichen Sichtweise, nach der es in derartigen Fällen um tauschähnliche Vorgänge und daher aber gerade nicht um Einlagen handelt. Insbesondere im Fall von Aufwärtsverschmelzungen scheint die Erfassung solcher Einlagen problematisch (Weisheit, ZEV 2...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten im Besteuerungsverfahren gemäß § 29b AO

Leitsatz 1. § 29b der Abgabenordnung (AO) legitimiert die Finanzbehörde, unter den dort genannten Voraussetzungen für sämtliche das Steuerverfahrensrecht betreffende Maßnahmen personenbezogene Daten zu verarbeiten. 2. § 29b AO genügt den Vorgaben des Art. 6 Abs. 3 der Datenschutz-Grundverordnung und verletzt nicht das unionsrechtliche Normwiederholungsverbot. 3. § 29b AO verst...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die gleichlautenden Erlasse... / a) Der Erlass v. 13.10.2022

Die Obersten Finanzbehörden Länder haben zwischenzeitlichen mit gleichlautenden Erlassen v. 13.10.2022 erstmals zur Behandlung von jungem Verwaltungsvermögen und jungen Finanzmitteln in Zusammenhang mit Umwandlungen Stellung genommen (Oberste Finanzbehörden der Länder, Erlass v. 13.10.2022 – S 3812b, BStBl. I 2022, 1517 = ErbStB 2023, 37 [Günther]; dazu Korezkij, DStR 2022, ...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Steuerrechtliche Zurechnungsgrundsätze auf Grundlage der Leasingerlasse der Finanzverwaltung

aa) Steuerliche Leasingerlasse im Überblick Rn. 26 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 In der RegB zu § 246 Abs. 1 Satz 2 wird explizit auf die Bedeutung der sog. steuerlichen Leasing­erlasse hingewiesen, die zur inhaltlichen Ausfüllung der wirtschaftlichen Zurechnung konkrete Anhaltspunkte für die Beurteilung einer – ggf. typisierten – Verteilung der wesentlichen Chancen und Risiken i...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 12. BMF, Schr. v. 13.7.2006 – IV B 6 - S 1300 - 340/06, BStBl. I 2006, 461 (Merkblatt zum internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für das internationale Verständigungs- und Schiedsverfahren auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen folgendes Merkblatt: Inhaltsübersichtmehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.34.2 Anwendung auf später begründete Bau- und Montagebetriebsstätten (§ 34 Absatz 2 BsGaV)

384 Die bisher von der Finanzverwaltung anerkannten Grundsätze können trotz § 1 Absatz 5 AStG unter den kumulativen Voraussetzungen des § 34 Absatz 2 BsGaV auch für Bau- und Montagebetriebsstätten angewendet werden, die in den Jahren 2013 oder 2014 entstehen (§ 40 BsGaV). An die Glaubhaftmachung nach § 34 Absatz 2 Nummer 2 BsGaV sind keine hohen Anforderungen zu stellen, we...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / dd) Mobilien-Teilamortisationserlass

Rn. 36 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Der sog. Mobilien-Teilamortisationserlass (vgl. BMF, Schreiben vom 22.12.1975, IV B 2 – S 2170–161/75, DB 1976, S. 172) geht auf eine Anfrage der Leasingwirtschaft an die obersten Finanzbehörden betreffend Zurechnungsfragen im Zusammenhang mit damals neu am Markt etablierten Vertragsformen zurück (vgl. Vosseler (2012), S. 144). Diese Teilamor...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Mobilien-Vollamortisationserlass

Rn. 28 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Ausgangspunkt für den sog. Mobilien-Vollamortisationserlass (vgl. BMF, Schreiben vom 19.04.1971, IV B/2 – S 2170–31/71, BStBl. I 1970, S. 264) bildet, wie bereits erläutert (vgl. HdR-E, Kap. 6, Rn. 27), das Grundsatzurteil des BFH vom 26.01.1970 (IV R 144/66, BStBl. II 1970, S. 264), dessen unbestimmte Rechtsbegriffe durch den Erlass für die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10. BMF, Schr. v. 12.4.2005 – IV B 4 - S 1341 - 1/05, BStBl. I 2005, 570 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren [Verwaltungsgrundsätze-Verfahren])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren Folgendes: Inhaltsangabemehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.38.2 Anwendung der bisher anerkannten Grundsätze auf später begründete Förderbetriebsstätten (§ 38 Absatz 2 BsGaV)

417 Die bisher von der Finanzverwaltung anerkannten Grundsätze können nach § 38 Absatz 2 BsGaV auch auf Förderbetriebsstätten angewendet werden, für die das Explorationsrecht im Jahr 2013 oder 2014 angeschafft oder hergestellt wurde, wenn:mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.38.1 Begründung der Förderbetriebsstätte vor dem 1. Januar 2013 (§ 38 Absatz 1 BsGaV)

416 § 38 Absatz 1 BsGaV lässt die Ermittlung der Einkünfte einer Förderbetriebsstätte i.S.d. § 34 BsGaV bis zur Beendigung der Förderbetriebsstätte nach den bisher von der Finanzverwaltung anerkannten Grundsätzen zu (Tz. 4.7 VWG Betriebsstätten), wenn die Förderbetriebsstätte schon vor dem 1. Januar 2013 bestand. Die Begründung einer Förderbetriebsstätte hängt vom Zeitpunkt...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ee) Immobilien-Teilamortisationserlass

Rn. 40 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Mit dem sog. Immobilien-Teilamortisationserlass (vgl. BMF, Schreiben vom 23.12.1991, IV B 2 – S 2170–115/91, BStBl. I 1992, S. 13) als jüngstem der vier Leasingerlasse trug die Finanzverwaltung dem Umstand Rechnung, dass sich Teilamortisationsverträge im Immobilienleasing als dominierender Vertragstyp durchgesetzt hatten. Die in der Praxis wi...mehr